Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 17.09.2024
- 2.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 1426/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen setzt Maßnahmen zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom März 2024 um, die die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern betreffen. Ein wesentlicher Bestandteil sind künftig institutionalisierte Austauschgespräche zwischen dem Oberbürgermeister bzw. seinen Vertretern und den Sicherheitsbehörden auf Landesebene. Ziel dieser Gespräche ist der regelmäßige Informationsaustausch, um etwa städtische Mitarbeiter für mögliche Zweifel an Trägern der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Zudem wurden die Dienstanweisungen für Zuwendungen an Dritte angepasst. Träger und Institutionen, die Förderungen im Bereich der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, müssen sich künftig ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz bekennen. Zudem ist die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rassismus und Antisemitismus, Voraussetzung für die Bewilligung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zum teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen.
Ergänzend wurde eine neue Dienstanweisung für Verträge im Bereich der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe erlassen. Vertragspartner der Stadt müssen hierbei entweder die entsprechende Erklärung abgeben oder sich einer vertraglichen Bestimmung unterwerfen, die das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus festschreibt. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sieht die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Einbürgerung - Verfahrensoptimierung
- 4.Kriminalpräventiver Rat Essen – Jahresbericht 2022/2023Zur Vorlage · 1528/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kriminalpräventive Rat Essen hat seinen Jahresbericht für den Zeitraum 2022/23 vorgelegt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration und der Rat der Stadt Essen, für November 2024 vorgesehen.
Die Grundlage für das Gremium bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 23. Februar 2022. Da die Jahre 2022 und 2023 durch die Restrukturierung des Gremiums sowie den Beginn der Projektarbeiten geprägt waren, vereint dieser Bericht sowohl die jährliche Berichterstattung an die Ausschüsse als auch die zweijährige Veröffentlichungspflicht für die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bericht behandelt die Einführung in das Thema der kommunalen Kriminalprävention und stellt die konzeptionelle sowie organisatorische Struktur des restrukturierten Rates vor. Er umfasst die thematischen Schwerpunkte von vier Plenarsitzungen sowie die Arbeit von vier neu einberufenen Fachgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf weitere Projekte und geplante Veranstaltungen des Rates.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1538/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1538/2024/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 auf Grundlage des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Für den Haushalt 2024 wurden rund 5,6 Millionen Euro bereitgestellt, wobei ein Gesamtergebnis von etwa 5,19 Millionen Euro erwartet wird. Das Finanzvolumen für die Jahre 2025 und 20kom6 soll voraussichtlich ebenfalls bei jährlich 5,6 Millionen Euro liegen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration soll den vorläufigen Jahresabschluss 2024 sowie die Übersicht der bezirklichen Maßnahmen 2024 zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Weiterführung von Strukturmaßnahmen und Handlungsansätzen sowie die Aufnahme von Initial- und Erprobungsprojekten beschlossen. Für das Jahr 2025 werden 43 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, darunter 15 institutionelle Handlungsansätze mit einem Planungsansatz von circa 3,48 Millionen Euro für 2025 und 3,52 Millionen Euro für 2026.
Das Budget für unterjährige und neue Maßnahmen umfasst 257.000 Euro für bezirkliche Integrationsarbeit sowie jährlich 100.000 Euro für Initial- und Erprobungsprojekte. Für das Jahr 2025 werden vier neue Maßnahmen mit einem Finanzbedarf von 98.449 Euro vorgeschlagen. Bei Maßnahmen mit einem Volumen von über 10.000 Euro ist eine Prüfung durch die Kämmerei vorgesehen. Die Gesamtaufwendungen im Rahmen des Konzepts belaufen sich für 2025 auf etwa 5,14 Millionen Euro und für 2026 auf etwa 5,12 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.Motto und Jury des Integrationspreises "Zusammenleben in Essen" 2025Zur Vorlage · 1486/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Integrationspreis „Zusammenleben in Essen“ im Jahr 2025 wurden Vorschläge für das Motto und die Jury-Besetzung vorgelegt. Die Auszeichnung richtet sich an Personen mit Fluchtgeschichte, die seit dem Jahr 2015 nach Essen gekommen sind und durch ihr Engagement zur Gemeinschaft beigetragen haben. Als thematische Schwerpunkte werden die Mottos „10 Jahre nach der Flucht – Neue Wurzeln schlagen“ oder „10 Jahre Fluchtgeschichte: Persönliche Wege des Ankommens“ vorgeschlagen.
Die Jury zur Auswahl der Preisträger wird unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters zusammengesetzt. Die Besetzung soll zwei Personen aus dem Vorstand des Integrationsrates, zwei weitere Ratsmitglieder des Gremiums sowie zwei themenspezifische Vertretungen umfassen. Als mögliche Vertreter der Fachbereiche werden Mitglieder von Organisationen wie ProAsyl Essen oder dem Essener Verbund der Immigrantenvereine sowie die AG Wohlfahrt vorgeschlagen. Der Integrationsrat entscheidet über die endgültige Festlegung des Mottos und der Jury auf Grundlage der Vorschläge des Kommunalen Integrationszentrums. Die detaillierten Kriterien für die Vergabe werden durch das Kommunale Integrationszentrum veröffentlicht.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2023/2024Zur Vorlage · 1043/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht „Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2023/2024“ liegt zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien vor. Die Jugendberufsagentur (JBA) ist ein regionaler Zusammenschluss aus der Agentur für Arbeit, dem JobCenter, dem Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule. Der Bericht dokumentiert die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und beschreibt, wie Ressourcen verschiedener Institutionen gebündelt werden, um Jugendliche und junge Erwachsene zu unterstützen. Er enthält zudem statistische Daten zur Entwicklung der Agentur.
In der Darstellung der Entwicklungen des Jahres 2023 werden Themen wie Fluchtmigration, die Auswirkungen der Inflation auf Wirtschaftsbetriebe sowie Prozesse der Identitätsentwicklung angeführt. Um den kommunalen Bedarfen zu begegnen, wurden Arbeitsbereiche in den Feldern Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit ausgeweitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen, verwiesen in UA Soziales und UA Jugend (gemeinsame Sitzung)
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen, verwiesen in UA Soziales und UA Jugend (gemeinsame Sitzung) - 8.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1395/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (1395/2024/4) regelt die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen für die Jahre 2025 und 2026. Der Beschlussvorschlag sieht die Finanzierung von drei verschiedenen Arbeitsbereichen vor, wobei die vertraglichen Regelungen mit den beteiligten Trägern bis zum 31. Dezember 2026 befristet sind.
Im ersten Bereich sollen jährlich 210.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung bereitgestellt werden. Die Leistungen werden durch verschiedene Träger wie den AWO Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen, den Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. erbracht. Ein zweiter Bereich umfasst die jährliche Übernahme von 40.000 Euro für die Begleitung im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen. Der dritte Bereich sieht jährlich 20.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) vor, wobei die Umsetzung durch die AWO, den Paritätischen Essen, PlanB Ruhr e.V., SoNII e.V. sowie die Jugendberufshilfe Essen erfolgt.
Der jährliche Finanzbedarf beläuft sich auf insgesamt 270.000 Euro und entspricht damit dem Budget von 2024. Die Kosten werden über die Produktgruppe 1.06.03.01 für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen finanziert und ist in der Haushaltsplanung für 2025 und 2026 bereits berücksichtigt. Die rechtliche Grundlage für die Leistungen der Erziehungsberatung und Jugendgerichtshilfe bilden die Paragrafen 28 und 52 des SGB VIII in Verbindung mit dem JGG, während die Neuzugewandertenberatung unter anderem auf dem Integrationsgesetz basiert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.aSachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Sockelbetrag für die Maßnahmen der Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister ab dem Jahr 2024 anzuheben. Pro Vollzeitäquivalent soll der Betrag auf 58.000 Euro steigen, was einem jährlichen Mehraufwand von 52.000 Euro gegenüber dem bisherigen Budget von 720.000 Euro entspricht. Die Finanzierung umfasst Personalausgaben nach E4 TVöD, eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent sowie Sachkosten und Leitungsanteile. An dem Programm sind die Träger Caritas-SkF-Essen gGmbH, Diakoniewerk Essen, Arbeiterwohlfahrt Essen und Sofa e.V. beteiligt. Für das Jahr 2023 wurden pro Vollzeitäquivalent 1.757 Bürgerkontakte sowie 49 gemeinsame Aktionen verzeichnet. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“.
Parallel dazu befasst sich die Vorlage mit kriminalpräventiven Maßnahmen für das Jahr 2024. Diese konzentrieren sich auf die Themen Gewaltbereitschaft, die Zusammenarbeit mit Schulen, den Umgang mit Waffen sowie den Konsum von Substanzen. Ziel der Maßnahmen ist die Förderung der Sicherheit im Quartier sowie die Verringerung der Jugendkriminalität. Das Netzwerk umfasst ein Vollzeitäquivalent und umfasst im Bezirk 54 Netzwerktreffen sowie 10 Gruppenangebote. Zur Qualitätsentwicklung sollen die erreichten Kinder, Jugendlichen und Familien künftig einheitlich erfasst werden. Die Maßnahmen dienen der präventiven Quartiersarbeit und Stadtteilentwicklung. Eine Entscheidung des Rates ist für den 27. November 2024 vorgesehen, während die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat lediglich Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.bVerlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei JahreZur Vorlage · 1398/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Verlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der Anerkennung um zwei Jahre sowie die Zuordnung zur Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor. Der Beschlussvorschlag wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterbreitet.
Der im Jahr 2016 gegründete Verein ist seit 2018 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Die Satzung des Vereins umfasst die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz sowie bürgerschaftlichen Engagements, mit einem Fokus auf die Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund. Zu den Angeboten gehören die Beratung und Begleitung junger Menschen ohne Bleiberecht sowie Projekte wie das „Soziale Lernen“ an der Hauptschule Glückauf in Essen-Altenessen. Des Weiteren werden Frauengruppen in Essen-Altendorf sowie Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien mit libanesischer Einwanderungsgeschichte durchgeführt. Laut dem Sachverhalt besteht eine hohe Nachfrage nach den Vereinsangeboten, was teilweise zur Bildung von Wartelisten führt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die Tätigkeit von Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlichen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.cVerlängerung der Anerkennung des Vereins Life & Culture Factories als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei JahreZur Vorlage · 1400/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss plant, die Anerkennung des Vereins Life & Culture Factories als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre zu verlängern. Mit dieser Verlängerung ist eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 vorgesehen, welche andere Träger der Jugendarbeit umfasst. Der Verein war zuvor bereits für ein Jahr anerkannt worden.
Die Tätigkeit des Vereins beinhaltet unter anderem das Forumtheater Altenessen. Durch interaktive Theatermethoden werden Schüler und Jugendliche in die Ausehaltung mit sozialen Realitäten einbezogen, um gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt zudem auf der ressourcenorientierten Begleitung von jungen Erwachsenen, insbesondere bei fehlenden Schul- oder Berufsabschlüssen, um deren Selbstwirksamkeit und Zukunftsfähigkeit zu fördern. Das Leitbild des Vereins umfasst dabei die Inklusion und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Der Verein erfüllt laut der Vorlage die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat werden über den Sachverhalt zur Kenntnisnahme informiert.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Basis-Lärmaktionsplan 2024 (4. Runde)Zur Vorlage · 1326/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung des Basis-Lärmaktionsplans 2024. Dieser Plan ist Teil der vierten Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Vorgaben. Da die ursprüngliche Frist im Juli 20<0xC2>24 nicht eingehalten werden konnte, wurde eine Verlängerung bis zum 18. Oktober 2024 gewährt. Der aktuelle Prozess erfolgt zweistufig: Zunächst erstellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Basis-Lärmkartierung auf Grundlage vorhandener Daten, woraufhin bis Mitte 2025 eine detaillierte kommunale Aktualisierung folgen soll.
Der vorliegende Plan umfasst Lärmkarten für den Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrieverkehr sowie Informationen zu betroffenen Wohngebieten, Schulen und Krankenhäusern. Die Auswertung zeigt, dass insbesondere der Straßen- und Schienenverkehr die Bevölkerung beeinflusst, während die Werte für Fluglärm und Gewerbelärm unter den festgelegten Auslösewerten liegen. Aufgrund neuer Berechnungsmethoden sind die Ergebnisse nicht direkt mit der vorangegangenen Planungsrunde vergleichbar. Der Fokus liegt auf der Fortführung bestehender Maßnahmen wie Straßensanierungen und technischen Anpassungen im Schienenverkehr. Neue Maßnahmen sind derzeit als Prüfaufträge ohne unmittelbare finanzielle Auswirkungen für die Stadt Essen aufgenommen.
Im Rahmen der Beteiligung im August 2024 gingen 107 Meldungen aus der Bevölkerung sowie 15 Meldungen von Trägern öffentlicher Belange ein. Die Verwaltung plant, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans bis zum Ende des zweiten Quartals 2025 abzuschließen und bereitet bereits den Datenaustausch für die fünfte Runde ab 2027 vor.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.09.2024 · Rat der Stadt Essen (34. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Änderung der Satzung des SeniorenratesZur Vorlage · 1521/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der Satzung des Seniorenrates entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen dient dazu, notwendige Anpassungen vorzunehmen, da bei einem früheren Verfahren die Empfehlungsbeschlüsse zur Änderung der Satzung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen unter anderem die Zusammensetzung des Seniorenrates. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt Essen bestellt, wobei neun Vertreter auf Vorschlag der im Rat vertretenen Fraktionen benannt werden sollen. Dabei soll jede Fraktion mindestens ein Mitglied stellen, während die restlichen Plätze nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt werden. Zudem wird ein Verfahren für die Nachbesetzung ausgeschiedener Mitglieder festgelegt.
Inhaltlich wird zudem klargestellt, dass die Stadt Essen die Kosten für eine barrierefreie Durchführung der Sitzungen sowie notwendige Unterstützungsleistungen übernimmt. Die Geschäftsführung des Seniorenrates erfolgt durch die Verwaltung. Die Tätigkeit der Ratsmitglieder bleibt ehrenamtlich, wobei Regelungen zum Nachteilsausgleich gemäß der Hauptsatzung gelten. Zudem erhalten die Vorsitzenden die Befugnis, in dringenden Angelegenheiten Vorlagen vorab zur Kenntnis zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Der Beschlussweg sieht Beratungen im Seniorenrat sowie im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor, bevor die endgültige Entscheidung im Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.11.2024 · Seniorenrat (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) im Jahr 2025Zur Vorlage · 1491/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) soll die Sitzungstermine für das Jahr 2025 zur Kenntnis nehmen. Die entsprechende Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen legt hierfür einen Plan vor, der verschiedene zeitliche Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Bei der Festlegung der Termine wurden die Sitzungszeiten des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses herangezogen. Ebenso flossen die Schulferien in Nordrhein-Westfalen in die Planung ein, um eine Abstimmung mit den Oster-, Pfingst-, Sommer- sowie Herbstferien zu gewährleisten.
Für das Jahr 2025 werden Sitzungen an folgenden Dienstagen vorgeschlagen: 18. Februar, 18. März, 20. Mai, 17. Juni und 2. September. Die letzte Sitzung des Jahres ist für den 25. November 2025 angesetzt und soll als konstituierende Sitzung des Fachausschusses dienen.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.aBeratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1539/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) berät über den Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025 und 2026. Die Planung umfasst verschiedene Teilpläne und Investitionsmaßnahmen, darunter Leistungen für Asylbewerber, die soziale Sicherung nach dem SGB II, SGB IX und der Grundsicherung sowie Elterngeld, Wohngeld und die interkulturelle Arbeit.
Der Gesamtzuschussbedarf auf Ausschussebene wird für das Jahr 2025 auf rund 366,6 Millionen Euro und für 2026 auf rund 363,5 Millionen Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung eines globalen Minderaufwands von 2,4 Millionen Euro im Jahr 2025 beziehungsweise 4,8 Millionen Euro im Jahr 2026 ergibt sich ein bereinigter Gesamtzuschussbedarf von 364,2 Millionen Euro für 2025 und 358,6 Millionen Euro für 2026. Der größte Anteil des Zuschussbedarfs entfällt im Jahr 2025 auf den Fachbereich 50 mit etwa 201,9 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Rat der Stadt die aufgeführten Teilpläne sowie die Veränderungen der Planansätze zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Der Teilfinanzplan für den Zeitraum 2025/2026 weist für die laufende Verwaltungstätigkeit im Jahr 2025 Einzahlungen von 1.049.471 Euro und Auszahlungen von 1.397.465 Euro aus. Die geplanten Auszahlungen für Investitionen belaufen sich im Jahr 2025 auf rund 7,1 Millionen Euro und im Jahr 2026 auf rund 6,5 Millionen Euro. Diese Investitionen umfassen die Beschaffung von Sachanlagevermögen für verschiedene Fachbereiche, wobei im Fachbereich 50 umzugsbedingte Maßnahmen vorgesehen sind. Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage als nicht relevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — geschoben in den Rat
Ergebnis: geschoben in den Rat - 13.bUmsetzung einer intensiv beschützten Wohnform für psychisch kranke Erwachsene im Rahmen der Eingliederungshilfe in EssenZur Vorlage · 1606/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant gemeinsam mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Arbeitsgemeinschaft zur Planung und Koordinierung der psychosozialen Einrichtungen in Essen (AG PlaKo) die Umsetzung einer intensiv beschützten Wohnform für psychisch kranke Erwachsene. Ziel ist die Schaffung von 10 bis 12 Plätzen, um eine wohnortnahe Versorgung insbesondere für Personen mit einem Unterbringungsbeschluss gemäß § 1831 BGB zu ermöglichen. Bisher fehlten in Essen entsprechende geschützte Plätze, was dazu führte, dass Betroffene häufig in andere Bundesländer verlegt werden mussten.
Die Zielgruppe umfasst Menschen mit schweren oder chronifizierten Psychosen, Suchterkrankungen sowie Persönlichkeitsstörungen oder herausforderndem Verhalten. Als Anbieter für die Umsetzung haben sich das Diakoniewerk Essen e.V. und das evangelisch freikirchliche Sozialwerk e.V. bereit erklärt. Die Umsetzung soll im Rahmen einer neu zu gründenden Betreibergesellschaft erfolgen.
Ein geeigneter Standort im Versorgungsgebiet der LVR-Universitätsklinik Essen wurde bereits gefunden. Nach den geplanten Umbaumaßnahmen zu Beginn des Jahres 2025 ist der Erstbezug ab dem 15. Mai 2025 vorgesehen. Die Kosten für die Existenzsicherung und Unterkunft werden durch Bundesmittel refinanziert, wodurch die Aufwendungen für die Stadt Essen haushaltsneutral bleiben. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Inklusionsbeirat nehmen das Konzept zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2024Zur Vorlage · 1439/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenter Essen für das dritte Quartal 2024 legt die strukturellen, fiskalischen und operativen Kennzahlen der Abteilung dar. Im September 2024 wurden 6.275 Personen in 3.261 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die SGB II-Arbeitslosenquote liegt bei 8,4 %, während die Integrationsquote einen Anstieg von 7,0 % gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Für die Leistungen für Unterkunft, Heizung, Bildung und Teilhabe werden kommunale Mehraufwendungen von rund 23,7 Mio. Euro prognostiziert, wovon etwa 14,6 Mio. Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes besteht ein Bestand von 393 Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II. Zudem werden gesetzliche Änderungen wie der Rechtsanspruch auf außerbetriebliche Ausbildung ab dem 01.08.2024 sowie eine Zuständigkeitsverlagerung zum 01.01.2025 aufgeführt. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Ergänzend werden die strategischen Schwerpunkte des Arbeitsmarktprogramms 2024 dargelegt. Ziel ist die Bekämpparte der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit durch die Optimierung der Jugendberufsagentur, verstärkte Präsenz in Sozialräumen und die Akquise von Ausbildungsstellen. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration von Asylbewerbern über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie der Gesundheitsprävention. Ein Leitziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung durch die Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Beschlusskontrolle
- 16.Anträge
- 16.1Konzept zur Einführung eines städtischen InklusionspreisesZur Vorlage · 1318/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 1318/2024/CDU/GRÜNE eingebracht. Darin wird die Essener Stadtverwaltung aufgefordert, ein Konzept zur Einführung eines städtischen Inklusionspreises zu erarbeiten und dieses dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorzulegen.
Der Antrag sieht vor, dass durch die Auszeichnung besondere Engagements, Projekte oder Initiativen innerhalb der Essener Stadtgesellschaft in den Fokus gerückt werden sollen. Damit soll der Inklusionsgedanke sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt werden.
Das vorgesehene Verfahren beinhaltet die Kenntnisnahme durch den Inklusionsbeirat sowie eine Beratung und Empfehlung durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Die endgültige Entscheidung über das Konzept wird im Rat der Stadt Essen getroffen. Federführend für diesen Antrag ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil