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Vorlage

Änderung der Satzung des Seniorenrates

1521/2024/5 27.11.2024 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der Satzung des Seniorenrates entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen dient dazu, notwendige Anpassungen vorzunehmen, da bei einem früheren Verfahren die Empfehlungsbeschlüsse zur Änderung der Satzung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen unter anderem die Zusammensetzung des Seniorenrates. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Essen bestellt, wobei neun Vertreter auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen benannt werden sollen. Dabei soll jede Fraktion mindestens ein Mitglied stellen, während die restlichen Plätze nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt werden. Zudem wird ein Verfahren für die Nachbesetzung ausgeschiedener Mitglieder festgelegt.

Inhaltlich wird zudem klargestellt, dass die Stadt Essen die Kosten für eine barrierefreie Durchführung der Sitzungen sowie notwendige Unterstützungsleistungen übernimmt. Die Geschäftsführung des Seniorenrates erfolgt durch die Verwaltung. Die Tätigkeit der Ratsmitglieder bleibt ehrenamtlich, wobei Regelungen zum Nachteilsausgleich gemäß der Hauptsatzung gelten. Zudem erhalten die Vorsitzenden die Befugnis, in dringenden Angelegenheiten Vorlagen vorab zur Kenntnis zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Der Beschlussweg sieht Beratungen im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.

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Dokumente

Beratungsfolge