Regelung zum Abstellen von E-Scootern
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit dem Antrag 0221/2025/AFD eine Neuregelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet Essen beantragt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Einrichtung von Abstellflächen oder Stationen für E-Scooter auf Basis des bestehenden Konzepts zur Regelung des Abstellens (Vorgang 1791/2024/6) nur unter der Bedingung erfolgen soll, dass dadurch keine Pkw-Stellplätze entfallen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Verpflichtung der E-Scooter-Anbieter zur Datenbereitstellung. Bei der Begründung oder Ergänzung von Nutzungsrechtsverhältnissen sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, im Falle ordnungswidrig abgestellter E-Scooter die für die ordnungsbehördliche Verfolgung notwendigen personenbezogenen Nutzerdaten zu übermitteln. Diese Auskunftspflicht soll so bald wie vertraglich möglich in die bestehenden oder neuen Verträge integriert werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.02.2025mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben