Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2024
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1554/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss wird der Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 für verschiedene Teilpläne der Geschäftsbereiche OB und 2 beraten. Die betroffenen Bereiche umfassen die Verwaltungsführung, die Abfallwirtschaft, das Finanzmanagement sowie die politischen Gremien. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt die genannten Teilpläne sowie die in der Anlage aufgeführten Veränderungen der Planansätze und des Gesamtergebnis- und -finanzplans zur Beschlussfassung empfiehlt.
Für das Haushaltsjahr 2025 ist ein Gesamtüberschuss von rund 1.583,1 Millionen Euro und für 2026 von rund 1.574,1 Millionen Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung globaler Minderaufwände ergibt sich ein Gesamtergebnis von etwa 1.599,7 Millionen Euro für 2025 und 1.586,1 Millionen Euro für 2026. Die Beratung und Empfehlung ist für den 20. November 2024 angesetzt. Finanzwirtschaftlich bedeutsame Teilpläne bestimmter Unternehmen werden im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus behandelt.
Zudem liegt eine detaillierte Finanzplanung im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung für den Zeitraum von 2023 bis 2029 vor. Diese umfasst Planwerte für Einzahlungen, Auszahlungen sowie die daraus resultierenden Salden aus der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Für die Planjahre 2025/2026 sind wesentliche Ein- und Auszahlungen über 250.000 Euro aufgeführt, darunter Rückflüsse aus Kapitalmarktpapieren, Investitionspauschalen und Schulpauschalen sowie Auszahlungen für den Kauf von Kapitalmarktpapieren. Die Planung enthält zudem Angaben zu Gesamtkosten, Folgekosten, Personalkosten, Sachkosten sowie eine erste Einschätzung der Klimarelevanz.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 4.Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1555/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen sowie den Bezirksvertretungen sowie notwendige administrative Änderungen.
Nach den durchgeführten Ausschussberatungen wird für das Jahr 2025 ein Jahresüberschuss von 3.811.000 Euro veranschlagt. Für das Jahr 2026 beläuft sich der geplante Überschuss auf 3.508.500 Euro.
Im Gesamtfinanzplan ist eine Reduzierung des Saldos aus Investitionstätigkeit vorgesehen. Im Jahr 2025 verringert sich dieser Saldo um 4.327.463 Euro auf 586.895.429 Euro, während er im Jahr 2026 um 2.728.111 Euro auf 518.714.614 Euro sinkt. In diesem Zusammenhang reduziert sich auch die geplante Kreditermächtigung für beide Jahre im gleichen Umfang.
Die Vorlage wird am 20. November 2024 im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 über den Erlass der Satzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 5.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1374/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen Entwürfe für die Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 vor. Gegenstand ist die Anpassung der Hebesätze aufgrund veränderter Steuermesszahlen im Bundesmodell der Grundsteuer. Während der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 390 v. H. angehoben werden soll, stehen für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Modelle zur Entscheidung an.
Variante 1 sieht einen einheitlichen Hebesatz von 839 v. H. für die Grundsteuer B vor. Dies würde zu einer Belastungsverschiebung von Wohn- zu Nichtwohngrundstücken führen, um das jährliche Gesamtaufkommen von etwa 137,8 Millionen Euro stabil zu halten. Variante 2 nutzt differenzierte Hebesätze, wobei der Satz für Wohngrundstücke bei 670 v. H. verbleibt und der Satz für Nichtwohngrundstücke auf 1.260 v. H. steigt.
Die Entscheidung ist mit rechtlichen Abwägungen verbunden. Ein Gutachten des Landes NRW bewertet eine Differenzierung als zulässig, sofern die Belastung für Nichtwohngrundstücke das 2-fache der Wohnbebauung nicht überschreitet. Ein Gutachten des Städtetags NRW sieht die Rechtssicherheit hingegen als nicht gegeben an. Die Verwaltung empfiehlt Variante 2, da die Spreizung mit 47 % unter der 50-Prozent-Grenze liegt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Rechtswidrigkeit ein jährliches Steuerausfallrisiko von 27,0 Millionen Euro besteht, wofür Rückstellungen gebildet werden sollten.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 5.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (DS 1374/2024/2) hier: Differenzierter Hebesatz zur Grundsteuer BZur Vorlage · 1766/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Erlassung der Satzung für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Differenzierung der Hebesätze vor. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, im Satzungsbeschluss einen Hebesatz von 655 v. H. für Wohngrundstücke sowie einen Hebesatz von 1.290 v. H. für Nichtwohngrundstücke zu berücksichtigen.
Der Vorgang ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 vorgesehen, wobei dort eine Empfehlung abgegeben werden soll. Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. November 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.2Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (DS 1374/2024/2) hier: Einführung der Grundsteuer CZur Vorlage · 1770/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung Essen mit der Prüfung einer möglichen Einführung der Grundsteuer C zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung, wie viele Grundstücke im Stadtgebiet von dieser Steuerform betroffen sein könnten. Über die Ergebnisse dieser Ermittlung soll den zuständigen Fachausschüssen Bericht erstattet werden.
Sollte die Analyse ergeben, dass der erwartete Ertrag signifikant über dem Verwaltungsaufwand liegt, wird die Vorbereitung einer Satzung zur Einführung der Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2026 beantragt. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Steuer als Instrument dienen soll, um Bauland zu mobilisieren und Spekulationen entgegenzuwirken. Durch steuerliche Anreize sollen Eigentümer dazu bewegt werden, baureife Grundstücke zu bebauen, um zur Entspannung der Wohnsituation in Essen beizutragen.
Die Beratung des Antrags ist für den 20. November 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 6.Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1378/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen berät am 20. November 2024 über den Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 1378/2024/2 sieht vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 unverändert zu lassen. Damit soll ein Hebesatz von 480 Prozent beibehalten werden.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet § 16 des Gewerbesteuergesetzes, wonach der Hebesatz jährlich durch die Gemeinde festzusetzen ist. Eine entsprechende Satzung ist notwendig, um eine ordnungsgemäße und termingerechte Steuererhebung im Jahr 2025 zu ermöglichen. Nach der Beratung und der entsprechenden Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss wird der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 27. November 2024 über die Hebesatzsatzung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 7.Erlass der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Essen (Zweitwohnungsteuersatzung)Zur Vorlage · 1373/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Neufassung der Zweitwohnungsteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Kern der Vorlage ist die Erhöhung des Steuersatzes von bisher 10 Prozent auf 12 Prozent der Bemessungsgrundlage. Als Grundlage für die Berechnung dient die Nettokaltmiete bzw. die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete nach dem aktuellen Mietspiegel. Durch diese Anpassung werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 92.000 Euro erwartet, um den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2025 zu unterstützen.
Zudem sieht die Neufassung eine Umstellung des Verfahrens zur Abgabe der Steuererklärung vor. Die Einreichung soll künftig ausschließlich digital über ein amtlich vorgeschriebenes Portal oder ein OZG-konformes elektronisches Verfahren erfolgen, um den Verwaltungsaufwand sowie den Aufwand für die Bürger zu reduzieren und den Papierverbrauch zu senken. Parallel dazu werden die Regelungen zur Anzeigepflicht aktualisiert und redaktionelle Anpassungen am Satzungstext vorgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 20. November 2024 beraten und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen, der über den Beschluss am 27. November 2024 entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 8.Erlass der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)Ergebnis: abgesetzt/vertagt
- 8.1Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt EssenZur Vorlage · 1765/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuer ab dem 1. Juli 2025. Die Maßnahme dient der Erzielung zusätzlicher Einnahmen zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs ab dem Jahr 2025. Als indirekte Steuer werden die Betreiber von Beherbergungsbetrieben – etwa Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen – zur Abführung verpflichtet, wobei die Steuer von den Gästen getragen wird. Von der Erhebung ausgenommen sind Personen, die unter der Anschrift des Betriebs als Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Aktuell prüft die Verwaltung zwei verschiedene Erhebungsmodelle: ein prozentuales Modell auf Basis des Übernachtungspreises sowie ein pauschales Modell mit einem festen Betrag pro Nacht und Gast. Eine abschließende Entscheidungsvorlage hierzu soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.
Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind jährliche Einnahmen in Höhe von 7 Millionen Euro veranschlagt. Aufgrund des geplanten Starts im Juli 2025 wird für das Jahr 2025 ein Ertrag von 3,5 Millionen Euro erwartet. Die Sachkosten für die Einführung, einschließlich Software und IT-Ausstattung, belaufen sich auf etwa 70.000 Euro. Der Personalbedarf für die Umsetzung der Steuererhebung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — verwaltungsseitig abgesetzt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Erlass der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Essen (Vergnügungssteuersatzung)Zur Vorlage · 1375/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Vergnügungssteuersatzung zum 1. Januar 2025 neu zu fassen. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, den Haushaltsausgleich für die Jahre 2025 und 2026 sicherzustellen. Im Rahmen dieser Anpassung soll der Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit einheitlich auf 24 Prozent des satzungsgemäßen Einspielergebnisses angehoben werden. Damit wird die bisherige Differenz zwischen Spielhallen (22 Prozent) und Gaststätten (19 Prozent) aufgehoben.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Erhöhung der monatlichen Mindeststeuersätze für verschiedene Gerätetypen vor. So sollen die Sätze für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf 60 Euro, für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit auf 40 Euro und für Gewaltspiele auf 500 Euro steigen. Für Geräte ohne Bauartzulassung wird ein Betrag von mindestens 600 Euro pro Monat festgesetzt. Die Verwaltung rechnet durch diese Maßnahmen mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 1,2 Millionen Euro gegenüber dem erwarteten Gesamtertrag von 9,5 Millionen Euro im Jahr 2024.
Die Neufassung umfasst zudem Anpassungen bei den Erklärungspflichten und dem Prüfungsrecht der Stadt, um Manipulationen an Geräten entgegenzuwirken. Für das Jahr 2025 ist die Umstellung auf ein rein digitales Steuererklärungsverfahren vorgesehen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Des Weiteren sollen Mitarbeitende des Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramtes sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes Zugang zu den Geräten erhalten, um elektronische Speicherdaten auslesen und auswerten zu können.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 10.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1404/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Damit einher geht eine Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2025. Während die Gebühr für Bioabfall unverändert bei 0,45 Euro pro Liter verbleibt, steigt die Gebühr für Restabfall von bisher 3,12 Euro auf 3,30 Euro pro Liter an.
Die Grundlage für diese Anpassung bilden die Gebührenbedarfsberechnungen für 2025 sowie die Ergebnisrechnungen aus dem Jahr 2023. Als wesentliche Kostentreiber werden die vertraglich vereinbarte Preisgleitung im Leistungsvertrag mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) sowie steigende Kosten durch die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes angeführt. Insbesondere die Auswirkungen auf die Abfallverbrennung führen zu einer Kostensteigerung. Zudem ist eine Erhöhung der Quersubventionierung für die Bioabfalltonne auf rund 1,29 Millionen Euro vorgesehen, wobei der Gebührensatz zur Förderung der Mülltrennung stabil gehalten wird.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Kosten für zugelassene Abfallsäcke. Diese sollen ab dem 1. Januar 2025 auf 5,00 Euro pro Stück angehoben werden. Die erste Anpassung dieses Preises erfolgt seit dem Jahr 2002 und wird mit gestiegenen Kosten sowie einer zunehmenden missbräuchlichen Nutzung begründet. Über die Vorlage wird der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 27. November 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 11.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung, AbfwS))Zur Vorlage · 1402/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Aktualisierung der Übertragungsfrist für die Entsorgungspflicht bestimmter Abfälle auf die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat diese Übertragung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Zudem sieht die Änderung eine Konkretisierung der Leerungsmodalitäten für Papier- und Bioabfallbehälter im Teilservice vor. Aufgrund der Einführung des Identsystems zu Beginn des Jahres 2024 soll klargestellt werden, dass eine nicht rechtzeitige Bereitstellung der Gefäße am Entsorgungstag eine gebührenpflichtige Sonderleistung darstellt. Damit wird die Regelung an die Bedingungen für Restabfallbehälter im Vollservice angeglichen.
Des Weiteren soll der Katalog der Abfälle, die von der Entsorgungspflicht der Stadt Essen ausgeschlossen sind, reduziert werden. Konkret sollen bestimmte gefährliche Dämmmaterialien sowie asbesthaltige Baustoffe aus dieser Liste entfernt werden, da hierfür nun ausreichende Entsorgungswege vorhanden sind. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 12.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1405/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2025 sowie die Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben zu beschließen. Die Vorlage beinhaltet zudem die Ergebnisrechnung für das Jahr 2023.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt verändern sich die jährlichen Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser von 900 Euro auf 966 Euro. Konkret steigt die Schmutzwassergebühr von 3,58 Euro auf 3,85 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 1,84 Euro auf 1,96 Euro ansteigt. Die Gebühr für Kleinkläranlagen erhöht sich von 86,92 Euro auf 108,52 Euro.
Die Anpassungen begründen sich unter anderem durch steigende Kostenanteile der Stadt an der Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die um etwa 1,8 Millionen Euro zunehmen sollen. Zudem werden höhere Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft erwartet. Ein weiterer Faktor ist der Wegfall der Abwassergebührenhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025, da die Voraussetzungen für diese Zuweisung nicht mehr erfüllt sind. Da zudem ein Rückgang der Schmutzwassermengen verzeichnet wird, verteilen sich die Kosten auf weniger Maßstabseinheiten, was ebenfalls zu einer Erhöhung der Gebührensätze beiträgt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 13.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1726/2024/2 · Vorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst ab dem Jahr 2025. Die vorliegende Vorlage sieht eine Änderung der entsprechenden Satzung sowie die Festlegung der Gebührenbedarfsberechnungen für das kommende Jahr vor.
Nach den vorliegenden Kalkulationen steigt der Satz für die Straßenreinigung von 10,53 Euro auf 11,40 Euro pro Frontmeter. Im Bereich des Winterdienstes erhöht sich der Satz für den Typ A von 3,09 Euro auf 3,96 Euro und für den Typ B von 2,07 Euro auf 2,65 Euro. Als Ursachen für diese Anpassungen werden unter anderem gestiegene Personalkosten durch vertraglich vereinbarte Preisgleitungen bei der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) sowie die Ausweitung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes angeführt. Zudem wirken sich höhere Einsatzstunden und ein veränderter Salzverbrauch beim Winterdienst sowie notwendige Ausgleiche aus Unterdeckungen vergangener Jahre auf die Gebühren aus.
Die Stadt Essen trägt weiterhin einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst, was für das Jahr 2025 einem Betrag von etwa 7,3 Millionen Euro entspricht. Parallel zur Gebührenanpassung wird das Straßenreinigungsverzeichnis aufgrund von Änderungen im Straßennetz und Anpassungen der Reinigungsfrequenzen aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 14.Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · 1449/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023 umfasst die Kernverwaltung, zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie insgesamt 21 Unternehmen, davon 15 voll zu konsolidierende und sechs nach der Equity-Methode bewertete Einheiten. Die Gesamtertragslage weist einen Gesamtbilanzgewinn von 13,8 Millionen Euro aus, was einer Steigerung von 5,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die ordentlichen Gesamterträge beliefen sich auf 4.829,6 Millionen Euro bei Aufwendungen von 4.743,7 Millionen Euro. Das Gesamtfinanzergebnis liegt mit -84,4 Millionen Euro um 18,7 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Die Bilanzsumme stieg auf 9.130,5 Millionen Euro an, während das Anlagevermögen 8.173,4 Millionen Euro beträgt.
Das Eigenkapital erhöhte sich von 176,3 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 185,0 Millionen Euro zum Ende des Berichtsjahres. Aufgrund eines Korrekturpostens in Höhe von 232,4 Millionen Euro besteht gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW weiterhin eine Überschuldung. Die allgemeine Rücklage weist seit dem 31. Dezember 2013 keinen positiven Bestand mehr aus. Ein Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 HVO ergab sich im Berichtsjahr in Höhe von 46,3 Millionen Euro, wobei 45,7 Millionen Euro auf Wertanpassungen bei Finanzanlagen entfallen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein separater Beteiligungsbericht wird als gesonderte Vorlage eingebracht.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Verwendung des Jahresüberschusses 2023Zur Vorlage · 1241/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 über die Verwendung des Jahresüberschusses informiert. Die Ergebnisrechnung der Stadt zum 31. Dezember 2023 weist einen Gesamtergebniswert von 16.053.514,46 Euro aus. Da der Anteil des Produktbereichs 17 in Höhe von 3.369.460,41 Euro zweckgebunden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen bestimmt ist und der Stadt nicht zur freien Verfügung steht, verbleibt ein bilanzieller Jahresüberschuss von 12.684.054,05 Euro für die Produktbereiche 1 bis 16.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Betrag von 12.684.054,05 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Nach den Regelungen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen erfolgt diese Zuweisung nach der Feststellung des Jahresabschlusses automatisch, sofern der Rat keine Umbuchung in die allgemeine Rücklage beschließt. Durch die Verwendung des Überschusses erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage von zuvor null Euro auf 12.684.054,05 Euro. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 sowie im Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2024 zum Prognosestichtag 30.September 2024Zur Vorlage · 1543/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Finanzcontrolling-Bericht II/2024 der Stadt Essen liegt zur Information in den zuständigen Gremien vor. Die Vorlage mit der Nummer 1543/2024/2 enthält eine Prognose über die Haushaltsentwicklung im laufenden Jahr 2024. Als Grundlage für diese Berechnungen dienen die zum Stichtag 30. September 2024 vorliegenden Erkenntnisse sowie der entsprechende Buchungsstand.
Die Behandlung des Berichts ist für zwei Termine in den politischen Gremien vorgesehen. Zunächst wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 20. November 2024 zur Kenntnis gebracht. Im Anschluss soll der Rat der Stadt Essen den Bericht in seiner Sitzung am 27. November 2024 ebenfalls zur Kenntnis nehmen. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei der Stadtkämmerei. Der Bericht dient dazu, die voraussichtliche Entwicklung des Haushalts auf Basis der Daten des dritten Quartals darzustellen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Sachstand zu den Einzelfallentscheidungen im Rahmen der restriktiven Haushaltsbewirtschaftungsregeln vom 16. August 2024Zur Vorlage · 1608/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtkämmerer hat am 20. August 2024 restriktive Haushaltsbewirtschaftungsregeln für das laufende Haushaltsjahr verordnet. Hintergrund ist ein zum 30. Juni 2024 prognostiziertes Defizit von 59,8 Millionen Euro sowie der damit verbundene weitgehende Verzehr des Eigenkapitals. Ziel der Maßnahmen ist es, eine bilanziell bedingte Überschuldung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu vermeiden. Nach diesen Vorgaben dürfen Aufwendungen nur für rechtliche Verpflichtungen oder unaufschiebbare Aufgaben getätigt werden. Finanzwirksame Vorgänge ab einer Summe von 10.000 Euro müssen dem Stadtkämmerer zur Prüfung vorgelegt werden, wobei Ausnahmen für die Verkehrssicherungspflicht sowie die Gefahrenabwehr bestehen.
Bis zum 31. Oktober 2024 wurden dem Stadtkämmerer insgesamt 89 Einzelfallentscheidungen mit einem Gesamtvolumen von rund 49,6 Millionen Euro zur Entscheidung vorgelegt. Davon wurden 79 Anträge mit einem Volumen von etwa 43,9 Millionen Euro genehmigt, während 10 Anträge im Wert von circa 5,7 Millionen Euro abgelehnt wurden. Die Restriktionen für die Budgets der Bezirksvertretungen wurden zum 31. Oktober 2024 aufgehoben. Bei personellen Mehraufwendungen ist eine Kompensation durch Umschichtung und Priorisierung vorgesehen, wobei die Prüfung der Unabweisbarkeit bei organisatorischen Maßnahmen durch den Fachbereich Organisation und Personalwirtschaft erfolgt.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Quartalsbericht III/2024 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 1444/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss setzt sich in seiner Sitzung am 20. November 2024 mit dem Quartalsbericht III/2024 zum Zins- und Schuldenmanagement auseinander. Die von der Stadtkämmerei vorgelegte Vorlage dient der regelmäßigen Berichterstattung gemäß den geltenden Dienstanweisungen für Finanzgeschäfte.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios. Er enthält Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der Schuldenlast. Darüber hinaus werden Details zu den Abschlüssen von Options- und Derivatgeschäften, deren Marktwerte sowie weitere Risikokennzahlen dargelegt. Ein Bestandteil des Berichts ist die Überprüfung der Einhaltung festgelegter finanzieller Grenzen. Dabei wird dokumentiert, ob die in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte definierten Limits sowie die in der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.aFreiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Gesellschafterdarlehen und SachstandZur Vorlage · 1454/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag sieht die Gewährung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 5,4 Millionen Euro an die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) vor. Die FEEG, ein Gemeinschaftsunternehmen der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH, plant mit diesen Mitteln den Erwerb der Flächen „Emil Emscher“ und „Welheimer Mark“. Die Kosten für das Areal „Emil Emscher“ werden auf etwa 14,7 Millionen Euro und für „Welheimer Mark“ auf etwa 1,3 Millionen Euro geschätzt. Zur Finanzierung der Kaufpreise sollen die kommunalen Gesellschafter jeweils 5,4 Millionen Euro als Darlehen bereitstellen.
Die Auszahlung der Mittel ist in zwei Tranchen geplant: Ein Teilbetrag von 2.808.000 Euro soll im ersten Quartal 2025 und ein weiterer Betrag von 2.592.000 Euro im Zeitraum des ersten bis zweiten Quartals 2026 abgerufen werden. Die endfälligen Darlehen haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Für die Städte Essen und Bottrop besteht bei einer Vermarktung der Grundstücke im Projektgebiet „Freiheit Emscher“ vor Ablauf der Laufzeit ein ganzes oder teilweises Kündigungsrecht. Die Vergabe erfolgt zu marktüblichen Konditionen, wobei für die zweite Tranche eine Überprüfung der Zinssätze vorgesehen ist.
Zusätzlich umfasst der Vorschlag die Kenntnisnahme eines Sachstandsberichts sowie eines geplanten Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung, die der Sicherung der Förderfähigkeit für die Justus Titze Fonds-Mittel (JTF) dient. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung soll ermächtigt werden. Das Vorhaben wird bei der Bezirksregierung angezeigt. Ein Teilbesitzübergang mit Erlösgenerierung wird bis zum Jahr 2028 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Offenen Ganztag im Haushaltsjahr 2024 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1561/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2,5 Millionen Euro für den Offenen Ganztag (OGS) beantragt. Die Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen sieht vor, diesen Betrag in der Produktgruppe für Grundschulen bereitzustellen, um einen Finanzierungsbedarf zu decken, der über die bereits durch Einnahmen aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen gedeckten Mittel hinausgeht.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar waren. Ein wesentlicher Teil entfällt auf tarifvertragliche Erhöhungen für das Personal der Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE), die im Vergleich zur ursprünglichen Planung einen Mehraufwand von rund 800.000 Euro verursachen. Zudem führt die Erweiterung um 47 Gruppen zum Schuljahr 2024/2025 zu Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro, was auch Fortbildungen und die Ferienbetreuung umfasst. Ein weiterer Posten betrifft den Mehraufwand für Küchenkräfte der RGE Servicegesellschaft Essen mbH in Höhe von 200.000 Euro.
Die Finanzierung soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Fachbereichs Schule bzw. des Geschäftsbereichs 4 erfolgen. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird der verbleibende Bedarf zu Lasten des Jahresergebnisses gehen. Die Vorlage wird im November 2024 nacheinander im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten und beschlossen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Unterhaltsvorschuss des JugendamtesZur Vorlage · 1515/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro für den Bereich der Unterhaltsvorschüsse. Grund für diesen Antrag sind veränderte Rahmenbedingungen im laufenden Haushaltsjahr 2024, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren. Seit dem 1. Januar 2024 ist ein Anstieg des durchschnittlichen Unterhaltsvorschussbetrages pro Kind zu verzeichnen, welcher über den ursprünglichen Planungen liegt.
Nach aktuellen Prognosen werden die für 2024 geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um die gesetzlichen Verpflichtungen bis zum Jahresende zu erfüllen. Ohne die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel könnten die Zahlungen für den Monat Dezember nicht gewährleistet werden. Zur Finanzierung des Bedarfs sollen Mehrerträge aus dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder genutzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Abstimmung durch die zuständigen Gremien vor. Nach einer Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss am 12. November 2024 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 soll der Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 über die Bereitstellung der Mittel gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Fördergrundsätze zur Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen bei Neubau von EinrichtungenZur Vorlage · 1630/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Umsetzung neuer Fördergrundsätze für Sonderzuschüsse zu den Mietkosten von Kindertageseinrichtungen bei Neubauten. Die Vorlage sieht vor, dass Träger bei Neubauprojekten über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinaus Zuschüsse beantragen können. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wurde die Regelung angepasst, um auch Projekte zu berücksichtigen, die bereits im Kita-Jahr 2024/2025 in Betrieb gegangen sind.
Förderfähig sind Mietkosten für neu errichtete Gebäude oder Erweiterungsmaßnahmen, sofern neue Kita-Plätze entstehen und der Bedarf durch die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes Essen bestätigt wird. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis über die wirtschaftliche Unfähigkeit des Trägers, den vollen Mietzins zu tragen, sowie die Angemessenheit der Kosten anhand eines Qualitätskatalogs für Bauwerk, Technik und Außenanlagen. Die Bewilligung erfolgt durch das Jugendamt vor Beginn eines Kita-Jahres, wobei die Förderdauer maximal 20 Jahre beträgt.
Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt belaufen sich nach Schätzungen auf rund 211.700 Euro im Jahr 2025 und etwa 737.900 Euro im Jahr 2026. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der Kita-Plätze, da zum Ende des Kita-Jahres 2024/2025 voraussichtlich ein Fehlbestand von rund 1.232 Plätzen für Kinder über drei Jahren besteht.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Jugendhilfeausschuss (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 23.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Sachsenring", "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Kütingsgarten bis Zweibachegge" und "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Renzelweg bis Stadtgrenze"Zur Vorlage · 1506/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1506/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn von drei Straßenbaumaßnahmen an der Bochumer Landstraße. Das Vorhaben umfasst die Umgestaltung des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Sachsenring sowie die Erneuerung der Fahrbahnen im Abschnitt zwischen Kütingsgarten und Zweibachegge sowie im Bereich zwischen Renzelweg und der Stadtgrenze.
Die Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Sachsenring werden mit 13.720.000 EUR veranschlagt, wovon 8.224.000 EUR als zuwendungsfähig eingestuft werden. Für die Fahrbahnerneuerung zwischen Kütingsgarten und Zweibachegge belaufen sich die Kosten auf etwa 1.323.000 EUR, wobei ein städtischer Eigenanteil von 330.700 EUR anfällt. Ein entsprechender Förderantrag für das Jahr 2025 wurde bereits eingereicht. Die Maßnahmen im Abschnitt zwischen Renzelweg und der Stadtgrenze werden mit Kosten von rund 1.519.000 EUR und einem Eigenanteil von 379.700 EUR beziffert. Der Baubeginn ist für Mitte 2025 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa zweieinhalb Jahren kalkuliert wird.
Die Finanzierung der Mittel für die Jahre 2025 und 2026 soll budgetneutral über die Haushaltsplananmeldung erfolgen. Für den Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Sachsenring wird eine jährliche CO2e-Erhöhung von 55 Tonnen prognostiziert, was 11 Prozent des Schwellenwertes entspricht. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung VII die Informationen zur Kenntnis nimmt. Zudem sollen der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen abgeben, damit der Rat der Stadt den Bau und Baubeginn der Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Bau und Baubeginn Trendsportanlage für Jugendliche: Parkouranlage im BenderparkZur Vorlage · 1433/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Parkouranlage im Benderpark in Essen-Kupferdreh beschließen. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung eines etwa 555 Quadratmeter großen Teilbereichs des dortigen Spielplatzes vor, um ein Angebot für Trendsportarten wie Parkour, Calisthenics und Reha-Elemente zu schaffen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 288.000 Euro beziffert. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt ist, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in gleicher Höhe beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Öfftl. Grün: Skater- und Parkouranlagen“ erfolgen.
Die Planung des Landschaftsarchitekturbüros Ulenberg Illgas basiert unter anderem auf der Einbindung von Jugendlichen sowie lokalen Akteuren wie dem Bürgerverein Kupferdreh und dem Turnverein Kupferdreh. Die Anlage soll verschiedene Schwierigkeitsgrade ermöglichen, wobei Elemente wie Betonmauern, Stangenkombinationen und eine bis zu drei Meter hohe Wandscheibe vorgesehen sind. In den Bereichen, in denen dies nach DIN-Vorgaben notwendig ist, wird ein stoßdämpfender Kunststoffbelag verlegt; bestehendes Klinkerpflaster soll nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Nach der Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat sollen die Planungen fortgesetzt und die entsprechenden Leistungen ausgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Baukostenerhöhung Bauernhofcafé im GrugaparkZur Vorlage · 1612/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz wird empfohlen, einer Erhöhung der Baukosten für das neue Bauernhofcafé im Grugapark zuzustimmen. Die Kosten für die Baumaßnahme sollen von ursprünglich 1.513.000 Euro netto auf 1.963.000 Euro netto steigen, was einer Erhöhung um 450.000 Euro netto entspricht. Der ursprüngliche Baubeschluss des Rates erfolgte im August 2022.
Die Kostensteigerung resultiert aus der weiteren planerischen Konkretisierung sowie dem Fortschritt von der Entwurfs- zur Ausführungsplanung. Zu den Gründen gehören die erforderliche Erstellung einer neuen Trafostation, Anpassungen bei den technischen Anlagen aufgrund spezifischer Anforderungen an die Küchenplanung und die Lüftung sowie die Integration einer zusätzlichen Kühlzelle. Zudem wirken sich allgemeine Preissteigerungen gemäß dem Baupreisindex auf verschiedene Gewerke wie Erdarbeiten und Hochbau aus. Auch die Umgestaltung von Außenflächen für die Außengastronomie trägt zur Kostenentwicklung bei.
Die Finanzierung der Mehrkosten ist für das Jahr 2025 im Rahmen von Haushaltsänderungen vorgesehen. Für die Einleitung der Vergabeverfahren im Jahr 2024 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung benötigt, deren Deckung aus dem Projekt „Radwegeverbindung Holthuser Tal“ erfolgen soll. Das Vorhaben ist Teil des Projektes „Historischer Bauernhof“ und dient der Sicherstellung des gastronomischen Angebots im Grugapark sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderung.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Kostensteigerung Rad- und Gehwegeverbindung Holthuser Tal / KampmannbrückeZur Vorlage · 1461/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Baumaßnahme Geh- und Radwegverbindung Holthuser Tal erhöhen sich von ursprünglich 1.400.000 EUR auf nun 2.945.000 EUR. Die Vorlage 1461/2024/6 führt für diese Steigerung um 1.545.000 EUR verschiedene Faktoren an, darunter die Sanierung von Stützmauern in Höhe von etwa 600.000 EUR, erforderliche Bahnsicherungsmaßnahmen für circa 460.000 EUR sowie die Installation eines Geogitters für rund 150.000 EUR. Weitere Kostenpunkte umfassen spezialisierte Ingenieurleistungen in Höhe von 200.000 EUR, Rodungsarbeiten für etwa 80.000 EUR sowie die Verbreiterung des Bahndamms um circa 55.000 EUR. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt teilweise durch Fördermittel des Landes NRW, die bis zu 80 Prozent der förderfähigen Baukosten in Höhe von 2.585.000 EUR abdecken können. Der städtische Eigenanteil beträgt 618.000 EUR. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Baukostenerhöhung beschließt, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII die Planung zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage durch die Fraktion Grün und Gruga erfolgt im November 2024 im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
Zudem enthält die Vorlage Berechnungen zur CO2-Minderung durch eine Verlagerung des Verkehrsaufkommens vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad. Ziel ist es, bis zum Jahr 2035 einen Anteil von 25 Prozent der Wege durch das Fahrrad zu erreichen. Basierend auf der Haushaltsbefragung von 2019, die eine tägliche Fahrleistung von 16.330.000 Personenkilometern ausweist, wird eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um circa 9.300 Tonnen pro Jahr prognostiziert, sofern ein Anteil von einem Prozent der Wege vom Kfz-Verkehr auf das Fahrrad verlagert wird.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 27.Bilanzielle Übertragung von Grundstücksflächen von den Sport- und Bäderbetrieben Essen auf die Stadt EssenZur Vorlage · 1127/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1127/2024/6 der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) regelt die bilanzielle Übertragung verschiedener Grundstücksflächen im Rahmen eines Tauschgeschäfts. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 sollen diverse Flächen von den SBE in das Grundvermögen des Kernhaushalts der Stadt Essen übertragen werden.
Der Umfang der zu übertragenden Flächen umfasst unter anderem Areale des ehemaligen Sportplatzes Altenbergshof, des Sportplatzes Am Volkswald, der Bamlerstraße, der Hamburger Straße sowie der Mentingsbank. Zudem sind Teilflächen des Freibads West, des Kuhlhoffparks, des Freizeitbads Oase, der Sporthalle Hanielstraße sowie des Nord-Ost-Bads sowie Flächen in Schonnebeck und der Nöggerathstraße betroffen. Der gesamte zu übertragende Vermögenswert beläuft sich auf 975.331 Euro.
Im Gegenzug für diese Übertragung erhält die SBE ein Grundstück in der Hülsmannstraße 92 mit einer Größe von 4.973 Quadratmetern und einem Tauschwert von 900.000 Euro. Die Übertragung der Flächen soll sachgerecht auf die Fachbereiche 60, 66 oder 67 erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen sowie den Haupt- und Finanzausschuss und eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 28.Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 1209/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1209/2024/6 befasst sich mit dem Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie der Finanzplanung für den Zeitraum 2025 bis 2027. Der Plan weist einen Gesamtminderbedarf von etwa 1,2 Millionen Euro aus. Dieser ergibt sich aus einem Gesamtmehrbedarf von rund 2,4 Millionen Euro, der durch verschiedene positive Effekte und überplanmäßige Mittelbereitstellungen teilweise ausgeglichen wird. Zu den genannten Gegenposten gehören ein Minderbedarf beim Personal in Höhe von 450.000 Euro, ein Veräußerungsgewinn aus der Hanielstraße in Höhe von 220.000 Euro sowie Zinserträge von 109.000 Euro. Zudem werden Mittel in Höhe von 365.000 Euro für ein Grundstück am Steeler Pfad 36 berücksichtigt.
Die wesentlichen Kostensteigerungen resultieren aus den Bereichen Energie, Instandhaltung, Brandschutz und Sicherheit sowie der Personalgestellung mit dem Deutschen Roten Kreuz. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Nachtragswirtschaftsplanes und die Ausweisung einer Ergebnisverschlechterung in Höhe von 1.208.334 Euro als Verlust vor. Die Beratung in den zuständigen Gremien ist für den 19. und 20. November 2024 angesetzt, wobei die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erfolgen soll.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine Darstellung zur zweiten Prüfstufe der Klimarelevanz. Hierbei wird die Bewertung von Treibhausgas-Ausstößen in CO2-Äquivalenten anhand von vier Kategorien der Veränderung sowie der Option einer nicht ermittelbaren Auswirkung vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 29.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe 2025Zur Vorlage · 1632/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) feststellen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Vorlage umfasst die Finanz-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenpläne der Einrichtung.
Für das Haushaltsjahr 2025 ist ein konsumtiver Zuschuss in Höhe von 29.766.000 Euro sowie ein zweckgebundener Zuschuss von 470.000 Euro für den Jugendspitzensport und das Kinderschwimmen vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 ist eine Erhöhung des konsumtiven Zuschusses auf 30.096.000 Euro und eine Anpassung des zweckgebundenen Zuschusses auf 420.000 Euro für die Sportförderung geplant. Der kalkulierte Verlust für das Jahr 2025 beläuft sich auf 495.349 Euro.
Die geplanten Investitionsausgaben für Baumaßnahmen sind für 2025 auf rund 45,5 Millionen Euro angesetzt. Die Finanzierung erfolgt durch Kapitaleinlagen in Höhe von 2,4 Millionen Euro, reguläre Investitionszuschüsse von 1,5 Millionen Euro sowie Sonderinvestitionszuschüsse in der Summe von 47,4 Millionen Euro. Der Stellenbedarf der Einrichtung ist mit 243 Stellen und Personalkosten von 16,5 Millionen Euro veranschlagt.
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW. Es wurden ausschließlich rechtlich verpflichtende, unaufschiebbare oder wirtschaftlich sinnvolle Aufwendungen eingeplant. Die Bewirtschaftung unterliegt den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung des Stadtkämmerers für das Haushaltsjahr 2025. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 30.Sternschule, Brigittastraße 34 hier: Sanierung des Bestandsgebäudes und Entnahme der Bestandssanierung aus dem Förderprogramm Gute SchuleZur Vorlage · 1121/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Generalsanierung des Bestandsgebäudes der Sternschule in der Brigittastraße beschließen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 6,1 Millionen Euro. Mit dem Beschluss wird gleichzeitig beantragt, die Bestandssanierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ zu entnehmen und stattdessen aus dem ordentlichen Haushalt der Stadt Essen zu finanzieren.
Ursprünglich war lediglich eine Teilmaßnahme am Bestandsgebäude vorgesehen, um den Anschluss an den bereits weit fortgeschrittenen Erweiterungsbau zu gewährleisten. Aufgrund vertiefter Planungen wurde jedoch die Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung des gesamten Gebäudes aus den 1960er-Jahren festgestellt. Dies umfasst insbesondere Arbeiten an der Trinkwasser- und Heizungsanlage sowie Anpassungen im Brandschutz und die Beseitigung von Schadstoffen. Im Zuge dessen wird auch die ehemalige Hausmeisterwohnung entfallen, während der ehemalige Speisesaal für die schulische Nutzung umgebaut wird.
Der Zeitplan sieht vor, dass nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus Ende 2024 zunächst eine Schadstoffsanierung bis Mitte 2025 erfolgt. Die anschließende Sanierungsphase soll etwa 24 Monate dauern und voraussichtlich im Sommer 2027 abgeschlossen sein. Während der Bauarbeiten wird der Schulbetrieb vorerst in den neuen Erweiterungsbau ausgelagert, wobei für bestimmte Jahrgangsstufen Räumlichkeiten in der Rosastraße als Interimsstandort vorgesehen sind. Die Finanzierung der verbleibenden Kosten soll durch Budgetumschichtungen im Zeitraum von 2025 bis 2027 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 31.Generalsanierung Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7 hier: Projektabschluss und SchlussrechnungZur Vorlage · 1337/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über eine Erhöhung der Baukosten für die Generalsanierung des Kulturforums Steele entscheiden. Die Kosten sollen um 450.000 Euro von bisher 5.430.000 Euro auf insgesamt 5.880.000 Euro angehoben werden.
Die Kostenentwicklung begründet sich unter anderem durch die Feststellung von Schäden an der Gebäudestruktur nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dazu gehörten Mängel an statisch relevanten Bauteilen, Hausschwammbefall am Dachstuhl sowie notwendige Erneuerungen von Zwischendecken und Böden. Der Sanierungsumfang wurde erweitert, um beispielsweise den Café-Bereich einzubeziehen und die technische Gebäudeausstattung auf einen aktuellen Stand zu bringen. Weitere Einflüsse auf die Kosten waren Lieferkettenprobleme sowie zusätzliche Arbeiten im Bereich des Trockenbaus und der Außenanlagen.
Nach Abschluss der Maßnahmen nahm das Kulturforum Steele am 1. Juni 2024 den Betrieb wieder auf; die offizielle Wiedereröffnung durch den Oberbürgermeister fand im September 2024 statt. Zur Deckung des verbleibenden Finanzierungsbedarfs ist eine Mittelumschichtung in Höhe von 200.000 Euro aus dem Projekt zur Sanierung des Schlosses Borbeck vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Herrichtung / Instandsetzung der "Werkhallen" auf dem städtischen Grundstück Im Hesselbruch 5 hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1435/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Baubeginn für die Generalsanierung der Werkhallen auf dem städtischen Grundstück Im Hesselbruch 5 beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Budget von insgesamt 308.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel genehmigt.
Die betroffenen Stahlhallen werden im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Arbeit & Bildung Essen GmbH (ABEG) genutzt, wobei ein Teil der Fläche der Stadt für eigene Zwecke zur Verfügung steht. Aufgrund von Witterungseinflüssen besteht Sanierungsbedarf an den Dächern, den Fassaden und den Toren sowie an der Bodenabdichtung. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Erneuerung der Dachflächen mit wärmeisolierenden Sandwichelementen, Metallarbeiten sowie die Instandsetzung der Tore und Pflasterungen, um die Nutzbarkeit als Lagerflächen sicherzustellen.
Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) kann die Arbeiten ausführen. Die geschätzten Gesamtkosten von 308.000 Euro beinhalten die Mehrwertsteuer sowie Baunebenkosten. Die Finanzierung des Vorhabens soll durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Baubeginn einstimmig beschlosssen; Mittelbereitstellung einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 33.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 1426/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen setzt Maßnahmen zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom März 2024 um, die die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern betreffen. Ein wesentlicher Bestandteil sind künftig institutionalisierte Austauschgespräche zwischen dem Oberbürgermeister bzw. seinen Vertretern und den Sicherheitsbehörden auf Landesebene. Ziel dieser Gespräche ist der regelmäßige Informationsaustausch, um etwa städtische Mitarbeiter für mögliche Zweifel an Trägern der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Zudem wurden die Dienstanweisungen für Zuwendungen an Dritte angepasst. Träger und Institutionen, die Förderungen im Bereich der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, müssen sich künftig ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz bekennen. Zudem ist die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rassismus und Antisemitismus, Voraussetzung für die Bewilligung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zum teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen.
Ergänzend wurde eine neue Dienstanweisung für Verträge im Bereich der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe erlassen. Vertragspartner der Stadt müssen hierbei entweder die entsprechende Erklärung abgeben oder sich einer vertraglichen Bestimmung unterwerfen, die das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus festschreibt. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sieht die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 34.Interimslösung für den Standort Rettungswache "St. Vincenz Krankenhaus" Hier: Errichtung einer mobilen Rettungswache in ContainerbauweiseZur Vorlage · 1471/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Interimslösung für die Rettungswache am ehemaligen St. Vincenz Krankenhaus. Da im Jahr 2025 Teile der Gebäudestruktur des Standorts zugunsten eines neuen Gesundheitszentrums zurückgebaut werden, entfällt die bisherige Räumlichkeit für den Rettungsdienst. Um die im Rettungsdienstbedarfsplan von 2023 festgelegten Schutzziele weiterhin zu gewährleisten, wird die Errichtung einer mobilen Rettungswache in Containerbauweise vorgeschlagen.
Die geplante Maßnahme sieht vor, eine mobile Wache auf einer Freifläche des Geländes am ehemaligen Krankenhaus zu positionieren. Die Kosten für den Bau der Station werden auf rund 2 Millionen Euro geschätzt, zuzüglich etwa 500.000 Euro für Anschluss- und Ausstattungskosten. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Kosten auf 2,5 Millionen Euro, die über die Produktgruppe Rettungsdienst refinanzierbar sind. Da die Fertigstellung einer dauerhaften neuen Rettungswache an der Essener Straße voraussichtlich erst für den Zeitraum 2028/2029 erwartet wird, dient die Containerlösung als Überbrückung. Die mobile Wache ist auf eine Nutzungsdauer von etwa 30 Jahren ausgelegt und soll nach dem Einsatz am Standort St. Vincenz an anderen Stellen im Stadtgebiet eingesetzt werden können, um dort entstehende Bedarfe durch Baumaßnahmen oder Sanierungen auszugleichen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 35.Ausschreibung und Beauftragung von Rahmenverträgen für Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0993/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat der Stadt Essen die Ausschreibung und Beauftragung von Rahmenverträgen für Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr Essen empfehlen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von rund 13,77 Millionen Euro für den Zeitraum von 202<0xC2>5 bis 2028.
Die Beschaffung umfasst verschiedene Ausrüstungsgegenstände wie persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Rettungsdienst und die technische Hilfeleistung, Einsatzbekleidung, Helme sowie Dienstuniformen und Schuhwerk. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu erfüllen. Da bestehende Rahmenvereinbarungen teilweise bereits ausgelaufen sind oder in naher Zukunft auslaufen und aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten keine großen Bestände vorgehalten werden können, sollen neue Verträge zur bedarfsgerechten Versorgung abgeschlossen werden.
Finanziell sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2025/2026 bereits 3,3 Millionen Euro für dieses Vorhaben vorgesehen. Der verbleibende Bedarf von etwa 10,5 Millionen Euro soll über Änderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf abgedeckt werden. Ein Teilbetrag in Höhe von 6,5 Millionen Euro, der den Bereich Rettungsdienst betrifft, wird durch Gebühreneinnahmen vollständig refinanziert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 36.Ausschreibung und Beschaffung einer Atemschutzübungsanlage für die Feuerwehr Essen, außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.370268 - Erwerb AtemschutzübungsanlageZur Vorlage · 0992/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Ausschreibung und Beschaffung einer neuen Atemschutzübungsanlage für die Feuerwehr Essen. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 260.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erwerb Sachanlagevermögen 37 Gefahrenabwehr“ erfolgen.
Die bisherige Anlage aus dem Jahr 1989 entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und weist irreparable Defekte auf, die ein Verletzungsrisiko für die Übungsteilnehmer darstellen können. Die geplante Neuausstattung soll den Vorgaben der DIN 14 093 entsprechen. Sie umfasst eine 50 Meter lange Orientierungsstrecke aus Gitterkäfigen, Arbeitsmessgeräte wie Laufbänder und Ergometer sowie Simulationseinrichtungen für Gebäudebrände inklusive Steuer- und Überwachungstechnik.
Im Zuge der Beschaffung sollen zudem die Übungsräume in der Feuerwehrwache Mitte saniert werden. Nach dem Ausbau und der Entsorgung der Altgeräte wird eine Sanierung der Räumlichkeiten mit geschätzten Kosten von etwa 25.000 Euro durchgeführt, wofür bereits Rückstellungen vorhanden sind. Die Arbeiten werden auf eine Dauer von circa acht Wochen geschätzt, wobei der Übungsbetrieb durch zeitliche Umplanungen aufrechterhalten werden soll.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 37.Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren für den Essener RettungsdienstZur Vorlage · 0995/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von 39 Defibrillatoren für den Essener Rettungsdienst beschließen. Die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung belaufen sich auf 1.720.000 Euro. Davon entfallen 55.000 Euro pro Stück auf fünf spezialisierte Geräte für Notarzteinsatzfahrzeuge, die unter anderem eine invasive Blutdruckmessung ermöglichen. Die restlichen Geräte für Rettungswagen werden mit 41.500 Euro pro Stück veranschlagt. Zusätzlich sind Kosten in Höhe von rund 34.000 Euro für Ladehalterungen und Zubehör vorgesehen.
Die Anschaffung ist erforderlich, da die derzeit genutzten Geräte bereits abgeschrieben sind oder bis zum Zeitraum 2025/26 vollständig abgeschrieben sein werden. Die Stadt Essen ist als Träger des Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Notfallrettung und notärztlicher Versorgung sicherzustellen. Die Umsetzung der Beschaffung ist in zwei Etappen geplant: Während für das Jahr 2024 die Anschaffung von fünf NEF-Geräten und zehn RTW-Geräten vorgesehen ist, sollen die verbleibenden Geräte im Jahr 2025 beschafft werden.
Die Finanzierung der Investition erfolgt über das Projekt „Erwerb Sachanlagevermögen Rettungsdienst“ mit einem Budget von 700.000 Euro für 2024 und 1.020.000 Euro für 2025. Die Kosten werden durch die Gebühreneinnahmen im Rettungsdienst refinanziert. Aufgrund eines Alleinvertriebsrechts des Herstellers wird eine Vergabe per Verhandlungsvergabe angestrebt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 38.Ausschreibung und Beauftragung einer Software für die mobile Datenerfassung für den Rettungsdienst der Stadt Essen, außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.370271 - mobile Datenerfassung RettungsdienstZur Vorlage · 1551/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beantragt die Ausschreibung und Beauftragung einer neuen Software für die mobile Datenerfassung im Rettungsdienst. Der Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von rund 1.016.000 Euro für die kommenden vier Jahre vor. Für das Jahr 2024 wird zudem eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 268.000 Euro angefordert. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erwartet.
Hintergrund ist die Problematik des bisher genutzten, Windows-basierten Systems. Aufgrund von Hardwaremangel auf dem Markt und nicht mehr erhältlichen Endgeräten kommt es vereinzelt zur Rückkehr auf eine analoge Berichtserfassung. Dies führt laut Dokumentation zu Prozessunterbrechungen sowie zu Fehlern bei der Übertragung von Patientendaten zwischen verschiedenen Einsätzen. Da die aktuelle Software nach Ansicht der Feuerwehr nicht mehr als rechtssicher eingestuft wird, ist ein Wechsel auf iOS-fähige Systeme vorgesehen.
Eine Marktrecherche hat bereits Anbieter identifiziert, die eine Integration von iOS-Geräten und Echtzeit-Datenübertragung ermöglichen. Die geplanten jährlichen Wartungs- und Servicekosten für den Zeitraum von 2025 bis 2028 werden auf etwa 187.100 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Investitions- und laufenden Kosten soll über Gebühreneinnahmen aus dem Rettungsdienst erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 39.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 40.Mitteilungen der Verwaltung
- 41.Grundstücksangelegenheiten in Essen-FreisenbruchErgebnis: einstimmig empfohlen
- 42.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 43.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil