Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme in der Straße "Krekelerweg bis Krekelerhang KAG-Nr.: 23KAG168"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich Krekelerweg bis Krekelerhang. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik unter der Kennnummer 23KAG168.
Die Umsetzung ist notwendig, da die bestehende Anlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Die Anpassung an die aktuellen Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 13.000 Euro.
Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
Hinsichtlich der Klimabilanz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Technik Strom eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025einstimmig beschlossen