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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.09.2024
- 2.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 1426/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen setzt Maßnahmen zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom März 2024 um, die die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern betreffen. Ein wesentlicher Bestandteil sind künftig institutionalisierte Austauschgespräche zwischen dem Oberbürgermeister bzw. seinen Vertretern und den Sicherheitsbehörden auf Landesebene. Ziel dieser Gespräche ist der regelmäßige Informationsaustausch, um etwa städtische Mitarbeiter für mögliche Zweifel an Trägern der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Zudem wurden die Dienstanweisungen für Zuwendungen an Dritte angepasst. Träger und Institutionen, die Förderungen im Bereich der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, müssen sich künftig ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz bekennen. Zudem ist die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rassismus und Antisemitismus, Voraussetzung für die Bewilligung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zum teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen.
Ergänzend wurde eine neue Dienstanweisung für Verträge im Bereich der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe erlassen. Vertragspartner der Stadt müssen hierbei entweder die entsprechende Erklärung abgeben oder sich einer vertraglichen Bestimmung unterwerfen, die das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus festschreibt. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sieht die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Kriminalpräventiver Rat Essen – Jahresbericht 2022/2023Zur Vorlage · 1528/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kriminalpräventive Rat Essen hat seinen Jahresbericht für den Zeitraum 2022/23 vorgelegt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration und der Rat der Stadt Essen, für November 2024 vorgesehen.
Die Grundlage für das Gremium bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 23. Februar 2022. Da die Jahre 2022 und 2023 durch die Restrukturierung des Gremiums sowie den Beginn der Projektarbeiten geprägt waren, vereint dieser Bericht sowohl die jährliche Berichterstattung an die Ausschüsse als auch die zweijährige Veröffentlichungspflicht für die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bericht behandelt die Einführung in das Thema der kommunalen Kriminalprävention und stellt die konzeptionelle sowie organisatorische Struktur des restrukturierten Rates vor. Er umfasst die thematischen Schwerpunkte von vier Plenarsitzungen sowie die Arbeit von vier neu einberufenen Fachgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf weitere Projekte und geplante Veranstaltungen des Rates.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2023Zur Vorlage · 0478/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des JobCenters Essen dokumentiert die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) für das Jahr 2023. Die Gesamtausgaben beliefen sich in diesem Zeitraum auf 21.766.417 EUR, was einer Steigerung von 27,27 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Während die Anzahl der Antragseingänge insgesamt um 1,85 % stieg, verzeichnete der Bereich WoGG/BKGG einen Zuwachs der Anträge um 18,71 %. Im Rechtskreis SGB II wurden 44.284 Anträge gestellt und 17.736.878 EUR ausgezahlt. Die Ausgaben für die soziale und kulturelle Teilhabe erhöhten sich im SGB II um 15,31 % und im Bereich BKGG um 42,13 %. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der Anträge für Klassenfahrten von 15.549 im Jahr 2022 auf 14.515 im Jahr 2023.
Die Mittagsverpflegung stellt mit 8.654.048 EUR den größten Ausgabenposten innerhalb des BuT-Bereichs dar. Ein Vergleich der ersten beiden Quartale der Jahre 2023 und 2024 zeigt für den Bereich SGB II eine Steigerung der Bruttoausgaben um rund 879.241 EUR (+9,61 %). Als Ursache für die zunehmende Inanspruchnahme wird die Einführung des Wohngeld-Plus-Gesetzes zum 1. Januar 2023 angeführt. Die genauen Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2024 sind aufgrund längerer Bearbeitungszeiten noch nicht vollständig absehbar. Die Verwaltung geht weiterhin von einer auskömmlichen Erstattung der Leistungen für die Stadt Essen aus. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2024Zur Vorlage · 1440/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2024, der dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, dokumentiert die aktuelle Entwicklung bei den Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern. Im September 2024 wurden im JobCenter Essen 6.275 Personen in 3.261 Bedarfsgemeinschaften betreut. Dabei ist ein Anstieg der Anzahl von Personen aus der Ukraine um 359 zu verzeichnen. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe belaufen sich auf rund 23,7 Millionen Euro, wobei etwa 14,6 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden sollen.
Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen lag im September 2024 bei 7,8 Prozent und blieb damit unverändert zum Vorjahresmonat. Während die Gesamtzahl der Integrationen um 9,4 Prozent über dem Vorjahreswert liegt, sank die spezifische Integrationsquote der Gruppe U25 um 0,5 Prozent. Dies ist auf einen Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 6,2 Prozent zurückzuführen. Bei den arbeitslosen Jugendlichen weist zudem etwa die Hälfte keinen Schulabschluss auf und fast 94 Prozent verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Bericht führt zudem geplante gesetzliche Änderungen an, wie die Verschärfung von Leistungsminderungen bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit sowie die Einführung neuer Praktikums- und Mobilitätszuschüsse. Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit werden verschiedene Maßnahmen wie das Coaching U25 oder Projekte wie „Rückenwind“ fortgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.AMaßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1538/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1538/2024/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 auf Grundlage des Konzepts „Zusammenleben in Vielfalt“. Für den Haushalt 2024 wurden rund 5,6 Millionen Euro bereitgestellt, wobei ein Gesamtergebnis von etwa 5,19 Millionen Euro erwartet wird. Das Finanzvolumen für die Jahre 2025 und 20kom6 soll voraussichtlich ebenfalls bei jährlich 5,6 Millionen Euro liegen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration soll den vorläufigen Jahresabschluss 2024 sowie die Übersicht der bezirklichen Maßnahmen 2024 zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Weiterführung von Strukturmaßnahmen und Handlungsansätzen sowie die Aufnahme von Initial- und Erprobungsprojekten beschlossen. Für das Jahr 2025 werden 43 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen, darunter 15 institutionelle Handlungsansätze mit einem Planungsansatz von circa 3,48 Millionen Euro für 2025 und 3,52 Millionen Euro für 2026.
Das Budget für unterjährige und neue Maßnahmen umfasst 257.000 Euro für bezirkliche Integrationsarbeit sowie jährlich 100.000 Euro für Initial- und Erprobungsprojekte. Für das Jahr 2025 werden vier neue Maßnahmen mit einem Finanzbedarf von 98.449 Euro vorgeschlagen. Bei Maßnahmen mit einem Volumen von über 10.000 Euro ist eine Prüfung durch die Kämmerei vorgesehen. Die Gesamtaufwendungen im Rahmen des Konzepts belaufen sich für 2025 auf etwa 5,14 Millionen Euro und für 2026 auf etwa 5,12 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Haushaltsberatungen 2025/2026
- 7.1Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1597/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über den Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026. Die Vorlage umfasst verschiedene Teilpläne, darunter Bereiche wie BAföG, Unterhaltsvorschuss, Jugendarbeit, Hilfe zur Erziehung sowie die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder und die Kinderbetreuung in der Tagespflege. Der gesamte Zuschussbedarf auf Ebene des Ausschusses beläuft sich für das Jahr 2025 auf rund 365,2 Millionen Euro und für das Jahr 2026 auf rund 361,3 Millionen Euro. Ein Teilplan der Jugendberufshilfe Essen gGmbH, der in die Zuständigkeit des Ausschusses für Digitalisierung, Beteiligungen, Wissenschaft und Tourismus fällt, weist einen Bedarf von etwa 367,0 Millionen Euro für 2025 und etwa 363,1 Millionen Euro für 2026 aus.
Die geplante Investitionstätigkeit wird für 2025 mit einem saldierten Betrag von rund 6,2 Millionen Euro und für 2026 mit rund 2,3 Millionen Euro veranschlagt. Die Aufstellung der investiven Zuschüsse und Sachanlagen umfasst Projekte für den Zeitraum von 2023 bis 2029. Zu den genannten Maßnahmen gehören die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen, die Förderung junger Familien, Investitionen in Küchengeräte für Kitas sowie Ausgaben für Bürgerzentren, die Weststadthalle, den Städtischen Heimverbund und das Jugendpsychologische Institut. Zudem sind Posten für Spielplatzpaten, Tageseinrichtungen, die Amtspflegschaft sowie Unterhaltsvorschüsse und BAföG enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss dem Rat der Stadt die aufgeführten Teilpläne sowie die Änderungen der Planansätze und des Finanzplans empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.2Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026Zur Vorlage · 1498/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2025 und 2026 wird dem Jugendhilfeausschuss eine Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit vorgelegt. Die Vorlage des Jugendamtes umfasst die Aktualisierung der Finanzplanungsdaten zu den Zuschüssen und Aufwendungen, die gemäß den Positionen des Kinder- und Jugendförderplanes veranschlagt sind.
Diese Form der Berichterstattung über die Kosten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird seit der Haushaltsberatung im Jahr 2012 regelmäßig durchgeführt. Mit dem aktuellen Dokument werden die entsprechenden Daten für den Zeitraum der Jahre 2025 und 2026 auf den neuesten Stand gebracht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Darstellung der Finanzplanungsdaten in der Sitzung am 12. November 2024 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Unterhaltsvorschuss des JugendamtesZur Vorlage · 1515/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro für den Bereich der Unterhaltsvorschüsse. Grund für diesen Antrag sind veränderte Rahmenbedingungen im laufenden Haushaltsjahr 2024, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren. Seit dem 1. Januar 2024 ist ein Anstieg des durchschnittlichen Unterhaltsvorschussbetrages pro Kind zu verzeichnen, welcher über den ursprünglichen Planungen liegt.
Nach aktuellen Prognosen werden die für 2024 geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um die gesetzlichen Verpflichtungen bis zum Jahresende zu erfüllen. Ohne die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel könnten die Zahlungen für den Monat Dezember nicht gewährleistet werden. Zur Finanzierung des Bedarfs sollen Mehrerträge aus dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder genutzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Abstimmung durch die zuständigen Gremien vor. Nach einer Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss am 12. November 2024 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 soll der Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 über die Bereitstellung der Mittel gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Quotierung der Mittel 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1563/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Mittel gemäß einer vorgeschlagenen Quotierung an die antragsberechtigten Träger zu verteilen. Die Zuteilung erfolgt unter Vorbehalt und orientiert sich an den voraussichtlichen Anteilen der Landesförderung.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 6,97 Millionen Euro. Darin enthalten ist die erwartete Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 881.000 Euro. Sollte eine Erhöhung der Landesmittel erfolgen, wird diese prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger verteilt.
Im Rahmen der Neuausrichtung werden Mittel in Höhe von rund 162.635 Euro für das Jugendhaus Rubensstraße in den Kooperationsvertrag überführt und der Arbeiter Samariter Jugend zugewiesen. Zudem sollen Mittel in Höhe von etwa 34.400 Euro künftig für die Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden durch Schulungen und Beratungen eingesetzt werden, statt wie bisher für inklusive Ferienfreizeiten. Der Quotierungsvorschlag wurde vom Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. erarbeitet, mit dem Jugendamt erörtert und von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.AQuotierung der Mittel 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1563/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2025 zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen entscheiden. Die Vorlage des Jugendamtes sieht eine Quotierung der Mittel unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Landesförderung vor. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. (AKJ).
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 6.965.767,50 Euro. Darin enthalten ist die erwartete Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 881.028,14 Euro für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Sollte eine Erhöhung dieser Landesmittel erfolgen, wird der Betrag prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger verteilt. Die Verteilung berücksichtigt zudem die Kompensation steigender Personalkosten sowie die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle.
Im Rahmen einer Neuausrichtung werden Mittel in Höhe von 162.635,35 Euro aus der Finanzierung des Jugendhauses Rubensstraße in den Kooperationsvertrag überführt und für die Arbeiter Samariter Jugend quotiert. Zudem sollen Mittel in Höhe von 34.403,32 Euro künftig der Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden durch Schulungen und Beratungen dienen. Der Quotierungsvorschlag wurde vom AKJ erarbeitet und von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zustimmend bewertet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 11.Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst – Bericht über die Aktivitäten der Task-Force FachkräfteZur Vorlage · 0976/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes dient als erster Sachstandsbericht der Task-Force Fachkräfte (TAFF) zur Gewinnung und Bindung von Personal im Erziehungsdienst. Angesichts einer Prognose, wonach in Essen bis zum Jahr 2030 ein Bedarf von bis zu 1.000 zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern über die bestehenden Ausbildungskapazitäten hinaus besteht, wurde die TAFF als Stabsstelle im Jugendamt eingerichtet. Die Task-Force, die seit August 2024 mit drei Mitarbeitenden besetzt ist, konzentriert sich auf die Bündelung fachpolitischer Informationen, die Förderung der Vernetzung sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes. Für das vierte Quartal 2024 ist zudem die Gründung des „Essener Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst“ geplant.
Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist die Zusammenarbeit mit Essener Trägern und Verbänden. Geplant ist die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen, wofür Finanzmittel für die Schuljahre 2025/26 und folgende vorgesehen sind. Neben der Positionierung der Erziehungsberufe im Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird die Anwerbung ausländischer Fachkräfte verfolgt, wobei im Jahr 2024 bereits vier Personen gewonnen werden konnten. Zukünftige Schwerpunkte liegen auf der Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen sowie der Entwicklung von Qualifizierungsmaßnahmen für Quereinsteiger. Mittelfristig wird die Einrichtung einer trägerübergreifenden Beratungsstruktur für Quereinsteiger und Fachkräfte aus anderen Ländern angestrebt. Ein erneuter Bericht der Task-Force an den Rat und die zuständigen Ausschüsse ist nach den Sommerferien 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.ASachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Sockelbetrag für die Maßnahmen der Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister ab dem Jahr 2024 anzuheben. Pro Vollzeitäquivalent soll der Betrag auf 58.000 Euro steigen, was einem jährlichen Mehraufwand von 52.000 Euro gegenüber dem bisherigen Budget von 720.000 Euro entspricht. Die Finanzierung umfasst Personalausgaben nach E4 TVöD, eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent sowie Sachkosten und Leitungsanteile. An dem Programm sind die Träger Caritas-SkF-Essen gGmbH, Diakoniewerk Essen, Arbeiterwohlfahrt Essen und Sofa e.V. beteiligt. Für das Jahr 2023 wurden pro Vollzeitäquivalent 1.757 Bürgerkontakte sowie 49 gemeinsame Aktionen verzeichnet. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“.
Parallel dazu befasst sich die Vorlage mit kriminalpräventiven Maßnahmen für das Jahr 2024. Diese konzentrieren sich auf die Themen Gewaltbereitschaft, die Zusammenarbeit mit Schulen, den Umgang mit Waffen sowie den Konsum von Substanzen. Ziel der Maßnahmen ist die Förderung der Sicherheit im Quartier sowie die Verringerung der Jugendkriminalität. Das Netzwerk umfasst ein Vollzeitäquivalent und umfasst im Bezirk 54 Netzwerktreffen sowie 10 Gruppenangebote. Zur Qualitätsentwicklung sollen die erreichten Kinder, Jugendlichen und Familien künftig einheitlich erfasst werden. Die Maßnahmen dienen der präventiven Quartiersarbeit und Stadtteilentwicklung. Eine Entscheidung des Rates ist für den 27. November 2024 vorgesehen, während die Bezirksvertretungen und der Integrationsrat lediglich Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2023/2024Zur Vorlage · 1043/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht „Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2023/2024“ liegt zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien vor. Die Jugendberufsagentur (JBA) ist ein regionaler Zusammenschluss aus der Agentur für Arbeit, dem JobCenter, dem Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule. Der Bericht dokumentiert die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und beschreibt, wie Ressourcen verschiedener Institutionen gebündelt werden, um Jugendliche und junge Erwachsene zu unterstützen. Er enthält zudem statistische Daten zur Entwicklung der Agentur.
In der Darstellung der Entwicklungen des Jahres 2023 werden Themen wie Fluchtmigration, die Auswirkungen der Inflation auf Wirtschaftsbetriebe sowie Prozesse der Identitätsentwicklung angeführt. Um den kommunalen Bedarfen zu begegnen, wurden Arbeitsbereiche in den Feldern Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit ausgeweitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen, verwiesen in UA Soziales und UA Jugend (gemeinsame Sitzung)
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1395/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (1395/2024/4) regelt die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler durch die Stadt Essen für die Jahre 2025 und 2026. Der Beschlussvorschlag sieht die Finanzierung von drei verschiedenen Arbeitsbereichen vor, wobei die vertraglichen Regelungen mit den beteiligten Trägern bis zum 31. Dezember 2026 befristet sind.
Im ersten Bereich sollen jährlich 210.000 Euro für die Arbeitsfelder Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung bereitgestellt werden. Die Leistungen werden durch verschiedene Träger wie den AWO Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen, den Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. erbracht. Ein zweiter Bereich umfasst die jährliche Übernahme von 40.000 Euro für die Begleitung im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen. Der dritte Bereich sieht jährlich 20.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) vor, wobei die Umsetzung durch die AWO, den Paritätischen Essen, PlanB Ruhr e.V., SoNII e.V. sowie die Jugendberufshilfe Essen erfolgt.
Der jährliche Finanzbedarf beläuft sich auf insgesamt 270.000 Euro und entspricht damit dem Budget von 2024. Die Kosten werden über die Produktgruppe 1.06.03.01 für sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen finanziert und ist in der Haushaltsplanung für 2025 und 2026 bereits berücksichtigt. Die rechtliche Grundlage für die Leistungen der Erziehungsberatung und Jugendgerichtshilfe bilden die Paragrafen 28 und 52 des SGB VIII in Verbindung mit dem JGG, während die Neuzugewandertenberatung unter anderem auf dem Integrationsgesetz basiert.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Fachstandard zu § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Fachstandard des Jugendamtes bei Trennungs- und Scheidungskonflikten sowie Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII der Sozialen Dienste des Jugendamtes Essen - Stand 01.10.2024Zur Vorlage · 1396/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (Nummer 1396/2024/4) befasst sich mit der Einführung und Festlegung spezifischer Fachstandards sowie einer Arbeitshilfe für die Aufgabenbereiche der Jugendhilfe. Gegenstand der Vorlage sind der Fachstandard zu § 16 SGB VIII zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie, der Fachstandard des Jugendamtes bei Trennungs- und Scheidungskonflikten sowie eine Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII (Stand 01.10.2024). Diese Dokumente sollen der Orientierung und Vereinheitlichung der Beratung im Allgemeinen Sozialdienst sowie der Unterstützung bei komplexen Antragsverfahren dienen. Der Fachstandard zu § 16 SGB VIII wird in einer ersten Auflage vorgelegt. Zudem wird eine Gesamtzuständigkeit für das Jahr 2028 angestrebt, um die Zuständigkeit der Jugendhilfe bei körperlichen oder geistigen Behinderungen zu regeln.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2024 und der Inklusionsbeirat in seiner Sitzung am 28.11.20einander die genannten Standards und die Arbeitshilfe zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine Investitionen, kalkulatorischen Kosten oder Personalkosten als Folgekosten entstehen. Hinsichtlich der Klimarelevanz liegt eine Vor-Einschätzung auf Stufe 1 vor, wobei die Auswirkungen als positiv bewertet werden. Weitere Angaben zu Sachkosten oder einer Vorlagenvorprüfung sind nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Sachstandbericht zum Projekt "ehrenamtliche Vormundschaften des Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. (SkF)"Zur Vorlage · 1412/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Sachstandsbericht zum Projekt der ehrenamtlichen Vormundschaften des Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. (SkF) zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welches die Stärkung der Rechte von Mündeln sowie den verstärkten Einsatz ehrenamtlicher Einzelvormundschaften vorsieht. Auf Basis eines Beschlusses vom November 2022 übernimmt der SkF die Akquise, Schulung und fachliche Begleitung dieser Ehrenamtlichen.
Das Projekt umfasst neben Vormundschaften auch das Konzept der Patenschaften als niedrigschwelligen Einstieg. Dabei bauen Patenschaften erste Bindungen zu Kindern auf, für die eine Vereinsvormundschaft besteht. Bei einer geeigneten Entwicklung kann die Übertragung der elterlichen Sorge an die Ehrenamtlichen gerichtlich beantragt werden. Die Schulung umfasst etwa 16 Stunden und behandelt Themen wie rechtliche Grundlagen, psychologische Aspekte, Asylrecht sowie Bildungsmöglichkeiten.
Bis zum Stichtag im August 2024 begleitet der SkF insgesamt 19 ehrenamtliche Personen, darunter neun Vormundinnen oder Vormünder und zehn Patinnen oder Paten. Das Durchschnittsalter der Engagierten liegt bei etwa 60 Jahren. Ziel des Projekts ist es, die Anzahl der Beteiligten durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung weiter zu steigern.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.AVerlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei JahreZur Vorlage · 1398/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Verlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der Anerkennung um zwei Jahre sowie die Zuordnung zur Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor. Der Beschlussvorschlag wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterbreitet.
Der im Jahr 2016 gegründete Verein ist seit 2018 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Die Satzung des Vereins umfasst die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz sowie bürgerschaftlichen Engagements, mit einem Fokus auf die Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund. Zu den Angeboten gehören die Beratung und Begleitung junger Menschen ohne Bleiberecht sowie Projekte wie das „Soziale Lernen“ an der Hauptschule Glückauf in Essen-Altenessen. Des Weiteren werden Frauengruppen in Essen-Altendorf sowie Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien mit libanesischer Einwanderungsgeschichte durchgeführt. Laut dem Sachverhalt besteht eine hohe Nachfrage nach den Vereinsangeboten, was teilweise zur Bildung von Wartelisten führt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die Tätigkeit von Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlichen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.BVerlängerung der Anerkennung des Vereins Life & Culture Factories als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei JahreZur Vorlage · 1400/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss plant, die Anerkennung des Vereins Life & Culture Factories als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre zu verlängern. Mit dieser Verlängerung ist eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 vorgesehen, welche andere Träger der Jugendarbeit umfasst. Der Verein war zuvor bereits für ein Jahr anerkannt worden.
Die Tätigkeit des Vereins beinhaltet unter anderem das Forumtheater Altenessen. Durch interaktive Theatermethoden werden Schüler und Jugendliche in die Ausehaltung mit sozialen Realitäten einbezogen, um gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt zudem auf der ressourcenorientierten Begleitung von jungen Erwachsenen, insbesondere bei fehlenden Schul- oder Berufsabschlüssen, um deren Selbstwirksamkeit und Zukunftsfähigkeit zu fördern. Das Leitbild des Vereins umfasst dabei die Inklusion und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Der Verein erfüllt laut der Vorlage die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat werden über den Sachverhalt zur Kenntnisnahme informiert.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2025Zur Vorlage · 1021/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes schlägt die Sitzungstermine für den Jugendhilfeausschuss im Jahr 2025 vor. Die vorgeschlagenen Termine umfassen den 11. Februar, 11. März, 10. Juni, 9. September sowie den 9. Dezember 2025. Letzterer Termin ist als konstituierende Sitzung des Ausschusses vorgesehen.
Bei der Erstellung des Terminkalenders wurden der turnusmäßige Sitzungstag am zweiten Dienstag im Monat sowie die Ferienzeiten in Ostern, Sommer und Herbst berücksichtigt. Zudem flossen die Sitzungsdaten des Rates der Stadt Essen sowie die Termine des Haupt- und Finanzausschusses in die Planung ein.
Die zeitliche Abfolge der Sitzungen orientiert sich zudem an den Auswirkungen der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2025. Da die konstituierende Sitzung des Rates für den 4. November 2025 angesetzt ist und die personelle Besetzung der Ausschüsse erst nach der Ratssitzung am 19. November 2025 vorgesehen wird, wurde die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den Dezember vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Beschlusskontrolle
- 19.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 20.Anträge
- 21.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil