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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1416/2024/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Neubesetzung von Mitgliedern in verschiedenen Gremien eingebracht. Mit dem vorliegenden Dokument wird die Stadtverwaltung gebeten, bestimmte Umbesetzungen und Benennungen in den Ausschüssen und Beiräten zu berücksichtigen.
Im Inklusionsbeirat ist der Austausch eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen. Ebenso sieht der Antrag eine Änderung in der Zusammensetzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vor, wobei ein ordentliches Mitglied neu benannt werden soll.
Ein weiterer Schwerpunkt des Antrags liegt auf dem Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus. In diesem Gremium sollen zwei Positionen neu besetzt werden: Ein ordentliches Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied. Die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, dass die bisherigen Besetzungen durch neue Mitglieder ersetzt werden, um die personelle Zusammensetzung der genannten Ausschüsse entsprechend anzupassen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Aufsichtsrat der Kurhaus im Grugapark gGmbHZur Vorlage · 1299/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Kurhaus im Grugapark gGmbH. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll der neue Leiter des Fachbereiches 67 – Grün und Gruga Essen als Ersatz für die bisherige Leiterin dieses Fachbereichs in das Gremium entsandt werden. Diese personelle Änderung ist ab dem 1. Oktober 2024 vorgesehen und gilt für den restlichen Zeitraum der laufenden Wahlperiode des Rates, welche bis zum Jahr 2025 reicht.
Der Aufsichtsrat der Kurhaus im Grugapark gGmbH besteht aus insgesamt 13 Mitgliedern, von denen sieben Mitglieder durch den Rat der Stadt Essen entsandt werden. Ein Sitz innerhalb dieses Gremiums ist für den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Stadtverwaltung reserviert. Die Vorlage basiert auf dem Umstand, dass der Rat der Stadt bereits die Ernennung des neuen Leiters des Fachbereiches 67 zum Nachfolger der bisherigen Fachbereichsleitung beschlossen hat.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Beirat für das Gartenbauzentrum EssenZur Vorlage · 1300/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Beirat für das Gartenbauzentrum Essen. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll ein neues Mitglied für den verbleibenden Zeitraum der Ratswahlperiode 2020 bis 2025 entsandt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass anstelle der bisherigen Leiterin des Fachbereichs 67 – Grün und Gruga Essen der neue Leiter dieses Fachbereichs in das Gremium berufen wird. Die entsprechende Wahl des neuen Fachbereichsleiters durch den Rat der Stadt erfolgte bereits am 28. August 2024. Die Neubesetzung des Beiratssitzes ist zum 1. Oktober 2024 vorgesehen.
Der Beirat für das Gartenbauzentrum Essen besteht aus insgesamt zehn Mitgliedern, von denen drei Mitglieder vom Rat der Stadt Essen entsandt werden. Ein Mitglied des Beirats wird durch den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person der Stadtverwaltung besetzt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1372/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Neubesetzung von Gremien vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 1372/2024/GRÜNE wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine Änderung der Zusammensetzung im Seniorenrat sowie im Inklusionsbeirat zu beschließen.
Im Bereich des Seniorenrats sieht der Antrag den Austausch von Mitgliedern vor. Es wird vorgeschlagen, ein neues ordentliches Mitglied zu berufen, welches die Position eines bisherigen Mitglieds übernimmt. Zudem soll ein neues stellvertretendes Mitglied eingesetzt werden, das die Funktion eines bisherigen ordentlichen Mitglieds übernimmt.
Hinsichtlich des Inklusionsbeirats beantragt die Fraktion ebenfalls personelle Veränderungen in der Besetzung. Hierbei sollen die Rollen der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder neu verteilt werden, indem eine Person als neues ordentliches Mitglied und eine andere als neues stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen wird. Die bisherigen Besetzungen sollen entsprechend angepasst werden. Der Rat der Stadt Essen soll über diesen Antrag in seiner Sitzung am 25. September 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Sparkasse Essen a) Entlastung der Organe der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2023 b) Verwendung des Jahresabschlusses gemäß § 24 und § 25 SpkG NW c) Bestimmung der Zeitung für den Hinweis auf die Auslegung des JahresabschlussesZur Vorlage · 1343/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich in seiner Sitzung am 25. September 2024 mit dem Jahresabschluss der Sparkasse Essen für das Geschäftsjahr 2023. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den Jahresabschluss sowie den dazugehörigen Lagebericht und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes zur Kenntnis zu nehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Entlastung der Organe der Sparkasse, namentlich des Verwaltungsrats und des Vorstands, für das Geschäftsjahr 2023. Von dieser Entlastung sind jedoch jene Mitglieder des Rates ausgenommen, die im Jahr 2023 gleichzeitig einem Organ der Sparkasse Essen angehörten.
Zudem wird über die Verwendung des Jahresüberschusses entschieden. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates soll ein Nettobetrag von 5.444.357,56 Euro (Brutto 6.467.903,25 Euro) an den Träger ausgeschüttet werden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 5.510.349,72 Euro soll der Sicherheitsrücklage zugeführt werden. Ergänzend wird beantragt, die Bekanntmachung über die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Sparkasse in den Lokalteilen der NRZ und WAZ zu veröffentlichen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — a) einstimmig beschlossen b) einstimmig beschlossen c) einstimmig beschlossen
Ergebnis: a) einstimmig beschlossen b) einstimmig beschlossen c) einstimmig beschlossen - 7.Einbringung des Haushaltes
- 8.Zeitplanung zur Weiterentwicklung sozialräumlicher BeratungZur Vorlage · 1109/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Zeitplanung zur Weiterentwicklung der sozialräumlichen Beratung für Neuzugewanderte. Die Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen sieht vor, die Finanzierung der Stellen bei der cse gGmbH und dem Diakoniewerk Essen aus dem Integrationsbudget bis zum Ende des Jahres 2026 sicherzustellen. Damit soll die Übergangsphase während eines zweijährigen Konzeptentwicklungsprozesses finanziert werden.
Grundlage für diesen Prozess ist ein Evaluationsbericht des Zentrums für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR) der Ruhr-Universität Bochum, der im Juni 2024 vorgestellt wurde. Die Verwaltung beabsichtigt, bis Ende 2026 gemeinsam mit beteiligten Verbänden ein neues Konzept zu entwickeln. Dabei sollen bestehende Beratungsangebote in der Migrations- und Fluchtberatung einbezogen werden, um Bedarfslücken festzustellen und die systematische Vernetzung zu verbessern.
Die Umsetzung der Weiterentwicklung soll bereits während der Erstellungsphase des neuen Konzepts schrittweise erfolgen. Über die Ergebnisse des Prozesses wird regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie im Integrationsrat berichtet. Die Finanzierung umfasst 30 Beratungsstellen sowie zwei Leitungsstellen, wobei die Kosten über das Integrationsbudget abgewickelt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1265/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant, die Nutzungsbedingungen für bestimmte städtische Einrichtungen und Räumlichkeiten zu ändern. Laut einem Beschlussvorschlag sollen die Alte Synagoge – Haus jüdischer Kultur, das Museum Folkwang, das Aalto Musiktheater, das Grillo-Theater, die Casa sowie das Haus der Essener Geschichte beziehungsweise das Stadtarchiv künftig nicht mehr für parteipolitische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft Veranstaltungen, die von politischen Parteien organisiert oder finanziert werden oder deren Hauptziel die Förderung parteipolitischer Positionen ist.
Die Verwaltung soll bestehende Satzungen und privatrechtliche Verträge um entsprechende Bestimmungen ergänzen. Diese Klauseln sollen Nutzer darauf hinweisen, dass eine Nutzung der Räume für die Verbreitung von verfassungs- oder gesetzwidrigem Gedankengut ausgeschlossen ist. Zudem wird vorgesehen, dass Veranstalter bei einem Ausbleiben eines Einschreitens gegen strafbare Äußerungen von Teilnehmenden mit bußgeld- oder zivilrechtlichen Sanktionen belegt werden können.
Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag der Fraktionen CDU, Grüne und FDP. Die Stadtverwaltung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, den ordnungsgemäßen Betrieb öffentlicher Einrichtungen sicherzustellen und deren Missbrauch für politisch motivierte Straftaten zu verhindern. Als Grundlage dient dabei der Verfassungsschutzbericht 2023 des Bundesinnenministeriums, der einen Anstieg politisch motivierter Kriminalität im rechts- und linksextremistischen Milieu beschreibt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.1Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen DritterZur Vorlage · 1336/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1336/2024/AFD einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 eingebracht. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen sowie Anlagen Dritter.
Der Antrag sieht vor, die Regelungen zur Benennung von Verantwortlichen zu präzisieren. Veranstalter sollen spätestens eine Woche vor Beginn einer Veranstaltung eine Veranstaltungsleitung sowie eine Vertretung benennen müssen, die dazu berechtigt ist, Störer von der Veranstaltung auszuschließen. Für Versammlungen im Sinne des Parteiengesetzes, bei denen die Versammlungsleitung erst am Tag der Veranstaltung gewählt wird, soll die Benennung unverzüglich nachgeholt werden können.
Zudem soll eine Bestimmung ergänzt werden, die es Veranstaltern und der Veranstlungsleitung ermöglicht, den Nachweis zu führen, dass Äußerungen, die in der Laiensphäre als strafbar erkennbar sein könnten, aus rechtswissenschaftlicher oder gerichtlicher Sicht als nicht strafbar einzustufen sind.
Der Antrag durchläuft in der kommenden Zeit verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er am 25. September 2024 im Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.2Änderungsantrag zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1371/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1371/2024/LINKE einen Antrag eingereicht, die Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 zu ergänzen. Ziel ist die Einführung zusätzlicher Vertragszusätze und Bestimmungen für die Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte.
Der Antrag umfasst drei wesentliche Punkte. Erstens sollen Veranstalter von künftigen Vermietungen ausgeschlossen werden können, wenn es bei einer Veranstaltung zu politischen Äußerungsdelikten im Sinne der Nutzungssatzung gekommen ist und die Organisatoren diese geduldet oder nicht gemäß den Vorgaben sanktioniert haben. Zweitens wird die Hinterlegung einer Kaution zur Sicherstellung der Vollziehung von ordnungs- und zivilrechtlichen Sanktionen vorgeschlagen, wobei sich die Höhe nach den zu erwartenden Ordnungsgeldern richten soll. Drittens sollen städtischen Ordnungsbeschäftigten zum Zweck der Überprüfung der Einhaltung von Nutzungsbedingungen ungehinderter Zugang zu Veranstaltungen gewährt werden.
Die Vorlage ist zur Beratung und Empfehlung in den Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen. Eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen wird für Ende September erwartet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.3Änderungsantrag zur Vorlage 1265/2024/7: Ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an DritteZur Vorlage · 1309/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 1309/2024/PARTEI einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1265/2024/7 vorgelegt. Der Antrag betrifft ergänzende Vertragszusätze und Bestimmungen im Rahmen der Überlassung städtischer Räume, Einrichtungen und Anlagen an Dritte.
Der Antrag sieht vor, die Liste der Objekte, die nicht zu vermieten sind, um die Philharmonie zu erweitern. Zudem soll der Beschlussvorschlag dahingehend angepasst werden, dass Organisationen von der Überlassung ausgeschlossen werden, die von einer politischen Partei aus dem In- oder Ausland, parteinahen Organisationen wie Stiftungen und Vereinen sowie religiös-fundamentalistischen Organisationen organisiert, finanziert oder maßgeblich beeinflusst werden. Dies gilt ebenso für Einrichtungen, deren Hauptziel die Förderung oder Verbreitung politischer oder religiös-fundamentalistischer Inhalte und Positionen einer bestimmten politischen Partei ist.
