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Vorlage

Änderung und Ergänzung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze hier: Sicherheit auf Sportanlagen

1212/2024/6 1. Ergänzung 13.11.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen plant eine Änderung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze, um die Sicherheitsbestimmungen auf den Anlagen zu präzisieren. Anlass für die Neufassung ist ein Vorfall am 12. Mai 2024 auf der Sportanlage Bäuminghausstraße, bei dem es im Rahmen eines Kreisligaspiels zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kam. Laut der Vorlage wurden dabei Messer eingesetzt und ein Schuss abgegeben, woraufhin die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für nachfolgende Spiele Sicherheitsbegleitungen anordneten.

Die vorgeschlagene Änderung sieht Anpassungen der Verhaltensregeln in § 6 vor. Das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie das Mitführen aller Arten von Messern auf den städtischen Sportstätten ist künftig untersagt. Zudem wird das Werfen mit Gegenständen verboten, mit Ausnahme von Sportgeräten, die zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden. Zur rechtlichen Absicherung soll zudem klargestellt werden, dass vorsätzliche Verstöße gegen diese Regeln als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Hierfür sind Bußgelder in einer Spanne von 5 bis 1.000 Euro vorgesehen, sofern die Tat nicht bereits durch andere gesetzliche Regelungen sanktioniert wird.

Die Vorlage zur Änderung der Satzung liegt den zuständigen Ausschüssen für Sport- und Bäderbetriebe sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Beratung vor und soll anschließend im Rat der Stadt Essen beschlossen werden.

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