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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom 14.11.2024
- 2.Bestellung der Schriftführung für den Ausschuss Verkehr und MobilitätZur Vorlage · 0067/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen steht vor einer personellen Änderung in der Schriftführung. Auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird vorgeschlagen, Anna Buchmann zur neuen Schriftführerin des Ausschusses zu bestellen. Mit dieser Neubesetzung ist die Abberufung von Melissa Diekmann aus ihrer bisherigen Funktion als Schriftführerin verbunden.
Die Änderung der personellen Besetzung erfolgt aufgrund personeller Veränderungen innerhalb der Verwaltung. Die rechtliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführung ergibt sich aus den Bestimmungen der Gemeindeordnung, wonach über die in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse Niederschriften zu erstellen sind, welche von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet werden müssen. Neben der neuen Schriftführerin stehen dem Ausschuss weiterhin Sebastian Webera und Alva Pörschke als stellvertretende Schriftführende zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.1Vorstellung der Machbarkeitsstudie zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U11 und/oder U17Zur Vorlage · 0141/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beabsichtigt, die Planung zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U17 bis zur Autobahnbrücke Sommerburgstraße/Theodor-Althoff-Straße fortzuführen. Basierend auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie wird vorgeschlagen, die bisherige Meldung der Linie U11 zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Nordrhein-Westfalen zurückzuziehen und stattdessen eine mögliche Verlängerung der Linie U17 in Richtung Flughafen vorzusehen.
Die Untersuchung verschiedener Trassenvarianten ergab, dass eine Erweiterung der Linie U11 aufgrund der zu erwartenden hohen Kosten nicht förderfähig ist. Im Gegensatz dazu weist die Verlängerung der U17 bis zur Autobahnbrücke einen positiven Kosten-Nutzen-Faktor auf. Die Stadt plant, die Trassenführung der U17 im Bereich der Autobahnbrücke weiter zu konkretisieren und die Ergebnisse in die Planung des Brückenneubaus einzubeziehen. Zudem soll das Projekt im Rahmen des Aufstellungsprozesses des Nahverkehrsplans gegenüber anderen Maßnahmen priorisiert werden. Parallel dazu wird die Beendigung der Förderung für Planungsleistungen zur Linie U11 angestrebt. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, der Autobahn GmbH den Bedarf einer Stadtbahntrasse am Standort der Brücke anzuzeigen.
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Beratungsfolge
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: eingebracht - 3.2Vorgehen zur Aufstellung eines Verkehrsentwicklungskonzeptes für die städtebaulichen Projekte im Bereich der Stadtteile Vogelheim und BergeborbeckZur Vorlage · 0169/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bereitet derzeit die Vergabe eines Planungsbüros vor, um ein Verkehrsentwicklungskonzept für die Stadtteile Vogelheim und Bergeborbeck zu erstellen. Dieses Vorhaben geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Verkehr und Mobilität vom August 2024 zurück, der eine gemeinsame Betrachtung verkehrlicher Themen im Essener Norden vorsieht. Dazu gehören unter anderem die Umgehung von Vogelheim sowie Entwicklungen im Bereich „Freiheit Emscher“ und des Hafens.
Das Leistungsverzeichnis umfasst eine umfassende Grundlagenermittlung in den Bereichen Individualverkehr, Radverkehr und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Im Individualverkehr sollen alternative Verkehrsführungen zur Entlastung des Zentrums von Vogelheim und der Gladbecker Straße untersucht werden. Zudem wird die Führung von Wirtschafts- und Schwerverkehr unter Einbeziehung der Potenziale der Hafenbahn geprüft. Für den Rad- und ÖPNV stehen die Planung einer Umwelttrasse entlang der Hafenstraße, die Anbindung an das Radverkehrsnetz sowie die geplante RS7 und mögliche Tramverlängerungen aus Bergeborbeck im Fokus.
