Satzungsreform zum Schuljahr 2026/2027 unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Satzung für die Betreuung in Kita, Kindertagespflege und Betreuung im Bereich “Offene Ganztagsschule“ und „Schule von acht bis eins“
✦ KI-Zusammenfassung
Für das Schuljahr 2026/2027 bereitet die Stadt Essen eine Reform des Satzungsrechts im Bereich der Kinderbetreuung vor. Ziel ist die Schaffung einer einheitlichen Satzung, die die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege sowie die Angebote der „Offenen Ganztagsschule“ und der „Schule von acht bis eins“ umfasst.
Bisher existieren drei verschiedene Satzungen zur Erhebung von Elternbeiträgen, die aus den Jahren 2008 und 2015 stammen. Da sich die Betreuungsformen in den letzten Jahren weiterentwickelt haben und die formalen Anforderungen bereits eine Annäherung zeigen, soll durch die Zusammenführung ein einheitliches Regelwerk geschaffen werden. Die Reform strebt eine Verbesserung der Verwaltungsdienstleistungen sowie eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger an. In diesen Prozess sollen zudem bestehende und absehbare Online-Dienstleistungen integriert sowie entbehrliche Regelungen entfernt werden.
Die vorliegende Vorlage, unterzeichnet von Beigeordnetem Al Ghusain, dient dem Jugendhilfeausschuss sowie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft zur Kenntnisnahme über die laufenden Vorbereitungen des einheitlichen Satzungsrechts.
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Beratungsfolge
- 12.03.2025Kenntnis genommen
- 11.03.2025Kenntnis genommen