Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen setzt Maßnahmen zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom März 2024 um, die die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern betreffen. Ein wesentlicher Bestandteil sind künftig institutionalisierte Austauschgespräche zwischen dem Oberbürgermeister bzw. seinen Vertretern und den Sicherheitsbehörden auf Landesebene. Ziel dieser Gespräche ist der regelmäßige Informationsaustausch, um etwa städtische Mitarbeiter für mögliche Zweifel an Trägern der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Zudem wurden die Dienstanweisungen für Zuwendungen an Dritte angepasst. Träger und Institutionen, die Förderungen im Bereich der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, müssen sich künftig ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz bekennen. Zudem ist die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rassismus und Antisemitismus, Voraussetzung für die Bewilligung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zum teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen.
Ergänzend wurde eine neue Dienstanweisung für Verträge im Bereich der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe erlassen. Vertragspartner der Stadt müssen hierbei entweder die entsprechende Erklärung abgeben oder sich einer vertraglichen Bestimmung unterwerfen, die das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus festschreibt. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sieht die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.11.2024Kenntnis genommen
- 20.11.2024Kenntnis genommen
- 20.11.2024Kenntnis genommen
- 19.11.2024Kenntnis genommen
- 13.11.2024Kenntnis genommen
- 12.11.2024Kenntnis genommen
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Weitere Vorlagen: Geschäftsbereich 3
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