Durchführung der Baumaßnahme "Donnerstraße zwischen Kraienbruch und Rahmannstraße" KAG-Nr. 24KAG299
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Baumaßnahme in der Donnerstraße zwischen Kraienbruch und Rahmannstraße beschließen. Hintergrund ist die geplante Erneuerung des Straßenbahngleiskörpers durch die Ruhrbahn in den Sommerferien 2025. Da die angrenzende Asphaltfahrbahn Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist, plant das Amt für Straßen und Verkehr, die Fahrbahn sowie die Straßenentwässerung im Rahmen dieser Maßnahme ebenfalls zu erneuern. Durch die Zusammenfassung der Arbeiten sollen Synergien genutzt werden.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 247.000 Euro und werden aus investiven Mitteln für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot, wobei die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025einstimmig beschlossen