Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen berät am 20. November 2024 über den Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 1378/2024/2 sieht vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 unverändert zu lassen. Damit soll ein Hebesatz von 480 Prozent beibehalten werden.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet § 16 des Gewerbesteuergesetzes, wonach der Hebesatz jährlich durch die Gemeinde festzusetzen ist. Eine entsprechende Satzung ist notwendig, um eine ordnungsgemäße und termingerechte Steuererhebung im Jahr 2025 zu ermöglichen. Nach der Beratung und der entsprechenden Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss wird der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 27. November 2024 über die Hebesatzsatzung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024kein Beschluss gefasst