Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen (Schullandheimstiftung) hier: Rücklagenzuführung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft berät am 12. Februar 2025 über die Rücklagenzuführung der Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Jahre 2024 und 2025 der Kapitalrücklage zuzuführen.
Die Stiftung wird vom Fachbereich Schule als Treuhänder verwaltet. Einziger Destinatär ist der Verein der Eltern und Freunde des Leibniz-Gymnasiums Essen e.V., welcher das Schullandheim in Dorsten-Rhade betreibt. Zur langfristigen Sicherung des Stiftungszwecks sieht das Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen eine jährliche Rücklagenbildung zur Kapitalverstärkung vor. Die Zuführung wird auf maximal ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten der Vermögensverwaltung begrenzt. Für das Jahr 2024 beläuft sich dieser Betrag auf etwa 6.100 Euro, für das Jahr 2025 auf rund 11.100 Euro.
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Beratungsfolge
- 12.02.2025einstimmig beschlossen