Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (1395/2024/4) regelt die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen für die Jahre 2025 und 2026. Der Beschlussvorschlag sieht die Finanzierung von drei verschiedenen Arbeitsbereichen vor, wobei die vertraglichen Regelungen mit den beteiligten Trägern bis zum 31. Dezember 2026 befristet sind.
Im ersten Bereich sollen jährlich 210.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung bereitgestellt werden. Die Leistungen werden durch verschiedene Träger wie den AWO Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen, den Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. erbracht. Ein zweiter Bereich umfasst die jährliche Übernahme von 40.000 Euro für die Begleitung im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen. Der dritte Bereich sieht jährlich 20.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) vor, wobei die Umsetzung durch die AWO, den Paritätischen Essen, PlanB Ruhr e.V., SoNII e.V. sowie die Jugendberufshilfe Essen erfolgt.
Der jährliche Finanzbedarf beläuft sich auf insgesamt 270.000 Euro und entspricht damit dem Budget von 2024. Die Kosten werden über die Produktgruppe 1.06.03.01 für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen finanziert und ist in der Haushaltsplanung für 2025 und 2026 bereits berücksichtigt. Die rechtliche Grundlage für die Leistungen der Erziehungsberatung und Jugendgerichtshilfe bilden die Paragrafen 28 und 52 des SGB VIII in Verbindung mit dem JGG, während die Neuzugewandertenberatung unter anderem auf dem Integrationsgesetz basiert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.11.2024mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024Kenntnis genommen
- 19.11.2024Kenntnis genommen
- 12.11.2024einstimmig empfohlen
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