Zur Bewertung verschiedener Szenarien wird das Verkehrsmodell der Stadt Essen genutzt. Ein Austausch mit den Mobilitätsplanungen zum Projekt „Freiheit Emscher“ ist ebenfalls vorgesehen. Der Abschluss des Ausschreibungsverfahrens wird für das vierte Quartal 2025 erwartet. Nach einer voraussichtlichen Bearbeitungszeit von etwa 15 Monaten sollen die Ergebnisse den politischen Gremien und Bezirksvertretungen vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Aktueller Sachstand Rüttenscheider Straße
- 5.Neugestaltung des Barbarossaplatzes hier: Ergebnis des RealisierungswettbewerbsZur Vorlage · 0061/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse haben das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg zur Kenntnis genommen. Der Entwurf „Die neue grüne Mitte Stoppenbergs“, erarbeitet vom Büro GREENBOX Landschaftsarchitekten aus Köln und der BPR Ingenieure GmbH & Co. KG aus Essen, wurde als Erstplatzierter ausgewählt. Das Vorhaben ist Teil des Integrierten Entwicklungskonzeptes für den Stadtbezirk VI/Zollverein.
Die Planung sieht die Einrichtung eines Mobilitätsknotenpunktes im Norden sowie einer verkehrsfreien Grünfläche im Süden vor, die als Barbarossagarten fungieren soll. Dazwischen ist ein Bürgerforum als Treffpunkt vorgesehen. Das Preisgericht empfiehlt jedoch eine Überarbeitung der Verkehrsführung, um die Barrierefreiheit der Bushaltestellen gemäß den Anforderungen des Nahverkehrsplans Essen zu gewährleisten. Zudem sollen die sichere Querung der Hallostraße für Fußgänger und Radfahrer sowie die Verkehrssicherheit an der Einmündung zur westlichen Straße Barbarossaplatz sichergestellt werden.
Ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf soll bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Die weitere Planung wird durch das Amt für Straßen und Verkehr durchgeführt, wobei die Objektplanung im Februar beginnt. Die Ergebnisse der Planung könnten nach den Kommunalwahlen im Dezember 2025 vorgestellt werden, mit einer angestrebten Umsetzung im Jahr 2027. Die Kosten für den Umbau werden derzeit auf etwa 5,5 Millionen Euro geschätzt.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Beauftragung von Planungsleistungen für die Maßnahme "Neugestaltung Barbarossaplatz"Zur Vorlage · 0058/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Planungsleistungen für die Neugestaltung des Barbarossaplatzes in Stoppenberg beschließen. Das Vorhaben ist Teil des im Jahr 2020 vom Rat der Stadt Essen verabschiedeten integrierten Entwicklungskonzepts für den Stadtbezirk VI Zollverein. Im Rahmen eines im Jahr 2024 durchgeführten Realisierungswettbewerbs wurde ein Auftragsversprechen an das Gewinnerbüro abgegeben, welches nun die Leistungsphasen der Vorplanung und Entwurfsplanung übernehmen soll.
Die Kosten für diese erste Planungsstufe belaufen sich auf rund 350.000 Euro. Von diesem Betrag werden voraussichtlich 80 Prozent durch Städtebauförderung getragen, während die Stadt Essen einen Eigenanteil von etwa 20 Prozent übernimmt. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden nach aktueller Schätzung auf circa 6,2 Millionen Euro beziffert; ein separater Baubeschluss für die eigentlichen Bauarbeiten soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Für die Finanzierung der Planungsleistungen stehen im Haushalt bis einschließlich 2025 Mittel in Höhe von 300.000 Euro aus dem Projekt „Neugestaltung Barbarossaplatz“ zur Verfügung. Die Deckung des verbleibenden Betrags von 50.000 Euro soll über das Projekt „Planung Straßenbau“ erfolgen. Die Bereitstellung der erforderlichen überplanmäßigen Mittel liegt in der Entscheidungskompetenz des Stadtkämmerers.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Glasfasernetzausbau/ Stellungnahme zum Antrag 1279/2024/CDU/SPD/GRÜNE Hier: Umgang mit Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsflächen)Zur Vorlage · 0160/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme zum Glasfasernetzausbau in Essen vorgelegt, die auf einem Beschluss des Rates vom August 2024 basiert. Ziel der Maßnahme ist es, die Einschränkungen im Verkehrsraum durch Tiefbauarbeiten zu verringern und die Wiederherstellung der betroffenen Flächen zu beschleunigen. Neben der Ruhrfibre Essen GmbH sind weitere Anbieter wie die Deutsche Telekom, Vodafone oder 1&1 Versatel am Ausbau beteiligt.
Das Antragsaufkommen beim Amt für Straßen und Verkehr hat sich seit 2020 stark erhöht; im Jahr 2023 wurden über 5.700 Anträge registriert. Trotz der Nutzung einer neuen Softwarelösung sieht sich die Verwaltung mit Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Baustandards konfrontiert. Aktuell sind etwa 400 Schadensfälle dokumentiert, bei denen die fachgerechte Wiederherstellung der Verkehrsflächen durch die Unternehmen noch aussteht. Wenn eine Mängelbeseitigung nach zweimaliger Aufforderung nicht erfolgt, leitet die Verwaltung ein offizielles Anhörungsverfahren ein. Zudem werden laut Bericht rund 50 Prozent der erforderlichen Baubeginn- und Fertigstellungsmeldungen nicht eingereicht. Die Verwaltung prüft weiterhin Möglichkeiten zur Optimierung der Genehmigungsprozesse innerhalb der vorhandenen personellen Kapazitäten.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Essener Mobilitätsplan 2035: Abschluss der ideengenerierenden PhaseZur Vorlage · 1330/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität setzt sich mit dem Abschluss der ideengenerierenden Phase des Essener Mobilitätsplans 2035 auseinander. Nach einem vorangegangenen strategisch-analytischen Teil wurden seit Sommer 2023 Zielnetze für verschiedene Verkehrsarten, Strategien zur Vernetzung der Verkehrsträger sowie Ansätze zum Umgang mit Flächenkonflikten erarbeitet.
Der Erstellungsprozess beinhaltete verschiedene Beteiligungsformate, darunter Workshops mit Fachverwaltungen und der Ruhrbahn sowie Mobilitätsforen unter Einbeziehung des Seniorenrats, des Inklusionsbeirats und von Jugendlichen. Die Ergebnisse dieser Formate weisen auf Schwerpunkte wie die Steigerung der Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs, den Ausbau des Radverkehrs und die Förderung barrierefreier Mobilität hin. Zudem wurden Aspekte des Sicherheitsempfindens im öffentlichen Raum thematisiert.
Als nächste Schritte ist die Entwicklung eines Maßnahmenkonzepts vorgesehen. Dabei sollen die einzelnen Maßnahmen hinsichtlich ihres Nutzens, ihrer Kosten sowie einer Priorisierung bewertet werden. Da dieser Prozess noch aussteht, sind zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten finanziellen Auswirkungen absehbar. Parallel dazu wird eine Synchronisierung mit dem Integrierten Entwicklungskonzept für die Essener Innenstadt angestrebt, um Synergien zwischen der Stadt- und Mobilitätsentwicklung zu nutzen und Möglichkeiten der Städtebauförderung auszuschöpfen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - [1.]Machbarkeits- und Konzeptstudie Radverkehrsanlage entlang der B224 in WerdenZur Vorlage · 1811/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Ergebnisse einer Machbarkeits- und Konzeptstudie zur Schaffung einer Radverkehrsanlage entlang der B224 in Werden zur Kenntnis genommen. Die Untersuchung geht auf Anträge der Fraktionen CDU, GRÜNE sowie SPD zurück, eine durchgängige Nord-Süd-Verbindung im Essener Stadtgebiet zu realisieren und einen Radweg vom Bahnhof Werden bis zur Stadtgrenze nach Velbert zu errichten.
Im Rahmen der Studie wurden alternative Routenführungen über die Bungertstraße und Kellerstraße geprüft, jedoch aufgrund von Steigungen von bis zu 15 Prozent sowie dem Wegfall von Parkplätzen als ungeeignet eingestuft. Die Untersuchung konzentrierte sich daher auf zwei Hauptvarianten für den direkten Verlauf entlang der B224: eine einseitige sowie eine beidseitige Radverkehrsanlage. Die einseitige Variante sieht eine Führung im Seitenraum vor, wobei die Fahrbahnseite zur Vermeidung komplexer Knotenpunktübergänge weitgehend einheitlich bleibt. Die beidseitige Variante nutzt je nach räumlicher Situation unterschiedliche Formen wie Radfahrstreifen oder Schutzstreifen.
Die Auswertung der Bewertungsmatrix ergab keine eindeutig überlegene Variante zwischen den beiden Modellen. Der Ausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme nun zum Planbeschluss voranzutreiben. Der Untersuchungsabschnitt umfasst den Bereich vom Bahnhof Werden bis zur Stadtgrenze zu Velbert, wobei für den außerorts liegenden Teil die Planung und der Bau durch die Stadt Velbert erfolgen sollen.
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Beratungsfolge
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fulerumer Straße Fahrbahnerneuerung AnliegerstraßeZur Vorlage · 1883/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Fulerumer Straße Fahrbahnerneuerung Anliegerstraße“ entscheiden. Das Vorhaben betrifft eine von der Fulerumer Straße abzweigende Anliegerstraße zwischen dem Südwestfriedhof und dem Borbecker Mühlenbach, die unter anderem Wohngebäude sowie eine Tennis- und Kleingartenanlage erschließt.
Grundlage für die Maßnahme ist ein gerichtlicher Vergleich, nach dem die Stadt Essen bis Ende 2025 eine geordnete Ableitung des Oberflächenwassers sicherstellen muss, um Überflutungen angrenzender Privatgrundstücke zu verhindern. Im Rahmen der geplanten Entwässerungsmaßnahmen soll die Asphaltbefestigung auf einer Länge von etwa 330 Metern erneuert werden. Die Planungen umfassen zudem die Ergänzung von Randeinfassungen, den Bau einer Winkelstützwand zur Abfangung einer Böschung sowie die Erneuerung der Beleuchtungsanlage durch Ersatz der bestehenden Holzmasten und Freileitungen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 650.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025 nicht vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Diese setzt sich aus 411.000 Euro für die Erneuerung der Nebenstraße und 239.000 Euro für den Neubau der Beleuchtungsanlagen zusammen. Nach der Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie im Haupt- und Finanzausschuss soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Steeler Straße: Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Knappschafts-Krankenhaus und Lückenschluss zur grundhaften Erneuerung zwischen Stattropstraße und MählerwegZur Vorlage · 1788/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll über die Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle Knappschafts-Krankenhaus in Essen Steele entscheiden. Die Vorlage umfasst die barrierefreie Gestaltung der Haltestellen der Straßenbahnlinien 103 und 109 sowie der Haltepunkte für den Nachtexpress. Zudem ist eine grundhafte Erneuerung der Steeler Straße zwischen Stattropstraße und Mählerweg vorgesehen. Die Bezirksvertretungen I und VII haben gegenüber der Planung keine Bedenken angemeldet. Im Falle einer Entscheidung wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
Das Vorhaben erstreckt sich über eine Länge von etwa 400 Metern. Zur Herstellung eines niveaugleichen Einstiegs werden die Bahnsteige auf 24 Zentimeter angehoben. Um das erforderliche Spaltmaß an der Bahnsteigkante einzuhalten, wird die Gleislage leicht nach Norden verschoben und der Radius angepasst. Die Gleise werden zudem mit einer geräuschärmeren bituminösen Eindeckung versehen.
Das Amt für Straßen und Verkehr plant parallel dazu die Erneuerung der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen. Die Gehwege sollen barrierefrei und mit taktilen Elementen ausgestattet werden. Im Bereich des Knotenpunkts Steeler Straße/Mählerweg wird die Signaltechnik an die baulichen Änderungen angepasst. Für den Radverkehr sind in Teilen des Abschnitts neue Markierungen vorgesehen, während der Bestand an Parkplätzen am Fahrbahnrand unverändert bleibt.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen).
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 1791/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll ein Konzept zur Regelung des Abstellens von E-Scootern sowie die stufenweise Einrichtung von Abstellflächen im Essener Stadtgebiet beschließen. Die Vorlage sieht vor, das Stadtgebiet in 290 Waben mit einer Schlüsselweite von 300 Metern zu unterteilen, wobei in jeder Wabe eine Abstellstation vorgesehen ist. Damit wird auf die aktuelle Situation reagiert, in der E-Scooter der fünf Anbieter Bolt, Lime, RideMovi, Dott und Voi im bisherigen Freefloating-System ohne feste Stationen abgestellt werden können.
Die Einführung der neuen Regelung ist in fünf Phasen geplant. Den Auftakt bildet die Umsetzung in der Innenstadt sowie an Bahnhöfen und Haltepunkten. In einem Radius von etwa 200 bis 300 Metern um diese Verkehrsknotenpunkte sollen Sperrzonen eingerichtet werden, um die Nutzung der ausgewiesenen Stationen zu steuern. Die nachfolgenden Phasen dehnen das System sukzessive auf weitere Stadtteile wie Holsterhausen, Frohnhausen, Rüttenscheid und Kray aus. In Gebieten außerhalb der definierten Waben soll das bisherige Prinzip des freien Abstellens ohne feste Stationen weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — verwiesen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: verwiesen - 11.1Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 11.2Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 11.3Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 0221/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit dem Antrag 0221/2025/AFD eine Neuregelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet Essen beantragt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Einrichtung von Abstellflächen oder Stationen für E-Scooter auf Basis des bestehenden Konzepts zur Regelung des Abstellens (Vorgang 1791/2024/6) nur unter der Bedingung erfolgen soll, dass dadurch keine Pkw-Stellplätze entfallen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Verpflichtung der E-Scooter-Anbieter zur Datenbereitstellung. Bei der Begründung oder Ergänzung von Nutzungsrechtsverhältnissen sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, im Falle ordnungswidrig abgestellter E-Scooter die für die ordnungsbehördliche Verfolgung notwendigen personenbezogenen Nutzerdaten zu übermitteln. Diese Auskunftspflicht soll so bald wie vertraglich möglich in die bestehenden oder neuen Verträge integriert werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 11.4Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1791/2024/6 "Regelung zum Abstellen von E-Scootern"Zur Vorlage · 0267/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 0267/2025/EBB einen Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1791/2024/6 eingereicht, die Regelungen zum Abstellen von E-Scootern in Essen betrifft. Der Antrag sieht vor, dass der Beginn und das Ende eines Miet- oder Nutzungsvorgangs nur noch in ausgewiesenen Abstellzonen durchgeführt werden können. Sollte ein Scooter außerhalb dieser Zonen abgestellt werden, soll der Bezahlvorgang nicht beendet werden können, sodass die kostenpflichtige Nutzung fortläuft.
Zudem fordert die Fraktion, die Umwidmung von öffentlichem Parkraum zu Abstellzonen auf ein Minimum zu begrenzen. In der Begründung wird angeführt, dass die bisherige Regelung auf der Selbstkontrolle der Nutzer beruhe, was in der Praxis nicht ausreichend funktioniere. Ziel des Antrags ist es, die Verleihunternehmen dazu zu verpflichten, das ordnungsgemäße Abstellen technisch sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Nutzung von Parkplätzen für E-Scooter-Abstellflächen auf ein Minimum reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 11.5Regelung zum Abstellen von E-Scootern Hier: Optimierung des Konzepts unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und SicherheitsaspekteZur Vorlage · 0273/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag zur Optimierung der Regelungen für das Abstellen von E-Scootern gestellt. Mit der Vorlage 0273/2025/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung aufgefordert, das bestehende Konzept zur Parkplatzregelung um spezifische Punkte zu ergänzen.
Ein zentraler Aspekt des Antrags ist eine differenzierte Herangehensweise an die unterschiedlichen Bedürfnisse in der Innenstadt, den Mittelzentren und den weiteren Stadtteilen. Dabei sollen die Bezirksvertretungen frühzeitig in die Auswahl und Gestaltung von Abstellstationen sowie Flächen für sogenannte Waben einbezogen werden. Zudem wird gefordert, öffentlichen Parkraum für Kraftfahrzeuge sowie Radverkehrsanlagen nur in begründeten Ausnahmefällen für E-Scooter-Stationen zu nutzen.
Darüber hinaus bittet der Antrag um eine Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung bestehender Verpflichtungen der Anbieter. Die Stadtverwaltung soll untersuchen, wie das städtische Außendienstpersonal, etwa aus der Verkehrsüberwachung oder dem Kommunalen Ordnungsdienst, dazu angehalten werden kann, Behinderungen oder Gefährdungen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter umgehend zu melden und zu beseitigen. Zudem soll die Einhaltung der Verpflichtung der Anbieter zur schnellen Beseitigung von Hindernissen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur besseren Durchsetzung dieser Pflichten geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 12.Außengastronomie auf Parkplätzen, Fortführung des Konzeptes aus 2024 in den FolgejahrenZur Vorlage · 0123/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die dauerhafte Fortführung des Konzepts zur Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen. Mit dem Beschlussvorschlag soll die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von Straßencafés auf öffentlich gewidmeten Stellplätzen nach dem Modell aus dem Jahr 2024 auch in den Folgejahren ermöglicht werden.
Seit der Corona-Pandemie können gastronomische Betriebe Kfz-Stellplätze unter bestimmten Voraussetzungen als Außengastronomiefläche nutzen. Der Rat der Stadt hatte bereits im März 2023 einer dauerhaften Regelung zugestimmt und die Sondernutzungssatzung um eine Gebührenposition ergänzt. Bisher wurden die Erlaubnisse jedoch jeweils nur für die laufende Saison erteilt, um bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können.
Die Verwaltung führt aus, dass Beschwerden über die Nutzung, etwa hinsichtlich der Flächengröße oder der Öffnungszeiten, nur vereinzelt eingegangen sind und das Konzept nicht infrage stellen. Eine dauerhafte Fortführung soll den Antragstellenden Planungssicherheit in Bezug auf Investitionen und den Personaleinsatz bieten. Gleichzeitig trägt eine solche Regelung zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der zuständigen Fachabteilung bei.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 13.Erwerb von Systemen zur Angriffserkennung im Geltungsbereich der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) für Verkehrssteuerungs- und LeitsystemeZur Vorlage · 1861/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Erwerb von Systemen zur Angriffserkennung für die Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme der Stadt Essen beschließen. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 350.000 Euro.
Aufgrund der Einwohnerzahl von über 500.000 Personen sind die städtischen Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme, einschließlich des Verkehrsrechners und der Lichtsignalanlagen, als Kritische Infrastruktur (KRITIS) einzustufen. Mit dem zweiten IT-Sicherheitsgesetz wurde der Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung gesetzlich vorgeschrieben, um Bedrohungen zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu unterstützen. Die technische Umsetzung soll durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) in Kooperation mit dem Essener Systemhaus (ESH) realisiert werden.
Die Finanzierung der Anschaffung ist auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt, wobei 200.000 Euro im Jahr 2025, 100.000 Euro im Jahr 2026 und 50.000 Euro im Jahr 2027 veranschlagt sind. Da die Maßnahme nicht als Einzelmaßnahme im Haushalt 2025/2026 enthalten ist, erfolgt die Bereitstellung der Mittel budgetneutral über außerplanmäßige Mittelbereitstellungen durch den Stadtkämmerer.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Arbeitsprogramm Straßeninfrastruktur 2025Zur Vorlage · 0159/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt das Arbeitsprogramm der Straßeninfrastruktur für das Jahr 2025 zur Kenntnis. Die Vorlage knüpft an das Erneuerungsprogramm bis 2045 an, welches die langfristige Sicherstellung der Mobilität durch die Instandsetzung städtischer Straßen in Essen vorsieht.
Für das Jahr 2025 ist der Baubeginn an elf Abschnitten im Hauptverkehrsstraßennetz geplant. Betroffen sind unter anderem Bereiche am Berthold-Beitz-Boulevard, der Katzenbruchstraße und der Kupferdreher Straße sowie Arbeiten im Zusammenhang mit der Citybahn/Bahnhofstangente. Im Bereich der Lichtsignalanlagen ist der Baubeginn für 32 Anlagen vorgesehen. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem Projekte des Digitalisierungsprogramms „COMO“, die Straßenbahnbeschleunigung sowie den Ausbau von Unfallhäufungsstellen und neue Fußgängerquerungen.
Die Erreichung der Zielvorgaben ist an die Voraussetzung geknüpft, dass die Personalbestände stabil bleiben und die Abstimmung mit anderen Baulastträgern, wie etwa den Stadtwerken, intensiviert wird. Zur Optimierung der Abläufe soll künftig eine neue Baustellenkoordinierungsplattform genutzt werden. Zudem plant die Verwaltung, Untersuchungen zu Kampfmittelverdachtspunkten sowie zum Zustand von Kabelanlagen in den Lichtsignalanlagen bereits frühzeitig in die Planung einzubeziehen, um die Erneuerungsleistung zukünftig zu steigern.
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- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 15.1Durchführung der Baumaßnahme "Donnerstraße zwischen Kraienbruch und Rahmannstraße" KAG-Nr. 24KAG299Zur Vorlage · 0057/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Durchführung einer Baumaßnahme in der Donnerstraße zwischen Kraienbruch und Rahmannstraße beschließen. Hintergrund ist die geplante Erneuerung des Straßenbahngleiskörpers durch die Ruhrbahn in den Sommerferien 2025. Da die angrenzende Asphaltfahrbahn Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist, plant das Amt für Straßen und Verkehr, die Fahrbahn sowie die Straßenentwässerung im Rahmen dieser Maßnahme ebenfalls zu erneuern. Durch die Zusammenfassung der Arbeiten sollen Synergien genutzt werden.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 247.000 Euro und werden aus investiven Mitteln für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen finanziert. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot, wobei die der Kommune entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme in der Straße "Krekelerweg bis Krekelerhang KAG-Nr.: 23KAG168"Zur Vorlage · 0068/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich Krekelerweg bis Krekelerhang. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik unter der Kennnummer 23KAG168.
Die Umsetzung ist notwendig, da die bestehende Anlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 13.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Technik Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 17.1Carsharing im StadtgebietZur Vorlage · 1877/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Richtlinie für Carsharing-Angebote im Stadtgebiet vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass Erlaubnisnehmer Carsharing-Standorte mit E-Mobilitäts-Infrastruktur, wie Netzanschlüssen und Ladeinfrastruktur, ausstatten können. Voraussetzung hierfür ist die ausschließliche Stationierung von vollelektrischen Fahrzeugen. Im Falle technischer Störungen der Infrastruktur sollen vorübergehend Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen sein, sofern dies der Stadt Essen schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Instandsetzungsdauer gemeldet wird.
Zudem soll die Beteiligung der Bezirksvertretungen am Erlaubnisverfahren angepasst werden, sodass diese vor Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis angehört werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags betrifft die Befristung von Sondernutzungserlaubnissen. Anstelle der bisherigen achtjährigen Befristung schlagen die Fraktionen differenzierte Zeiträume vor: Vier Jahre für Standorte mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und fünf Jahre für Standorte, die erstmals mit E-Mobilitäts-Infrastruktur und vollelektrischen Fahrzeugen ausgestattet werden. Bei einer Verlängerung der Erlaubnis soll die Dauer sechs Jahre betragen, während Standorte an den Mobilstationen in Kooperation mit der Ruhrbahn weiterhin auf acht Jahre befristet bleiben sollen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.2Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 1831/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1831/2024/EBB eingebracht, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Werbeanhänger zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine entsprechende Gebührenordnung für diese Art von Fahrzeugen zu etablieren.
Nach Begründung der Fraktion sind diese Anhänger primär für Werbezwecke konstruiert und besitzen keine funktionale Transportkapazität mehr. Das Abstellen dieser Anhänger im öffentlichen Raum beanspruche Parkflächen und beeinflusse das Stadtbild. Die EBB-FW führt an, dass andere Formen der ortsfesten Werbung, wie etwa Plakatwände oder LED-Tafeln, bereits einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Der Antrag stützt sich auf die rechtliche Einschätzung, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Anhänger über den Gemeingebrauch hinausgehe und somit eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, da die Erfassung der Fahrzeuge im Rahmen der regulären Bestreifung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung erfolgen könne.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt - 17.3TOP: Aufpolsterung von KreuzungenZur Vorlage · 0155/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Antrag 0155/2025 eingereicht. Darin wird die Verwaltung beauftragt, bei künftigen baulichen Maßnahmen in Kreuzungsbereichen neue Standards zu prüfen. Ziel ist eine sogenannte „Aufpolsterung“ von Kreuzungen, bei der Straßenquerschnitte so gestaltet werden sollen, dass Fußgänger beim Überqueren der Straße nicht zwischen Gehweg und Fahrbahn auf und ab steigen müssen. Stattdessen soll das Niveau des Gehwegs als Normhöhe dienen, sodass motorisierte Teilnehmende am Verkehr die Höhenunterschiede durch eine entsprechende Anrampung ausgleichen. Eine farbliche Markierung des Bereichs soll den Vorrang der Fußverkehrsteilnehmenden unterstreichen.
Diese Maßnahmen sollen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten beschränkt sein, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Die bauliche Gestaltung der Rampen muss so erfolgen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung erzielt wird, die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge jedoch weiterhin problemlos möglich bleibt. Zudem soll die Anrampung so weit in den Straßenverlauf hineinreichen, dass Parkverbotszonen deutlich gekennzeichnet sind.
Die Begründung des Antrags verweist auf das Ziel, den Anteil des Fußverkehrs am Modal Split zu erhöhen. Als Herausforderungen werden die zunehmende Größe von Kraftfahrzeugen sowie Hindernisse auf Gehwegen genannt, welche die Nutzung erschweren und die Sichtverhältnisse an Kreuzungen beeinträchtigen können.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.4TOP xx, hier: Einführung einer Parkflatrate in der Essener InnenstadtZur Vorlage · 0166/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnisses (EBB-FW) hat mit der Vorlage 0166/2025/EBB einen Antrag auf die Einführung einer Parkflatrate in der Essener Innenstadt gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung ein Konzept für eine digitale und bezahlbare Parkflatrate entwickelt. Dieses Angebot soll einen Festpreis beinhalten und den Zugang zu Parkmöglichkeiten im Stadtzentrum erleichtern.
Nach Angaben der Fraktion soll durch das Modell die Attraktivität der Innenstadt gesteigert werden. Eine digitale Lösung solle zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und eine transparente Alternative zu den aktuellen Parktarifen bieten. Ziel des Antrags ist es, die Besucherfrequenz zu erhöhen und damit den Einzelhandel sowie die Gastronomie zu unterstützen.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität am 13. Februar 2025 beraten und steht anschließend am 26. Februar 2025 zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 18.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 3. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge des Amtes für Straßen und Verkehr im 4. Quartal 2024Ergebnis: Kenntnis genommen
- 21.Verschiedenes