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TOP: Aufpolsterung von Kreuzungen

0155/2025/LINKE 13.02.2025 Geschäftsbereich 6

⏸ Zurückgestellt 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Die Linke hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Antrag 0155/2025 eingereicht. Darin wird die Verwaltung beauftragt, bei künftigen baulichen Maßnahmen in Kreuzungsbereichen neue Standards zu prüfen. Ziel ist eine sogenannte „Aufpolsterung“ von Kreuzungen, bei der Straßenquerschnitte so gestaltet werden sollen, dass Fußgänger beim Überqueren der Straße nicht zwischen Gehweg und Fahrbahn auf und ab steigen müssen. Stattdessen soll das Niveau des Gehwegs als Normhöhe dienen, sodass motorisierte Teilnehmende am Verkehr die Höhenunterschiede durch eine entsprechende Anrampung ausgleichen. Eine farbliche Markierung des Bereichs soll den Vorrang der Fußverkehrsteilnehmenden unterstreichen.

Diese Maßnahmen sollen auf Erschließungsstraßen in Wohngebieten beschränkt sein, in denen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Die bauliche Gestaltung der Rampen muss so erfolgen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung erzielt wird, die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge jedoch weiterhin problemlos möglich bleibt. Zudem soll die Anrampung so weit in den Straßenverlauf hineinreichen, dass Parkverbotszonen deutlich gekennzeichnet sind.

Die Begründung des Antrags verweist auf das Ziel, den Anteil des Fußverkehrs am Modal Split zu erhöhen. Als Herausforderungen werden die zunehmende Größe von Kraftfahrzeugen sowie Hindernisse auf Gehwegen genannt, welche die Nutzung erschweren und die Sichtverhältnisse an Kreuzungen beeinträchtigen können.

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