Der Antrag durchläuft im weiteren Verfahren die Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus. Nach der Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll die Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Essensversorgung an Essener Schulen und KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 1335/2024/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen eingebracht. Die Vorlage fordert die Stadtverwaltung dazu auf, verschiedene Aspekte der Mittagsverpflegung zu untersuchen und darzulegen.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung: Die Verwaltung soll prüfen, wie ein nutzerfreundliches und barrierearmes digitales Bestell- und Abrechnungssystem für die Mittagsverpflegung an Schulen eingerichtet werden kann, das über mobile sowie stationäre Endgeräte zugänglich ist. Zudem wird eine Untersuchung der personellen Situation gefordert. Dabei sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Essensausgabe an Schulen personell sichergestellt und gestärkt werden kann, unter anderem durch die Einbindung von Personen aus dem Umfeld der Schulfamilie, etwa im Rahmen von Ehrenamt oder Minijobs.
Des Weiteren soll die Verwaltung prüfen, welche Möglichkeiten zur Ausweitung der Schulessensangebote, beispielsweise durch die Initiative „brotZeit“, bestehen und mit welchen Kosten diese Maßnahmen verbunden wären. Abschließend wird die Fortführung des interfraktionellen Arbeitskreises „Essensversorgung in Kindertageseinrichtungen und Schulen“ beantragt, wobei eine Tagung von mindestens sechsmonatigen Abständen vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Schillerwiese hier: Realisierung einer vereinsunabhängigen Breiten- und FreizeitsportanlageZur Vorlage · 1331/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Essener Rat haben einen gemeinsamen Antrag zur Neugestaltung der Sportanlage Schillerwiese vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Realisierung einer vereinsunabhängigen Breiten- und Freizeitsportanlage durch eine umfassende Umgestaltung der bestehenden Flächen.
Die Stadtverwaltung wird gebeten, eine multifunktionale Naturrasenfläche mit Drainage zu errichten, die Beachvolleyballplätze und eine Weitsprunganlage umfasst. Zudem ist die Errichtung einer 400 Meter langen Kunststofflaufbahn vorgesehen, die teilweise für den Skatesport nutzbar sein soll. Die Sanierung der Umkleide- und Sanitäranlagen soll unter Berücksichtigung einer geschlechtergerechten Aufteilung erfolgen. Ein neuer Multifunktionscourt für Sportarten wie Basketball oder Feldhockey sowie eine Boulderwand an der bestehenden Natursteinmauer sind ebenfalls Bestandteil der Planung.
Für die geplante Kaltlufthalle werden Maßnahmen zum Lärmschutz gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung sowie zeitliche Nutzungsbeschränkungen gefordert. Die Anlage soll zudem um eine Parkour-Anlage und neue Calisthenics-Geräte ergänzt werden. Zur Entlastung der Anwohner ist eine Neuregelung der Parksituation in der Eichenstraße und der Straße Am Uhlenkrug vorzusehen, einschließlich zusätzlicher Stellplätze und einer verbesserten Beschilderung zum ÖPNV. Ein umfassendes Verkehrskonzept sowie Vorschläge für eine Ersatzfläche des entfallenden Skatepools sollen im ersten Quartal 2025 zur Entscheidung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Museum FolkwangZur Vorlage · 1359/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Stadtverwaltung zur Untersuchung einer technischen Umstellung im Museum Folkwang auffordert. Konkret wird die Darlegung des finanziellen Aufwands verlangt, der für den Austausch der bestehenden Wärme- und Dampferzeugung durch eine klimaneutrale Wärmepumpen-Technologie erforderlich ist. Dabei sollen auch mögliche kostensenkende Synergieeffekte berücksichtigt werden.
Der Antrag fordert zudem eine Darstellung darüber, wie die Finanzierung dieser Maßnahme noch im Rahmen des Haushaltsjahres 2024 erfolgen kann. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen dem Rat der Stadt Essen im November 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Hintergrund der Anfrage ist das Ziel des Museums Folkwang, einen klimaneutralen Betrieb zu realisieren. Als bereits erfolgte Maßnahmen zur Verbesserung der Klimabilanz werden die Umstellung der Kälteanlage auf Ökostrom im Jahr 2020 sowie die Installation einer Photovoltaikanlage im Jahr 2022 angeführt. Die Umrüstung der Wärme- und Dampfversorgung wird als notwendiger Schritt für den klimaneutralen Betrieb betrachtet, um zudem eine Unabhängigkeit von Preisentwicklungen bei klassischen Wärmetechniken zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Konzept Schulweg RüttenscheidZur Vorlage · 1268/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1268/2024 einen Antrag im Essener Rat eingebracht, der die Erstellung eines Konzepts zur Schulwegsicherheit in Essen-Rüttenscheid vorsieht. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, ein Konzept für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen im Umfeld des Helmholtz Gymnasiums, der Andreasschule, des Maria-Wächtler-Gymnasiums sowie der Bertha-von-Suttner Realschule zu entwickeln.
Der Antrag sieht vor, dass die Erarbeitung dieses Konzepts gemeinsam mit den Betroffenen diskutiert werden soll. Dabei sollen insbesondere die Vorschläge der Schulpflegschaftsvorsitzenden und des Bürgerforums Rüttenscheid in das Verfahren einfließen. Als Begründung für das Vorhaben führt die Fraktion die verkehrlichen Zustände im Umfeld der genannten Schulen sowie jüngst ereignete Verkehrsunfälle an. Zudem wird auf die Möglichkeit verwiesen, Vorschläge zur temporären Sperrung der Von-Einem-Straße und der Rosastraße in das Konzept aufzunehmen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.1TOP: Konzept Schulweg Rüttenscheid hier: Verkehrsberuhigende Maßnahmen am Schulstandort Rüttenscheid - Rosastraße / Von-Einem-Straße - zur Steigerung der VerkehrssicherheitZur Vorlage · 1311/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Essener Rat den Antrag 1311/2024 eingebracht, der Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit am Schulstandort Rüttenscheid vorsieht. Der Fokus des Antrags liegt auf dem Bereich Rosastraße und Von-Einem-Straße. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung einen Katalog mit verkehrsberuhigenden Maßnahmen erstellt, wobei die jeweiligen Schulgemeinschaften in den Prozess einbezogen werden sollen.
Darüber hinaus soll die Verwaltung ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung möglicher Freiflächen in diesem Bereich erarbeiten. Der Antrag sieht vor, dass die Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft, Verkehr und Mobilität sowie Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Vorgang beraten und eine Empfehlung an den Rat aussprechen. Die Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
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- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.2Konzept Schulweg RüttenscheidZur Vorlage · 1425/2024/CDU/SPD/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Verkehrssicherheit im Umfeld verschiedener Schulen und Einrichtungen im Stadtbezirk II überprüfen zu lassen. Die Vorlage 1425/2024 ersucht die Stadtverwaltung, eine Beurteilung der Verkehrslage für das Gebiet rund um das Maria-Wächtler-Gymnasium, das Helmholtz-Gymnasium, die Bertha-von-Suttner-Realschule, das Schwimmzentrum Rüttenscheid, die Sternschule sowie die Andreasschule und das Interimsobjekt an der Rosastraße/Von-Einem-Straße vorzunehmen.
Das Verfahren ist in zwei Phasen unterteilt. Eine erste fachliche Einschätzung soll für die Gremiensitzungen im November 202läufig – etwa im Ausschuss für Verkehr und Mobilität oder im Rat der Stadt – vorliegen, wobei auch eine mündliche Berichterstattung vorgesehen ist. Eine umfassende Fachbeurteilung wird für die Sitzungen im Februar 2025 angestrebt. In die Untersuchung sollen Anregungen aus der Bürgerschaft sowie aus den Schulgemeinschaften einfließen, ebenso wie Erfahrungen aus früheren Schulweg-Checks in anderen Stadtteilen. Der Antrag sieht zudem vor, dass festgestellte Mängel in der Verkehrssicherheit behoben werden sollen. Die Begründung des Antrags hebt die Notwendigkeit einer erneuten Bewertung hervor, um aktuelle Erkenntnisse aus der Verkehrsüberwachung und bestehende Konzepte zur Schulwegsiherung zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Aufenthalts- / Schutzstatus syrischer Flüchtlinge hier: Antrag der AfD-Fraktion vom 26.08.2024Zur Vorlage · 1286/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Prüfung des Aufenthalts- und Schutzstatus syrischer Geflüchteter in Essen zum Gegenstand hat. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu untersuchen, ob sich unter den in Essen lebenden Personen aus Syrien Personen befinden, denen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW weder Flüchtlingsstatus noch subsidiärer Schutz zusteht.
Zudem soll geprüft werden, inwieweit die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft an syrische Staatsangehörige in Essen aufgrund des Wegfalls des Schutzstatus ausgesetzt oder versagt werden kann. Der Antrag bezieht sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 16. Juli 2024, mit dem die generelle Flüchtlingseigenschaft sowie Gründe für einen subsidiären Schutz von Syrern in Abrede gestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen gegen die Stimme der AfD-Fraktion
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Anmeldung zur Tagesordnung; hier: Nil- und KanadagänseZur Vorlage · 1316/2024/FDP/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen FDP und EBB-FW haben einen Antrag im Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Konzeptes zur Eindämmung der Nil- und Kanadagänse auf dem Essener Stadtgebiet vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die Bestände dieser Arten in Park- und Grünanlagen nachhaltig zu reduzieren. Das Ergebnis dieses Konzeptes ist bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2025 vorzulegen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Ausbreitung dieser Gänsearten Herausforderungen für die heimische Tierwelt sowie für Mensch und Umwelt darstellt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass das Füttern durch Besucher der Parkanlagen die Bestandsentwicklung fördert. Im Rahmen der Konzepterstellung soll die Verwaltung zudem prüfen, unter welchen Bedingungen Ausnahmegenehmigungen zur Jagd auf Nil- und Kanadagänse in den Grünanlagen innerhalb des Stadtgebiets möglich sein könnten. Dabei wird auf die Regelungen des Bundesjagdgesetzes verwiesen, nach denen eine Bejagung im Zeitraum vom 1. November bis zum 15. Januar zulässig ist.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.1Ergänzungsantrag zum Antrag der EBB und FDP vom 03.09.2024 Thema: Erstellung eines Konzeptes zur Eindämmung der steigenden Zahl von Nil- und Kanadagän-sen in EssenZur Vorlage · 1357/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1357/2024/AFD einen ergänzenden Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Eindämmung der Zahl von Nil- und Kanadagänsen in Essen eingereicht. Der Antrag fordert eine verwaltungsseitige Überprüfung von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Bejagung dieser Tierarten in den bestehenden Jagdbezirken auf Essener Stadtgebiet zu steigern und die Entnahmezahl zu erhöhen.
Zudem soll geprüft werden, inwieweit im Einzelfall besondere Regelungen zur Bejagung auch in befriedeten Gebieten der Stadt Anwendung finden können. Die Fraktion verweist in ihrer Begründung auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen für Menschen und Haustiere sowie auf die Vermeidung von übermäßigem Wildschaden.
Der Antrag sieht vor, dass die Ausweitung der Bejagung unter Einhaltung der gemäß Landesjagdzeitenverordnung NRW geltenden Jagdzeiten vom 16. Juli bis zum 31. Dezember erfolgen soll. Die Möglichkeit einer Bejagung in befriedeten Gebieten soll dabei durch die untere Jagdbehörde gemäß den Bestimmungen des Landesjagdgesetzes NRW geprüft werden können.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.2Nil- und Kanadagänse auf Essener StadtgebietZur Vorlage · 1397/2024/TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat mit der Vorlage 1397/2024/TS einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht, der die Population von Nil- und Kanadagänsen auf dem Stadtgebiet zum Gegenstand hat. Die von Dr. Elisabeth Maria van Heistungs-Orgass und Simone Trauten-Malek unterzeichnete Vorlage beauftragt die Verwaltung mit einer Prüfung, ob Maßnahmen zur Eindämmung oder Reduzierung der Wildvogelpopulation notwendig sind und welche fachlichen Gründe hierfür angeführt werden können.
Zudem soll untersucht werden, wie die Entfernung von Stoffwechselprodukten dieser Vögel in die städtische Wartung von Park- und Grünflächen integriert werden kann. Dabei sollen auch tierschonende Konzepte aus anderen Kommunen als Referenz herangezogen werden. Auf Basis der Prüfungsergebnisse soll die Verwaltung ein entsprechendes Handlungskonzept erstellen.
Der Antrag sieht vor, dass die Tierschutzbeauftragte des Rates sowie die Fachpolitiker des Runden Tisches Tiere in den Erarbeitungsprozess einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen dem Runden Tisch Tiere sowie den zuständigen Fachausschüssen OPOG und AUKV in Form eines Prüfberichts und eines Vorschlags für ein Handlungskonzept spätestens bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 16.Wohnmobilstellplätze auf dem Zollverein-GeländeZur Vorlage · 1146/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag auf die Schaffung von Wohnmobil-Stellplätzen mit entsprechender Infrastruktur im Umfeld des UNESCO-Welterbes Zollverein gestellt. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Mittel aus dem Haushalt 2025 sowie durch Maßnahmen der EMG sichergestellt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, Fördermittel für das Vorhaben einzuwerben.
Nach Ansicht der Fraktion soll die Förderung des Wohnmobiltourismus zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen, indem Besucher zum Umsatz in lokalen Geschäften und Gastronomiebetrieben anregen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Nutzung der Einnahmen aus der Stellplatzvermietung zur Entfernung von Graffitis im Umfeld des Welterbes, um das Erscheinungsbild der direkten Zuwegung zu verbessern.
Der Antrag durchläuft den Beratungsprozess in den Ausschüssen für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus, für Verkehr und Mobilität sowie für Stadtentwicklung, -planung und Bauen. Eine abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — eingebracht
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 20.08.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (30. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 17.Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß DWA-M 102-4 / BWK-M 3-4Zur Vorlage · 1172/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 1172/2024/EBB vorgelegt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, darzulegen, wie bei anstehenden städtebaulichen Entwicklungen sowie der Erschließung von Siedlungs- und Gewerbeflächen die Anforderungen der Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser gemäß den Regelwerken DWA-M 102-4 und BWK-M 3-4 erfüllt werden können.
Hintergrund des Antrags ist ein Merkblatt der Verbände DWA und BWK, das ein Rechenverfahren für den lokalen Wasserhaushalt in Siedlungsgebieten sowie Empfehlungen zur Bewirtschaftung von Regenwasserabflüssen enthält, die in Oberflächengewässer eingeleitet werden. Die Regelungen zielen darauf ab, den Wasserhaushalt eines Siedlungsgebietes dem einer natürlichen, unbebauten Referenzlandschaft anzugleichen. Laut der Begründung des Antrags können diese Vorgaben bei städtebaulichen oder entwässerungstechnischen Neuerschließungen von Flächen berücksichtigt werden. Die Fraktion sieht eine entsprechende Berücksichtigung dieser Anforderungen für künftige Projekte in Essen vor.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — abgesetzt/ zurückgenommen; als Anfrage gestellt
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Generationengerechte, nachhaltige und effiziente Finanzpolitik - Durch Haushaltsüberschüsse zu soliden StadtfinanzenZur Vorlage · 1292/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Erzielung dauerhafter Haushaltsüberschüsse zur Sicherung einer nachhaltigen Finanzpolitik vorsieht. Die Vorlage fordert, dass die Stadt über den reinen Haushaltsausgleich hinaus signifikante Überschüsse erzielt, um diese für die Tilgung von Krediten einzusetzen. Ziel ist es, die Verschuldung zu reduzieren und das Zinsänderungsrisiko zu senken.
Die Verwaltung soll dieses Ziel als Grundlage für die Finanzplanung ab dem Haushaltsjahr 2025 sowie für den Entwurf des Doppelhaushalts 2025/26 festlegen. Zur Umsetzung wird eine systematische Aufgaben- und Ausgabenkritik vorgeschlagen, bei der zwischen kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen differenziert werden soll. Dabei sollen Leistungsstandards optimiert und Prozesse durch Digitalisierung oder interkommunale Kooperation effizienter gestaltet werden. Als externe Beratungsinstanz für diese Prüfung soll die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hinzugezogen werden.
Der Antrag begründet die Forderung mit der aktuellen Haushaltslage, wonach für das Jahr 2024 ein Jahresfehlbetrag von rund 59,8 Millionen Euro prognostiziert wird. Die Fraktion weist zudem auf die hohe Gesamtverschuldung und das damit verbundene Risiko steigender Marktzinsen hin, um die langfristige Stabilität der Stadtfinanzen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 19.Messe Essen GmbH hier: Anpassung der von der Stadt Essen gewährten SchuldscheindarlehenZur Vorlage · 1160/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die bestehenden Schuldscheindarlehen an die Messe Essen GmbH anzupassen. Mit dem Ende der Zinsbindungsfrist am 10. Dezember 2025 sollen die fünf bisherigen Darlehen zu einem einzigen Vertrag zusammengefasst werden. Dabei ist vorgesehen, die jährliche Tilgungsleistung in Höhe von 3,68 Millionen Euro bis zum 10. Dezember 2030 auszusetzen. Die endgültige Rückzahlung der Darlehen soll jedoch wie ursprünglich geplant zum 10. Dezember 2039 abgeschlossen sein.
Grund für diesen Schritt ist die Sicherung der Liquidität der Messe Essen GmbH, da die Finanzierungsplanung für den Zeitraum von 2027 bis 2033 aufgrund saisonaler Schwankungen im Messegeschäft eine Lücke aufweist. Nach dem Ende der Tilgungsaussetzung im Jahr 2030 sollen die jährlichen Rückzahlungen ab dem 10. Dezember 2031 auf 5,72 Millionen Euro erhöht werden, da zu diesem Zeitpunkt andere Fremddarlehen bei der KfW und der Helaba vollständig getilgt sein werden.
Die Anpassung führt dazu, dass der Darlehensrestbetrag bis zum Ende der Laufzeit höher bleibt, was bei der Messe Essen GmbH zu zusätzlichen Zinsaufwendungen führt. Für die Stadt Essen entstehen durch den geänderten Tilgungsplan und die Vorfinanzierung der Beträge voraussichtlich zusätzliche Zinsaufwendungen von rund 3,6 Millionen Euro über die gesamte Laufzeit, während gleichzeitig höheren Zinserträgen seitens der Messe gegenüberstehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 1341/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) im Jahr 2024 eine Kapitaleinlage von 25 Millionen Euro zuzuführen. Die Maßnahme dient dazu, die Liquidität der EVV zu sichern und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Tochterunternehmen, insbesondere der Ruhrbahn GmbH, zu gewährleisten.
Der Kapitalbedarf resultiert aus den operativen Verlusten der Ruhrbahn GmbH, die für das Jahr 2024 auf 106,2 Millionen Euro geschätzt werden. Die aktuellen Guthaben im Cash Pool der Stadt Essen sind nicht ausreichend, um die anfallenden Verluste bis zum Jahresende zu decken. Zudem wurden Mittel aus der Veräußerung der STEAG GmbH zweckgebunden für die kommunale Energie- und Wärmewende bereitgestellt.
Zur Finanzierung der Einlage sollen außerplanmäßige Mittel in Höhe von 25 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese stammen aus Projekten, deren Umsetzung sich zeitlich verzögert hat, darunter Neubauten von Schulen sowie Sanierungen am Stadtbad Borbeck und dem Freibad Oststadt. Der Beschlussvorschlag wird nach der Beratung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Einrichtung eines politischen Beirats für die ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1332/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einrichtung eines politischen Beirats für die ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KG. Die Maßnahme basiert auf Entscheidungen des Rates vom März 2022 zum Glasfaserausbau in Essen sowie der Beteiligung der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH an dem Unternehmen.
Der geplante Beirat soll als Gremium für Information und Austausch dienen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Vorstellung und Beratung der geschäftlichen Entwicklungen von ruhrfibre, unter anderem im Hinblick auf andere Marktakteure. Das Gremium ist als beratendes Organ konzipiert und verfügt nicht über eigene Entscheidungskompetenzen. Die Konstituierung des Beirats ist für den Herbst 2024 vorgesehen, da mittlerweile erste Erkenntnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit vorliegen.
Für die Besetzung des Beirates ist vorgesehen, dass jede Fraktion im Rat der Stadt Essen jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter benennt. Die entsprechenden Vorschläge für die Mitglieder umfassen Vertreter der Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE, AfD, DIE LINKE, FDP sowie EBB-FW.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - Einrichtung eines politischen Beirats für die ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KGZur Vorlage · 1380/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Essener Rat einen Änderungsantrag zur Vorlage 1332/2024/2 eingebracht. Gegenstand des Antrags mit der Nummer 1380/2024/PARTEI ist die Einrichtung eines politischen Beirats für die ruhrfibre Essen Netz GmbH & Co. KG.
Mit dem vorliegenden Antrag, der von Matthias Stadtmann unterzeichnet wurde, wird eine Ergänzung der Sachverhaltsdarstellung in der ursprünglichen Verwaltungsvorlage angestrebt. Konkret soll im vierten Absatz der Sachverhaltsdarstellung die Festlegung aufgenommen werden, dass je Ratsfraktion und je Ratsgruppe jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter für den Beirat benannt werden soll.
Die Entscheidung über diesen Änderungsantrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 25. September 2024 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Einrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie aufgrund der Handlungsempfehlungen der Essener Studie zur MigrationsökonomieZur Vorlage · 1297/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung einer Beratungsstelle Migrationsökonomie beschließen, deren Betrieb im ersten Quartal 2025 beginnen soll. Die Initiative folgt den Handlungsempfehlungen einer Studie zur Migrationsökonomie in Essen. Ziel ist es, die Wirtschaftsentwicklung sowie die Innovationskraft und Ausbildungsbereitschaft von Unternehmen mit Einwanderungsgeschichte zu fördern.
Die Beratungsstelle wird bei der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (EWG) angesiedelt. Für den Betrieb sind die Einstellung von drei Vollzeitstellen vorgesehen. Das Angebot soll durch die Einbindung des Kommunalen Integrationszentrums Essen und des JobCenter Essen erweitert werden, um eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zu gewährleisten. Zu den geplanten Schwerpunkten gehören die Unterstützung bei Unternehmensgründungen, insbesondere für Gründerinnen mit Einwanderungsgeschichte, sowie die Beratung zu Fördermitteln und betriebswirtschaftlichen Fragen. Zudem sollen die Beteiligung am Arbeitsmarkt und die Förderung der dualen Ausbildung gestärkt werden.
Die Arbeit der Beratungsstelle ist zunächst auf eine dreijährige Pilotphase angelegt. Während dieses Zeitraums soll die Wirksamkeit der Maßnahmen wissenschaftlich evaluiert werden, wobei die Ergebnisse der Evaluierung den zuständigen Fachausschüssen jährlich vorgelegt werden müssen. Durch die Einbindung weiterer Akteure wie der Agentur für Arbeit Essen sollen Synergieeffekte für den Wirtschaftsstandort genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.Neufassung der Satzung für den Seniorenrat der Stadt EssenZur Vorlage · 0933/2024/5 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt dem Rat der Stadt eine Neufassung der Satzung des Seniorenrates zur Beschlussfassung vor. Die vorliegende Ergänzungsvorlage umfasst sowohl redaktionelle als auch inhaltliche Anpassungen der bestehenden Regelungen.
Im Rahmen der Überarbeitung wurden technische Korrekturen vorgenommen, wie die Bereinigung eines Verweises in § 8 sowie die Streichung eines Satzes in § 3. Inhaltlich wird die Satzung um ein eigenes Empfehlungs- und Anregungsrecht ergänzt, das analog zur Satzung des Inklusionsbeirats gestaltet ist. Dieser Schritt folgt einem Beschluss des Rates vom November 2023, der auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD, CDU, GRÜNE und FDP basierte.
