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Vorlage

Herrichtung / Instandsetzung der "Werkhallen" auf dem städtischen Grundstück Im Hesselbruch 5 hier: Bau- und Baubeginnbeschluss

1435/2024/7 27.11.2024 Immobilienwirtschaft

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Baubeginn für die Generalsanierung der Werkhallen auf dem städtischen Grundstück Im Hesselbruch 5 beschließen. Das Vorhaben umfasst ein Budget von insgesamt 308.000 Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss der Rat der Stadt Essen die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel genehmigt.

Die betroffenen Stahlhallen werden im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Arbeit & Bildung Essen GmbH (ABEG) genutzt, wobei ein Teil der Fläche der Stadt für eigene Zwecke zur Verfügung steht. Aufgrund von Witterungseinflüssen besteht Sanierungsbedarf an den Dächern, den Fassaden und den Toren sowie an der Bodenabdichtung. Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem die Erneuerung der Dachflächen mit wärmeisolierenden Sandwichelementen, Metallarbeiten sowie die Instandsetzung der Tore und Pflasterungen, um die Nutzbarkeit als Lagerflächen sicherzustellen.

Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) kann die Arbeiten ausführen. Die geschätzten Gesamtkosten von 308.000 Euro beinhalten die Mehrwertsteuer sowie Baunebenkosten. Die Finanzierung des Vorhabens soll durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgen, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe im Projekt „Pool Planungsleistungen generell“ vorgesehen ist.

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