Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 13.11.2024
- 2.Niederschrift Nr. 28 über die Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vom 11.12.2024
- 3.Entwicklung der Zahlen der Lehramtsstudierenden an der Universität Duisburg - Essen; Vortrag von Herrn Prof. Dr. Rumann
- 4.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1252/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Entwicklungen der Kinderschutzpraxis in Essen legt die geplanten organisatorischen Anpassungen im Jugendamt dar, um den Anforderungen des Landeskinderschutzgesetzes NRW gerecht zu werden. Zu Beginn des Jahres 2025 wird innerhalb der Abteilung Jugendhilfeplanung eine neue Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ eingerichtet. Diese soll die Bereiche Qualitätsentwicklung, Netzwerke zum Kinderschutz sowie Schutzkonzeptberatung und anonyme Fallberatung koordinieren. Ziel der Neustrukturierung ist es, ein abteilungsübergreifendes Arbeiten zu ermöglichen und Themen des Kinderschutzes zentral zu bündeln.
Die Umsetzung des Landesgesetzes umfasst sowohl akute Schutzmaßnahmen als auch präventive Maßnahmen zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Zur finanziellen Unterstützung dieser Aufgaben stellt das Land NRW jährlich einen Belastungsausgleich bereit; für das Jahr 2024 erhielt die Stadt Essen hierfür rund 2,07 Millionen Euro.
Zusätzlich zur internen Umstrukturierung setzt das Jugendamt auf die Fortführung von Kooperationen mit Hochschulen wie der Universität Duisburg-Essen, der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf und der Evangelischen Hochschule Bochum. Diese Zusammenarbeit dient der Fortbildung des Personals sowie der Gewinnung von Fachkräften durch Projekte wie „Uni meets practice“. Ergänzend dazu werden neue Fachstandards für die Falldiagnostik und das Hilfeplanverfahren angewendet, um die Qualität der sozialen Dienste weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Sachbericht 2023 des spezialisierten Beratungsangebotes gegen sexualisierte GewaltZur Vorlage · 1485/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich mit dem Sachbericht 2023 der Fachstelle für spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt auseinander. Die seit Anfang 2021 bestehende Beratungsstruktur, die in Kooperation zwischen dem DKSB und den JPI eingerichtet wurde, verzeichnete im Berichtszeitraum eine Zunahme der Beratungszahlen. Während im Jahr 2021 insgesamt 23 Betroffene beraten wurden, stieg diese Zahl im Jahr 2023 auf 175 Personen an. Die Altersspanne der beratenen Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen lag zwischen einem und 27 Jahren.
Neben der direkten Unterstützung von Betroffenen und deren Bezugspersonen umfasst das Angebot auch die Beratung von Fachkräften aus Bereichen wie dem Allgemeinen Sozialdienst, Schulen und stationärer Jugendhilfe. Im Jahr 2023 wurden 114 Beratungen von Fachkräften durchgeführt. Die Leistungen beinhalten unter anderem Psychoedukation, therapeutische Unterstützung sowie Begleitung bei polizeilichen Befragungen.
Der Bericht, der unter anderem von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet wurde, thematisiert zudem die Unterstützung bei akuten Verdachtsfällen, wie etwa im Rahmen eines Vorfalls in einer Essener Kindertagesstätte im Jahr 2023. Aufgrund der steigenden Nachfrage und der zunehmenden Bekanntheit des Angebots wird darauf hingewiesen, dass zur Deckung des Bedarfs zukünftig weitere personelle Ressourcen erforderlich sein könnten.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5. APlanung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 0056/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026 beschließen. Die Vorlage sieht neben der Bestätigung der Planungen auch die Fortführung kommunaler Spielgruppen sowie von Sprachbildungsgruppen vor. Zudem wird ein Antrag auf Landeszuschüsse zur Fachberatung von 784 Kindertagespflegepersonen gestellt. Ein weiterer Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte Betreuungsplätze, um eine vorrangige Belegug mit Kindern unter drei Jahren zu ermöglichen.
Die Planung basiert auf aktuellen Bevölkerungsdaten, die einen Rückgang der Kinderzahlen in Essen ausweisen. Zum Stichtag 30. September 2024 sank die Zahl der unter sechsjährigen Kinder im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 864 auf 34.403. Davon betrifft der Rückgang 584 Kinder in der Altersgruppe unter drei Jahren und 280 Kinder über drei Jahren.
Hinsichtlich der Platzentwicklung im Kita-Jahr 2024/2025 wurden 345 neue Betreuungsplätze realisiert, während durch Schließungen von 104 Plätzen wegfielen. In der Kindertagespflege verringerte sich die Anzahl der verfügbaren Plätze von 3.069 auf 2.740. Während für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder ein Bedarf von 316 Plätzen besteht, ergibt sich für die über dreijährigen Kinder ein Bedarf von 1.232 Betreuungsplätzen.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2025Zur Vorlage · 1854/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf auch im Jahr 2025 fort. Basierend auf einem Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2014 wurde die bisherige Initiative „U12“ auf diese Zielgruppe ausgeweitet. Für das Jahr 2025 stehen hierfür jährlich ein Millionen Euro zur Verfügung, wobei bereits 24<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden sind.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Handlungsfelder Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung werden Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie Finanzwissen gefördert. Die berufliche Orientierung umfasst unter anderem die Jugendberufsagentur und Planspiele zum Übergang Schule-Beruf. Durch das Beteiligungsformat „mitWirkung!“ werden zudem Jugendforen in den Bezirken III, IV, VI und VIII unterstützt, um die politische Teilhabe junger Menschen zu ermöglichen.
Im Jahr 2025 wird eine Unterarbeitsgruppe die Sachberichte der Einzelprojekte auswerten, um die Förderschwerpunkte bei Bedarf an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Die bisherigen Maßnahmen werden im Rahmen der Präventionsoffensive fortgeführt. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zum Sachstand sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Band 5 der Schulentwicklungsplanung - Ganztägiges Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt EssenZur Vorlage · 1752/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben Band 5 der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis genommen. Dieser Teil der Planung befasst sich mit dem ganztägigen Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt. Das Dokument bietet einen Überblick über die Entwicklung der Betreuungsangebote, wie der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie des Angebots „Schule von acht bis eins“, und beschreibt die derzeitige Bedarfslage in den verschiedenen Bezirken.
Ein wesentlicher Hintergrund der Planung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Ab August 2026 besteht für Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, der bis zum Jahr 2029 auf alle Grundschulklassen ausgeweitet wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass an 18 Grundschulen mit hohen Sozialindexwerten die OGS-Quoten derzeit unter 55 Prozent liegen und dort eine sukzessive Erreichung einer Mindestquote von 55 Prozent angestrebt wird.
Neben Informationen zur Qualitätssicherung und zum Personalbedarf enthält der Bericht Handlungsempfehlungen, die auf Ergebnissen von Schulbegehungen basieren. Für den weiteren Ausbau werden neben personellen und organisatorischen Maßnahmen auch bauliche Veränderungen als notwendig erachtet, sofern räumliche Kapazitäten erschöpft sind. Die Umsetzung soll in Abstimmung mit den Fachbereichen sowie im Rahmen bestehender Programme wie dem Startchancenprogramm des Bundes erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen (Schullandheimstiftung) hier: RücklagenzuführungZur Vorlage · 0082/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft berät am 12. Februar 2025 über die Rücklagenzuführung der Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Jahre 2024 und 2025 der Kapitalrücklage zuzuführen.
Die Stiftung wird vom Fachbereich Schule als Treuhänder verwaltet. Einziger Destinatär ist der Verein der Eltern und Freunde des Leibniz-Gymnasiums Essen e.V., welcher das Schullandheim in Dorsten-Rhade betreibt. Zur langfristigen Sicherung des Stiftungszwecks sieht das Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen eine jährliche Rücklagenbildung zur Kapitalverstärkung vor. Die Zuführung wird auf maximal ein Drittel des Überschusses der Einnahmen über die Kosten der Vermögensverwaltung begrenzt. Für das Jahr 2024 beläuft sich dieser Betrag auf etwa 6.100 Euro, für das Jahr 2025 auf rund 11.100 Euro.
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Beratungsfolge
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Präsentation der Evaluationsergebnisse der Initiative Wissenschaftsstadt Essen; Vortrag von Frau Prof. Dr. Seng
- 10.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 3. und 4. Quartal 2024Zur Vorlage · 1829/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das dritte und vierte Quartal 2024 dokumentiert den Fortschritt des seit September 2022 fortgeführten Programms. Im Berichtszeitraum wurden durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft sowie die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) acht Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 4,2 Millionen Euro abgeschlossen. Damit verbleiben aktuell noch 70 Standorte mit Sanierungsbedarf.
Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf verschiedene Träger: Der Fachbereich Immobilienwirtschaft bearbeitet 15 Projekte, wovon acht in der Bauausführung und sieben in der Planung sind. Die EABG betreut 19 Maßnahmen, wobei zwölf bereits gebaut werden und weitere Starts für das Jahr 2025 vorgesehen sind. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) ist für 36 Standorte zuständig, deren Umsetzung in verschiedenen Paketen zwischen Ende 2024 und Sommer 2025 erfolgt. Bei der Schule am Hellweg wurden die Planungen für einen Neubau wieder aufgenommen, während die Sanierung der Ardeysschule in einen geplanten Erweiterungsbau integriert wird.
Hinsichtlich der Kosten werden Anpassungen durch detailliertere Planungen, neue technische Standards wie Lüftungsanlagen sowie allgemeine Preissteigerungen angeführt. Die Instandhaltungsrücklagen wurden bereits im Jahr 2023 von rund 27,1 Millionen Euro auf etwa 37,7 Millionen Euro erhöht. Um den Finanzbedarf im Jahr 2024 zu decken, wurden zusätzlich rund 4,6 Millionen Euro aus dem Deckungsring für Schulerweiterungen bereitgestellt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Bestandssanierung im Rahmen der Fördermaßnahme Gute Schule 2020 Hier: Mehrkosten bei der Maßnahme Geschwister-Scholl-RealschuleZur Vorlage · 0026/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fördermaßnahme „Gute Schule 2020“ wird eine Erhöhung der Kosten für die Bestandssanierung der Geschwister-Scholl-Realschule beantragt. Der Haupt- und Finanzausschuss soll beschließen, das Budget des Projekts von bisher 7.932.000 Euro um 800.000 Euro auf insgesamt 8.732.000 Euro anzupassen.
Die Gründe für die Kostenanpassung liegen in Preissteigerungen, einer Bauzeitverlängerung sowie zusätzlichen Leistungsinhalten bei den Gewerken Fassade, Fenster, Dach, Brandschutz und Schadstoffsanierung. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in fünf Bauabschnitten, um eine Teilnutzung des Gebäudes zu ermöglichen. Während die ersten beiden Abschnitte bereits abgeschlossen wurden, wird aktuell der dritte Bauabschnitt bearbeitet. Die Schadstoffsanierung wurde Ende Dezember 2024 abgeschlossen, sodass nun die Rohbauarbeiten beginnen können. Nach Abschluss der Sanierung am Bestandsgebäude ist der Rückbau eines Schulcontainers vorgesehen. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme ist für Ende 2026 geplant.
Zur Finanzierung des Mehraufwands sind im Haushaltsjahr 2025 weitere Mittel in Höhe von 554.000 Euro durch eine Umschichtung innerhalb des Deckungsverbundes bereitzustellen. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt gemäß der Haushaltssatzung durch den Stadtkämmerer.
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Beratungsfolge
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Erweiterung der Meisenburgschule mit Erstnutzung als Interim für das Grashof GymnasiumZur Vorlage · 0045/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erweiterung der Meisenburgschule durch einen Modulbau beraten. Der Beschlussvorschlag sieht den Baubeginn des Projekts mit geschätzten Gesamtkosten von 10 Millionen Euro sowie die Beauftragung der Immobilien Management Essen GmbH (IME) mit der Umsetzung vor. Zudem soll die Verwaltung ermächtigt werden, Kostenerhöhungen bis zu einer Höhe von maximal 3 Millionen Euro eigenständig zu regeln.
Die Maßnahme ist als Interimslösung für das Grashof Gymnasium vorgesehen, welches aufgrund der Einführung des G9-Systems und einer Erhöhung der Zügigkeitszahl von drei auf vier zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Da eine Erweiterung am Standort des Gymnasiums erst nach dem Abriss eines Bestandsgebäudes möglich ist, soll ab dem Schuljahr 2026/27 der neue Modulbau an der Meisenburgschule genutzt werden. Dieser bietet zwölf Unterrichtsräume und soll später als dauerhafte Erweiterung der Meisenburgschule dienen.
Die Finanzierung der Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro soll durch Mittelumschichtungen innerhalb des Schulbauprogramms in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Durch die Errichtung eines Neubaus statt einer Containerlösung sollen Mietkosten für etwa eine Million Euro vermieden werden. Das Projekt ist nach aktuellen Klimaschutzstandards geplant, um die ökologischen Auswirkungen der Baumaßnahme zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — einstimmig empfohlen - mit Ergänzungen zu c)
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Errichtung einer Zweifach-Sporthalle im Zuge der Erweiterung der Alfred-Krupp-SchuleZur Vorlage · 1863/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Erweiterung der Alfred-Krupp-Schule ist die Errichtung einer Zweifach-Sporthalle vorgesehen. Die Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III werden über die Umsetzung dieser Maßnahme in Kenntnis gesetzt.
Die Erweiterung der Schule erfolgt aufgrund einer Zunahme der Schülerzahlen durch die Einführung des G9-Gymnasiums und eine Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier Züge. Während ursprüngliche Planungen den Abriss und Neubau einer Einzelsporthalle sowie eines Verbindungshauses vorsehen, wird nun die Realisierung einer Zweifach-Sporthalle angestrebt. Damit soll der zukünftige Bedarf an Turnhallenkapazitäten für etwa 32 Klassen gedeckt werden, da die bestehende Ausstattung allein nicht ausreicht.
Die Umsetzung der Zweifach-Sporthalle soll durch Synergieeffekte bei technischen Anlagen und eine optimierte Gebäudekubatur wirtschaftlich und energetisch vorteilhaft gestaltet werden. Voraussetzung für das Vorhaben ist der Abschluss anstehender Erneuerungsarbeiten an der Abwasserkanalanlage durch die Stadtwerke Essen AG bis Ende 2025. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 24,5 Millionen Euro. Diese Steigerung gegenüber dem zuvor beschlossenen Rahmen von 19,5 Millionen Euro liegt innerhalb der von der Verwaltung eigenverantwortlich regelbaren Grenze von maximal 30 Prozent.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Beschlusskontrolle
- 15.Anträge
- 15.1TOP: Schulbibliotheken an Essener GrundschulenZur Vorlage · 0168/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage 0168/2025 beantragt, die Ausstattung von Grundschulen in Essen mit Bibliotheken und Leserräumen zu fördern. Die Verwaltung wird aufgefordert, zunächst aufzuzeigen, welche Grundschulen derzeit über solche Einrichtungen verfügen und wer deren Betreuung übernimmt.
Zudem soll geprüft werden, wie eine neue Stelle im strategischen Personalbudget geschaffen werden kann, um das Thema Schulbibliotheken fachübergreifend zu koordinieren. Diese Stelle soll die Entwicklung von Bibliotheken oder Leserräumen als multifunktionale Räume im Rahmen des Offenen Ganztags an allen Essener Grundschulen begleiten. Ein weiteres Ziel des Antrags ist die Erarbeitung eines Konzepts für mobile Leseangebote, bei dem Mitarbeitende der Stadtteilbibliotheken die umliegenden Schulen mindestens einmal pro Quartal besuchen können. Zur Unterstützung dieser Angebote werden unter anderem Studierende, „Leseomas“ oder Personen aus dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) in Betracht gezogen. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit einer gezielten Leseförderung, insbesondere an Schulen mit einem hohen Sozialindex.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Vorstellung von Herrn Paus als Leiter des Gymnasiums an der Wolfskuhle
- 18.Mitteilungen
- 19.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil