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Vorlage

Außengastronomie auf Parkplätzen, Fortführung des Konzeptes aus 2024 in den Folgejahren

0123/2025/6 13.02.2025 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die dauerhafte Fortführung des Konzepts zur Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen. Mit dem Beschlussvorschlag soll die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von Straßencafés auf öffentlich gewidmeten Stellplätzen nach dem Modell aus dem Jahr 2024 auch in den Folgejahren ermöglicht werden.

Seit der Corona-Pandemie können gastronomische Betriebe Kfz-Stellplätze unter bestimmten Voraussetzungen als Außengastronomiefläche nutzen. Der Rat der Stadt hatte bereits im März 2023 einer dauerhaften Regelung zugestimmt und die Sondernutzungssatzung um eine Gebührenposition ergänzt. Bisher wurden die Erlaubnisse jedoch jeweils nur für die laufende Saison erteilt, um bei Bedarf Anpassungen vornehmen zu können.

Die Verwaltung führt aus, dass Beschwerden über die Nutzung, etwa hinsichtlich der Flächengröße oder der Öffnungszeiten, nur vereinzelt eingegangen sind und das Konzept nicht infrage stellen. Eine dauerhafte Fortführung soll den Antragstellenden Planungssicherheit in Bezug auf Investitionen und den Personaleinsatz bieten. Gleichzeitig trägt eine solche Regelung zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der zuständigen Fachabteilung bei.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 154 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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