Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 21.08.2024
- 2.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 11.09.2024
- 3.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- 4.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1601/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung berät über den Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026. Die vorliegende Vorlage, unterzeichnet von Beigeordnetem Kromberg, umfasst die Prüfung verschiedener Teilpläne und Investitionsmaßnahmen innerhalb der Zuständigkeit des Ausschusses. Dazu gehören unter anderem Bereiche wie die allgemeine Sicherheit und Ordnung, die Verkehrsüberwachung, das Personalservice sowie die Ausländerangelegenheiten.
Die finanziellen Eckpunkte für den Zeitraum 2025/2026 sind im Entwurf enthalten. Für das Haushaltsjahr 2025 beläuft sich der Gesamtzuschussbedarf auf Ebene des Ausschusses auf rund 263,7 Millionen Euro inklusive ILV. Unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwands ergibt sich ein Bedarf von etwa 262,0 Millionen Euro für das Jahr 2025 und von 254,7 Millionen Euro für das Jahr 2026. Die Vorlage weist zudem auf anstehende Anpassungen hin, die sich aus neuen finanzstatistischen Vorgaben ab dem 1. Januar 2025 ergeben.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die im Entwurf aufgeführten Teilpläne sowie die damit verbundenen Änderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Ohne Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben.
Ergebnis: Ohne Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben. - –Personal, allgemeine Verwaltung
- 5.Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst – Bericht über die Aktivitäten der Task-Force FachkräfteZur Vorlage · 0976/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Task-Force Fachkräfte informiert über die Aktivitäten zur Gewinnung und Bindung von Erzieherinnen und Erziehern in Essen. Angesichts eines prognostizierten Bedarfs von bis zu 1.000 zusätzlichen Fachkräften bis zum Jahr 2030 konzentriert sich die im Jugendamt angesiedelte Arbeitseinheit auf verschiedene Handlungsfelder. Dazu gehören die Bündelung fachpolitischer Informationen, die Förderung der Vernetzung zwischen den Akteuren sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes und zur Ausweitung der Ausbildungskapazitäten in Bereichen wie der Kindertagesbetreuung und der stationären Jugendhilfe.
Ein Bestandteil der künftigen Strategie ist die Gründung des „Essener Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst“ im vierten Quartal 2024. Dieses Bündnis wird durch den Oberbürgermeister und den Geschäftsbereichsvorstand Jugend, Schule und Kultur gemeinsam mit verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und Jugendorganisationen geleitet. An dem Bündnis sind zudem das Jugendamt, das Jobcenter sowie Fachschulen beteiligt. Die Ziele der Verantwortungsgemeinschaft umfassen die Erhöhung von Ausbildungsplätzen, die Stärkung der Berufsorientierung und die Entwicklung einer Imagekampagne, um dem Bedarf in den pädagogischen Arbeitsfeldern zu begegnen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.aSachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Sachbericht zum aktuellen Stand der Maßnahmen für Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister sowie zu kriminalpräventiven Programmen vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Sockelbetrag für die Quartiershausmeister ab 2024 pro Vollzeitäquivalent von bisher 51.000 Euro auf 58.000 Euro anzuheben. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Personalkosten im Bereich der E4-Entgeltgruppe des TVöD.
Der Bericht beschreibt die Arbeit der Quartiershausmeister als bürgernah, wobei die Akzeptanz in den Stadtteilen hoch sei. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen sowie die Ansprechpartner für Themen wie illegale Müllentsorgung. Als Herausforderungen werden die Rollenklarheit der Mitarbeitenden sowie der Umgang mit provokanten Situationen genannt, weshalb für das Jahr 2024 eine verstärkte Weiterqualifizierung vorgesehen ist.
Parallel dazu wird die Entwicklung kriminalpräventiver Maßnahmen thematisiert. Hierbei stehen der Aufbau von Netzwerkstrukturen und der Austausch zwischen den beteiligten Akteuren im Vordergrund. Als wesentliche Erfolgsfaktoren werden Bildungsangebote, insbesondere im Sportbereich, sowie die Bereitstellung von Begegnungsorten für Jugendliche hervorgehoben. Die Verwaltung plant, die Zusammenarbeit mit Schulen und die Präsenz in den Stadtteilen weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Entwicklung des Personalbestandes der Stadt EssenZur Vorlage · 1514/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat die Entwicklung ihres Personalbestandes zum Stichtag 30. September 2024 dargelegt. Mit insgesamt 11.219 Beschäftigten ist die Stadtverwaltung der größte Arbeitgeber im Stadtgebiet. Im Zeitraum von Januar bis September 2024 wurden 1.200 Neueinstellungen verzeichnet, während 679 Mitarbeitende das Beschäftigungsverhältnis beendeten. Insgesamt steigt der Personalbestand im laufenden Jahr um 521 Personen.
Innerhalb der Personalstruktur ist bei den Beamtinnen und Beamten ein Zuwachs von 94 Personen zu beobachten. Seit dem Einstellungsjahr 2023 findet in beiden Laufbahngruppen wieder Ausbildung im Beamtenverhältnis statt; zudem werden zum 1. April und 1. Oktober neue Brandmeisteranwärter eingestellt. Bei den Beschäftigten, die verschiedene Bereiche wie den Sozial-, technischen oder medizinischen Dienst umfassen, ist der Bestand im laufenden Jahr um 427 Personen gestiegen.
Zudem wurden bis September 2024 insgesamt 502 Studierende, Auszubildende, Praktikanten und Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen in 32 Berufsgruppen eingestellt. Die Zahl der externen Neueinstellungen belief sich auf 698 Personen. Die höchsten Einstellungszahlen innerhalb der Verwaltung wurden im Jugendamt mit 126 und im Einwohneramt mit 51 neuen Mitarbeitenden verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1513/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird die Entwicklung der Personalkosten in der Stadtverwaltung Essen thematisiert. Laut der Vorlage 1513/2024/1 beläuft sich die Prognose für den Personal- und Versorgungsaufwand im Jahr 2024 auf 787,85 Millionen Euro. Damit wird der Planansatz von 773,06 Millionen Euro überschritten.
Als Grund für diese Abweichung wird der für die Aufgabenerfüllung erforderliche Personalzuwachs angeführt. Die Auswirkungen der am 20. August 2024 durch den Stadtkämmerer veröffentlichten restriktiven Bewirtschaftungsregelungen auf den Personalkostenbereich sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Hinsichtlich der Personalrückstellungen, insbesondere der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, wird derzeit davon ausgegangen, dass die Ansätze ausreichen werden. Ein abschließendes Ergebnis hierzu wird jedoch erst mit dem Jahresabschluss 2024 vorliegen. Der Ausschuss nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Zufriedenheitsumfrage der Auszubildenden, Studierenden und Qualifizierungsteilnehmenden der Stadt EssenZur Vorlage · 1525/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen bereitet sich auf den demografischen Wandel vor, da bis zum Jahr 2032 etwa 2.500 Mitarbeitende in den Ruhestand treten werden. Um diesen Wandel abzufangen, wurden die Ausbildungsplätze in den letzten zehn Jahren um über 200 Prozent gesteigert. Zur Qualitätssicherung wurde eine anonyme Zufriedenheitsumfrage unter Auszubildenden, Studierenden und Teilnehmenden an Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt.
An der Online-Befragung im Juli 2024 beteiligten sich 569 von 714 Personen, was einer Teilnahmequote von rund 80 Prozent entspricht. Die Ergebnisse zeigen, dass 45 Prozent der Teilnehmenden der Aussage, die Stadt Essen als Ausbilderin sehr gut zu bewerten, voll und ganz zustimmen, während weitere 35 Prozent zustimmend antworteten. Rund 85 Prozent würden die Stadt Essen als Ausbilderin weiterempfehlen. Ein konkreter Handlungsbedarf wurde bei der Nutzung von Mobile Office festgestellt, da hier eine geringe Zustimmung von über 30 Prozent verzeichnet wurde.
Die Ergebnisse werden in verschiedenen Gremien, wie dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Versammlung der Jugend- und Auszubildendenvertretung, vorgestellt. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu genutzt werden, die Ausbildungsprozesse weiter zu optimieren und die Bindung von Nachwuchskräften an die Stadtverwaltung zu stärken.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10.Einbürgerung - Verfahrensoptimierung mündlicher Bericht
- 11.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Änderung und Ergänzung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze hier: Sicherheit auf SportanlagenZur Vorlage · 1212/2024/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Satzung über die Nutzung städtischer Sporthallen und Sportplätze, um die Sicherheitsbestimmungen auf den Anlagen zu präzisieren. Anlass für die Neufassung ist ein Vorfall am 12. Mai 2024 auf der Sportanlage Bäuminghausstraße, bei dem es im Rahmen eines Kreisligaspiels zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung kam. Laut der Vorlage wurden dabei Messer eingesetzt und ein Schuss abgegeben, woraufhin die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für nachfolgende Spiele Sicherheitsbegleitungen anordneten.
Die vorgeschlagene Änderung sieht Anpassungen der Verhaltensregeln in § 6 vor. Das Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie das Mitführen aller Arten von Messern auf den städtischen Sportstätten ist künftig untersagt. Zudem wird das Werfen mit Gegenständen verboten, mit Ausnahme von Sportgeräten, die zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden. Zur rechtlichen Absicherung soll zudem klargestellt werden, dass vorsätzliche Verstöße gegen diese Regeln als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Hierfür sind Bußgelder in einer Spanne von 5 bis 1.000 Euro vorgesehen, sofern die Tat nicht bereits durch andere gesetzliche Regelungen sanktioniert wird.
Die Vorlage zur Änderung der Satzung liegt den zuständigen Ausschüssen für Sport- und Bäderbetriebe sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Beratung vor und soll anschließend im Rat der Stadt Essen beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 17.09.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Kriminalpräventiver Rat Essen – Jahresbericht 2022/2023Zur Vorlage · 1528/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kriminalpräventive Rat Essen hat seinen Jahresbericht für den Zeitraum 2022/23 vorgelegt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration und der Rat der Stadt Essen, für November 2024 vorgesehen.
Die Grundlage für das Gremium bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 23. Februar 2022. Da die Jahre 2022 und 2023 durch die Restrukturierung des Gremiums sowie den Beginn der Projektarbeiten geprägt waren, vereint dieser Bericht sowohl die jährliche Berichterstattung an die Ausschüsse als auch die zweijährige Veröffentlichungspflicht für die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bericht behandelt die Einführung in das Thema der kommunalen Kriminalprävention und stellt die konzeptionelle sowie organisatorische Struktur des restrukturierten Rates vor. Er umfasst die thematischen Schwerpunkte von vier Plenarsitzungen sowie die Arbeit von vier neu einberufenen Fachgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf weitere Projekte und geplante Veranstaltungen des Rates.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 1426/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen setzt Maßnahmen zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom März 2024 um, die die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern betreffen. Ein wesentlicher Bestandteil sind künftig institutionalisierte Austauschgespräche zwischen dem Oberbürgermeister bzw. seinen Vertretern und den Sicherheitsbehörden auf Landesebene. Ziel dieser Gespräche ist der regelmäßige Informationsaustausch, um etwa städtische Mitarbeiter für mögliche Zweifel an Trägern der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Zudem wurden die Dienstanweisungen für Zuwendungen an Dritte angepasst. Träger und Institutionen, die Förderungen im Bereich der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, müssen sich künftig ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz bekennen. Zudem ist die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rassismus und Antisemitismus, Voraussetzung für die Bewilligung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zum teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen.
Ergänzend wurde eine neue Dienstanweisung für Verträge im Bereich der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe erlassen. Vertragspartner der Stadt müssen hierbei entweder die entsprechende Erklärung abgeben oder sich einer vertraglichen Bestimmung unterwerfen, die das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus festschreibt. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sieht die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Erweiterung der GeschwindigkeitsüberwachungZur Vorlage · 1469/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird über die Erweiterung der Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet informiert. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht den Abschluss von zwei Leasingverträgen für semistationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, sogenannte Enforcement Trailer, vor. Die voraussichtlichen jährlichen Sachaufwendungen belaufen sich dabei auf insgesamt 220.000 Euro, wobei jede Anlage mit etwa 110.000 Euro kalkuliert wird. Parallel dazu soll die Verwaltung beauftragt werden, die notwendigen organisatorischen und personellen Voraussetzungen für einen erforderlichen Personalzuwachs zu schaffen.
Die Maßnahme basiert auf den Erfahrungen mit einer bereits seit Februar 2024 im Einsatz befindlichen Anlage. Laut Dokument war diese Anlage an 26 Standorten im Einsatz und erfasste über eine Million Fahrzeuge, wobei rund 22.000 Verstöße festgestellt wurden. Die Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung beliefen sich bis Ende Juli 2024 auf etwa 735.000 Euro. Um die zusätzliche Anzahl an zu bearbeitenden Fällen – schätzungsweise etwa 84.000 – bewältigen zu können, ist eine Aufstockung des Innendienstes um voraussichtlich sechs Vollzeitstellen für Aufgaben wie die Fotoauswertung und die Bearbeitung von Bußgeldern vorgesehen. Die Finanzierung der Personalkosten und Sachkosten soll durch die Mehrerträge aus den Geschwindigkeitskontrollen sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025 beschließen. Die Vorlage des Ordnungsamtes sieht vor, die entsprechenden Öffnungen gemäß den Anlagen 1 a bis 1 l zu erlassen. Grundlage der Entscheidung ist das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW. Dieses legt fest, dass eine Ausnahmeregelung zur Ladenöffnung nur bei Vorliegen eines hinreichenden öffentlichen Interesses und einer angemessenen Abwägung mit dem Schutz der Sonntagsruhe zulässig ist. Die Verwaltung muss dabei prüfen, ob die Öffnungen beispielsweise im Zusammenhang mit örtlichen Festen stehen oder der Stärkung des Einzelhandels sowie der Innenstadtentwicklung dienen. Zudem ist sicherzustellen, dass die Veranstaltungen gegenüber der typischen Geschäftigkeit im Vordergrund stehen und die Entscheidung für Dritte nachvollziehbar begründet wird.
Die Terminvorschläge für das Jahr 2025 wurden vom Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH nach Abstimmung mit den beteiligten Werbegemeinschaften vorgelegt. Die Vorlage wird zunächst in den zuständigen Bezirksvertretungen sowie im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Startphase Vor-Ort-Service "Bürgerkoffer" des Fachbereiches 33 mündlicher Bericht
- 20.Ausschreibung und Beschaffung einer Atemschutzübungsanlage für die Feuerwehr Essen, außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.370268 - Erwerb AtemschutzübungsanlageZur Vorlage · 0992/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Ausschreibung und Beschaffung einer neuen Atemschutzübungsanlage für die Feuerwehr Essen. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 260.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erwerb Sachanlagevermögen 37 Gefahrenabwehr“ erfolgen.
Die bisherige Anlage aus dem Jahr 1989 entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und weist irreparable Defekte auf, die ein Verletzungsrisiko für die Übungsteilnehmer darstellen können. Die geplante Neuausstattung soll den Vorgaben der DIN 14 093 entsprechen. Sie umfasst eine 50 Meter lange Orientierungsstrecke aus Gitterkäfigen, Arbeitsmessgeräte wie Laufbänder und Ergometer sowie Simulationseinrichtungen für Gebäudebrände inklusive Steuer- und Überwachungstechnik.
Im Zuge der Beschaffung sollen zudem die Übungsräume in der Feuerwehrwache Mitte saniert werden. Nach dem Ausbau und der Entsorgung der Altgeräte wird eine Sanierung der Räumlichkeiten mit geschätzten Kosten von etwa 25.000 Euro durchgeführt, wofür bereits Rückstellungen vorhanden sind. Die Arbeiten werden auf eine Dauer von circa acht Wochen geschätzt, wobei der Übungsbetrieb durch zeitliche Umplanungen aufrechterhalten werden soll.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Ausschreibung und Beauftragung von Rahmenverträgen für Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0993/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat der Stadt Essen die Ausschreibung und Beauftragung von Rahmenverträgen für Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr Essen empfehlen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von rund 13,77 Millionen Euro für den Zeitraum von 202<0xC2>5 bis 2028.
Die Beschaffung umfasst verschiedene Ausrüstungsgegenstände wie persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Rettungsdienst und die technische Hilfeleistung, Einsatzbekleidung, Helme sowie Dienstuniformen und Schuhwerk. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu erfüllen. Da bestehende Rahmenvereinbarungen teilweise bereits ausgelaufen sind oder in naher Zukunft auslaufen und aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten keine großen Bestände vorgehalten werden können, sollen neue Verträge zur bedarfsgerechten Versorgung abgeschlossen werden.
Finanziell sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2025/2026 bereits 3,3 Millionen Euro für dieses Vorhaben vorgesehen. Der verbleibende Bedarf von etwa 10,5 Millionen Euro soll über Änderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf abgedeckt werden. Ein Teilbetrag in Höhe von 6,5 Millionen Euro, der den Bereich Rettungsdienst betrifft, wird durch Gebühreneinnahmen vollständig refinanziert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.aAusschreibung und Beauftragung einer Software für die mobile Datenerfassung für den Rettungsdienst der Stadt Essen, außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.370271 - mobile Datenerfassung RettungsdienstZur Vorlage · 1551/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beantragt die Ausschreibung und Beauftragung einer neuen Software für die mobile Datenerfassung im Rettungsdienst. Der Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von rund 1.016.000 Euro für die kommenden vier Jahre vor. Für das Jahr 2024 wird zudem eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 268.000 Euro angefordert. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erwartet.
Hintergrund ist die Problematik des bisher genutzten, Windows-basierten Systems. Aufgrund von Hardwaremangel auf dem Markt und nicht mehr erhältlichen Endgeräten kommt es vereinzelt zur Rückkehr auf eine analoge Berichtserfassung. Dies führt laut Dokumentation zu Prozessunterbrechungen sowie zu Fehlern bei der Übertragung von Patientendaten zwischen verschiedenen Einsätzen. Da die aktuelle Software nach Ansicht der Feuerwehr nicht mehr als rechtssicher eingestuft wird, ist ein Wechsel auf iOS-fähige Systeme vorgesehen.
Eine Marktrecherche hat bereits Anbieter identifiziert, die eine Integration von iOS-Geräten und Echtzeit-Datenübertragung ermöglichen. Die geplanten jährlichen Wartungs- und Servicekosten für den Zeitraum von 2025 bis 2028 werden auf etwa 187.100 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Investitions- und laufenden Kosten soll über Gebühreneinnahmen aus dem Rettungsdienst erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren für den Essener RettungsdienstZur Vorlage · 0995/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von 39 Defibrillatoren für den Essener Rettungsdienst beschließen. Die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung belaufen sich auf 1.720.000 Euro. Davon entfallen 55.000 Euro pro Stück auf fünf spezialisierte Geräte für Notarzteinsatzfahrzeuge, die unter anderem eine invasive Blutdruckmessung ermöglichen. Die restlichen Geräte für Rettungswagen werden mit 41.500 Euro pro Stück veranschlagt. Zusätzlich sind Kosten in Höhe von rund 34.000 Euro für Ladehalterungen und Zubehör vorgesehen.
Die Anschaffung ist erforderlich, da die derzeit genutzten Geräte bereits abgeschrieben sind oder bis zum Zeitraum 2025/26 vollständig abgeschrieben sein werden. Die Stadt Essen ist als Träger des Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Notfallrettung und notärztlicher Versorgung sicherzustellen. Die Umsetzung der Beschaffung ist in zwei Etappen geplant: Während für das Jahr 2024 die Anschaffung von fünf NEF-Geräten und zehn RTW-Geräten vorgesehen ist, sollen die verbleibenden Geräte im Jahr 2025 beschafft werden.
Die Finanzierung der Investition erfolgt über das Projekt „Erwerb Sachanlagevermögen Rettungsdienst“ mit einem Budget von 700.000 Euro für 2024 und 1.020.000 Euro für 2025. Die Kosten werden durch die Gebühreneinnahmen im Rettungsdienst refinanziert. Aufgrund eines Alleinvertriebsrechts des Herstellers wird eine Vergabe per Verhandlungsvergabe angestrebt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Interimslösung für den Standort Rettungswache "St. Vincenz Krankenhaus" Hier: Errichtung einer mobilen Rettungswache in ContainerbauweiseZur Vorlage · 1471/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Interimslösung für die Rettungswache am ehemaligen St. Vincenz Krankenhaus. Da im Jahr 2025 Teile der Gebäudestruktur des Standorts zugunsten eines neuen Gesundheitszentrums zurückgebaut werden, entfällt die bisherige Räumlichkeit für den Rettungsdienst. Um die im Rettungsdienstbedarfsplan von 2023 festgelegten Schutzziele weiterhin zu gewährleisten, wird die Errichtung einer mobilen Rettungswache in Containerbauweise vorgeschlagen.
Die geplante Maßnahme sieht vor, eine mobile Wache auf einer Freifläche des Geländes am ehemaligen Krankenhaus zu positionieren. Die Kosten für den Bau der Station werden auf rund 2 Millionen Euro geschätzt, zuzüglich etwa 500.000 Euro für Anschluss- und Ausstattungskosten. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Kosten auf 2,5 Millionen Euro, die über die Produktgruppe Rettungsdienst refinanzierbar sind. Da die Fertigstellung einer dauerhaften neuen Rettungswache an der Essener Straße voraussichtlich erst für den Zeitraum 2028/2029 erwartet wird, dient die Containerlösung als Überbrückung. Die mobile Wache ist auf eine Nutzungsdauer von etwa 30 Jahren ausgelegt und soll nach dem Einsatz am Standort St. Vincenz an anderen Stellen im Stadtgebiet eingesetzt werden können, um dort entstehende Bedarfe durch Baumaßnahmen oder Sanierungen auszugleichen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Verschiedenes
- 24.aAnfrage "Zentrale Ausländerbehörde" hier: Anfrage Fraktion Die Linke vom 12.11.2024
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 25.Stellenplan 2025/2026Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 26.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 27.Grundstücksangelegenheiten in Essen-WerdenErgebnis: einstimmig empfohlen
- 28.Anmietung von 2.243 m² Büro- und Schulungsräumen im Objekt Lützowstr. 53, 45141 Essen für den Fachbereich 37Ergebnis: Kenntnis genommen
- 29.Verschiedenes