Zudem wurden die Rechte des Seniorenrates, die Pflichten seiner Mitglieder sowie die Regelungen zu Sitzungen, zur Beschlussfähigkeit und zu Abstimmungen neu formuliert. Die Neufassung trägt zudem der Umbenennung des ehemaligen Seniorenbeirates in Seniorenrat im Jahr 2022 Rechnung. Der Vorgang durchläuft die Beratungsphasen im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.09.2024 · Seniorenrat (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen mit folgenden Änderungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Nachbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 1191/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 25. September 2024 über die personelle Nachbesetzung des Inklusionsbeirates. Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet die Satzung des Beirats, wonach die im Facharbeitskreis Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe in Essen neue Mitglieder vorschlagen können.
Im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens soll Burkhard Küßner als ordentliches Mitglied in den Inklusionsbeirat berufen werden, um die Position von Marco Boßmann zu übernehmen. Ebenso ist die Ernennung von Frank Reimann-Feemer als stellvertretendes Mitglied vorgesehen, welcher die Nachfolge von Anke Bee antritt. Der Inklusionsbeirat wird im Anschluss an die Entscheidung des Rates, konkret in seiner Sitzung am 26. September 2024, über diese personellen Änderungen in Kenntnis gesetzt. Die entsprechende Vorlage wurde durch das Amt für Soziales und Wohnen erstellt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.15.01 "Hilfe zur Pflege -örtlicher Träger"Zur Vorlage · 1211/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 9,18 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen betrifft die Produktgruppe „Hilfe zur Pflege – örtlicher Träger“. Nach den aktuellen Prognosen werden die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich 51,82 Millionen Euro erreichen, was einer Abweichung von 9,18 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Planwert von 42,64 Millionen Euro entspricht.
Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden eine zunehmende Zahl pflegebedürftiger Menschen sowie steigende Kosten für Pflegeleistungen angeführt. Hierzu zählen insbesondere höhere Löhne für Pflegekräfte, gestiegene Betriebskosten von Pflegeeinrichtungen sowie allgemeine Preissteigerungen und Anpassungen der Regelbedarfsstufen. Zudem führen Änderungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung und Verschiebungen von Zuständigkeiten durch das Bundesteilhabegesetz zu einer Zunahme teurerer Leistungsfälle im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege.
Die Deckung des Mehraufwandes soll über zwei Quellen erfolgen. Ein Betrag von 5,18 Millionen Euro wird aus Minderbedarfen bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bereitgestellt, da die Zahl der Leistungsberechtigten geringer ausfällt als für das Jahr 2024 geplant. Die verbleibenden 4 Millionen Euro werden durch Mehrerträge aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.06.01 "Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW"Zur Vorlage · 1232/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird in der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,9 Millionen Euro für Leistungen nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW beantragt. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen geht davon aus, dass die Transferaufwendungen in diesem Bereich voraussichtlich auf 35,4 Millionen Euro ansteigen werden, was einer Überschreitung des geplanten Ansatzes um 1,9 Millionen Euro entspricht.
Der Schwerpunkt des prognostizierten Mehrbedarfs liegt im Bereich des Pflegewohngeldes. Während die Anzahl der Leistungsempfänger im Jahresdurchschnitt leicht ansteigt, erhöhen sich die durchschnittlichen Kosten pro Person voraussichtlich von den geplanten 676 Euro auf etwa 754 Euro. Zudem wird ein Anstieg bei den Aufwendungszuschüssen für teilstationäre Einrichtungen um etwa 0,2 Millionen Euro über dem Planwert erwartet.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll innerhalb des Geschäftsbereichs Soziales und Wohnen erfolgen. Als Finanzierungsquellen werden Mehrerträge aus einer Zuweisung durch das Pauschalentlastungsgesetz sowie Mittel aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) angeführt. Die Bereitstellung der Leistungen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, deren Auszahlung unmittelbar bei Antragstellung erfolgt. Der Beschlussvorschlag wird nacheinander im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.02.01 „Leistungen nach dem SGB II kommunalfinanziert"Zur Vorlage · 1280/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 6,52 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage des JobCenters Essen betrifft die Produktgruppe für kommunal finanzierte Leistungen nach dem SGB II. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits Empfehlungen für diesen Beschluss ausgesprochen.
Ein gesamter Mittelmehrbedarf von 22 Millionen Euro wird für das Jahr 2024 prognostiziert. Dieser ergibt sich aus einer steigenden Anzahl an Bedarfsgemeinschaften, die von geplant 42.400 auf voraussichtlich 43.500 Personen ansteigt, darunter auch ein Zuwachs bei ukrainischen Geflüchteten. Zudem führt eine Anpassung der Mietobergrenzen zum 1. September 2024 zu einem durchschnittlichen Anstieg der monatlichen Kosten um etwa 56,50 Euro pro Bedarfsgemeinschaft. Weitere Faktoren sind die verlängerten Karenzzeiten durch das Bürgergeldgesetz sowie gestiegene Kosten für Energie und Erstausstattungen. Der prognostizierte Kostensatz pro Bedarfsgemeinschaft steigt dadurch von 6.453 Euro auf rund 6.795 Euro.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt in mehreren Schritten. Ein Teil der Kosten ist über Bundeserstattungen abgedeckt, wobei ein Betrag von etwa 13,46 Millionen Euro bereits durch den Kämmerer bereitgestellt wurde. Weitere 2,02 Millionen Euro werden aus zweckgebundenen Mitteln des Vorjahres zur Krisenbewältigung Ukraine gedeckt. Die verbleibenden 6,52 Millionen Euro sollen voraussichtlich aus Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz resultieren. Sollte die Weiterleitung der Bundesmittel nicht in voller Höhe erfolgen, wird die Differenz im Rahmen des Jahresgesamtabschlusses ausgeglichen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 28.Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6; Vorstellung der Entwurfsplanung und Ergebnis der Kostenberechnung zum Abschluss der Leistungsphase 3Zur Vorlage · 1246/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neukonzeption der Zentralbibliothek am Standort Markt 5/6 beschließen. Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird eine Anpassung der Gesamtkosten vorgeschlagen. Die ursprüngliche Schätzung von rund 13,8 Millionen Euro erhöht sich durch die Konkretisierung notwendiger Ausstattungsmerkmale und baulicher Maßnahmen um etwa 10,8 Millionen Euro auf nun rund 24,6 Millionen Euro.
Die Entwurfsplanung sieht eine Nutzung von fast 10.000 Quadratmetern über sechs Etagen sowie ein Dachgeschoss vor. Das Konzept umfasst unter anderem einen Empfangsbereich mit Café und Musikbibliothek im Erdgeschoss, eine Kinder- und Familienbibliothek im ersten Obergeschoss sowie Bereiche für Belletristik, Gaming und internationale Literatur im zweiten Stockwerk. Weitere Ebenen sind für Sachliteratur, Makerspaces, Lernlandschaften und Büroflächen nach dem „New Work“-Prinzip vorgesehen. Ein Eventspace mit Dachterrasse soll das oberste Stockwerk bilden. Die Eröffnung der neuen Bibliothek ist für das dritte Quartal 2026 geplant.
Die Kosten für das Projekt teilen sich in etwa 21,8 Millionen Euro investive und 2,7 Millionen Euro konsumtive Mittel auf. Die Budgeterhöhung begründet sich unter anderem durch Beratungsleistungen, Medienlogistik, Veranstaltungstechnik sowie die Implementierung von RFID-Technik und Digital Signage.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Sonderveröffentlichung „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“Zur Vorlage · 1119/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat eine Sonderveröffentlichung mit dem Titel „Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Essen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Veröffentlichung basiert auf einem neuen Datenkonzept, das der Rat der Stadt Essen am 13. März 2024 beschlossen hat. Dieses Konzept dient als Grundlage für die Weiterentwicklung der kommunalen integrierten Präventionsstrategie sowie den Ausbau der Essener Präventionskette mit dem Ziel, die Teilhabechancen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu erhöhen.
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um einen Statistikband, der nun öffentlich zugänglich gemacht wird. Die regelmäßige Bereitstellung der Daten soll eine vergleichende Betrachtung der räumlichen Verteilung von potenziellen Benachteiligungen in den Sozialräumen ermöglichen. Durch die Analyse der Daten sollen Herausforderungen frühzeitig identifiziert werden, um daraufhin Strategien auf gesamtstädtischer oder sozialraumebene Ebene zu entwickeln und Ressourcen entsprechend zu steuern.
Neben der jährlichen Veröffentlichung des Datenmaterials ist die Bildung von Zeitreihen geplant, um langfristige Trends und Entwicklungen erkennen zu können. Der vorliegende Antrag sieht vor, dass verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Fachausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie die Bezirksvertretungen I bis IX und der Rat der Stadt Essen die Sonderveröffentlichung zur Kenntnisnahme entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 30.Bewerbung der Stadt Essen um den Titel UNESCO Creative City of Design: Neue Antragsfristen und Verschiebung der Essener Bewerbung auf das Jahr 2027Zur Vorlage · 1149/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant, die Bewerbung um den Titel „UNESCO Creative City of Design“ vom ursprünglich angestrebten Jahr 2025 auf das Jahr 2027 zu verschieben. Grund für diese zeitliche Neuausrichtung sind Änderungen im Bewerbungsverfahren der UNESCO-Kommission, die ein nationales Vorauswahlverfahren eingeführt und die Bewerbungsfrist auf den 31. Juli 2024 vorgezogen hat. Da wesentliche Schritte der bisherigen Planung durch diese Friständerung nicht rechtzeitig umsetzbar waren, wird eine Anpassung des Zeitplans vorgeschlagen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Kulturausschuss die Bewerbung für das Jahr 2027 empfiehlt und der Rat der Stadt Essen diese beschließt. Im Zuge dessen sollen die zeitliche Anpassung der Bewerbung sowie die Einrichtung einer Personalstelle im Kulturamt zur Konzepterstellung und Prozessbegleitung umgesetzt werden. Zudem ist die Information der bisherigen Netzwerkpartner über das angepasste Verfahren vorgesehen.
Für den Prozess sind Personalkosten in Höhe von etwa 80.000 Euro pro Jahr sowie Sachkosten zwischen 25.000 Euro im Jahr 2025 und 50.000 Euro im Jahr 2027 veranschlagt. Die Stadt geht davon aus, dass die Verleihung des Titels die Imagebildung der Stadt sowie die wirtschaftliche Entwicklung im Bereich Tourismus und Unternehmensbindung fördern kann.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 04.09.2024 · Kulturausschuss (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.städt. Förderschule Albert-Liebmann-Schule: Entfristung des genehmigten TeilstandortsZur Vorlage · 1177/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die dauerhafte Fortführung des Teilstandorts der Albert-Liebmann-Schule in der Adelkampstraße 25 entscheiden. Die bisherige Genehmigung für diesen Standort war befristet und endete zum 31. Juli 2024. Mit der vorliegenden Vorlage wird beantragt, die Nutzung des Gebäudes rückwirkend ab dem 1. August 2024 dauerhaft fortzusetzen.
Die Albert-Liebmann-Schule ist eine staatliche Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache für die Primarstufe. Der Teilstandort in der Adelkampstraße wurde ursprünglich im Jahr 2019 als vorübergehende Lösung nach einem Auszug aus der Lehrstraße eingerichtet. Laut Sachverhaltsdarstellung sind beide Standorte – der Hauptstandort an der Schloßwiese sowie der Teilstandort in der Adelkampstraße – für den Schulbetrieb notwendig, um den Unterricht und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Die Schülerzahlen zeigen eine stabile Entwicklung mit Prognosen von etwa 480 bis 490 Lernenden in den kommenden Jahren. Da die räumlichen Kapazitäten an beiden Standorten bereits genutzt werden und keine zusätzlichen Kosten durch die Entfristung entstehen, wird die dauerhafte Nutzung befürwortet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen III und IV die Entscheidung zur Kenntnis nehmen und der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausspricht.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die SchülerbeförderungZur Vorlage · 1071/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt für das Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3.300.000 Euro für die Schülerbeförderung. Die Grundlage für diesen Antrag sind veränderte Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren.
Der Mehraufwand setzt sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammen. Ein Teilbetrag von 2.950.000 Euro resultiert aus Ersatzvornahmen für Verträge mit Busunternehmen. Diese Maßnahmen wurden notwendig, da es im Bereich der durch die Ruhrbahn GmbH organisierten Busverkehre zu wiederkehrenden Störungen wie Verspätungen und Ausfällen sowie zu Meldungen kam, die eine Gefährdung der Sicherheit nicht ausschließen konnten. Ein weiterer Betrag von 350.000 Euro ergibt sich aus einer Preisanpassung des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bei den Schülertickets. Während für die Planung eine Erhöhung von 3,9 Prozent vorgesehen war, beträgt die tatsächliche Anpassung der Fahrkostenübernahme durch den Schulträger 9,4 Prozent.
Die Finanzierung des Bedarfs soll teilweise durch Mehrerträge aus dem Bereich der Förderschulen in Höhe von etwa 1,3 Millionen Euro erfolgen. Der verbleibende Bedarf von rund 2 Millionen Euro soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Geschäftsbereichs Schule gedeckt werden. Sollten trotz Gegensteuerungsmaßnahmen keine ausreichenden Deckungsmittel bereitgestellt werden können, wird die Differenz das Jahresergebnis belasten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Überplanmäßige Mittelbereitstellung JugendamtZur Vorlage · 1097/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt für das Jugendamt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 41,7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024. Die zusätzlichen Mittel sind für drei spezifische Produktgruppen vorgesehen: die Förderung von Kindern in der Tagespflege, sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien sowie Tageseinrichtungen für Kinder. Hintergrund der Anfrage sind veränderte Rahmenbedingungen sowie steigende Fallzahlen und Kosten, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren.
Im Bereich der Tagespflege wird ein Mehrbedarf von 3 Millionen Euro prognostiziert, was unter anderem auf eine Anpassung der Kindpauschalen um 9,65 Prozent sowie auf vertragliche Verpflichtungen zurückzuführen ist. Der größte Anteil des Antrags entfällt mit 29,3 Millionen Euro auf Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien. Hier sind steigende Fallzahlen in der ambulanten und stationären Hilfe sowie höhere Kosten für intensive Unterbringungen und Erstattungsansprüche anderer Kommunen ausschlaggebende Faktoren. Für Tageseinrichtungen wird ein Bedarf von 9,4 Millionen Euro veranschlagt, der durch gesetzliche Erhöhungen der Kindpauschalen und kommunale Förderleistungen entsteht.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll vorrangig durch Einsparungen im Rahmen einer restriktiveren Haushaltsführung innerhalb des zuständigen Geschäftsbereichs erfolgen. Etwaige darüber hinausgehende Kosten werden zu Lasten des Jahresergebnisses gehen. Der Beschlussvorschlag wird zunächst im Jugendhilfeausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Essen eine Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1224/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht Anpassungen der Gebühren in verschiedenen Parkzonen zum 1. Januar 2025 vor. Ziel der Neuregelung ist es, den öffentlichen Parkraum durch eine gezielte Preisgestaltung zu steuern, die Umschlagshäufigkeit an zentralen Orten zu erhöhen und Parksuchverkehre zu reduzieren.
In der Parkzone 1, dem Citykernbereich, wird das Parken für die ersten 15 Minuten kostenfrei gestaltet. Gleichzeitig steigen die Gebühren für längere Zeiträume; so soll beispielsweise die Gebühr für eine Stunde von bisher 2,30 Euro auf 3,20 Euro angehoben werden. Die Höchstparkdauer bleibt bei 90 Minuten. In der Parkzone 2, die den erweiterten Citybereich und Kernbereiche größerer Stadtteilzentren umfasst, wird das kostenfreie Parken ebenfalls für die ersten 15 Minuten eingeführt, wobei sich die Gebühr für eine Stunde von 1,00 Euro auf 1,50 Euro erhöht. Für die Parkzone 4 in Freizeitbereichen ist ein kostenfreier Zeitraum von 15 Minuten vorgesehen.
Die Verwaltung führt an, dass die Pkw-Zulassungszahlen in Essen seit 2010 um rund 11 Prozent gestiegen sind. Die Anpassung der Gebühren soll dem steigenden Parkdruck sowie der allgemeinen Preisentwicklung im Verkehrssektor Rechnung tragen. Der Vorschlag durchläuft verschiedene Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 34.1Änderungsantrag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1377/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der Änderungen an der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Stadtgebiet vorsieht. Der Antrag sieht vor, die Gebühren in den Parkzonen 1 und 2 unverändert zu lassen, jedoch ein kostenloses Kurzzeitparken von bis zu 30 Minuten einzuführen. Zudem soll die Bewirtschaftungszeit in der Parkzone 1 im Citykernbereich von bisher 10:00 bis 20:00 Uhr auf 10:00 bis 18:00 Uhr verkürzt werden.
Die Fraktion lehnt zudem die Einführung einer weiteren Parkzone 4 ab und fordert, dass Freizeitbereiche wie der Baldeneysee von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen bleiben. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll durch Haushaltsumschichtungen erfolgen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass das kostenfreie Parken am Abend den Einzelhandel sowie die Gastronomie stärken und die Attraktivität kultureller Angebote in der Innenstadt erhöhen könnte. Gleichzeitig solle die Erreichbarkeit von Freizeitgebieten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Auswärtige gewahrt bleiben.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 34.2Änderungsantrag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1386/2024/EBB/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen EBB-FW und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, die Gebühren in den Parkzonen 1 und 2 unverändert zu lassen, jedoch ein kostenfreies Kurzzeitparken von 30 Minuten zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Bewirtschaftungszeit in der Parkzone 1 im Citykernbereich von bisher 10 bis 20 Uhr auf 10 bis 18 Uhr verkürzt werden. Die Einführung einer weiteren Parkzone 4 ist im Antrag nicht vorgesehen.
Zudem sollen ausgewiesene Freizeitbereiche, wie beispielsweise der Baldeneysee, von der Parkraumbewirtschaftung ausgenommen bleiben. Als Begründung führt der Antrag die Bedeutung dieser Orte für den Sport sowie die teilweise eingeschränkte Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr an. Durch die zeitliche Anpassung in der Innenstadt soll die Attraktivität für den Einzelhandel, die Gastronomie und für Abendbesucher gestärkt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist durch Haushaltsumschichtungen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 34.3Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben für das Gebiet der Stadt EssenZur Vorlage · 1408/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag zur Anpassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Stadtgebiet von Essen vorgelegt. Mit der Vorlage 1408/2024 wird eine Änderung der Regelungen innerhalb der Parkzone IV angestrebt.
Der Kern des Antrags sieht vor, dass das Tagesticket in Höhe von 5 Euro erst ab einer Parkdauer von drei Stunden entrichtet werden muss. In diesem Zusammenhang soll auch die zeitliche Staffelung der Gebühren bis zu einer Dauer von 180 Minuten entsprechend angepasst werden.
Das Verfahren sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen über den Antrag entscheidet. Die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, III, IV, VII, VIII und IX sollen den Vorgang zur Kenntnis nehmen. Der Antrag wurde im September 2024 eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 35.Gebührenordnung der Stadt Essen über die Erhebung von BewohnerparkgebührenZur Vorlage · 1219/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise anzupassen. Gemäß der Vorlage 1219/2024/6 soll die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 30,00 Euro auf 75,00 Euro angehoben werden. Für eine Gültigkeit von zwei Jahren würde der Betrag 150,00 Euro betragen. Zudem ist vorgesehen, die Gebühren für die Ersatzausstellung bei Verlust oder Änderungen von 15,00 Euro auf 30,00 Euro zu erhöhen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist die seit 21 Jahren unveränderte Gebührensatzung sowie der Anstieg des Verwaltungsaufwands durch Sach- und Personalkosten. Bei der Kalkulation wurden verschiedene Ansätze geprüft, wobei die Stadtverwaltung eine Orientierung an den Verwaltungskosten gegenüber einem marktpreisbasierten Ansatz bevorzugt hat. Durch die Neuregelung werden bei einer geschätzten Anzahl von rund 4.000 jährlich ausgestellten Ausweisen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 180.000,00 Euro erwartet, um die anfallenden Verwaltungskosten zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 36.Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IXZur Vorlage · 1222/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX entscheiden. Konkret ist die Einführung der Parkzone 4 für Abschnitte der Freiherr-vom-Stein-Straße sowie für den Parkplatz „Regattaturm“ am Baldeneysee vorgesehen. Die betroffenen Flächen umfassen etwa 400 Stellplätze entlang der Straße und rund 250 Plätze auf dem Parkplatz am Regattaturm.
Die Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Knappheit an öffentlichen Parkflächen durch steigende Zulassungszahlen und die Nutzung des Pkw für Freizeit- und Alltagsverkehr. Ziel der Bewirtschaftung ist es, die Erreichbarkeit der Gebiete sicherzustellen und durch preisliche Steuerung eine angemessene Nutzung zu ermöglichen, ohne Parkverbote einzusetzen. Da in diesem Bereich vor allem der Freizeitverkehr dominiert, soll das Parken über den gesamten Tag möglich bleiben.
Die Einführung der neuen Parkzone ist frühestens zum 1. Januar 2025 geplant. Die Abrechnung erfolgt über neue Parkscheinautomaten sowie per App. Das Gebührenmodell sieht für die Parkzone 4 unter anderem ein Tagesticket für 5,00 Euro vor, das bis Mitternacht gültig ist. Vor der Umsetzung finden Abstimmungsgespräche mit Anrainern und ansässigen Vereinen statt, um Interessen wie die Entladung von Sportbooten zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst zur Entscheidung in den Rat verwiesen
- 11.09.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (35. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 36.1TOP 36: Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX Hier: Einbindung und Lösungen für die ansässigen Vereine und anderen AnrainerZur Vorlage · 1427/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen haben im Essener Rat einen Antrag zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtbezirk IX eingebracht. Mit dem Vorlagenentwurf 1427/2024/CDU/GRÜNE wird gefordert, die geplante Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung unter Einbeziehung aller betroffenen Vereine und Anrainer zu gestalten.
Der Antrag sieht vor, dass die Umsetzung möglichst im Austausch mit den unmittelbar berührten Akteuren erfolgt. Dazu zählen beispielsweise Gastronomiebetriebe, die Weiße Flotte Baldeney sowie das See- und Kanalmanagement. Ziel der Anfrage ist es, für die Nutzungsinteressen dieser Gruppen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sicherstellung, dass Sportvereine durch die Maßnahmen keine unzumutbaren wirtschaftlichen oder zeitlichen Verschlechterungen in ihrer Tätigkeit erfahren.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 37.Änderung und Ergänzung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze hier: Sicherheit auf SportanlagenZur Vorlage · 1212/2024/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze, um die Sicherheitsbestimmungen auf den Anlagen zu präzisieren. Anlass für die Neufassung ist ein Vorfall am 12. Mai 2024 auf der Sportanlage Bäuminghausstraße, bei dem es im Rahmen eines Kreisligaspiels zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kam. Laut der Vorlage wurden dabei Messer eingesetzt und ein Schuss abgegeben, woraufhin die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für nachfolgende Spiele Sicherheitsbegleitungen anordneten.
Die vorgeschlagene Änderung sieht Anpassungen der Verhaltensregeln in § 6 vor. Das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie das Mitführen aller Arten von Messern auf den städtischen Sportstätten ist künftig untersagt. Zudem wird das Werfen mit Gegenständen verboten, mit Ausnahme von Sportgeräten, die zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden. Zur rechtlichen Absicherung soll zudem klargestellt werden, dass vorsätzliche Verstöße gegen diese Regeln als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Hierfür sind Bußgelder in einer Spanne von 5 bis 1.000 Euro vorgesehen, sofern die Tat nicht bereits durch andere gesetzliche Regelungen sanktioniert wird.
Die Vorlage zur Änderung der Satzung liegt den zuständigen Ausschüssen für Sport- und Bäderbetriebe sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Beratung vor und soll anschließend im Rat der Stadt Essen beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Weiterführung des On-Demand-Verkehrs BussiZur Vorlage · 0866/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Weiterführung des On-Demand-Verkehrsangebots „Bussi“ bis zum 31. Dezember 2025 beschließen. Das Projekt der Ruhrbahn GmbH, das im März 2021 startete, wurde im Juli 2024 auf das gesamte Essener Stadtgebiet ausgeweitet. Damit wird nun ein tägliches Angebot im Spät- und Nachtverkehr bereitgestellt, wobei die Betriebszeiten von Sonntag bis Donnerstag zwischen 19:00 und 24:00 Uhr sowie von Freitag und Samstag bis 3:00 Uhr am Folgetag reichen.
Seit dem Start verzeichnet das Angebot über 15.800 Registrierungen und ein Wachstum der monatlichen Fahrten. Durch die Erweiterung des Bediengebietes hat sich die Anzahl der virtuellen Haltestellen von etwa 4.800 auf rund 12.800 erhöht. Für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung des Tarifs auf die Zuschlagsstufe von 60 Prozent geplant, wobei eine Kostenbeteiligung des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr an der Plattform zur Reduzierung der Lizenzgebühren in Aussicht steht.
Die Kosten für den Betrieb im Jahr 2025 belaufen sich voraussichtlich auf 617.000 Euro. Diese werden durch eine Verlustausgleichszahlung aus der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW gedeckt, wodurch die Finanzierung haushaltsneutral erfolgt. Eine erneute Ratsvorlage zur Weiterführung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Sollte die vorliegende Vorlage nicht beschlossen werden, endet der Betrieb von „Bussi“ im Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.1Einstellung des Projektes "Bussi" zum 31.12.2024Zur Vorlage · 1171/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat unter der Vorlagennummer 1171/2024/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht. Der Antrag fordert die Einstellung des Projekts „Bussi“ zum 31. Dezember 2024.
Zur Begründung führt die Fraktion an, dass die jährlichen Kosten für das Projekt 950.000 Euro betragen. Bei einer jährlichen Anzahl von 13.560 Fahrten ergeben sich daraus Kosten in Höhe von etwa 70 Euro pro Fahrt. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Zuschussbedarf der Ruhrbahn minimiert werden sollte, um den Betrieb möglichst auskömmlich zu gestalten. Dabei wird auf den aktuellen jährlichen Finanzbedarf der Ruhrbahn von mehr als 100 Millionen Euro sowie auf einen prognostizierten Investitionsbedarf von bis zu zwei Milliarden Euro innerhalb der nächsten zehn Jahre verwiesen.
Der Vorgang ist für die Sitzung des Rates am 28. August 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Die weiteren Beratungen in den zuständigen Ausschüssen für Verkehr und Mobilität sowie für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sind für September 2024 geplant, bevor der Rat am 25. September 2024 eine endgültige Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.09.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (31. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst; zur Entscheidung in den Rat geschoben
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 28.08.2024 · Rat der Stadt Essen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 38.2TOP 38: Weiterführung des On-Demand-Verkehrs Bussi (DS 0866/2024/6) Hier: Optionen für den NachtExpressZur Vorlage · 1428/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Essener Rat haben einen Antrag gestellt, um die Möglichkeiten einer Taktverdichtung im Nachtnetz der Ruhrbahn zu prüfen. Im Fokus steht dabei die Untersuchung von Optionen für den NachtExpress. Die Stadtverwaltung wird dazu aufgefordert, darzulegen, mit welchem finanziellen Aufwand eine Erweiterung des Angebots der Linie 16 NachtExpress durch zwei zusätzliche Fahrten um 1:00 Uhr und 2:00 Uhr morgens verbunden wäre.
Der Antrag betont dabei die Notwendigkeit, die finanzielle Situation der Stadt bei der Planung zu berücksichtigen. Es wird angeführt, dass weitere Belastungen der Kommunalfinanzen auf absehbare Zeit nicht rechtfertigbar seien, auch wenn das Ziel ein attraktives und zuverlässiges Angebot für die Nutzerinnen und Nutzer bleibt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zeitnah vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 39.Umsetzungskonzept für den Aufbau und die Inbetriebnahme von Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Messeparkplatz P 10Zur Vorlage · 1305/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat ein Umsetzungskonzept für die Errichtung von Freiflächen-Solarenergieanlagen auf dem Messeparkplatz P 10 an der Lilienthalstraße vorgelegt. Basierend auf einer Machbarkeitsstudie der Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) ist die Realisierung einer Solar-Carport-Photovoltaikanlage technisch sowie wirtschaftlich möglich. Die Anlage soll eine installierte Leistung von etwa 11 MWp auf einer Fläche von circa 52.500 m² erreichen.
Im Rahmen der Planung wurden bereits Umweltbehörden, die Messe Essen und die Grüne Hauptstadt Agentur einbezogen. Artenschutzrechtliche Einschätzungen sowie die Klärung der Entwässerungssituation stehen dem Projekt nicht entgegen. Die EVV plant, wesentliche Planungen bis zum Ende des vierten Quartals 2024 abzuschließen, wobei die Auswahl von Projektpartnern für Bau und Betrieb voraussichtlich noch im dritten Quartal 2024 erfolgen soll.
Das Investitionsvolumen wird auf 15 bis 20 Millionen Euro geschätzt. Die Finanzierung durch die EVV soll mit einer Fremdkapitalquote von etwa 70 Prozent erfolgen. Gespräche über eine mögliche Beteiligung der Sparkasse Essen sowie über Konzepte zur Bürgerbeteiligung wurden bereits geführt. Der Netzanschluss am Umspannwerk Haarzopf ist durch eine Anschlusszusteige gesichert. Ein Baubeginn wird für das Jahr 2025 angestrebt, sofern die entsprechenden Genehmigungen vorliegen. Die reine Bauzeit wird auf etwa sechs bis neun Monate geschätzt. Der Bericht dient dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 40.Basis-Lärmaktionsplan 2024 (4. Runde)Zur Vorlage · 1326/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung des Basis-Lärmaktionsplans 2024. Dieser Plan ist Teil der vierten Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Vorgaben. Da die ursprüngliche Frist im Juli 20<0xC2>24 nicht eingehalten werden konnte, wurde eine Verlängerung bis zum 18. Oktober 2024 gewährt. Der aktuelle Prozess erfolgt zweistufig: Zunächst erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Basis-Lärmkartierung auf Grundlage vorhandener Daten, woraufhin bis Mitte 2025 eine detaillierte kommunale Aktualisierung folgen soll.
Der vorliegende Plan umfasst Lärmkarten für den Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrieverkehr sowie Informationen zu betroffenen Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern. Die Auswertung zeigt, dass insbesondere der Straßen- und Schienenverkehr die Bevölkerung beeinflusst, während die Werte für Fluglärm und Gewerbelärm unter den festgelegten Auslösewerten liegen. Aufgrund neuer Berechnungsmethoden sind die Ergebnisse nicht direkt mit der vorangegangenen Planungsrunde vergleichbar. Der Fokus liegt auf der Fortführung bestehender Maßnahmen wie Straßensanierungen und technischen Anpassungen im Schienenverkehr. Neue Maßnahmen sind derzeit als Prüfaufträge ohne unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Stadt Essen aufgenommen.
Im Rahmen der Beteiligung im August 2024 gingen 107 Meldungen aus der Bevölkerung sowie 15 Meldungen von Trägern öffentlicher Belange ein. Die Verwaltung plant, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 abzuschließen und bereitet bereits den Datenaustausch für die fünfte Runde ab 2027 vor.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und SteuerkabelnZur Vorlage · 1113/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln entscheiden. Die Vorlage sieht vor, für das Jahr 2024 insgesamt 620.000 Euro bereitzustellen. Ziel ist der Austausch von Anlagen und Kabeln gemäß den aktuellen elektrotechnischen und verkehrstechnischen Richtlinien sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet.
Da der bisherige Haushaltsansatz für das Projekt in Höhe von 774.000 Euro bereits vollständig ausgeschöpft wurde, ist eine Aufstockung erforderlich. Von der beantragten Summe wurden bereits im Juli 2024 überplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt. Die Deckung der verbleibenden 420.000 Euro soll aus dem Projekt „BBB 2.1 BA -GVFG-“ erfolgen, dessen Baubeginn sich auf das Jahr 2025 verschiebt und der somit haushaltsneutral umverplant wird.
Zu den betroffenen Standorten gehören unter anderem die Lichtsignalanlagen an der Altendorfer Straße beim Bahnhof Borbeck Süd, an der Stoppenberger Straße/Essener Straße sowie die Querungsanlage Alfredstraße Neubau. Die Maßnahme dient dazu, die Betriebs- und Verkehrssicherheit durch den Austausch defekter Komponenten zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von NebenstraßenZur Vorlage · 1175/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.000.000 Euro für die Erneuerung von Nebenstraßen im Jahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, zusätzliche Mittel bereitzustellen, um die Umsetzung geplanter Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr vollständig abschließen zu können.
Im Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ stehen dem Amt für Straßen und Verkehr im Jahr 2024 rund 5.600.000 Euro zur Verfügung. Davon wurden bereits etwa 4.200.000 Euro in Anspruch genommen, während weitere Beauftragungen in Höhe von circa 2.400.000 Euro vorgesehen sind. Die beantragte Million soll zur Deckung der Kosten folgender Projekte verwendet werden: 475.000 Euro für die Heisinger Straße, 425.000 Euro für den Berthold-Beitz-Boulevard (Bauabschnitt 2.1) sowie 100.000 Euro für die Steeler Straße.
Als Begründung für die Mittelbereitstellung wird der Zustand verschiedener Nebenstraßen angeführt, deren Erneuerung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit notwendig sei. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat die Beratung und Empfehlung durch den Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung im Rahmen der Baumaßnahme Wiederherstellung der städtischen Grünanlage Katernberger Bach nach dem ökologischen Umbau durch die EmschergenossenschaftZur Vorlage · 1223/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Baukosten für die Wiederherstellung der städtischen Grünanlage Katernberger Bach entscheiden. Die Kosten sollen von 1.270.000 Euro um 530.000 Euro auf insgesamt 1.800.000 Euro steigen. Zudem wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 280.000 Euro beantragt, die aus dem Projekt „Neue Wege zum Wasser“ finanziert werden soll.
Die Kostensteigerung ergibt sich aus der Schlussrechnung der Emschergenossenschaft für den ökologischen Umbau des Bachlaufs, die im Juli 2024 eingereicht wurde. Laut Vorlage war ein größerer Umfang an Bodenentsorgung erforderlich als geplant, da unter anderem Bodenaustausche zur Sicherung der Standfestigkeit sowie zur Beseitigung lokaler Kontaminationen notwendig wurden. Zudem fielen zusätzliche Aushubarbeiten im Bereich von Durchlässen und Leitungen an, während Preisverschiebungen bei der Entsorgung von Boden der Deponieklasse III die Kosten beeinflussten.
Die finanzielle Verantwortung der Stadt Essen für die Bodenentsorgung basiert auf einem Vertrag mit der Emschergenossenschaft aus den Jahren 1979 und 1980. Dieser sieht vor, dass die Stadt sämtliche Mehrkosten trägt, die durch frühere städtische Auffüllungen im betroffenen Gewässerstreifen entstehen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Nachwahl zum Beirat der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 1166/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 25. September 2024 über die Nachwahl eines Mitglieds für den Beirat der Unteren Naturschutzbehörde. Die Entscheidung wird notwendig, da ein bisheriges Mitglied des Beirats seine Tätigkeit im April 2024 niedergelegt hat. Das entsprechende Mitglied war seit Dezember 2020 im Gremium vertreten.
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., welche zur Aufstellung von Vorschlägen für dieses Amt berechtigt ist, hat zwei Personen als Nachfolger vorgeschlagen. Der Verband hat dabei eine Präferenz für die Wahl einer der beiden vorgeschlagenen Personen geäußert. Der vorliegende Beschlussvorschlag des Umweltamtes sieht vor, die bevorzugte Person zum neuen Mitglied des Beirates zu wählen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Zukunft Welterbe Zollverein - rein ins QuartierZur Vorlage · 1040/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die RWTH Aachen University, vertreten durch das Institut für Städtebau und Europäische Urbanistik unter Leitung von Prof. Reicher, mit dem studentischen Projekt „Zukunft Welterbe Zollverein – rein ins Quartier!“ beauftragen. Ziel des Vorhabens ist es, die Verknüpfung zwischen dem UNESCO-Welterbe Zollverein und den angrenzenden Stadtteilen Stoppenberg, Schonnebeck und Katernberg im Stadtbezirk VI zu stärken. Dabei sollen soziale, wirtschaftliche und städtebauliche Parameter so entwickelt werden, dass das Welterbe eine höhere Relevanz für die lokale Bevölkerung erhält und gleichzeitig die Quartiere Funktionen wie Wohnraum oder Freizeitangebote für Besucher übernehmen können.
Das Projekt ist auf einen Zeitraum von vier Jahren angelegt und nutzt ein „Reallabor“, um durch wissenschaftliche Untersuchungen und studentische Beteiligung Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Stiftung Zollverein, der RAG-Stiftung sowie den Wohnungsunternehmen Vonovia SE, Vivawest GmbH und Allbau GmbH.
Der Projektstart ist für den 1. Oktober 2024 geplant. Für das Jahr 2024 sind 49.000 Euro aus dem Haushalt der Stadt Essen vorgesehen, wobei die Vonovia SE Sachmittel in Höhe von 15.000 Euro sowie die Unterbringung der Studierenden übernimmt. Die Finanzierung für die Folgejahre 2025 bis 2027 in Höhe von jeweils 98.000 Euro soll durch haushaltsneutrale Umschichtungen im Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 46.Finale Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid (Masterplan)Zur Vorlage · 0797/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur finalen Ordnung der Fläche im Umfeld des ehemaligen Güterbahnhofs Rüttenscheid liegt der Verwaltung vor. Basierend auf einem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2021 dient dieser Masterplan dazu, eine Entwicklungsperspektive für das Areal aufzuzeigen, welches sich im Eigentum der Messe Essen GmbH befindet.
Die Verwaltung bestätigt die Notwendigkeit, die Fläche weiterhin als Parkplatz und Logistikfläche für den Messebetrieb zu nutzen. Mit einer Kapazität von etwa 1.300 Stellplätzen sowie Flächen für LKW ist die Nutzung an rund 300 Tagen im Jahr für den Ablauf der Veranstaltungen vorgesehen. Eine Reduzierung dieser Kapazitäten wird aufgrund der betrieblichen Anforderungen als nicht möglich dargestellt. Gleichzeitig fungiert das Gelände als Mobilitätsgelenk, da es Anschlüsse an die Gruga-trasse sowie wichtige Rad- und Fußwegeverbindungen im Stadtteil Rüttenscheid sicherstellt. Außerhalb der Messezeiten, zwischen 19:00 Uhr und 08:00 Uhr, kann die Fläche von der Öffentlichkeit kostenfrei als Parkraum genutzt werden.
Der Masterplan berücksichtigt zudem ökologische Aspekte, wie den Bedarf an Ersatzpflanzungen für Bäume infolge von Bauvorhaben im Umfeld. Hinsichtlich der Klimaanpassung wird auf die stadtklimatischen Verhältnisse hingewiesen, wobei eine Entsiegelung und Begrünung der Fläche zwar möglich ist, die Auswirkungen auf das umliegende Stadtklima jedoch als begrenzt eingeschätzt werden. Die zuständigen Gremien sollen den Bericht im September 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 47.Bericht der Immobilienwirtschaft zum Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 2023 mit Darstellung der MittelabflüsseZur Vorlage · 0872/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Immobilienwirtschaft der Stadt Essen hat einen Bericht zum Umsetzungsstand der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 202<0xC2>3 vorgelegt, der im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie im Rat zur Kenntnis gebracht wird. Die Berichterstattung wurde auf einen jährlichen Rhythmus nach Haushaltsjahren umgestellt, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten.
Im Geschäftsjahr 2023 belief sich der gesamte Mittelabfluss für städtische Hochbaumaßnahmen auf 95,69 Millionen Euro. Davon entfielen rund 81 Millionen Euro auf Projekte der Kategorie A1, welche sich in der Planungs- oder Ausführungsphase befinden. Weitere etwa 3 Millionen Euro wurden aus Pooltöpfen abgeflossen. Der Bericht führt aus, dass bei einigen Projekten der Kategorie A1 aufgrund von Planungsphasen durch städtisches Personal oder zeitlich versetzter Rechnungsstellung keine Mittel abgeflossen sind. In den Kategorien A2 und A3 fallen primär Kosten für Voruntersuchungen an.
Zusätzlich wurden im Zeitraum von August bis Ende 2023 insgesamt 48 Projekte baulich fertiggestellt, was einem Mittelabfluss von 9,09 Millionen Euro entspricht. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem die Fassadensanierung am Lichtburggebäude sowie Sanierungen an Turnhallen und Sanitäranlagen verschiedener Schulen. Zudem wurden für 32 bereits länger abgeschlossene Projekte rund 2,6 Millionen Euro für Abschlusszahlungen oder Mängelbeseitigungen ausgezahlt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 48.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 1052/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erhöhung des Investitionsvolumens für die fünfte Staffel des Kita-Ausbauprogramms beschließen. Die Vorlage sieht eine Steigerung von bisher 45,84 Millionen Euro um 2,86 Millionen Euro auf insgesamt 48,70 Millionen Euro vor. Diese Anpassung resultiert aus Kostenänderungen an bereits beschlossenen Standorten. Durch die Integration der Projekte Hülsmannstraße und Mölleneystraße erhöht sich das gesamte Investitionsvolumen des Programms um weitere 9,83 Millionen Euro auf nunmehr 58,53 Millionen Euro. Mit der Aufnahme der Maßnahme Mölleneystraße in den Deckungsring „Kita-Ausbau“ wird zudem eine gegenseitige Deckungsfähigkeit aller Maßnahmen innerhalb des Programms ermöglicht.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Betreuungsangebote, da im Bereich der über dreijährigen Kinder (Ü3) derzeit noch rund 1.600 Plätze fehlen. Bei den Einzelprojekten zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. An der Hubertstraße 25 führten Bodenbeschaffenheiten und neue Anforderungen an die Entwässerung zu einer Kostensteigerung von 0,49 Millionen Euro; die Inbetriebnahme ist für das Kindergartenjahr 2025/2026 geplant. In der Kellinghausstraße 24 verzögert sich die Fertigstellung des Bestandsgebäudes aufgrund von Umplanungen auf November 2025, während der geplante Anbau erst im Frühjahr 2027 fertiggestellt wird. Die Kita in der Fulerumer Straße 100 soll Ende September 2024 abgeschlossen sein und ab Oktober 2024 den Betrieb aufnehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 49.Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für GrundschulkinderZur Vorlage · 1069/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beantragung von Zuwendungen in Höhe von rund 26,25 Millionen Euro beschließen. Diese Mittel, die vom Land Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung des Bundes bereitgestellt werden, dienen dem beschleunigten Ausbau sowie der qualitativen Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder der Jahrgangsstufen eins bis vier. Die Förderung umfasst Maßnahmen wie Neubau, Umbau, Sanierung und die Ausstattung von Bildungs- und Betreuungsangeboten.
Das geplante Gesamtvolumen der Maßnahmen beläuft sich auf etwa 30,9 Millionen Euro, wobei die Stadt Essen einen Eigenanteil von rund 4,63 Millionen Euro trägt. Die Umsetzung erfolgt durch die Fachbereiche 40 und 60, wobei die Mittel sowohl für bauliche Maßnahmen als auch für die Schulausstattung vorgesehen sind. Um den vollständigen Abruf der Fördermittel sicherzustellen, ist die Liste der Maßnahmen bewusst überzeichnet.
Der Förderantrag muss bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Vorhaben nach dem 12. Oktober 2021 begonnen haben und bis spätestens Ende 2027 abgeschlossen sind. Der Beschlussvorschlag sieht zudem vor, der Verwaltung die Befugnis zu erteilen, Kostenerhöhungen bei den Projekten zum Ausbau der Ganztagsangebote bis zu einer Wertgrenze von 3 Millionen Euro eigenverantwortlich zu regeln.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 50.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020); hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1028/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG Kapitel 2 und Gute Schule 2020 in Essen umfasst den Zeitraum des ersten Halbjahres 2024. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 2 wurden bereits neun von insgesamt 26 Maßnahmen abgeschlossen und abgerechnet, darunter Projekte an der Friedenschule und der Bodelschwingschule. Die verbleibenden 17 Maßnahmen befinden sich in der Bauausführungsphase, wobei die Fertigstellung eines Großteils für das Jahr 2024 geplant ist. Das bisherige Ausgabenvolumen im Rahmen dieses Programms beläuft sich auf rund 74 Millionen Euro.
Beim Programm Gute Schule 2020 wurde der Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro vollständig abgerufen. Die Abrechnung der letzten Tranche über etwa 39,7 Millionen Euro wird bis November 2024 abgeschlossen sein. Bei der Andreasschule ist der Erweiterungsneubau bereits in Betrieb, während sich Sanierungsarbeiten am Bestandsgebäude aufgrund Verzögerungen beim Modulbau an der Rosastraße auf das zweite Halbjahr 2025 verschoben haben. An der Sternschule verzögert sich die Fertigstellung des Erweiterungsbaus voraussichtlich bis zu den Winterferien 2024, da einige Gewerke neu ausgeschrieben werden mussten. Der Modulbau an der Rosastraße, der als Ausweichlösung dient, wird aufgrund baurechtlicher Verzögerungen erst zu den Herbstferien 2024 fertiggestellt. Weitere Projekte, wie die Hinsbeckschule und die Hövelschule, befinden sich ebenfalls in unterschiedlichen Phasen der Umsetzung oder Planung.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (49. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 51.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 2. Quartal 2024Zur Vorlage · 0991/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Sachstand zur Sanierung der Essener Schultoiletten für das zweite Quartal 2024 vorgelegt. Im Berichtszeitraum wurden drei Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund zwei Millionen Euro abgeschlossen, wodurch sich die Anzahl der noch sanierungsbedürftigen Standorte von 82 auf 78 reduziert hat. Die Umsetzung der verbleibenden Projekte verteilt sich auf den Fachbereich Immobilienwirtschaft, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE).
Während bei einigen Maßnahmen bereits die Bauausführung läuft oder kurz bevorsteht, verzögert sich die Fertigstellung bei der GVE aufgrund von Problemen mit einem bisherigen Generalplaner. Um den Prozess zu beschleunigen, sollen Planungsleistungen künftig auf mehrere Dienstleister verteilt werden. Die Sanierungen sollen sukzessive über das Jahr 2025 abgeschlossen werden, wobei erste Arbeiten im vierten Quartal 2024 beginnen sollen.
Die Kostenentwicklung wird durch detailliertere Planungen, neue Anforderungen an die Ausstattung – wie etwa Lüftungsanlagen – sowie Preissteigerungen und Schadstoffsanierungen beeinflusst. In diesem Zusammenhang wurde die Instandhaltungsrücklage von rund 10,6 Millionen Euro auf insgesamt etwa 37,7 Millionen Euro erhöht. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über den investiven Pool für Schultoilettensanierungen mit einer jährlichen Bereitstellung von fünf Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 52.Schulhofsanierung Maria-Wächtler-Gymnasium, Rosastraße 75Zur Vorlage · 1045/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Neugestaltung des Schulhofs am Maria-Wächtler-Gymnasium beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht den Baubeginn für das Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 1.875.000 Euro vor und beantragt die Beauftragung der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) mit der Umsetzung der Maßnahme.
Auf dem Gelände des Gymnasiums finden derzeit bereits mehrere Baumaßnahmen statt, darunter der Neubau einer Doppelturnhalle zur Erweiterung des Helmholtz-Gymnasiums sowie die Sanierung der Schultoiletten und der innenliegenden Turnhalle. Durch die laufenden Arbeiten und die damit verbundene Baustellenlogistik wurden die Außenanlagen beeinträchtigt. Eine Neugestaltung soll nun ein einheitliches Gestaltungsbild herstellen und die Aufenthaltsqualität erhöhen.
Der Entwurf umfasst die Verringerung der Bodenversiegelung durch zusätzliche Grünflächen sowie die Verwendung von drainagefähigem Betonpflaster auf befestigten Flächen. Geplant sind zudem ein neuer Handball- und Basketballplatz mit Kunststoffbelag, Tischtennisplatten und eine Calisthenics-Anlage. Ergänzt werden die Maßnahmen durch neue Sitzmöglichkeiten und überdachte Bereiche für die Cafeteria. Die Finanzierung der Kosten soll durch Mittelumschichtungen im Jahr 2024 sowie durch die Anmeldung zum Haushalt 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Generalsanierung Schloß Borbeck hier: PlanungsergebnisseZur Vorlage · 1152/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Planung zur Generalsanierung des Schlosses Borbeck entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Festlegung auf die Planungsvariante B vor, welche die Implementierung einer Veranstaltungsgastronomie vorsieht. Damit wird von der Aufrechterhaltung einer bisherigen Vollgastronomie Abstand genommen. Die Weiterentwicklung dieser Variante soll bis zur Leistungsphase 3 der HOAI erfolgen.
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen sowohl den Hochbau als auch die technische Gebäudeausrüstung. Erforderlich sind unter anderem die Behebung von Feuchtigkeitsschäden am Dachstuhl und im Untergeschoss, die Erneuerung der Schieferdacheindeckung sowie die Instandsetzung der Fassade. Zudem sollen technische Anlagen wie Heizung, Wasser, Elektroinstallationen und Aufzüge modernisiert werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der akustischen Entkoppelung des Schlosssaals, um zeitgleiche Veranstaltungen in verschiedenen Räumen zu ermöglichen.
Neben den baulichen Maßnahmen ist die Einführung eines zentralen Veranstaltungsmanagements durch das Kulturamt geplant. Eine feste Ansprechperson sowie eine neue Software sollen die Koordination von Anfragen, Raumkapazitäten und Abrechnungen übernehmen. Ziel der Sanierung ist es, das Schloss Borbeck als multifunktionales Kultur- und Bildungszentrum zu erhalten und die Nutzbarkeit für verschiedene Veranstaltungsarten wie Konzerte, Seminare oder Feiern sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — mehrheitlich keine Bedenken erhoben
- 04.09.2024 · Kulturausschuss (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 54.Generalsanierung des Eisenhammers des Deilbachtal-Ensembles hier: KostenanpassungZur Vorlage · 1053/2024/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Gesamtkosten für die Generalsanierung des Eisenhammers im Deilbachtal-Ensemble anpassen. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Kosten von 3.678.000 Euro um 870.000 Euro auf insgesamt 4.548.000 Euro vor. Zur Deckung dieser Kosten wird zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 620.000 Euro für das Jahr 2024 beantragt.
Die Kostensteigerungen ergeben sich aus Umplanungen aufgrund der Anforderungen des künftigen Betreibers, dem Trägerverein für das Franz Sales Haus, sowie aus zusätzlichen Brandschutzvorgaben. Zudem führten Preissteigerungen bei Baustoffen, insbesondere bei Dämmmaterial und Trockenbauprodukten, zu Mehrkosten. Ein wesentlicher Teil der Kostensteigerung entfällt auf die Arbeiten am Meisterhaus. Nach der Untersuchung des 250 Jahre alten Fachwerkgebäudes wurde ein umfassender Ersatz von Holzwerk notwendig, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Dies führte zu einer Verlängerung der Bauzeit am Meisterhaus um mehr als zwei Jahre.
Die Arbeiterhäuser und das Hammergebäude sind weitgehend fertiggestellt; es stehen lediglich kleinere Restarbeiten an. Die Übergabe an den Pächter ist für das zweite Quartal 2025 geplant. Am Meisterhaus werden derzeit Arbeiten an Dach, Fassade und am Innenausbau durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.09.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 55.Sicherung der Bauleitplanung: Satzung der Stadt Essen über eine Veränderungssperre für den Bereich "Hafenstraße zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße" Stadtbezirk: IV und V, Stadtteil: Bergeborbeck, VogelheimZur Vorlage · 0930/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Erlassung einer Satzung zur Veränderungssperre im Bereich der Hafenstraße zwischen Krablerstraße und Vogelheimer Straße beraten. Das betroffene Gebiet umfasst etwa zwei Hektar in den Stadtteilen Bergeborbeck und Vogelheim. Zweck der Maßnahme ist die Sicherung der Bauleitplanung für das Projekt „Freiheit Emscher: Hafenstraße (Umwelttrasse Essen)“. Dieses Vorhaben sieht vor, die Straße zu einer Umwelttrasse auszubauen, die primär dem Umweltverbund dient und den Schwerlastverkehr reduzieren soll.
Für die Umsetzung der Planung ist eine Verbreiterung der Straße von derzeit etwa 15 Metern auf rund 28,5 Meter vorgesehen, was Eingriffe in angrenzende Grundstücke erfordert. Die Veränderungssperre soll verhindern, dass bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen den Ausbau behindern. Im Geltungsbereich befinden sich geplante Anpassungen der Zufahrten und Parkflächen des Stadions Essen sowie ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Gewerbefläche für die Zwischenlagerung von Fahrzeugen. Da diese Vorhaben teilweise im Bereich der geplanten Straßenerweiterung liegen, sollen sie mit der neuen Planung abgestimmt werden. Die Sperre ist auf eine Dauer von zwei Jahren befristet oder endet mit dem Abschluss der rechtsverbindlichen Bauleitplanung. Die Bezirksvertretungen IV und V haben gegenüber dem Vorschlag keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bedingrade Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0901/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ im Essener Stadtteil Bedingrade steht zur Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Essen bereit. Das etwa 2,25 Hektar große Plangegebiet umfasst Teile des ehemaligen Geländes des Franziskus-Krankenhauses im Stadtbezirk IV. Nach dem Verkauf der Liegenschaften durch die Franziskusschwestern der Familienpflege an die Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord soll das Areal für den Wohnungsneubau entwickelt werden.
Die Planung sieht die Schaffung von rund 110 Mietwohneinheiten im Geschosswohnungsbau vor, wobei etwa 20 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderter Wohnungsbau festgesetzt sind. Ergänzend sollen eine dreigruppige Kindertagesstätte sowie ein öffentlicher Spielplatz mit einer Fläche von circa 1.340 Quadratmetern errichtet werden. Die entwässerungstechnische Erschließung des Gebiets sowie die planungsrechtliche Absicherung der bestehenden Wohnbebauung an der Laarmannstraße sind ebenfalls Bestandteil der Festsetzungen.
Das Verfahren wurde von einem beschleunigten Verfahren auf das Regelverfahren umgestellt, was die Erstellung eines Umweltberichts sowie einer Umweltprüfung erforderte. Der Bebauungsplan ist mit dem Regionalplan Ruhr und dem Gemeinsamen Flächennutzungsplan vereinbar. Während die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben hat, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Beschluss an den Rat der Stadt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 49 MH: Energiepark Styrumer Ruhrbogen in MülheimZur Vorlage · 0986/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung zur Änderung 49 MH des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP). Die Vorlage betrifft den Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Das Verfahren wurde als Fortführung einer geplanten Änderung des Regionalplans Ruhr eingeleitet, wobei die Räte der beteiligten Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen bereits übereinstimmende Beschlüsse gefasst haben.
Gegenstand der Planung ist die Bodendeponie Kolkerhofweg im Nordwesten von Mülheim. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Deponiekörper zu schaffen. Die geplante Anlage soll eine Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar umfassen. Durch die Änderung wird das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ in den GFNP aufgenommen, ohne dass sich die bestehenden flächenhaften Darstellungen ändern. Die konkrete Lage und Dimensionierung der Photovoltaikanlage werden auf nachgeordneter Ebene festgelegt.
Die Vorlage umfasst zudem einen Umweltbericht sowie eine Begründung. Nach der Entscheidung des Rates wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte tritt die Änderung wirksam.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 0987/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP), die das Areal an der Oberhauser Straße im Essener Stadtteil Frintrop betrifft. Auf dem etwa 0,9 Hektar großen Gelände, auf dem sich ein ehemaliges Gartencenter befindet, soll die Widmung von einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Wohnbaufläche geändert werden. Das Grundstück liegt im Stadtbezirk IV unmittelbar an der Grenze zu Oberhausen und ist seit der Aufgabe des Gartencenters im Jahr 2015 ungenutzt.
Das Vorhaben sieht die Realisierung von insgesamt 25 Hauseinheiten vor. Am östlichen Rand des Änderungsbereichs ist zudem die Schaffung einer privaten Grünfläche als Übergang zur freien Landschaft vorgesehen. Das Verfahren, das ursprünglich als Änderung des Regionalplans Ruhr eingeleitet wurde, wird aufgrund der Überleitung in den Gemeinsamen Flächennutzungsplan nun als GFNP-Änderungsverfahren fortgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit im Jahr 2023 ergaben sich keine Änderungen an den Planungszielen oder Inhalten des Entwurfs. Die Bezirksvertretung IV hat gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken angemeldet, während der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen die Entscheidung des Rates empfiehend vorbereitet. Nach einem abschließenden Feststellungsbeschluss wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Mit der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen wird die Änderung wirksam.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (27. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 59.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 0989/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll im Rahmen der Vorlage 0989/2024/7 den Bericht zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Gegenstand des Verfahrens ist die Änderung „55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in Bochum“. Dabei soll eine Fläche von etwa einem Hektar, die derzeit als Grünfläche ausgewiesen ist, künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Obwohl für den betreffenden Bereich durch den rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 0393 aI – Gewerbepark Hiltrop-Lothringen IV – bereits Baurechte für ein Gewerbegebiet bestehen, sieht die GFNP-Änderung die Ausweisung von Wohnbauflächen vor. Im Zuge des Verfahrens wurden die Begründung sowie der Umweltbericht aufgrund von Stellungnahmen beteiligter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange redaktionell angepasst. Inhaltliche Änderungen an der Planung selbst ergaben sich aus der förmlichen Beteiligungsphase nicht.
Das Verfahren umfasst die Prüfung und Abwägung aller eingegangenen Anregungen und Einwendungen aus den verschiedenen Beteiligungsphasen. Nach dem abschließenden Feststellungsbeschluss durch den Rat wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Wirksamkeit der Änderung tritt nach der Veröffentlichung der Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen ein.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (50. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 60.Niederschrift Nr. 33 über die Sitzung des Rates vom 28.08.2024
- 61.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 62.Mitteilungen der Verwaltung
- 63.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 64.Abberufung einer PrüferinErgebnis: einstimmig beschlossen
- 65.Vorzeitige Verlängerung des Entsorgungsvertrages für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Essen zwischen der Stadt Essen und der Stadtwerke Essen AGErgebnis: einstimmig beschlossen
- 66.Ruhrbahn GmbH hier: Bestellung der Sprecherin der GeschäftsführungErgebnis: Kenntnis genommen
- 67.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BergerhausenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 67.1Grundstücksangelegenheiten in Essen-BergerhausenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 68.Grundstücksangelegenheiten Verkauf eines städtischen Grundstücks in Essen-Steele/KrayErgebnis: einstimmig beschlossen
- 69.Grundstücksangelegenheiten in Essen-GerschedeErgebnis: einstimmig beschlossen
- 70.Grundstücksangelegenheiten in Essen-StadtwaldErgebnis: einstimmig beschlossen
- 71.Verwaltungsgebäude Kruppstraße 16 Bau- und Baubeginnbeschluss des ITK-Ausbaus und Abschluss eines 1. Nachtrags zum Mietvertrag vom 28./30. Juni 2023Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 72.Stellenbesetzung Fachliche Leitung, Klimaschutzbeauftragter des Fachbereichs 06-02 - Grüne Hauptstadt Agentur -Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 73.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil