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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1815/2024/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1815/2024 einen Antrag auf Änderung der Ausschussbesetzung gestellt. Der Antrag, der am 25. November 2024 eingereicht wurde, betrifft die Neubesetzung von stellvertretenden Mitgliedern in zwei verschiedenen Gremien des Rates.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll Ludger Hicking-Göbels als neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung berufen werden. In dieser Position würde er Markus Ausetz nachfolgen. Darüber hinaus sieht der Antrag vor, Ludger Hicking-Göbels ebenfalls als neues stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen einzusetzen. Er würde damit den bisherigen Stellvertreter Christoph Kerscht ersetzen.
Die Entscheidung über diese personellen Veränderungen ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. November 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1817/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke hat mit der Vorlage Nummer 1817/2024 einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen, Thomas Kufen, gestellt. Gegenstand des Antrags sind personelle Änderungen innerhalb des Integrationsrates. Im Rahmen der vorgesehenen Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen, die unter dem Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Rates der Stadt Essen behandelt werden, beantragt die Fraktion eine Umbesetzung in der Position der Stellvertretung einer beratenden Person.
Konkret sieht der Antrag vor, die bisher nicht namentlich genannte stellvertretende beratende Person durch Andreas Opper zu ersetzen. Das Dokument wurde am 26. November 2024 eingereicht und war für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. November 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Federführend für die Bearbeitung dieses Antrags ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Stellenplan 2025/2026Zur Vorlage · 1605/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet am 27. November 2024 über den Stellenplan 2025/2026 für Beamtinnen, Beamte und tariflich Beschäftigte. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Gesamtzahl der Planstellen von aktuell 10.326 auf 10.848,25 vor, was einem Nettoanstieg von 522,25 Stellen entspricht.
Ein wesentlicher Teil der Neubesetzungen, etwa 70 Prozent des Saldos, dient der Verstetigung von Aufgabenfeldern durch die Überführung bisher überplanmäßiger Kräfte in reguläre Planstellen. Demgegenüber stehen Einsparungen von insgesamt 205,50 Stellen, wobei ein Großteil davon der allgemeinen Personalreserve zugeordnet wird.
Zu den personellen Schwerpunkten gehört die Vorhaltung von Stellen für die Ausbildung von 150 Nachwuchskräften im mittleren und gehobenen Verwaltungsdienst. Zudem ist eine Verstärkung des Fachbereichs für Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie des Welcome- und Service-Centers Essen und des Visa-Teams vorgesehen, was auf Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zurückzuführen ist. Im JobCenter Essen sollen ein Stellenpool für den Leistungs- und Vermittlungsbereich sowie Positionen für das Führungsmanagement geschaffen werden. Weitere personelle Maßnahmen betreffen die Immobilienwirtschaft, insbesondere den Schul- und Kitabau sowie die technische Gebäudeausstattung.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Haushalt 2025/2026
- 7.1Haushalt 2025/2026 hier: Festlegung der RedezeitZur Vorlage · 1536/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet in seiner Sitzung am 27. November 2024 über die Festlegung der Redezeiten für die Haushaltsberatungen der Jahre 2025 und 2026. Die Vorlage 1536/2024/OB geht auf eine Empfehlung des Ältestenrats zurück, die als Reaktion auf die verkürzte Dauer von Ratssitzungen ausgesprochen wurde.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht unterschiedliche Zeitkontingente für die verschiedenen politischen Zusammensetzungen vor. Den Fraktionen der CDU, SPD und der Grünen sollen jeweils 30 Minuten Redezeit eingeräumt werden. Für die übrigen Fraktionen ist eine Dauer von jeweils 20 Minuten vorgesehen, während Gruppen eine Redezeit von 10 Minuten erhalten. Einzelvertreter sind mit einer Zeit von 5 Minuten vorgesehen. Die Regelung dient der zeitlichen Strukturierung der Debatten im Rahmen der Haushaltsverabschiedung.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.2Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses
- 7.3Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026
- 7.3.1Haushalt 2025/2026 hier: Fortsetzung der personellen Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes-Streifendienst-durch 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGEZur Vorlage · 1739/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, die personelle Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) fortzusetzen. Der Antrag sieht vor, den Streifendienst durch 24 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGE bis zum 31. Dezember 2026 zu verstärken. Dabei soll der Einsatzbereich über das Stadtzentrum hinaus auf die Essener Stadtteile und insbesondere auf die Friedhöfe ausgeweitet werden.
Für die Jahre 2025 und 2026 sollen die damit verbundenen Personal- und Sachkosten in Höhe von jeweils 1,8 Millionen Euro im Haushalt veranschlagt werden, wobei die Finanzierung durch Haushaltsumschichtungen erfolgen soll. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit Sicherheitsvorfällen auf Essener Friedhöfen, bei denen Besuchern anderer Religionen der Zutritt verweigert wurde sowie Drohungen und tätliche Übergriffe auftraten. Das im City-Bereich bereits eingesetzte Modell der Doppelstreife soll laut dem Antrag auch auf die Friedhöfe übertragen werden.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.2Haushalt 2025/2026 hier: Einrichtung eines FördermittelmanagementsZur Vorlage · 1740/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 1740/2024/EBB einen Antrag auf Einrichtung eines professionellen Fördermittelmanagements in Essen gestellt. Der von Fraktionsvorsitzendem Kai Hemsteeg eingereichte Vorschlag sieht vor, das vorhandene Know-how zur Akquise öffentlicher Mittel zu bündeln und in einer zentralen Struktur zu konzentrieren.
Im Rahmen des Antrags soll untersucht werden, welche Erfahrungen Nachbarkommunen bei der Einführung eines solchen Managements bereits gesammelt haben. Die geplante Einheit soll durch politische Begleitung sowie externe Expertise unterstützt werden. Zudem wird der Aufbau eines Fördermittelkatasters gefordert, um die Transparenz zu erhöhen, die Effizienz zu steigern und das Risiko von Rückforderungen zu minimieren.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit, die Finanzierung künftiger Aufgaben sicherzustellen. Angesichts der finanziellen Situation der Stadt und steigender Zinsen solle durch eine professionelle Struktur die Wettbewerbsfähigkeit um öffentliche Fördermittel gestärkt werden. Damit soll die Nichtnutzung von Fördermitteln aufgrund fehlender personeller oder fachlicher Kapazitäten vermieden werden.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.3.3Haushalt 2025/2026 hier: Einstellung von kommunalen FinanzermittlernZur Vorlage · 1741/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für kommunale Finanzermittler gestellt. Das Vorhaben sieht vor, das Steuerermittlungsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 FVG zur Gewerbesteuer zu unterstützen und die Betriebsprüfung des Finanzamtes zu ergänzen. Die Finanzierung der neuen Stellen soll durch eine Umverteilung von Mitteln innerhalb des bestehenden Personalhaushalts erfolgen.
Die durch die Maßnahme erwarteten Mehreinnahmen sollen zur Rückführung von Liquiditätskrediten der Stadt Essen sowie zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos im Haushalt 2024 verwendet werden. In der Begründung führt die Fraktion an, dass eine unzureichende Personalausstattung in den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen zu Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer führe. Mit der Schaffung der Stellen sollen die Einnahmen für den Stadthaushalt gesichert werden, wobei die Fraktion für die Jahre 2025 und 2026 zusätzliche Einnahmen in Höhe von jeweils etwa einer Million Euro erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.4Haushalt 2025/2026 hier: Abbau offen stehender Forderungen durch Ausweitung der Beauftragung von InkassounternehmenZur Vorlage · 1742/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1742/2024/EBB eingebracht. Darin wird die Kämmerei beauftragt, die Möglichkeit einer verstärkten Nutzung von Inkassounternehmen zur Realisierung finanzieller Ansprüche gegenüber Dritten erneut zu prüfen. Bei einem positiven Prüfergebnis soll die Beauftragung solcher Unternehmen auf weitere Forderungsarten ausgeweitet werden, wobei der Gesamtbetrag der Forderungen anzustreben ist. Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen muss dabei uneingeschränkt gewährleistet bleiben.
Die durch dieses Verfahren erzielten Mehreinnahmen sollen zur Rückführung von Liquiditätskrediten der Stadt Essen sowie zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos im Haushalt 2025/26 verwendet werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, die Außenstände der Stadt zu reduzieren. Als Referenz dient ein Verfahren aus dem Jahr 2017, bei dem durch Inkassobüros Forderungen in Höhe von etwa 47.000 Euro eingezogen wurden. Die EBB-FW rechnet bei einer Ausweitung des externen Forderungseintriebs um 20 Millionen Euro mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 460.000 Euro pro Haushaltsjahr.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.5Haushalt 2025/2026 hier: Verbesserung des ErgebnisbeitragesZur Vorlage · 1743/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1743/2024/EBB eingebracht, der eine Erhöhung der Ergebnisbeiträge städtischer Tochtergesellschaften zum Gesamthaushalt vorsieht. Der von Fraktionsvorsitzendem Kai Hemsteeg formulierte Antrag fordert, dass der Stadtkämmerer höhere Beiträge von den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen einfordert.
Ziel des Antrags ist es, das geplante Defizit in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils zehn Prozent zu senken. Konkret soll der Planansatz für 2025 von minus 80,5 Millionen Euro auf minus 72,45 Millionen Euro und für 2026 von minus 82,1 Millionen Euro auf minus 73,89 Millionen Euro reduziert werden. Der Stadtkämmerer soll zudem ein Konzept zur Erreichung dieser Ziele vorlegen.
Die im Antrag vorgesehenen Einsparungen in Höhe von 8,05 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 8,21 Millionen Euro für das Jahr 2026 sollen zur Reduzierung der Liquiditätskredite eingesetzt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Notwendigkeit einer konsequenten Entschuldung der Stadt Essen. Ein Anstieg des Defizits sei im Hinblick auf die Diskussionen um eine Altschuldenregelung mit Bund und Land nicht vertretbar.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.6Sondervermögen Essener NordenZur Vorlage · 1457/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rahmen der Vorlage 1457/2024/PARTEI den Antrag gestellt, ein „Sondervermögen Essener Norden“ in Höhe von 100 Millionen Euro einzurichten. Diese zweckgebundenen, investiven Mittel sollen zur Förderung von Infrastrukturprojekten im nördlichen Teil der Stadt Essen verwendet werden. Zur Deckung dieses Sondervermögens sieht die Ratsgruppe eine Zuführung aus den Gewinnen der STEAG im Haushalt vor.
Der Antrag zielt auf die Stärkung der Infrastruktur in den Stadtteilen des Essener Nordens ab, unter anderem durch Sanierungsmaßnahmen an Straßen und Gebäuden sowie die Schaffung von Grün- und Freizeiteinrichtungen. Die Ratsgruppe führt aus, dass Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, wie Schulen und Kindergärten, sowie in die Gesundheitsversorgung notwendig seien, um sozioökonomische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden der Stadt zu verringern. Zudem soll durch eine modernisierte Infrastruktur die wirtschaftliche Entwicklung gefördert und die soziale Integration in den betroffenen Stadtteilen unterstützt werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.7Zuwendungen an Fraktionen und GruppenZur Vorlage · 1458/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag mit der Nummer 1458/2024/PARTEI an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gerichtet. Gegenstand des Antrags ist die Anpassung der im Haushaltsentwurf vorgesehenen Zuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Essener Stadtrat.
Der Antrag fordert, dass die Mittelansätze für die Jahre 2025 und 2026 pauschal um drei Prozent gekürzt werden sollen. Als Grundlage für diese Berechnung dient die Darstellung der entsprechenden Zuwendungen im Haushalts-Vorbericht auf Seite 78 des Entwurfs. Über diesen Vorschlag wird der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 27. November 2024 entscheiden. Federführend für das Vorlagenwesen ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.8Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1800/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Beratungen zu den Änderungsanträgen zum Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Der Antrag mit der Nummer 1800/2024/LINKE befasst sich mit einer Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes in Essen.
Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt beschließt, den Hebesatz der Gewerbesteuer zum 1. Januar 2025 um drei Punkte von bisher 480 auf 483 zu erhöhen. Für das Haushaltsjahr 2026 soll dieser angepasste Satz in gleicher Höhe fortgeschrieben werden. Die Vorlage ist Bestandteil der parlamentarischen Beratung über die Anpassungen des Haushaltsplans und dessen Anlagen für die genannten Jahre.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.9Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1801/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat für den Haushaltsplan der Jahre 2025 und 2026 verschiedene Änderungen beantragt. Im Rahmen des Antrags sollen die institutionellen Mittel für das Kulturforum Billebrinkhöhe in beiden Jahren um jeweils 20.000 Euro erhöht werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Schaffung von vier Planstellen für den Aufsichtsdienst im Haus der Essener Geschichte, um eine Erweiterung der Öffnungszeiten zu ermöglichen. Hierfür sollen für 2025 und 2026 Mittel in Höhe von insgesamt 160.000 Euro bereitgestellt werden. Zudem fordert die Fraktion die Bereitstellung von jeweils 80.000 Euro für das Jugendprojekt „mitWirkung!“ der Jugendverbände für die Jahre 2025 und 2026.
Hinsichtlich der Finanzierung der Bezirksvertretungen sieht der Antrag vor, den bestehenden Sockelbetrag von 300.000 Euro um einen Aufschlag von einem Euro pro Einwohner zu ergänzen. Ziel ist es, die unterschiedliche Bevölkerungszahl der Stadtbezirke bei der Mittelzuweisung zu berücksichtigen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll durch den Haushaltsüberschuss sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer finanziert werden.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.10Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1802/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1802/2024/LINKE einen Antrag auf Änderungen am Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 an den Essener Rat gestellt. Der Antrag umfasst verschiedene finanzielle Anpassungen im Bereich des Klimaschutzes.
Zunächst fordert die Fraktion, dem Geschäftsbereich 6 für die Jahre 2025 und 2026 jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Diese sollen für Maßnahmen der Klimafolgenanpassung, insbesondere zur Prävention von Hitze- und Starkregenereignissen, eingesetzt werden. Des Weiteren wird eine Erhöhung der Mittel für die Richtlinie zur energetischen Gebäudemodernisierung in der Fassung vom 1. Juli 2024 um jeweils 500.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt.
Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft die Förderung von Solarenergie. Die Fraktion beantragt, die finanziellen Mittel für die Richtlinie in der Version vom 1. November 2023 für die Jahre 2025 und 2026 jeweils um 850.000 Euro zu erhöhen, um den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen und Balkon-PV-Systemen zu unterstützen. Die Finanzierung der beantragten Mittel soll laut Antrag durch den Haushaltsüberschuss sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer erfolgen.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.11Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1803/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat für den Haushaltsplan der Jahre 2025 und 2026 verschiedene Änderungen beantragt, um die Prävention im Bereich Gesundheit und Soziales in Essen zu stärken. Der Antrag umfasst finanzielle Aufstockungen für mehrere Beratungs- und Unterstützungsangebote der Stadt.
Konkret fordert die Fraktion eine Stelle für hauswirtschaftliche Unterstützung bei der Suchthilfe Direkt mit jeweils 50.000 Euro pro Jahr. Für das Jugendpsychologische Institut (JPI) wird eine zusätzliche Vollzeitstelle beantragt, wofür jeweils 70.000 Euro bereitgestellt werden sollen. Zudem sollen die Mittel für die Drogen- und Suchtberatung „BELLA DONNA“ um jährlich 2.040 Euro erhöht werden, um die Beratung am Straßenstrich sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem eine Bezuschussung des Projekts „together education“ in Höhe von 17.000 Euro für 2025 und 20.000 Euro für 2026 vor. Die fünf Beratungsstellen für Schwangerschaftskonflikte sollen einen zusätzlichen Betrag von jeweils 20.000 Euro für den Verhütungsmittelfonds erhalten. Für das Familienhebammenprojekt „Mutter und Kind im Blick“ wird eine Anpassung des Zuschusses auf 220.000 Euro pro Jahr angestrebt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll laut Antrag durch Haushaltsüberschüsse sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer erfolgen.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.12Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan mit seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1804/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1804/2024/LINKE Änderungen zum Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 beantragt. Der Schwerpunkt des Antrags liegt auf Maßnahmen zur Armutsbekämpfung bei Kindern und Jugendlichen in Essen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Schaffung einer Planstelle im Fachbereich Schule, um ein Konzept für eine kostenlose und qualitativ hochwertige Mittagsverpflegung an Grundschulen zu entwickeln. Das Vorhaben sieht vor, ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst 13 Grundschulen in Gebieten mit der höchsten Sozialindexstufe einzubeziehen und das Angebot in den Folgejahren auf alle Stadtteile auszuweiten. Hierfür werden für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 70.000 Euro beantragt.
Zudem fordert die Fraktion die Bereitstellung von jeweils 100.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Deckung von Personalkosten in Schulsekretariaten, um das Ziel einer Besetzung von 20 Wochenstunden pro Sekretariat zu erreichen. Ein weiterer Punkt ist die Erhöhung der Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit in Sportvereinen von 10 auf 20 Euro pro Kind, wofür 190.000 Euro für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen sind. Die Finanzierung der beantragten Maßnahmen soll durch Haushaltsüberschüsse sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer erfolgen.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.13Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1805/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen eines Antrags Änderungen zum Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025 und 2026 vorgeschlagen. Der Antrag umfasst zwei wesentliche Punkte zur Budgetgestaltung.
Zunächst wird die Wiedereinführung eines strategischen Personalbudgets in Höhe von jeweils 1,4 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beantragt. Laut Begründung der Fraktion dient dieses Budget der Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Verwaltung. Es wird darauf verwiesen, dass im Haushaltsjahr 2024 bereits knapp sieben Millionen Euro zur Bewältigung personeller Herausforderungen eingesetzt wurden.
Des Weiteren sieht der Antrag die Schaffung einer weiteren Planstelle bei der Unteren Denkmalbehörde vor. Hierfür sollen für die Jahre 2025 und 2026 Mittel in Höhe von jeweils 70.000 Euro bereitgestellt werden. Als Gründe für diesen Bedarf werden die erweiterten Aufgabenbereiche durch Änderungen des Landesdenkmalgesetzes sowie eine bestehende Überlastungsanzeige der Behörde angeführt, die aus einem hohen Aufkommen an prüfungsrelevanten Anfragen resultiert.
Die Finanzierung dieser beiden Maßnahmen soll durch den Haushaltsüberschuss sowie durch eine Erhöhung der Gewerbesteuer realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.14Haushalt 2025 / 2026 hier: Finanzwirtschaftliche Akzente zur Lebensqualität bei verantwortungsvoller HaushaltspolitikZur Vorlage · 1816/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rahmen der Vorlage 1816/2024/CDU/GRÜNE verschiedene finanzielle und personelle Maßnahmen für den Haushalt der Jahre 2025 und 2026 beantragt. Die Anträge umfassen Mittelzuweisungen an verschiedene städtische Bereiche und Organisationen. So sollen die Essen Marketing GmbH jährlich 150.000 EUR für die Innenstadtentwicklung sowie der Geschäftsbereich 4 Mittel für die freie Kulturszene, das Projekt „mitWirkung!“ und ein digitales Bestellsystem für die Mittagsversorgung erhalten. Für die Suchthilfe direkt Essen gGmbH sind jährliche Beträge für Streetwork und Beratung vorgesehen. Zudem werden Mittel für den Einsatz von Schutzhunden beim Ordnungsamt sowie für ein Reinigungskonzept im Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters beantragt.
Weitere finanzielle Vorhaben betreffen den SVLS e. V. sowie die Aidshilfe Essen e. V. Im Bereich Klimaschutz und Umwelt sind Mittel für ein integriertes Klimafolgenanpassungskonzept, ein Baumpflanzprogramm sowie für das Mietradsystem „metropolradruhr“ und Lastenräder vorgesehen. Im Geschäftsbereich 7 werden Mittel für Energieeffizienz, digitale Erfassung und Dekarbonisierung beantragt, wobei bei Bedarf eine Umschichtung von bis zu 500.000 EUR an investiven Mitteln möglich sein soll.
Neben Sachaufwendungen sieht der Antrag personelle Erweiterungen vor, darunter Stellenbesetzungen bei den BVK, in der Schulsozialarbeit, für das Projekt „Sichere Schulwege“ sowie Planungs- und Mehrstellen in den Geschäftsbereichen 1 und 6. Die beantragten Maßnahmen führen zu einer jährlichen Minderung des Jahresüberschusses um jeweils 1,0 Mio. EUR bei den Sachaufwendungen und 0,5 Mio. EUR bei den Personalaufwendungen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.3.15Haushalt 2025/2026Zur Vorlage · 1819/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1819/2024/FDP Änderungen zum Haushaltsplan 2025/2026 beantragt. Der von Hans-Peter Schöneweiß unterzeichnete Antrag sieht vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2025 um fünf Prozent auf 475 v. H. zu senken, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zu fördern und den Mittelstand zu entlasten.
Darüber hinaus fordert die Fraktion, den Geschäftsbereich 1 für die kommenden zwei Jahre mit einem strategischen Budget von mindestens zehn Millionen Euro pro Jahr auszustatten, um personelle Handlungsspielräume zu sichern. Im Bereich der Infrastruktur wird eine Erhöhung des Budgets für Straßeninstandsetzungen auf mindestens sechs Millionen Euro pro Jahr sowie dessen vollständige Verausgabung beantragt. Für die städtische Gebäudeunterhaltung sieht der Antrag eine Erhöhung der Mittel um jeweils fünf Millionen Euro für die Jahre 2025 und 2026 vor, um den Erhalt der Gebäudesubstanz zu gewährleisten und künftige Sanierungsaufwände zu vermeiden.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen schlägt die FDP-Fraktion eine Umschichtung von Mitteln aus dem Radentscheid vor.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.3.16TOP 7: Haushalt 2025/26 hier: Weichenstellung Zukunft - Finanzielle Spielräume sicherstellen, Investitionen ermöglichenZur Vorlage · 1823/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/26 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Darin wird eine Anpassung des Haushaltsplans gefordert, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt sicherzustellen. Die Fraktion schlägt vor, durch Haushaltskonsolidierung die Zinsbelastungen aus Liquiditätskrediten zu senken und gleichzeitig gezielte Investitionen zu tätigen, um zukünftige Kosten für Sanierungen oder klimabedingte Schäden zu vermeiden.
Als Schwerpunkte nennt der Antrag den Ausbau der sozialen Infrastruktur, insbesondere bei Schulen, Kitas und kulturellen Einrichtungen sowie die Stärkung der Schulsozialarbeit. Im Bereich Wohnen wird eine Intensivierung des Baus und der Sanierung von bezahlbarem, kommunal gefördertem Wohnraum angestrebt. Zudem fordert die Vorlage die strategische Instandhaltung städtischer Gebäude, Straßen und Brücken sowie die personelle Absicherung des laufenden Betriebs, etwa bei der Badeaufsicht oder dem Ordnungsdienst.
Zur Steigerung der Effizienz werden die Digitalisierung der Verwaltung, die Zentralisierung von Klimaschutzmaßnahmen und eine verstärkte personelle Ausstattung der Planungs- und Bauverwaltung vorgeschlagen. Abschließend regt der Antrag Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung an, darunter die Verbesserung der Sauberkeit im Stadtgebiet sowie präventive Ansätze zur Kriminalitäts- und Suchtbekämpfung durch sozialpädagogische Unterstützung.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 8.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1374/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen Entwürfe für die Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 vor. Gegenstand ist die Anpassung der Hebesätze aufgrund veränderter Steuermesszahlen im Bundesmodell der Grundsteuer. Während der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 390 v. H. angehoben werden soll, stehen für die Grundsteuer B zwei unterschiedliche Modelle zur Entscheidung an.
Variante 1 sieht einen einheitlichen Hebesatz von 839 v. H. für die Grundsteuer B vor. Dies würde zu einer Belastungsverschiebung von Wohn- zu Nichtwohngrundstücken führen, um das jährliche Gesamtaufkommen von etwa 137,8 Millionen Euro stabil zu halten. Variante 2 nutzt differenzierte Hebesätze, wobei der Satz für Wohngrundstücke bei 670 v. H. verbleibt und der Satz für Nichtwohngrundstücke auf 1.260 v. H. steigt.
Die Entscheidung ist mit rechtlichen Abwägungen verbunden. Ein Gutachten des Landes NRW bewertet eine Differenzierung als zulässig, sofern die Belastung für Nichtwohngrundstücke das 2-fache der Wohnbebauung nicht überschreitet. Ein Gutachten des Städtetags NRW sieht die Rechtssicherheit hingegen als nicht gegeben an. Die Verwaltung empfiehlt Variante 2, da die Spreizung mit 47 % unter der 50-Prozent-Grenze liegt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Rechtswidrigkeit ein jährliches Steuerausfallrisiko von 27,0 Millionen Euro besteht, wofür Rückstellungen gebildet werden sollten.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.1Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (DS 1374/2024/2) hier: Differenzierter Hebesatz zur Grundsteuer BZur Vorlage · 1766/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Erlassung der Satzung für die Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Differenzierung der Hebesätze vor. Die Stadtverwaltung wird darin gebeten, im Satzungsbeschluss einen Hebesatz von 655 v. H. für Wohngrundstücke sowie einen Hebesatz von 1.290 v. H. für Nichtwohngrundstücke zu berücksichtigen.
Der Vorgang ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 vorgesehen, wobei dort eine Empfehlung abgegeben werden soll. Die endgültige Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. November 2024 erwartet.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 8.2TOP 8: Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer hier: Aufkommensneutrale Umsetzung der GrundsteuerreformZur Vorlage · 1818/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1818/2024/FDP einen Antrag auf Änderungen am Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025/2026 gestellt. Ziel des Antrags ist eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt.
Die Fraktion beantragt, dass sich der Rat zur Aufkommensneutralität bekennt. Konkret wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 auf 839 festzulegen. Sollten die Einnahmen im Jahr 2025 aufgrund einer noch nicht vollständigen Datenlage höher ausfallen als im Vorjahr, sieht der Antrag eine entsprechende Entlastung der Steuerpflichtigen im Jahr 2026 vor.
Zudem lehnt die FDP-Fraktion ein Splitting des Grundsteuer-Hebesatzes ab. Die Begründung im Antrag bezieht sich auf eine schwer nachvollziehbare Zuordnung der zu besteuernden Immobilien sowie auf einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und finanzielle Risiken für die Stadt Essen.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.3Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (DS 1374/2024/2) hier: Einführung der Grundsteuer CZur Vorlage · 1770/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag gestellt, die Stadtverwaltung Essen mit der Prüfung einer möglichen Einführung der Grundsteuer C zu beauftragen. Im Zentrum des Antrags steht die Untersuchung, wie viele Grundstücke im Stadtgebiet von dieser Steuerform betroffen sein könnten. Über die Ergebnisse dieser Ermittlung soll den zuständigen Fachausschüssen Bericht erstattet werden.
Sollte die Analyse ergeben, dass der erwartete Ertrag signifikant über dem Verwaltungsaufwand liegt, wird die Vorbereitung einer Satzung zur Einführung der Grundsteuer C ab dem 1. Januar 2026 beantragt. Die Begründung des Antrags führt an, dass die Steuer als Instrument dienen soll, um Bauland zu mobilisieren und Spekulationen entgegenzuwirken. Durch steuerliche Anreize sollen Eigentümer dazu bewegt werden, baureife Grundstücke zu bebauen, um zur Entspannung der Wohnsituation in Essen beizutragen.
Die Beratung des Antrags ist für den 20. November 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erfolgen soll.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.4Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1374/2024/2 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen zwei Beschlussvarianten für die Hebesatzsatzung der Grundsteuer im Haushaltsjahr 2025. Ziel der Regelungen ist die Sicherung eines stabilen Gesamtaufkommens von etwa 137,8 Millionen Euro. Für die Grundsteuer A wird in beiden Varianten ein Hebesatz von 390 v. H. vorgesehen, um die Aufkommensneutralität angesichts sinkender Messbeträge zu gewährleisten.
Bei der Grundsteuer B stehen zwei Modelle zur Auswahl. Variante 1 sieht einen einheitlichen Hebesatz von 839 v. H. vor. Variante 2 basiert auf einem Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNE und sieht differenzierte Sätze vor: 655 v. H. für Wohngrundstücke und 1.290 v. H. für Nichtwohngrundstücke. Die Verwaltung empfiehlt die differenzierte Variante 2, um die Wohnnebenkosten zu stabilisieren.
Die Entscheidung ist mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Während ein Gutachten des Landes NRW eine Differenzierung bis zu einer Belastungsgrenze von 50 % als verfassungsrechtlich zulässig bewertet, hält ein Gutachten des Städtetags NRW diese Methode für nicht rechtssicher. Ein mögliches Risiko bei einer Unzulässigkeit der Differenzierung wird mit jährlichen Steuerausfällen zwischen 29,1 und 32,3 Millionen Euro beziffert. Die neue Rechtslage ist ab dem 1. Januar 2025 verbindlich anzuwenden, weshalb ein Ratsbeschluss vor Jahresbeginn erfolgen muss.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 27.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (33. Sitzung)
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1378/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen berät am 20. November 2024 über den Erlass der Satzung zur Erhebung der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025. Die entsprechende Vorlage mit der Nummer 1378/2024/2 sieht vor, den Hebesatz der Gewerbesteuer für das Jahr 2025 unverändert zu lassen. Damit soll ein Hebesatz von 480 Prozent beibehalten werden.
Die Grundlage für diesen Beschlussvorschlag bildet § 16 des Gewerbesteuergesetzes, wonach der Hebesatz jährlich durch die Gemeinde festzusetzen ist. Eine entsprechende Satzung ist notwendig, um eine ordnungsgemäße und termingerechte Steuererhebung im Jahr 2025 zu ermöglichen. Nach der Beratung und der entsprechenden Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss wird der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 27. November 2024 über die Hebesatzsatzung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Erlass der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer in der Stadt Essen (Zweitwohnungsteuersatzung)Zur Vorlage · 1373/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen schlägt eine Neufassung der Zweitwohnungsteuersatzung vor, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Kern der Vorlage ist die Erhöhung des Steuersatzes von bisher 10 Prozent auf 12 Prozent der Bemessungsgrundlage. Als Grundlage für die Berechnung dient die Nettokaltmiete bzw. die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete nach dem aktuellen Mietspiegel. Durch diese Anpassung werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 92.000 Euro erwartet, um den Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2025 zu unterstützen.
Zudem sieht die Neufassung eine Umstellung des Verfahrens zur Abgabe der Steuererklärung vor. Die Einreichung soll künftig ausschließlich digital über ein amtlich vorgeschriebenes Portal oder ein OZG-konformes elektronisches Verfahren erfolgen, um den Verwaltungsaufwand sowie den Aufwand für die Bürger zu reduzieren und den Papierverbrauch zu senken. Parallel dazu werden die Regelungen zur Anzeigepflicht aktualisiert und redaktionelle Anpassungen am Satzungstext vorgenommen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird die Vorlage am 20. November 2024 beraten und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen, der über den Beschluss am 27. November 2024 entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Erlass der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Essen (Vergnügungssteuersatzung)Zur Vorlage · 1375/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Vergnügungssteuersatzung zum 1. Januar 2025 neu zu fassen. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, den Haushaltsausgleich für die Jahre 2025 und 2026 sicherzustellen. Im Rahmen dieser Anpassung soll der Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit einheitlich auf 24 Prozent des satzungsgemäßen Einspielergebnisses angehoben werden. Damit wird die bisherige Differenz zwischen Spielhallen (22 Prozent) und Gaststätten (19 Prozent) aufgehoben.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Erhöhung der monatlichen Mindeststeuersätze für verschiedene Gerätetypen vor. So sollen die Sätze für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf 60 Euro, für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit auf 40 Euro und für Gewaltspiele auf 500 Euro steigen. Für Geräte ohne Bauartzulassung wird ein Betrag von mindestens 600 Euro pro Monat festgesetzt. Die Verwaltung rechnet durch diese Maßnahmen mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 1,2 Millionen Euro gegenüber dem erwarteten Gesamtertrag von 9,5 Millionen Euro im Jahr 2024.
Die Neufassung umfasst zudem Anpassungen bei den Erklärungspflichten und dem Prüfungsrecht der Stadt, um Manipulationen an Geräten entgegenzuwirken. Für das Jahr 2025 ist die Umstellung auf ein rein digitales Steuererklärungsverfahren vorgesehen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Des Weiteren sollen Mitarbeitende des Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramtes sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes Zugang zu den Geräten erhalten, um elektronische Speicherdaten auslesen und auswerten zu können.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt EssenZur Vorlage · 1765/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuer ab dem 1. Juli 2025. Die Maßnahme dient der Erzielung zusätzlicher Einnahmen zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs ab dem Jahr 2025. Als indirekte Steuer werden die Betreiber von Beherbergungsbetrieben – etwa Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen – zur Abführung verpflichtet, wobei die Steuer von den Gästen getragen wird. Von der Erhebung ausgenommen sind Personen, die unter der Anschrift des Betriebs als Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Aktuell prüft die Verwaltung zwei verschiedene Erhebungsmodelle: ein prozentuales Modell auf Basis des Übernachtungspreises sowie ein pauschales Modell mit einem festen Betrag pro Nacht und Gast. Eine abschließende Entscheidungsvorlage hierzu soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.
Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind jährliche Einnahmen in Höhe von 7 Millionen Euro veranschlagt. Aufgrund des geplanten Starts im Juli 2025 wird für das Jahr 2025 ein Ertrag von 3,5 Millionen Euro erwartet. Die Sachkosten für die Einführung, einschließlich Software und IT-Ausstattung, belaufen sich auf etwa 70.000 Euro. Der Personalbedarf für die Umsetzung der Steuererhebung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — verwaltungsseitig abgesetzt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung, AbfwS))Zur Vorlage · 1402/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Aktualisierung der Übertragungsfrist für die Entsorgungspflicht bestimmter Abfälle auf die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Die Bezirksregierung Düsseldorf hat diese Übertragung bis zum 31. Dezember 2028 verlängert.
Zudem sieht die Änderung eine Konkretisierung der Leerungsmodalitäten für Papier- und Bioabfallbehälter im Teilservice vor. Aufgrund der Einführung des Identsystems zu Beginn des Jahres 2024 soll klargestellt werden, dass eine nicht rechtzeitige Bereitstellung der Gefäße am Entsorgungstag eine gebührenpflichtige Sonderleistung darstellt. Damit wird die Regelung an die Bedingungen für Restabfallbehälter im Vollservice angeglichen.
Des Weiteren soll der Katalog der Abfälle, die von der Entsorgungspflicht der Stadt Essen ausgeschlossen sind, reduziert werden. Konkret sollen bestimmte gefährliche Dämmmaterialien sowie asbesthaltige Baustoffe aus dieser Liste entfernt werden, da hierfür nun ausreichende Entsorgungswege vorhanden sind. Die Neuregelungen sollen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1404/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Damit einher geht eine Anpassung der Gebührensätze für das Jahr 2025. Während die Gebühr für Bioabfall unverändert bei 0,45 Euro pro Liter verbleibt, steigt die Gebühr für Restabfall von bisher 3,12 Euro auf 3,30 Euro pro Liter an.
Die Grundlage für diese Anpassung bilden die Gebührenbedarfsberechnungen für 2025 sowie die Ergebnisrechnungen aus dem Jahr 2023. Als wesentliche Kostentreiber werden die vertraglich vereinbarte Preisgleitung im Leistungsvertrag mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) sowie steigende Kosten durch die CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes angeführt. Insbesondere die Auswirkungen auf die Abfallverbrennung führen zu einer Kostensteigerung. Zudem ist eine Erhöhung der Quersubventionierung für die Bioabfalltonne auf rund 1,29 Millionen Euro vorgesehen, wobei der Gebührensatz zur Förderung der Mülltrennung stabil gehalten wird.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Kosten für zugelassene Abfallsäcke. Diese sollen ab dem 1. Januar 2025 auf 5,00 Euro pro Stück angehoben werden. Die erste Anpassung dieses Preises erfolgt seit dem Jahr 2002 und wird mit gestiegenen Kosten sowie einer zunehmenden missbräuchlichen Nutzung begründet. Über die Vorlage wird der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 27. November 2024 entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 15.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1405/2024/2 · Vorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2025 sowie die Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben zu beschließen. Die Vorlage beinhaltet zudem die Ergebnisrechnung für das Jahr 2023.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt verändern sich die jährlichen Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser von 900 Euro auf 966 Euro. Konkret steigt die Schmutzwassergebühr von 3,58 Euro auf 3,85 Euro pro Kubikmeter, während die Niederschlagswassergebühr von 1,84 Euro auf 1,96 Euro ansteigt. Die Gebühr für Kleinkläranlagen erhöht sich von 86,92 Euro auf 108,52 Euro.
Die Anpassungen begründen sich unter anderem durch steigende Kostenanteile der Stadt an der Entwässerung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die um etwa 1,8 Millionen Euro zunehmen sollen. Zudem werden höhere Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft erwartet. Ein weiterer Faktor ist der Wegfall der Abwassergebührenhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2025, da die Voraussetzungen für diese Zuweisung nicht mehr erfüllt sind. Da zudem ein Rückgang der Schmutzwassermengen verzeichnet wird, verteilen sich die Kosten auf weniger Maßstabseinheiten, was ebenfalls zu einer Erhöhung der Gebührensätze beiträgt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1726/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst ab dem Jahr 2025. Die vorliegende Vorlage sieht eine Änderung der entsprechenden Satzung sowie die Festlegung der Gebührenbedarfsberechnungen für das kommende Jahr vor.
Nach den vorliegenden Kalkulationen steigt der Satz für die Straßenreinigung von 10,53 Euro auf 11,40 Euro pro Frontmeter. Im Bereich des Winterdienstes erhöht sich der Satz für den Typ A von 3,09 Euro auf 3,96 Euro und für den Typ B von 2,07 Euro auf 2,65 Euro. Als Ursachen für diese Anpassungen werden unter anderem gestiegene Personalkosten durch vertraglich vereinbarte Preisgleitungen bei der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) sowie die Ausweitung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes angeführt. Zudem wirken sich höhere Einsatzstunden und ein veränderter Salzverbrauch beim Winterdienst sowie notwendige Ausgleiche aus Unterdeckungen vergangener Jahre auf die Gebühren aus.
Die Stadt Essen trägt weiterhin einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst, was für das Jahr 2025 einem Betrag von etwa 7,3 Millionen Euro entspricht. Parallel zur Gebührenanpassung wird das Straßenreinigungsverzeichnis aufgrund von Änderungen im Straßennetz und Anpassungen der Reinigungsfrequenzen aktualisiert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.Wirtschaftsplan 2025 für das Essener SystemhausZur Vorlage · 1492/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Wirtschaftsplan 2025 für das Essener Systemhaus (ESH) beschließen. Die vorliegende Planung umfasst den Zeitraum von 2025 bis 2028 und verfolgt das Ziel, ausgeglichene Jahresergebnisse zu erzielen. Zu den zentralen Projekten innerhalb dieser Periode gehören die Umsetzung des Digitalpakts Schulen sowie die Migration auf SAP S/4 HANA bis zum Jahr 2025.
Im Bereich der Personalplanung sind 25 Mehrstellen in den Entgeltgruppen E7 bis E12 sowie eine Personalreserve von 30 Planstellen vorgesehen. Der geplante Personalaufwand für die Beschäftigten beläuft sich für das Jahr 2025 auf 20.960 T€. Die Erlöse für das Jahr 2025 werden auf 63.440 T€ geschätzt, wovon 36.000 T€ aus der Stadtverwaltung stammen. Für den Materialaufwand im Jahr 2025 ist ein Betrag von 4.085 T€ kalkuliert.
Die Investitionsplanung sieht für das Jahr 2025 ein Budget von 3.475 T€ vor. Davon entfallen 1.000 T€ auf eine Kreditermächtigung für IT-Projekte der Fachbereiche und 2.000 T€ auf Maßnahmen für die SSC-IT-Infrastruktur. Zudem ist eine Kreditermächtigung von 1.000 T€ für IT-Projekte sowie eine Kreditlinie für Liquiditätskredite in Höhe von 10.000 T€ vorgesehen. Für das Jahr 2025 werden ein Abschreibungsvolumen von 6.065 T€ sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von 4.805 T€ veranschlagt. Bis zum Jahr 2028 soll das Investitionsbudget auf 4.060 T€ ansteigen, während die Tilgungsverpflichtung auf null sinken soll. Das ESH strebt an, im Zeitraum bis 2028 auf Fremdfinanzierung zu verzichten.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe 2025Zur Vorlage · 1632/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) feststellen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Vorlage umfasst die Finanz-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenpläne der Einrichtung.
Für das Haushaltsjahr 2025 ist ein konsumtiver Zuschuss in Höhe von 29.766.000 Euro sowie ein zweckgebundener Zuschuss von 470.000 Euro für den Jugendspitzensport und das Kinderschwimmen vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 ist eine Erhöhung des konsumtiven Zuschusses auf 30.096.000 Euro und eine Anpassung des zweckgebundenen Zuschusses auf 420.000 Euro für die Sportförderung geplant. Der kalkulierte Verlust für das Jahr 2025 beläuft sich auf 495.349 Euro.
Die geplanten Investitionsausgaben für Baumaßnahmen sind für 2025 auf rund 45,5 Millionen Euro angesetzt. Die Finanzierung erfolgt durch Kapitaleinlagen in Höhe von 2,4 Millionen Euro, reguläre Investitionszuschüsse von 1,5 Millionen Euro sowie Sonderinvestitionszuschüsse in der Summe von 47,4 Millionen Euro. Der Stellenbedarf der Einrichtung ist mit 243 Stellen und Personalkosten von 16,5 Millionen Euro veranschlagt.
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW. Es wurden ausschließlich rechtlich verpflichtende, unaufschiebbare oder wirtschaftlich sinnvolle Aufwendungen eingeplant. Die Bewirtschaftung unterliegt den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung des Stadtkämmerers für das Haushaltsjahr 2025. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.4Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026Zur Vorlage · 1555/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Entwurf berücksichtigt die Ergebnisse der Beratungen in den Fachausschüssen sowie den Bezirksvertretungen sowie notwendige administrative Änderungen.
Nach den durchgeführten Ausschussberatungen wird für das Jahr 2025 ein Jahresüberschuss von 3.811.000 Euro veranschlagt. Für das Jahr 2026 beläuft sich der geplante Überschuss auf 3.508.500 Euro.
Im Gesamtfinanzplan ist eine Reduzierung des Saldos aus Investitionstätigkeit vorgesehen. Im Jahr 2025 verringert sich dieser Saldo um 4.327.463 Euro auf 586.895.429 Euro, während er im Jahr 2026 um 2.728.111 Euro auf 518.714.614 Euro sinkt. In diesem Zusammenhang reduziert sich auch die geplante Kreditermächtigung für beide Jahre im gleichen Umfang.
Die Vorlage wird am 20. November 2024 im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 über den Erlass der Satzung entscheidet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.4.1Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 hier: Aktualisierung der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen (Anlage 2) und der Fachausschüsse (Anlage 3) zur DS 1555/2024/2Zur Vorlage · 1555/2024/2 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen setzt sich im Rahmen der Vorlage 1555/2024/2 1. Ergänzung mit der Aktualisierung der Beratungsergebnisse zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 auseinander. Gegenstand des Antrags ist die Kenntnisnahme des Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplans sowie der ergänzten Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen und Fachausschüsse, die nach Redaktionsschluss der ursprünglichen Drucksache vorliegen.
Die Vorlage führt die Ergebnisse verschiedener Gremien zusammen. Unter den Bezirksvertretungen wird insbesondere die Empfehlung der Bezirksvertretung VII aufgeführt, während die Beratungen der Bezirksvertretungen III, IV und VI ebenfalls in die Aktualisierung einfließen. Auf Ebene der Fachausschüsse liegen neue Erkenntnisse aus dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vor, die jeweils Empfehlungen abgegeben haben. Weitere Beratungen fanden im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissen, im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration statt. Zudem werden die Ergebnisse des Ausschusses für Sport und Bäderbetriebe, des Integrationsrates sowie des Haupt- und Finanzausschusses berücksichtigt. Ziel der Vorlage ist es, den aktuellen Stand der Haushaltsplanung für den kommenden Zeitraum im Rat zur Kenntnis zu bringen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Konzept zur Einführung eines städtischen InklusionspreisesZur Vorlage · 1318/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1318/2024/CDU/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Essener Stadtverwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Einführung eines städtischen Inklusionspreises zu erarbeiten und dieses dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorzulegen.
Der Antrag sieht vor, dass durch die Auszeichnung besondere Engagements, Projekte oder Initiativen innerhalb der Essener Stadtgesellschaft in den Fokus gerückt werden sollen. Damit soll der Inklusionsgedanke sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt werden.
Das vorgesehene Verfahren beinhaltet die Kenntnisnahme durch den Inklusionsbeirat sowie eine Beratung und Empfehlung durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Die endgültige Entscheidung über das Konzept wird im Rat der Stadt Essen getroffen. Federführend für diesen Antrag ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Verkehrsregelung auf der Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 1668/2024/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1668/2024/AFD einen Antrag zur Verkehrsregelung auf der Rüttenscheider Straße eingebracht. Die Fraktion beantragt, dass die Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch Verkehrsbeobachtung nicht durch das für das Verkehrskonzept verantwortliche Planungsunternehmen erfolgen soll. Stattdessen wird gefordert, ein anderes Unternehmen mit gleicher oder höherer Qualifikation für die Evaluation zu beauftragen.
Hintergrund des Antrags ist die Vermeidung von Interessenkollisionen bei der Leistungsüberprüfung. Die Untersuchung der Maßnahmen soll zudem die Auswirkungen auf die Nebenstraßen der Rüttenscheider Straße unter Berücksichtigung eines möglichen Umgehungsverkehrs umfassen. Der Antrag wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität beraten, wobei eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen abgegeben werden soll. Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben ist für die Sitzung des Rates am 27. November 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.Schülervertreter als beratendes Mitglied im SchulausschussZur Vorlage · 1638/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat mit der Vorlage 1638/2024/EBB einen Antrag eingebracht, der eine Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft vorsieht. Die Fraktion beantragt, den Ausschuss nach der Kommunalwahl 2025 um ein beratendes Mitglied in Form eines sachkundigen Einwohners gemäß §85 Schulgesetz NRW zu erweitern. Diese beratende Mitgliedschaft soll durch die Vorsitzenden oder deren Stellvertretung der Bezirksschülervertretung wahrgenommen werden.
Mit diesem Antrag verfolgt die Fraktion unter der Leitung von Kai Hemsteeg das Ziel, die Perspektiven der Schüler bei städtischen Themen, die sie unmittelbar betreffen, in die Ausschussarbeit einzubeziehen. Die Einbindung der Schülervertreter wird als Maßnahme zur Förderung der politischen Partizipation und der demokratischen Bildung angeführt. Dabei wird auf die Möglichkeit verwiesen, Jugendliche ab 16 Jahren stärker an kommunalpolitischen Prozessen zu beteiligen. Der Antrag wird im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft beraten, wobei die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 27. November 2024 vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Unterhaltsvorschuss des JugendamtesZur Vorlage · 1515/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro für den Bereich der Unterhaltsvorschüsse. Grund für diesen Antrag sind veränderte Rahmenbedingungen im laufenden Haushaltsjahr 2024, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren. Seit dem 1. Januar 2024 ist ein Anstieg des durchschnittlichen Unterhaltsvorschussbetrages pro Kind zu verzeichnen, welcher über den ursprünglichen Planungen liegt.
Nach aktuellen Prognosen werden die für 2024 geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um die gesetzlichen Verpflichtungen bis zum Jahresende zu erfüllen. Ohne die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel könnten die Zahlungen für den Monat Dezember nicht gewährleistet werden. Zur Finanzierung des Bedarfs sollen Mehrerträge aus dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder genutzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Abstimmung durch die zuständigen Gremien vor. Nach einer Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss am 12. November 2024 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 soll der Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 über die Bereitstellung der Mittel gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für den Offenen Ganztag im Haushaltsjahr 2024 - Fachbereich SchuleZur Vorlage · 1561/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2,5 Millionen Euro für den Offenen Ganztag (OGS) beantragt. Die Vorlage des Oberbürgermeisters Kufen sieht vor, diesen Betrag in der Produktgruppe für Grundschulen bereitzustellen, um einen Finanzierungsbedarf zu decken, der über die bereits durch Einnahmen aus Landeszuschüssen und Elternbeiträgen gedeckten Mittel hinausgeht.
Der zusätzliche Bedarf ergibt sich aus veränderten Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar waren. Ein wesentlicher Teil entfällt auf tarifvertragliche Erhöhungen für das Personal der Jugendhilfe Essen gGmbH (JHE), die im Vergleich zur ursprünglichen Planung einen Mehraufwand von rund 800.000 Euro verursachen. Zudem führt die Erweiterung um 47 Gruppen zum Schuljahr 2024/2025 zu Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro, was auch Fortbildungen und die Ferienbetreuung umfasst. Ein weiterer Posten betrifft den Mehraufwand für Küchenkräfte der RGE Servicegesellschaft Essen mbH in Höhe von 200.000 Euro.
Die Finanzierung soll vorrangig durch Einsparungen innerhalb des Fachbereichs Schule bzw. des Geschäftsbereichs 4 erfolgen. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, wird der verbleibende Bedarf zu Lasten des Jahresergebnisses gehen. Die Vorlage wird im November 2024 nacheinander im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt Essen beraten und beschlossen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 1209/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1209/2024/6 befasst sich mit dem Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie der Finanzplanung für den Zeitraum 2025 bis 2027. Der Plan weist einen Gesamtminderbedarf von etwa 1,2 Millionen Euro aus. Dieser ergibt sich aus einem Gesamtmehrbedarf von rund 2,4 Millionen Euro, der durch verschiedene positive Effekte und überplanmäßige Mittelbereitstellungen teilweise ausgeglichen wird. Zu den genannten Gegenposten gehören ein Minderbedarf beim Personal in Höhe von 450.000 Euro, ein Veräußerungsgewinn aus der Hanielstraße in Höhe von 220.000 Euro sowie Zinserträge von 109.000 Euro. Zudem werden Mittel in Höhe von 365.000 Euro für ein Grundstück am Steeler Pfad 36 berücksichtigt.
Die wesentlichen Kostensteigerungen resultieren aus den Bereichen Energie, Instandhaltung, Brandschutz und Sicherheit sowie der Personalgestellung mit dem Deutschen Roten Kreuz. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Nachtragswirtschaftsplanes und die Ausweisung einer Ergebnisverschlechterung in Höhe von 1.208.334 Euro als Verlust vor. Die Beratung in den zuständigen Gremien ist für den 19. und 20. November 2024 angesetzt, wobei die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erfolgen soll.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine Darstellung zur zweiten Prüfstufe der Klimarelevanz. Hierbei wird die Bewertung von Treibhausgas-Ausstößen in CO2-Äquivalenten anhand von vier Kategorien der Veränderung sowie der Option einer nicht ermittelbaren Auswirkung vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Gesellschafterdarlehen und SachstandZur Vorlage · 1454/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag sieht die Gewährung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 5,4 Millionen Euro an die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) vor. Die FEEG, ein Gemeinschaftsunternehmen der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH, plant mit diesen Mitteln den Erwerb der Flächen „Emil Emscher“ und „Welheimer Mark“. Die Kosten für das Areal „Emil Emscher“ werden auf etwa 14,7 Millionen Euro und für „Welheimer Mark“ auf etwa 1,3 Millionen Euro geschätzt. Zur Finanzierung der Kaufpreise sollen die kommunalen Gesellschafter jeweils 5,4 Millionen Euro als Darlehen bereitstellen.
Die Auszahlung der Mittel ist in zwei Tranchen geplant: Ein Teilbetrag von 2.808.000 Euro soll im ersten Quartal 2025 und ein weiterer Betrag von 2.592.000 Euro im Zeitraum des ersten bis zweiten Quartals 2026 abgerufen werden. Die endfälligen Darlehen haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Für die Städte Essen und Bottrop besteht bei einer Vermarktung der Grundstücke im Projektgebiet „Freiheit Emscher“ vor Ablauf der Laufzeit ein ganzes oder teilweises Kündigungsrecht. Die Vergabe erfolgt zu marktüblichen Konditionen, wobei für die zweite Tranche eine Überprüfung der Zinssätze vorgesehen ist.
Zusätzlich umfasst der Vorschlag die Kenntnisnahme eines Sachstandsberichts sowie eines geplanten Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung, die der Sicherung der Förderfähigkeit für die Justus Titze Fonds-Mittel (JTF) dient. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung soll ermächtigt werden. Das Vorhaben wird bei der Bezirksregierung angezeigt. Ein Teilbesitzübergang mit Erlösgenerierung wird bis zum Jahr 2028 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 1426/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen setzt Maßnahmen zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom März 2024 um, die die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern betreffen. Ein wesentlicher Bestandteil sind künftig institutionalisierte Austauschgespräche zwischen dem Oberbürgermeister bzw. seinen Vertretern und den Sicherheitsbehörden auf Landesebene. Ziel dieser Gespräche ist der regelmäßige Informationsaustausch, um etwa städtische Mitarbeiter für mögliche Zweifel an Trägern der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Zudem wurden die Dienstanweisungen für Zuwendungen an Dritte angepasst. Träger und Institutionen, die Förderungen im Bereich der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, müssen sich künftig ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz bekennen. Zudem ist die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rassismus und Antisemitismus, Voraussetzung für die Bewilligung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zum teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen.
Ergänzend wurde eine neue Dienstanweisung für Verträge im Bereich der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe erlassen. Vertragspartner der Stadt müssen hierbei entweder die entsprechende Erklärung abgeben oder sich einer vertraglichen Bestimmung unterwerfen, die das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus festschreibt. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sieht die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 27.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2025Zur Vorlage · 1394/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1394/2024/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2025. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches eine Begrenzung auf maximal acht verkaufsoffene Sonntage pro Verkaufsstelle sowie maximal 16 Termine pro Gemeinde pro Kalenderjahr festlegt.
Die Planung umfasst verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen, wobei die Ladenöffnungszeiten jeweils von 13:00 bis 18:00 Uhr vorgesehen sind. Zu den geplanten Veranstaltungen gehören der Essener Wintertraum im Januar, der Holländische Stoff- und Tuchmarkt in Werden im April sowie die Messe Techno Classica und das Frühlingsfest in Rüttenscheid und Altenessen am 13. April. Weitere Termine sind das Stadtfest Essen.Original und das Kettwig Frühlingsfest am 11. Mai, die Gilde der Marktschreier in Steele sowie die Weinfeste in Kettwig, Steele und Borbeck zwischen Mai und Juli. Am 15. Juni sind zudem die Rüttenscheider Kunstmeile und die Veranstaltung „Werden swingt“ vorgesehen.
Die Verwaltung begründet die Freigaben mit dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses durch den Zusammenhang mit den jeweiligen Veranstaltungen. Während die Industrie- und Handelskammer zu Essen, die Handwerkskammer Düsseldorf, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken äußern, erhebt die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die evangelische und katholische Kirche bitten um eine maßvolle Umsetzung. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Stimmengleichheit bei einer Enthaltung; keine Empfehlung
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Ausschreibung und Beschaffung einer Atemschutzübungsanlage für die Feuerwehr Essen, außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.370268 - Erwerb AtemschutzübungsanlageZur Vorlage · 0992/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Ausschreibung und Beschaffung einer neuen Atemschutzübungsanlage für die Feuerwehr Essen. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von rund 260.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erwerb Sachanlagevermögen 37 Gefahrenabwehr“ erfolgen.
Die bisherige Anlage aus dem Jahr 1989 entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und weist irreparable Defekte auf, die ein Verletzungsrisiko für die Übungsteilnehmer darstellen können. Die geplante Neuausstattung soll den Vorgaben der DIN 14 093 entsprechen. Sie umfasst eine 50 Meter lange Orientierungsstrecke aus Gitterkäfigen, Arbeitsmessgeräte wie Laufbänder und Ergometer sowie Simulationseinrichtungen für Gebäudebrände inklusive Steuer- und Überwachungstechnik.
Im Zuge der Beschaffung sollen zudem die Übungsräume in der Feuerwehrwache Mitte saniert werden. Nach dem Ausbau und der Entsorgung der Altgeräte wird eine Sanierung der Räumlichkeiten mit geschätzten Kosten von etwa 25.000 Euro durchgeführt, wofür bereits Rückstellungen vorhanden sind. Die Arbeiten werden auf eine Dauer von circa acht Wochen geschätzt, wobei der Übungsbetrieb durch zeitliche Umplanungen aufrechterhalten werden soll.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Ausschreibung und Beauftragung von Rahmenverträgen für Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0993/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen dem Rat der Stadt Essen die Ausschreibung und Beauftragung von Rahmenverträgen für Dienst- und Schutzbekleidung der Feuerwehr Essen empfehlen. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von rund 13,77 Millionen Euro für den Zeitraum von 202<0xC2>5 bis 2028.
Die Beschaffung umfasst verschiedene Ausrüstungsgegenstände wie persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Rettungsdienst und die technische Hilfeleistung, Einsatzbekleidung, Helme sowie Dienstuniformen und Schuhwerk. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an den Brandschutz und die Arbeitssicherheit dauerhaft zu erfüllen. Da bestehende Rahmenvereinbarungen teilweise bereits ausgelaufen sind oder in naher Zukunft auslaufen und aufgrund begrenzter Lagerkapazitäten keine großen Bestände vorgehalten werden können, sollen neue Verträge zur bedarfsgerechten Versorgung abgeschlossen werden.
Finanziell sind im aktuellen Haushaltsplanentwurf 2025/2026 bereits 3,3 Millionen Euro für dieses Vorhaben vorgesehen. Der verbleibende Bedarf von etwa 10,5 Millionen Euro soll über Änderungsnachweisungen zum Haushaltsplanentwurf abgedeckt werden. Ein Teilbetrag in Höhe von 6,5 Millionen Euro, der den Bereich Rettungsdienst betrifft, wird durch Gebühreneinnahmen vollständig refinanziert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Ersatzbeschaffung von Defibrillatoren für den Essener RettungsdienstZur Vorlage · 0995/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von 39 Defibrillatoren für den Essener Rettungsdienst beschließen. Die Gesamtkosten für die Ersatzbeschaffung belaufen sich auf 1.720.000 Euro. Davon entfallen 55.000 Euro pro Stück auf fünf spezialisierte Geräte für Notarzteinsatzfahrzeuge, die unter anderem eine invasive Blutdruckmessung ermöglichen. Die restlichen Geräte für Rettungswagen werden mit 41.500 Euro pro Stück veranschlagt. Zusätzlich sind Kosten in Höhe von rund 34.000 Euro für Ladehalterungen und Zubehör vorgesehen.
Die Anschaffung ist erforderlich, da die derzeit genutzten Geräte bereits abgeschrieben sind oder bis zum Zeitraum 2025/26 vollständig abgeschrieben sein werden. Die Stadt Essen ist als Träger des Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Notfallrettung und notärztlicher Versorgung sicherzustellen. Die Umsetzung der Beschaffung ist in zwei Etappen geplant: Während für das Jahr 2024 die Anschaffung von fünf NEF-Geräten und zehn RTW-Geräten vorgesehen ist, sollen die verbleibenden Geräte im Jahr 2025 beschafft werden.
Die Finanzierung der Investition erfolgt über das Projekt „Erwerb Sachanlagevermögen Rettungsdienst“ mit einem Budget von 700.000 Euro für 2024 und 1.020.000 Euro für 2025. Die Kosten werden durch die Gebühreneinnahmen im Rettungsdienst refinanziert. Aufgrund eines Alleinvertriebsrechts des Herstellers wird eine Vergabe per Verhandlungsvergabe angestrebt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Interimslösung für den Standort Rettungswache "St. Vincenz Krankenhaus" Hier: Errichtung einer mobilen Rettungswache in ContainerbauweiseZur Vorlage · 1471/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Interimslösung für die Rettungswache am ehemaligen St. Vincenz Krankenhaus. Da im Jahr 2025 Teile der Gebäudestruktur des Standorts zugunsten eines neuen Gesundheitszentrums zurückgebaut werden, entfällt die bisherige Räumlichkeit für den Rettungsdienst. Um die im Rettungsdienstbedarfsplan von 2023 festgelegten Schutzziele weiterhin zu gewährleisten, wird die Errichtung einer mobilen Rettungswache in Containerbauweise vorgeschlagen.
Die geplante Maßnahme sieht vor, eine mobile Wache auf einer Freifläche des Geländes am ehemaligen Krankenhaus zu positionieren. Die Kosten für den Bau der Station werden auf rund 2 Millionen Euro geschätzt, zuzüglich etwa 500.000 Euro für Anschluss- und Ausstattungskosten. Insgesamt belaufen sich die veranschlagten Kosten auf 2,5 Millionen Euro, die über die Produktgruppe Rettungsdienst refinanzierbar sind. Da die Fertigstellung einer dauerhaften neuen Rettungswache an der Essener Straße voraussichtlich erst für den Zeitraum 2028/2029 erwartet wird, dient die Containerlösung als Überbrückung. Die mobile Wache ist auf eine Nutzungsdauer von etwa 30 Jahren ausgelegt und soll nach dem Einsatz am Standort St. Vincenz an anderen Stellen im Stadtgebiet eingesetzt werden können, um dort entstehende Bedarfe durch Baumaßnahmen oder Sanierungen auszugleichen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Ausschreibung und Beauftragung einer Software für die mobile Datenerfassung für den Rettungsdienst der Stadt Essen, außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Projekt 5.370271 - mobile Datenerfassung RettungsdienstZur Vorlage · 1551/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beantragt die Ausschreibung und Beauftragung einer neuen Software für die mobile Datenerfassung im Rettungsdienst. Der Beschlussvorschlag sieht eine Gesamtsumme von rund 1.016.000 Euro für die kommenden vier Jahre vor. Für das Jahr 2024 wird zudem eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 268.000 Euro angefordert. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erwartet.
Hintergrund ist die Problematik des bisher genutzten, Windows-basierten Systems. Aufgrund von Hardwaremangel auf dem Markt und nicht mehr erhältlichen Endgeräten kommt es vereinzelt zur Rückkehr auf eine analoge Berichtserfassung. Dies führt laut Dokumentation zu Prozessunterbrechungen sowie zu Fehlern bei der Übertragung von Patientendaten zwischen verschiedenen Einsätzen. Da die aktuelle Software nach Ansicht der Feuerwehr nicht mehr als rechtssicher eingestuft wird, ist ein Wechsel auf iOS-fähige Systeme vorgesehen.
Eine Marktrecherche hat bereits Anbieter identifiziert, die eine Integration von iOS-Geräten und Echtzeit-Datenübertragung ermöglichen. Die geplanten jährlichen Wartungs- und Servicekosten für den Zeitraum von 2025 bis 2028 werden auf etwa 187.100 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Investitions- und laufenden Kosten soll über Gebühreneinnahmen aus dem Rettungsdienst erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Klassengröße an Schulen des gemeinsamen LernensZur Vorlage · 1518/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die derzeit auf 27 Schülerinnen und Schüler begrenzte Klassengröße an Schulen des gemeinsamen Lernens der Sekundarstufe I vorübergehend aufzuheben. Die Maßnahme soll ab dem Schuljahr 2025/2026 greifen und zunächst bis zum Ende des Schuljahres 2029/2030 gelten. Anstelle der reduzierten Größe sollen die Klassenstärken bis zur oberen Bandbreite gemäß den geltenden Verordnungen festgesetzt werden.
Hintergrund der Vorlage ist ein Mangel an Schulplätzen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen. Für das Schuljahr 2025/2026 besteht nach aktuellem Kenntnisstand ein Defizit von 545 Plätzen, da 5.510 Kinder aus den vierten Jahrgängen der Grundschulen auf 4.965 verfügbare Plätze treffen. Durch die Erhöhung der Klassenstärken sollen etwa 259 zusätzliche Schulplätze geschaffen werden, um die Anzahl der notwendigen Mehrklassen zu reduzieren. Konkret sieht die Planung für Gymnasien und Realschulen Klassen mit bis zu 30 oder 31 Schülern vor, während an Haupt- und Gesamtschulen eine Größe von bis zu 29 Schülern vorgesehen ist.
Die Begrenzung auf 27 Schüler wurde im Jahr 2018 zur Förderung des gemeinsamen Lernens eingeführt. Aufgrund steigender Schülerzahlen durch Zuwanderung sowie höhere Geburtenraten wird die Aufhebung der Beschränkung als Maßnahme zur Sicherstellung der Schulpflicht dargestellt, da kurzfristige bauliche Erweiterungen nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 34.Sachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Sockelbetrag für die Maßnahmen der Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister ab dem Jahr 2024 anzuheben. Pro Vollzeitäquivalent soll der Betrag auf 58.000 Euro steigen, was einem jährlichen Mehraufwand von 52.000 Euro gegenüber dem bisherigen Budget von 720.000 Euro entspricht. Die Finanzierung umfasst Personalausgaben nach E4 TVöD, eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent sowie Sachkosten und Leitungsanteile. An dem Programm sind die Träger Caritas-SkF-Essen gGmbH, Diakoniewerk Essen, Arbeiterwohlfahrt Essen und Sofa e.V. beteiligt. Für das Jahr 2023 wurden pro Vollzeitäquivalent 1.757 Bürgerkontakte sowie 49 gemeinsame Aktionen verzeichnet. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“.
Parallel dazu befasst sich die Vorlage mit kriminalpräventiven Maßnahmen für das Jahr 2024. Diese konzentrieren sich auf die Themen Gewaltbereitschaft, die Zusammenarbeit mit Schulen, den Umgang mit Waffen sowie den Konsum von Substanzen. Ziel der Maßnahmen ist die Förderung der Sicherheit im Quartier sowie die Verringerung der Jugendkriminalität. Das Netzwerk umfasst ein Vollzeitäquivalent und umfasst im Bezirk 54 Netzwerktreffen sowie 10 Gruppenangebote. Zur Qualitätsentwicklung sollen die erreichten Kinder, Jugendlichen und Familien künftig einheitlich erfasst werden. Die Maßnahmen dienen der präventiven Quartiersarbeit und Stadtteilentwicklung. Eine Entscheidung des Rates ist für den 27. November 2024 vorgesehen, während die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat lediglich Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 35.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1395/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (1395/2024/4) regelt die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen für die Jahre 2025 und 2026. Der Beschlussvorschlag sieht die Finanzierung von drei verschiedenen Arbeitsbereichen vor, wobei die vertraglichen Regelungen mit den beteiligten Trägern bis zum 31. Dezember 2026 befristet sind.
Im ersten Bereich sollen jährlich 210.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung bereitgestellt werden. Die Leistungen werden durch verschiedene Träger wie den AWO Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen, den Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. erbracht. Ein zweiter Bereich umfasst die jährliche Übernahme von 40.000 Euro für die Begleitung im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen. Der dritte Bereich sieht jährlich 20.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) vor, wobei die Umsetzung durch die AWO, den Paritätischen Essen, PlanB Ruhr e.V., SoNII e.V. sowie die Jugendberufshilfe Essen erfolgt.
Der jährliche Finanzbedarf beläuft sich auf insgesamt 270.000 Euro und entspricht damit dem Budget von 2024. Die Kosten werden über die Produktgruppe 1.06.03.01 für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen finanziert und ist in der Haushaltsplanung für 2025 und 2026 bereits berücksichtigt. Die rechtliche Grundlage für die Leistungen der Erziehungsberatung und Jugendgerichtshilfe bilden die Paragrafen 28 und 52 des SGB VIII in Verbindung mit dem JGG, während die Neuzugewandertenberatung unter anderem auf dem Integrationsgesetz basiert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 36.Bilanzielle Übertragung von Grundstücksflächen von den Sport- und Bäderbetrieben Essen auf die Stadt EssenZur Vorlage · 1127/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1127/2024/6 der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) regelt die bilanzielle Übertragung verschiedener Grundstücksflächen im Rahmen eines Tauschgeschäfts. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2024 sollen diverse Flächen von den SBE in das Grundvermögen des Kernhaushalts der Stadt Essen übertragen werden.
Der Umfang der zu übertragenden Flächen umfasst unter anderem Areale des ehemaligen Sportplatzes Altenbergshof, des Sportplatzes Am Volkswald, der Bamlerstraße, der Hamburger Straße sowie der Mentingsbank. Zudem sind Teilflächen des Freibads West, des Kuhlhoffparks, des Freizeitbads Oase, der Sporthalle Hanielstraße sowie des Nord-Ost-Bads sowie Flächen in Schonnebeck und der Nöggerathstraße betroffen. Der gesamte zu übertragende Vermögenswert beläuft sich auf 975.331 Euro.
Im Gegenzug für diese Übertragung erhält die SBE ein Grundstück in der Hülsmannstraße 92 mit einer Größe von 4.973 Quadratmetern und einem Tauschwert von 900.000 Euro. Die Übertragung der Flächen soll sachgerecht auf die Fachbereiche 60, 66 oder 67 erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen sowie den Haupt- und Finanzausschuss und eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 37.Sportanlage Schillerwiese: Umbau in eine vereinsunabhängige Breiten- und FreizeitsportanlageZur Vorlage · 1603/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Planung für den Umbau der Sportanlage Schillerwiese zu beschließen. Das Vorhaben sieht die Entwicklung einer vereinsunabhängigen Breiten- und Freizeitsportanlage sowie die Sanierung des Umkleidegebäudes vor.
Für die Sanierung der Umkleiden sind Kosten in Höhe von 306.000 Euro netto veranschlagt, wobei im Jahr 2025 zunächst 75.000 Euro netto für die ersten Leistungsphasen bereitgestellt werden sollen. Der Umbau der Sportanlage umfasst geplante Kosten von 690.000 Euro netto, wovon 225.000 Euro netto für die Planungsleistungen im Jahr 2025 vorgesehen sind. Die Gesamtkosten für die Freiraumplanungen werden auf rund 4,6 Millionen Euro netto geschätzt.
Die Umsetzung basiert auf der sogenannten Variante 1 und beinhaltet unter anderem eine multifunktionale Naturrasenfläche, zwei Beachvolleyballfelder sowie eine 400 Meter lange Kunststofflaufbahn mit Anschluss für Rollschuhstrecken. Weitere Bestandteile des Projekts sind ein Multifunktionsspielfeld, eine Boulderwand an der Natursteinmauer, die Erweiterung eines Spielplatzes um eine Parkour-Anlage sowie ein Calisthenicsbereich. Die Planung sieht zudem eine geschlechtergerechte Aufteilung der Sanitäranlagen, eine Kaltlufthalle mit Lärmschutz, eine barrierefreie Gestaltung inklusive Blindenleitsystem sowie eine neue Beleuchtung vor.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 38.Bau und Baubeginn Trendsportanlage für Jugendliche: Parkouranlage im BenderparkZur Vorlage · 1433/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer neuen Parkouranlage im Benderpark in Essen-Kupferdreh beschließen. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung eines etwa 555 Quadratmeter großen Teilbereichs des dortigen Spielplatzes vor, um ein Angebot für Trendsportarten wie Parkour, Calisthenics und Reha-Elemente zu schaffen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden auf 288.000 Euro beziffert. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 bisher nicht als Einzelmaßnahme veranschlagt ist, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in gleicher Höhe beantragt. Die Deckung der Kosten soll über das Projekt „Öfftl. Grün: Skater- und Parkouranlagen“ erfolgen.
Die Planung des Landschaftsarchitekturbüros Ulenberg Illgas basiert unter anderem auf der Einbindung von Jugendlichen sowie lokalen Akteuren wie dem Bürgerverein Kupferdreh und dem Turnverein Kupferdreh. Die Anlage soll verschiedene Schwierigkeitsgrade ermöglichen, wobei Elemente wie Betonmauern, Stangenkombinationen und eine bis zu drei Meter hohe Wandscheibe vorgesehen sind. In den Bereichen, in denen dies nach DIN-Vorgaben notwendig ist, wird ein stoßdämpfender Kunststoffbelag verlegt; bestehendes Klinkerpflaster soll nach Möglichkeit wiederverwendet werden. Nach der Entscheidung über die Mittelbereitstellung durch den Rat sollen die Planungen fortgesetzt und die entsprechenden Leistungen ausgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Verlängerung des Probebetriebes auf der Linie E33 in modifizierter Form und Einstellung der danach parallel verlaufenden Linie E64Zur Vorlage · 1388/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine modifizierte Weiterführung der Buslinie E33 sowie die Einstellung der parallel verlaufenden Linie E64 vor. Die Linie E33 wurde am 1. Dezember 2023 als Testbetrieb zwischen Steele und Horst eingeführt, um die Anbindung an die S-Bahn-Linie 3 zu ergänzen.
Im Rahmen der geplanten Anpassung soll die Linie E33 das Steeler Zentrum über die Haltestellen Grendtor, Grendplatz und Paßstraße anfahren. Durch diese Streckenführung wird ein Parallelverkehr zur S-Bahn-Linie 3 vermieden. Die Betriebszeiten sollen sich von Montag bis Freitag auf etwa 7:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag auf 8:00 bis 14:00 Uhr festlegen. Zudem werden die Haltestellen Eisenwerk, Wisthoff und Pläßweidenweg in das Angebot aufgenommen. Da die Linie E33 das Angebot der Linie E64 übernimmt, soll der sogenannte Marktbus eingestellt werden.
Das angepasste Angebot ist für den Zeitraum vom Jahresbeginn 2025 bis zum Fahrplanwechsel am 6. Januar 2026 vorgesehen. In dieser Zeit sollen die Fahrgastzahlen durch einen unabhängigen Beobachter erhoben werden, um eine Entscheidung über das Angebot ab dem VRR-weiten Fahrplanwechsel im Januar 2026 vorzubereiten. Die kalkulierten Kosten für den Zeitraum belaufen sich nach Abzug der Einsparungen durch die Einstellung der Linie E64 auf etwa 250.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Kostensteigerung Rad- und Gehwegeverbindung Holthuser Tal / KampmannbrückeZur Vorlage · 1461/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kosten für die Baumaßnahme Geh- und Radwegverbindung Holthuser Tal erhöhen sich von ursprünglich 1.400.000 EUR auf nun 2.945.000 EUR. Die Vorlage 1461/2024/6 führt für diese Steigerung um 1.545.000 EUR verschiedene Faktoren an, darunter die Sanierung von Stützmauern in Höhe von etwa 600.000 EUR, erforderliche Bahnsicherungsmaßnahmen für circa 460.000 EUR sowie die Installation eines Geogitters für rund 150.000 EUR. Weitere Kostenpunkte umfassen spezialisierte Ingenieurleistungen in Höhe von 200.000 EUR, Rodungsarbeiten für etwa 80.000 EUR sowie die Verbreiterung des Bahndamms um circa 55.000 EUR. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt teilweise durch Fördermittel des Landes NRW, die bis zu 80 Prozent der förderfähigen Baukosten in Höhe von 2.585.000 EUR abdecken können. Der städtische Eigenanteil beträgt 618.000 EUR. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Baukostenerhöhung beschließt, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII die Planung zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage durch die Fraktion Grün und Gruga erfolgt im November 2024 im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
Zudem enthält die Vorlage Berechnungen zur CO2-Minderung durch eine Verlagerung des Verkehrsaufkommens vom Kraftfahrzeug auf das Fahrrad. Ziel ist es, bis zum Jahr 2035 einen Anteil von 25 Prozent der Wege durch das Fahrrad zu erreichen. Basierend auf der Haushaltsbefragung von 2019, die eine tägliche Fahrleistung von 16.330.000 Personenkilometern ausweist, wird eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um circa 9.300 Tonnen pro Jahr prognostiziert, sofern ein Anteil von einem Prozent der Wege vom Kfz-Verkehr auf das Fahrrad verlagert wird.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Sachsenring", "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Kütingsgarten bis Zweibachegge" und "Fahrbahnerneuerung Bochumer Landstraße von Renzelweg bis Stadtgrenze"Zur Vorlage · 1506/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1506/2024/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn von drei Straßenbaumaßnahmen an der Bochumer Landstraße. Das Vorhaben umfasst die Umgestaltung des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Sachsenring sowie die Erneuerung der Fahrbahnen im Abschnitt zwischen Kütingsgarten und Zweibachegge sowie im Bereich zwischen Renzelweg und der Stadtgrenze.
Die Kosten für die Umgestaltung des Knotenpunktes Bochumer Landstraße/Sachsenring werden mit 13.720.000 EUR veranschlagt, wovon 8.224.000 EUR als zuwendungsfähig eingestuft werden. Für die Fahrbahnerneuerung zwischen Kütingsgarten und Zweibachegge belaufen sich die Kosten auf etwa 1.323.000 EUR, wobei ein städtischer Eigenanteil von 330.700 EUR anfällt. Ein entsprechender Förderantrag für das Jahr 2025 wurde bereits eingereicht. Die Maßnahmen im Abschnitt zwischen Renzelweg und der Stadtgrenze werden mit Kosten von rund 1.519.000 EUR und einem Eigenanteil von 379.700 EUR beziffert. Der Baubeginn ist für Mitte 2025 vorgesehen, wobei eine Bauzeit von etwa zweieinhalb Jahren kalkuliert wird.
Die Finanzierung der Mittel für die Jahre 2025 und 2026 soll budgetneutral über die Haushaltsplananmeldung erfolgen. Für den Knotenpunkt Bochumer Landstraße/Sachsenring wird eine jährliche CO2e-Erhöhung von 55 Tonnen prognostiziert, was 11 Prozent des Schwellenwertes entspricht. Die Vorlage sieht vor, dass die Bezirksvertretung VII die Informationen zur Kenntnis nimmt. Zudem sollen der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie der Haupt- und Finanzausschuss Empfehlungen abgeben, damit der Rat der Stadt den Bau und Baubeginn der Maßnahmen beschließt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Sternschule, Brigittastraße 34 hier: Sanierung des Bestandsgebäudes und Entnahme der Bestandssanierung aus dem Förderprogramm Gute SchuleZur Vorlage · 1121/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Generalsanierung des Bestandsgebäudes der Sternschule in der Brigittastraße beschließen. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 6,1 Millionen Euro. Mit dem Beschluss wird gleichzeitig beantragt, die Bestandssanierung aus dem Förderprogramm „Gute Schule“ zu entnehmen und stattdessen aus dem ordentlichen Haushalt der Stadt Essen zu finanzieren.
Ursprünglich war lediglich eine Teilmaßnahme am Bestandsgebäude vorgesehen, um den Anschluss an den bereits weit fortgeschrittenen Erweiterungsbau zu gewährleisten. Aufgrund vertiefter Planungen wurde jedoch die Notwendigkeit einer umfassenden Sanierung des gesamten Gebäudes aus den 1960er-Jahren festgestellt. Dies umfasst insbesondere Arbeiten an der Trinkwasser- und Heizungsanlage sowie Anpassungen im Brandschutz und die Beseitigung von Schadstoffen. Im Zuge dessen wird auch die ehemalige Hausmeisterwohnung entfallen, während der ehemalige Speisesaal für die schulische Nutzung umgebaut wird.
Der Zeitplan sieht vor, dass nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus Ende 2024 zunächst eine Schadstoffsanierung bis Mitte 2025 erfolgt. Die anschließende Sanierungsphase soll etwa 24 Monate dauern und voraussichtlich im Sommer 2027 abgeschlossen sein. Während der Bauarbeiten wird der Schulbetrieb vorerst in den neuen Erweiterungsbau ausgelagert, wobei für bestimmte Jahrgangsstufen Räumlichkeiten in der Rosastraße als Interimsstandort vorgesehen sind. Die Finanzierung der verbleibenden Kosten soll durch Budgetumschichtungen im Zeitraum von 2025 bis 2027 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (36. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Herrichtung / Instandsetzung der "Werkhallen" auf dem städtischen Grundstück Im Hesselbruch 5 hier: Bau- und BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1435/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Baubeginn für die Generalsanierung der Werkhallen auf dem städtischen Grundstück Im Hesselbruch 5 beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Budget von insgesamt 308.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel genehmigt.
Die betroffenen Stahlhallen werden im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Arbeit & Bildung Essen GmbH (ABEG) genutzt, wobei ein Teil der Fläche der Stadt für eigene Zwecke zur Verfügung steht. Aufgrund von Witterungseinflüssen besteht Sanierungsbedarf an den Dächern, den Fassaden und den Toren sowie an der Bodenabdichtung. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Erneuerung der Dachflächen mit wärmeisolierenden Sandwichelementen, Metallarbeiten sowie die Instandsetzung der Tore und Pflasterungen, um die Nutzbarkeit als Lagerflächen sicherzustellen.
Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) kann die Arbeiten ausführen. Die geschätzten Gesamtkosten von 308.000 Euro beinhalten die Mehrwertsteuer sowie Baunebenkosten. Die Finanzierung des Vorhabens soll durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Baubeginn einstimmig beschlosssen; Mittelbereitstellung einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2023Zur Vorlage · 1722/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird in seiner Sitzung am 27. November 2024 über den Jahresabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2023 entscheiden. Auf Grundlage des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes liegt ein Beschlussvorschlag vor, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.
Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde im April 2024 vom Kämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt führte zu einigen redaktionellen Änderungen in den Texten des Abschlusses, wobei keine wesentlichen Änderungen der Zahlen erforderlich waren.
Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes gibt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Essen wieder. Die Prüfung ergab die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. Da keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts vorliegen, wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Das Rechnungsprüfungsamt stellt fest, dass keine Tatsachen der Feststellung des Abschlusses oder der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Verwendung des Jahresüberschusses 2023Zur Vorlage · 1241/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2023 über die Verwendung des Jahresüberschusses informiert. Die Ergebnisrechnung der Stadt zum 31. Dezember 2023 weist einen Gesamtergebniswert von 16.053.514,46 Euro aus. Da der Anteil des Produktbereichs 17 in Höhe von 3.369.460,41 Euro zweckgebunden für die rechtlich unselbstständigen Stiftungen bestimmt ist und der Stadt nicht zur freien Verfügung steht, verbleibt ein bilanzieller Jahresüberschuss von 12.684.054,05 Euro für die Produktbereiche 1 bis 16.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diesen Betrag von 12.684.054,05 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Nach den Regelungen des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen erfolgt diese Zuweisung nach der Feststellung des Jahresabschlusses automatisch, sofern der Rat keine Umbuchung in die allgemeine Rücklage beschließt. Durch die Verwendung des Überschusses erhöht sich der Bestand der Ausgleichsrücklage von zuvor null Euro auf 12.684.054,05 Euro. Die Vorlage wird im Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 sowie im Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 zur Kenntnis gebracht.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 46.Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · 1449/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023 umfasst die Kernverwaltung, zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie insgesamt 21 Unternehmen, davon 15 voll zu konsolidierende und sechs nach der Equity-Methode bewertete Einheiten. Die Gesamtertragslage weist einen Gesamtbilanzgewinn von 13,8 Millionen Euro aus, was einer Steigerung von 5,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die ordentlichen Gesamterträge beliefen sich auf 4.829,6 Millionen Euro bei Aufwendungen von 4.743,7 Millionen Euro. Das Gesamtfinanzergebnis liegt mit -84,4 Millionen Euro um 18,7 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Die Bilanzsumme stieg auf 9.130,5 Millionen Euro an, während das Anlagevermögen 8.173,4 Millionen Euro beträgt.
Das Eigenkapital erhöhte sich von 176,3 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 185,0 Millionen Euro zum Ende des Berichtsjahres. Aufgrund eines Korrekturpostens in Höhe von 232,4 Millionen Euro besteht gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW weiterhin eine Überschuldung. Die allgemeine Rücklage weist seit dem 31. Dezember 2013 keinen positiven Bestand mehr aus. Ein Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 HVO ergab sich im Berichtsjahr in Höhe von 46,3 Millionen Euro, wobei 45,7 Millionen Euro auf Wertanpassungen bei Finanzanlagen entfallen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein separater Beteiligungsbericht wird als gesonderte Vorlage eingebracht.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 47.Beteiligungsbericht 2024Zur Vorlage · 1424/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Beteiligungsbericht 2024 vorgelegt, der die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der städtischen Beteiligungen dokumentiert. Obwohl durch den Gesamtabschluss der Stadt Essen eine separate Berichterstattung nicht zwingend erforderlich ist, wird dieser Bericht zur Gewährleistung von Transparenz und Kontinuität fortgeführt. Der Fokus des Berichts liegt auf der Einzeldarstellung der jeweiligen Beteiligungen.
Zum 31. Dezember 2023 war die Stadt Essen an 63 Unternehmen beteiligt, darunter 49 GmbHs, drei AGs, zehn GmbH & Co. KGs sowie eine eG. Zudem umfasst der Bericht Informationen zu den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Essener Systemhaus und Sport- und Bäderbetriebe Essen. Die finanzwirtschaftlichen Angaben basieren auf den geprüften Jahresabschlüssen zum Ende des Jahres 2023, mit Ausnahmen für die Theater und Philharmonie Essen GmbH sowie den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH.
Für die Mehrheitsbeteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden 9.415 Vollzeitäquivalente als Beschäftigte ausgewiesen. Der Personalaufwand belief sich auf rund 596,5 Millionen Euro bei einem Umsatzvolumen von etwa 1,45 Milliarden Euro. Der Jahresfehlbetrag lag bei 22,4 Millionen Euro. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rat der Stadt Essen werden den Bericht im November 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 48.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht II/2024 zum Prognosestichtag 30.September 2024Zur Vorlage · 1543/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Finanzcontrolling-Bericht II/2024 der Stadt Essen liegt zur Information in den zuständigen Gremien vor. Die Vorlage mit der Nummer 1543/2024/2 enthält eine Prognose über die Haushaltsentwicklung im laufenden Jahr 2024. Als Grundlage für diese Berechnungen dienen die zum Stichtag 30. September 2024 vorliegenden Erkenntnisse sowie der entsprechende Buchungsstand.
Die Behandlung des Berichts ist für zwei Termine in den politischen Gremien vorgesehen. Zunächst wird die Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung am 20. November 2024 zur Kenntnis gebracht. Im Anschluss soll der Rat der Stadt Essen den Bericht in seiner Sitzung am 27. November 2024 ebenfalls zur Kenntnis nehmen. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei der Stadtkämmerei. Der Bericht dient dazu, die voraussichtliche Entwicklung des Haushalts auf Basis der Daten des dritten Quartals darzustellen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 49.Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen aufgrund des 3.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 1310/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1310/2024/2 sieht eine Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen der Stadt Essen vor. Grundlage hierfür ist das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ziel der Maßnahme ist es, Kleinst-, kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung, also der Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu befreien. Damit soll der Verwaltungsaufwand für diese Unternehmen gesenkt werden, während die Berichtspflicht für große Kapitalgesellschaften bestehen bleibt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Befreiung der betroffenen Gesellschaften beschließt und die entsprechenden Anpassungen in den Gesellschaftsverträgen vornimmt. Dies geschieht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung. Die Änderungen betreffen konkret die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.
Der zeitliche Ablauf sieht eine Beratung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus am 19. November 2024 vor. Die Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 27. November 2024 sowie den 18. Dezember 2024 vorgesehen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage liegt vor und wird auf Stufe 1 als positiv bewertet. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind gegeben. Federführend für die Vorlage ist das Beteiligungsmanagement.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 50.Änderung der Satzung des SeniorenratesZur Vorlage · 1521/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der Satzung des Seniorenrates entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen dient dazu, notwendige Anpassungen vorzunehmen, da bei einem früheren Verfahren die Empfehlungsbeschlüsse zur Änderung der Satzung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen unter anderem die Zusammensetzung des Seniorenrates. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Essen bestellt, wobei neun Vertreter auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen benannt werden sollen. Dabei soll jede Fraktion mindestens ein Mitglied stellen, während die restlichen Plätze nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt werden. Zudem wird ein Verfahren für die Nachbesetzung ausgeschiedener Mitglieder festgelegt.
Inhaltlich wird zudem klargestellt, dass die Stadt Essen die Kosten für eine barrierefreie Durchführung der Sitzungen sowie notwendige Unterstützungsleistungen übernimmt. Die Geschäftsführung des Seniorenrates erfolgt durch die Verwaltung. Die Tätigkeit der Ratsmitglieder bleibt ehrenamtlich, wobei Regelungen zum Nachteilsausgleich gemäß der Hauptsatzung gelten. Zudem erhalten die Vorsitzenden die Befugnis, in dringenden Angelegenheiten Vorlagen vorab zur Kenntnis zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Der Beschlussweg sieht Beratungen im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.11.2024 · Seniorenrat (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Ersatzbenennung für den SeniorenratZur Vorlage · 1618/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät in seiner Sitzung am 27. November 2024 über die Ersatzbenennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Seniorenrat. Der Antrag des Amtes für Soziales und Wohnen regelt die Nachfolge für das bisherige stellvertretende Mitglied der AWO Essen, Klaus Johannknecht, welcher aus gesundheitlichen Gründen von seinem Amt zurückgetreten ist.
Die AWO Essen hat gemäß den Bestimmungen der Satzung eine neue Person für die Vertretung vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, Raimund Glitza zum stellvertretenden Mitglied des Seniorenrates zu bestellen. Er soll damit die Stellvertretung für das stimmberechtigte Mitglied der AWO Essen, Gisela Elbers, übernehmen.
Nach der Entscheidung durch den Rat wird der Seniorenrat die Personalie in seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient der formellen Sicherstellung der Vertretungsstruktur innerhalb des Gremiums.
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Beratungsfolge
- 04.12.2024 · Seniorenrat (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Umbesetzung im InklusionsbeiratZur Vorlage · 1383/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 27. November 2024 über eine Umbesetzung im Inklusionsbeirat. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen sieht einen Wechsel in der Zusammensetzung des Gremiums vor.
Die Neubesetzung basiert auf einem gemeinsamen Vorschlag des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit, in dem die in Essen vertretenen Organisationen, Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe organisiert sind. Im Rahmen des Umbesetzungsverfahrens sollen die Positionen eines ordentlichen Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds neu besetzt werden. Dabei ist ein Tausch zwischen zwei Personen vorgesehen: Eine bisherige stellvertretende Mitgliedschaft wird als ordentliches Mitglied neu besetzt, während die bisherige ordentliche Mitgliedschaft in die Rolle der stellvertretenden Mitgliedschaft wechselt.
Nach der Entscheidung durch den Rat wird der Inklusionsbeirat am 28. November 2024 über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Kriminalpräventiver Rat Essen – Jahresbericht 2022/2023Zur Vorlage · 1528/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kriminalpräventive Rat Essen hat seinen Jahresbericht für den Zeitraum 2022/23 vorgelegt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration und der Rat der Stadt Essen, für November 2024 vorgesehen.
Die Grundlage für das Gremium bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 23. Februar 2022. Da die Jahre 2022 und 2023 durch die Restrukturierung des Gremiums sowie den Beginn der Projektarbeiten geprägt waren, vereint dieser Bericht sowohl die jährliche Berichterstattung an die Ausschüsse als auch die zweijährige Veröffentlichungspflicht für die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bericht behandelt die Einführung in das Thema der kommunalen Kriminalprävention und stellt die konzeptionelle sowie organisatorische Struktur des restrukturierten Rates vor. Er umfasst die thematischen Schwerpunkte von vier Plenarsitzungen sowie die Arbeit von vier neu einberufenen Fachgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf weitere Projekte und geplante Veranstaltungen des Rates.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 54.Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst – Bericht über die Aktivitäten der Task-Force FachkräfteZur Vorlage · 0976/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes dient als erster Sachstandsbericht der Task-Force Fachkräfte (TAFF) zur Gewinnung und Bindung von Personal im Erziehungsdienst. Angesichts einer Prognose, wonach in Essen bis zum Jahr 2030 ein Bedarf von bis zu 1.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern über die bestehenden Ausbildungskapazitäten hinaus besteht, wurde die TAFF als Stabsstelle im Jugendamt eingerichtet. Die Task-Force, die seit August 2024 mit drei Mitarbeitenden besetzt ist, konzentriert sich auf die Bündelung fachpolitischer Informationen, die Förderung der Vernetzung sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes. Für das vierte Quartal 2024 ist zudem die Gründung des „Essener Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst“ geplant.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Zusammenarbeit mit Essener Trägern und Verbänden. Geplant ist die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen, wofür Finanzmittel für die Schuljahre 2025/26 und folgende vorgesehen sind. Neben der Positionierung der Erziehungsberufe im Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird die Anwerbung ausländischer Fachkräfte verfolgt, wobei im Jahr 2024 bereits vier Personen gewonnen werden konnten. Zukünftige Schwerpunkte liegen auf der Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen sowie der Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen für Quereinsteiger. Mittelfristig wird die Einrichtung einer trägerübergreifenden Beratungsstruktur für Quereinsteiger und Fachkräfte aus anderen Ländern angestrebt. Ein erneuter Bericht der Task-Force an den Rat und die zuständigen Ausschüsse ist nach den Sommerferien 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 55.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 56.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung Zweiter Fortschrittsbericht zur Umsetzung des SchulbauprogrammsZur Vorlage · 1392/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Fortschrittsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms mit Stand September 2024 dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Schulentwicklungsplanung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule, Bildung und Wissenschaft den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen.
Die Arbeitsgruppe Schulbau Essen wird durch den Geschäftsbereichsvorstand 7 geleitet. Zur Deckung des Personalbedarfs wurden 36,5 Planstellen geschaffen, von denen mit Stand September 2024 insgesamt 33 Mitarbeitende tätig sind. Im Bereich der Systemcontainer sind fünf von zehn Maßnahmen bereits in Nutzung, während die restlichen Maßnahmen zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 folgen werden. Zudem besteht Bedarf an elf Neubauten im Bereich SEP I.
Bei den Schulbauvorhaben ist für die Grundschule Bochold ein Grundstückserwerb erfolgt; für die Grundschule Rüttenscheid wurde das Areal Moltkestraße 31/33 erworben, wobei eine Entkernung und Aufstockung geplant ist. In Altendorf wurde der Neubau auf Flächen der Hüttmannschule beschlossen. Für weiterführende Schulen wurde in Kupferdreh ein Grundstück erworben. Im Bereich der Schulerweiterungen besteht Bedarf bei 36 Grundschulen, drei Förderschulen und 21 weiterführenden Schulen. Für fünf Standchaften ist eine Auftragsvergabe bis Anfang 2025 vorgesehen. Die Erweiterung der Gesamtschule Borbeck erfordert einen Erweiterungsneubau, wofür ein Ankaufsbeschluss für ein Grundstück in Gerschede erfolgt ist. Die Verwaltung nutzt zur Bedarfsdeckung eine Prioritätenliste.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.11.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 57.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Rates vom 25.09.2024
- 58.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 59.Mitteilungen der Verwaltung
- 60.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 61.Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht GelsenkirchenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 62.Grundstücksangelegenheiten in Essen-WerdenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 63.Grundstücksangelegenheiten in Essen-FreisenbruchErgebnis: einstimmig beschlossen
- 64.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil