Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 11.12.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 3.Nachtrag zum Stellenplan 2025/2026Zur Vorlage · 0037/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Stellenplan für die Jahre 2025 und 2026 zu ergänzen. Die Vorlage sieht die Einrichtung von insgesamt zehn neuen Vollzeitstellen vor. Diese Maßnahme basiert auf einem Beschluss des Rates vom November 2024 zur Personalverstärkung in verschiedenen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung. Der Stellenaufbau soll sukzessive erfolgen, wobei im Jahr 2025 fünf und im Jahr 2026 weitere fünf Stellen besetzt werden sollen.
Die neuen Planstellen sind unterschiedlichen Aufgabenfeldern zugeordnet. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung des Rahmenkonzepts zur Schulsozialarbeit, die Koordination des „Schulweg-Checks“ sowie Maßnahmen zum Hitzeschutz im Bereich der Umweltplanung. Zudem ist die Prävention von Starkregenereignissen als Aufgabengebiet vorgesehen. Die Besoldungsgruppen der Stellen bewegen sich zwischen dem TVöD und dem Landesbesoldungsgesetz.
Finanziell führt die Erweiterung des Stellenplans ab dem Jahr 2027 zu dauerhaften Mehraufwendungen von etwa 0,70 Millionen Euro pro Jahr. Während für die Jahre 2025 und 2026 bereits Budgeterhöhungen in Höhe von jeweils 0,5 Millionen Euro vorgenommen wurden, müssen die langfristigen Kosten im Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2027 berücksichtigt werden. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Planstellen durch organisatorische Maßnahmen zu konkretisieren und die personellen Voraussetzungen für den geplanten Zuwachs zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Entwicklung des Personalbestandes der Stadt EssenZur Vorlage · 0102/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird über die Entwicklung des Personalbestandes der Stadt Essen informiert. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 umfasste der Personalbestand insgesamt 11.370 Mitarbeitende bei einem Durchschnittsalter von 42,85 Jahren. Im Jahresvergleich ist die Zahl der Beschäftigten um 672 Personen gestiegen.
Im Jahr 2024 wurden 1.498 Neueinstellungen und 826 Austritte verzeichnet. Der Bestand an Beamtinnen und Beamten erhöhte sich um 93 Personen, wobei die Ausbildung in den Laufbahngruppen seit dem Einstellungsjahr 2023 wieder erfolgt. Bei den Beschäftigten ist ein Zuwachs von 580 Personen zu beobachten. Die Anzahl der externen Neueinstellungen belief sich auf 904, während 594 Personen in Form von Studierenden, Auszubildenden oder Praktikanten eingestellt wurden. Die höchsten Einstellungszahlen fanden sich im Jugendamt mit 156 und im Einwohneramt mit 66 Personen.
Zur Sicherung der Besetzung von Vakanzen und zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität wurde entschieden, Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich unbefristet anzubieten. Die Fluktuation setzt sich aus Altersabgängen sowie weiteren Austritten zusammen.
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Beratungsfolge
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 6.Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 7.Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 8.Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 1791/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll ein Konzept zur Regelung des Abstellens von E-Scootern sowie die stufenweise Einrichtung von Abstellflächen im Essener Stadtgebiet beschließen. Die Vorlage sieht vor, das Stadtgebiet in 290 Waben mit einer Schlüsselweite von 300 Metern zu unterteilen, wobei in jeder Wabe eine Abstellstation vorgesehen ist. Damit wird auf die aktuelle Situation reagiert, in der E-Scooter der fünf Anbieter Bolt, Lime, RideMovi, Dott und Voi im bisherigen Freefloating-System ohne feste Stationen abgestellt werden können.
Die Einführung der neuen Regelung ist in fünf Phasen geplant. Den Auftakt bildet die Umsetzung in der Innenstadt sowie an Bahnhöfen und Haltepunkten. In einem Radius von etwa 200 bis 300 Metern um diese Verkehrsknotenpunkte sollen Sperrzonen eingerichtet werden, um die Nutzung der ausgewiesenen Stationen zu steuern. Die nachfolgenden Phasen dehnen das System sukzessive auf weitere Stadtteile wie Holsterhausen, Frohnhausen, Rüttenscheid und Kray aus. In Gebieten außerhalb der definierten Waben soll das bisherige Prinzip des freien Abstellens ohne feste Stationen weiterhin bestehen bleiben.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — verwiesen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 8.1Regelung zum Abstellen von E-ScooternZur Vorlage · 0221/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit dem Antrag 0221/2025/AFD eine Neuregelung zum Abstellen von E-Scootern im Stadtgebiet Essen beantragt. Der Vorschlag sieht vor, dass die Einrichtung von Abstellflächen oder Stationen für E-Scooter auf Basis des bestehenden Konzepts zur Regelung des Abstellens (Vorgang 1791/2024/6) nur unter der Bedingung erfolgen soll, dass dadurch keine Pkw-Stellplätze entfallen.
Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Verpflichtung der E-Scooter-Anbieter zur Datenbereitstellung. Bei der Begründung oder Ergänzung von Nutzungsrechtsverhältnissen sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, im Falle ordnungswidrig abgestellter E-Scooter die für die ordnungsbehördliche Verfolgung notwendigen personenbezogenen Nutzerdaten zu übermitteln. Diese Auskunftspflicht soll so bald wie vertraglich möglich in die bestehenden oder neuen Verträge integriert werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 8.2Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1791/2024/6 "Regelung zum Abstellen von E-Scootern"Zur Vorlage · 0267/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 0267/2025/EBB einen Ergänzungsantrag zur Verwaltungsvorlage 1791/2024/6 eingereicht, die Regelungen zum Abstellen von E-Scootern in Essen betrifft. Der Antrag sieht vor, dass der Beginn und das Ende eines Miet- oder Nutzungsvorgangs nur noch in ausgewiesenen Abstellzonen durchgeführt werden können. Sollte ein Scooter außerhalb dieser Zonen abgestellt werden, soll der Bezahlvorgang nicht beendet werden können, sodass die kostenpflichtige Nutzung fortläuft.
Zudem fordert die Fraktion, die Umwidmung von öffentlichem Parkraum zu Abstellzonen auf ein Minimum zu begrenzen. In der Begründung wird angeführt, dass die bisherige Regelung auf der Selbstkontrolle der Nutzer beruhe, was in der Praxis nicht ausreichend funktioniere. Ziel des Antrags ist es, die Verleihunternehmen dazu zu verpflichten, das ordnungsgemäße Abstellen technisch sicherzustellen. Gleichzeitig soll die Nutzung von Parkplätzen für E-Scooter-Abstellflächen auf ein Minimum reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 8.3Regelung zum Abstellen von E-Scootern Hier: Optimierung des Konzepts unter Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und SicherheitsaspekteZur Vorlage · 0273/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag zur Optimierung der Regelungen für das Abstellen von E-Scootern gestellt. Mit der Vorlage 0273/2025/CDU/GRÜNE wird die Stadtverwaltung aufgefordert, das bestehende Konzept zur Parkplatzregelung um spezifische Punkte zu ergänzen.
Ein zentraler Aspekt des Antrags ist eine differenzierte Herangehensweise an die unterschiedlichen Bedürfnisse in der Innenstadt, den Mittelzentren und den weiteren Stadtteilen. Dabei sollen die Bezirksvertretungen frühzeitig in die Auswahl und Gestaltung von Abstellstationen sowie Flächen für sogenannte Waben einbezogen werden. Zudem wird gefordert, öffentlichen Parkraum für Kraftfahrzeuge sowie Radverkehrsanlagen nur in begründeten Ausnahmefällen für E-Scooter-Stationen zu nutzen.
Darüber hinaus bittet der Antrag um eine Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung bestehender Verpflichtungen der Anbieter. Die Stadtverwaltung soll untersuchen, wie das städtische Außendienstpersonal, etwa aus der Verkehrsüberwachung oder dem Kommunalen Ordnungsdienst, dazu angehalten werden kann, Behinderungen oder Gefährdungen durch unsachgemäß abgestellte E-Scooter umgehend zu melden und zu beseitigen. Zudem soll die Einhaltung der Verpflichtung der Anbieter zur schnellen Beseitigung von Hindernissen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur besseren Durchsetzung dieser Pflichten geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben - 9.Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt EssenZur Vorlage · 1550/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine neue Satzung zur Auslagenersatzung und Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass künftig alle aktiven Angehörigen der Einsatz- und Unterstützungseinheiten eine abgestufte Aufwandsentschädigung erhalten sollen. Ziel ist es, finanzielle Aufwendungen wie Fahrtkosten bei Einsätzen oder Übungsdiensten sowie Kosten für die Teilnahme an Lehrgängen abzugleichen. Bisher sind lediglich bestimmte Funktionen, wie etwa die Leitung von Löschzügen oder die Jugendfeuerwehr-Wartenden, zur Entschädigung berechtigt.
Die jährlichen Gesamtkosten für diese Neuregelung werden auf rund 346.810 Euro geschätzt. Diese Summe umfasst unter anderem pauschale Entschädigungen für die Mitglieder, Vergütungen für Ausbildertätigkeiten sowie Aufwandsentschädigungen für Wachdienste und Lehrgänge. Zudem sind Mittel für die Ehrenamtsförderung von Einheiten wie der Jugendfeuerwehr oder Musikzügen vorgesehen. Da der zusätzliche Bedarf nicht in den aktuellen Haushaltsansätzen abgebildet ist, wird die Verwaltung im Rahmen der unterjährigen Haushaltsbewirtschaftung nach einer Kompensation suchen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Februar 2025 zunächst in den zuständigen Ausschüssen für öffentliche Ordnung sowie für Finanzen, bevor die endgültige Entscheidung im Rat getroffen wird.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.02.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Abschluss eines Rahmenvertrags für die Instandhaltung von Feuerlöschern für die Stadt EssenZur Vorlage · 0066/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung berät über den Abschluss eines Rahmenvertrags für die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern in der Stadt Essen. Der Vertrag soll eine Laufzeit von vier Jahren haben und ein Gesamtvolumen von 600.000 Euro umfassen. Damit wird die Wartung von etwa 8.000 Feuerlöschern in rund 500 städtischen oder angemieteten Gebäuden sichergestellt.
Da der aktuelle Vertrag am 31. Mai 2025 ausläuft, ist ein neuer Rahmenvertrag erforderlich, um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie der Unfallverhütungsvorschrift, der Bauordnung NRW sowie der DIN-Norm 14406-4 zu gewährleisten. Die Leistungen des neuen Vertrages sollen die regelmäßige Prüfung, Reparatur oder den Austausch defekter Geräte, die Dokumentation der Maßnahmen sowie die Bereitstellung von Ersatzgeräten umfassen. Eine interne Abwicklung der Wartungsarbeiten wurde geprüft, ist jedoch aufgrund fehlender Kapazitäten und mangelnder Wirtschaftlichkeit nicht vorgesehen.
Die jährlichen Kosten werden auf etwa 150.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Gefahrenabwehr“ aus dem Haushaltsplan 2025 und den Folgejahren.
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- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Patienteneinmaldecken und EinmaltrageschutzlakenZur Vorlage · 0032/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Patienteneinmaldecken und Einmaltrageschutzlaken beschließen. Die Vereinbarung ist für den Rettungsdienst der Stadt Essen vorgesehen und umfasst ein voraussichtliches Gesamtvolumen von rund 276.300 Euro brutto über eine Laufzeit von drei Jahren.
Die bestehende Rahmenvereinbarung endet zum 30. September 2025. Nach Angaben der Vorlage, die von Beigeordnetem Kromberg unterzeichnet wurde, belaufen sich die jährlichen Kosten auf etwa 92.100 Euro brutto. Dieser Betrag setzt sich aus dem Bedarf von circa 40.500 Patienteneinmaldecken und rund 50.400 Einmaltrageschutzlaken pro Jahr zusammen. Die Beschaffung dieser Materialien ist für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie für den Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Essen vorgesehen.
Die Finanzierung der Sachkosten erfolgt über die Produktgruppe „Rettungsdienst“ im Haushaltsplan, wobei die Kosten durch die entsprechenden Benutzungsgebühren refinanziert werden. Durch den Abschluss des neuen Vertrages soll eine Versorgungslücke ab Oktober 2025 verhindert werden, um die kontinuierliche Einsatzfähigkeit und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten sicherzustellen.
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- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Beatmungsschläuchen für den RettungsdienstZur Vorlage · 1784/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll den Abschluss eines Rahmenvertrags zur Beschaffung von Beatmungsschläuchen für den Rettungsdienst in Essen beschließen. Das Vorhaben umfasst ein voraussichtliches Gesamtvolumen von rund 256.000 Euro brutto über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren. Der Vertrag sieht eine feste Laufzeit von zwei Jahren vor, mit der Option auf jährliche Verlängerungen um jeweils ein Jahr für maximal drei weitere Jahre.
Die Stadt Essen ist gemäß dem Rettungsdienstgesetz NRW verpflichtet, die Einsatzbereitschaft und Sicherheit im Rettungsdienst sicherzustellen. Dies umfasst die Bereitstellung standardisierter Einweg-Beatmungsschläuche für Erwachsene und Kinder. Da Notfallsanitäter künftig vermehrt CPAP-Beatmungen eigenständig durchführen können und zudem der Telenotarzt eingesetzt wird, wird mit einem Anstieg des Bedarfs an Verbrauchsmaterial in den Jahren 2025 bis 2029 gerechnet.
Um die Produkthaftung und Betriebsfähigkeit der vorhandenen Beatmungsgeräte sicherzustellen, ist die Verwendung von Originalzubehör vorgesehen. Der Rahmenvertrag enthält zudem eine Klausel für preisliche Anpassungen aufgrund von Inflation oder marktüblichen Kostenänderungen. Die geschätzten Kosten für die ersten zwei Jahre belaufen sich auf etwa 87.668 Euro brutto, während die jährlichen Aufwendungen für den Zeitraum von 2027 bis 2029 zwischen rund 51.000 und 61.000 Euro liegen sollen. Die Finanzierung ist im Haushalt vorgesehen.
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- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 14.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15.Verschiedenes