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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 23 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.09.2024
- 2.Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und TrägernZur Vorlage · 1426/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen setzt Maßnahmen zur Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom März 2024 um, die die Bedingungen für die Zusammenarbeit und Finanzierung von Institutionen und Trägern betreffen. Ein wesentlicher Bestandteil sind künftig institutionalisierte Austauschgespräche zwischen dem Oberbürgermeister bzw. seinen Vertretern und den Sicherheitsbehörden auf Landesebene. Ziel dieser Gespräche ist der regelmäßige Informationsaustausch, um etwa städtische Mitarbeiter für mögliche Zweifel an Trägern der Jugendhilfe zu sensibilisieren.
Zudem wurden die Dienstanweisungen für Zuwendungen an Dritte angepasst. Träger und Institutionen, die Förderungen im Bereich der Integrationsarbeit oder der Kinder- und Jugendhilfe beantragen, müssen sich künftig ausdrücklich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung gemäß dem Grundgesetz bekennen. Zudem ist die Ablehnung jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rassismus und Antisemitismus, Voraussetzung für die Bewilligung. Ein Verstoß gegen diese Erklärung kann zum teilweisen oder vollständigen Widerruf der Zuwendung führen.
Ergänzend wurde eine neue Dienstanweisung für Verträge im Bereich der Integrationsarbeit sowie der Kinder- und Jugendhilfe erlassen. Vertragspartner der Stadt müssen hierbei entweder die entsprechende Erklärung abgeben oder sich einer vertraglichen Bestimmung unterwerfen, die das Bekenntnis zur demokratischen Grundordnung und die Ablehnung von Rassismus und Antisemitismus festschreibt. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben sieht die Stadt ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Kriminalpräventiver Rat Essen – Jahresbericht 2022/2023Zur Vorlage · 1528/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kriminalpräventive Rat Essen hat seinen Jahresbericht für den Zeitraum 2022/23 vorgelegt. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration und der Rat der Stadt Essen, für November 2024 vorgesehen.
Die Grundlage für das Gremium bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 23. Februar 2022. Da die Jahre 2022 und 2023 durch die Restrukturierung des Gremiums sowie den Beginn der Projektarbeiten geprägt waren, vereint dieser Bericht sowohl die jährliche Berichterstattung an die Ausschüsse als auch die zweijährige Veröffentlichungspflicht für die Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bericht behandelt die Einführung in das Thema der kommunalen Kriminalprävention und stellt die konzeptionelle sowie organisatorische Struktur des restrukturierten Rates vor. Er umfasst die thematischen Schwerpunkte von vier Plenarsitzungen sowie die Arbeit von vier neu einberufenen Fachgruppen in den Jahren 2022 und 2023. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf weitere Projekte und geplante Veranstaltungen des Rates.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2023Zur Vorlage · 0478/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) in Essen für das Jahr 2023 weist Gesamtausgaben in Höhe von rund 21,77 Millionen Euro aus. Dies entspricht einer Steigerung der Ausgaben um etwa 27,27 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von den insgesamt 61.050 neu eingegangenen Anträgen wurden 55.126 bewilligt und 2.867 abgelehnt. Während die Antragszahlen im Rechtskreis SGB II um 2,7 Prozent sanken, verzeichnete der Bereich WoGG/BKGG einen Anstieg der Anträge um 18,71 Prozent.
Im Bereich der Lernförderung stiegen sowohl das Antragsvolumen um 2,31 Prozent als auch die Ausgaben um 17,1 Prozent an. Hierbei wurde die Förderung von „Deutsch als Fremdsprache“ in den Schulferien weiterhin ermöglicht. Bei den Klassenfahrten sank die Zahl der Anträge von 15.549 im Jahr 2022 auf 14.515 im Jahr 2023, wobei erste Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2024 eine Zunahme nahelegen. Die Ausgaben für die soziale und kulturelle Teilhabe erhöhten sich im SGB II-Bereich um 15,31 Prozent und im BKGG-Bereich um 42,13 Prozent. Der Bericht wurde den zuständigen Ausschüssen sowie dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.09.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.09.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2024Zur Vorlage · 1440/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2024, der dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, dokumentiert die aktuelle Entwicklung bei den Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern. Im September 2024 wurden im JobCenter Essen 6.275 Personen in 3.261 Bedarfsgemeinschaften betreut. Dabei ist ein Anstieg der Anzahl von Personen aus der Ukraine um 359 zu verzeichnen. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe belaufen sich auf rund 23,7 Millionen Euro, wobei etwa 14,6 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden sollen.
Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen lag im September 2024 bei 7,8 Prozent und blieb damit unverändert zum Vorjahresmonat. Während die Gesamtzahl der Integrationen um 9,4 Prozent über dem Vorjahreswert liegt, sank die spezifische Integrationsquote der Gruppe U25 um 0,5 Prozent. Dies ist auf einen Anstieg der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten um 6,2 Prozent zurückzuführen. Bei den arbeitslosen Jugendlichen weist zudem etwa die Hälfte keinen Schulabschluss auf und fast 94 Prozent verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Der Bericht führt zudem geplante gesetzliche Änderungen an, wie die Verschärfung von Leistungsminderungen bei Verweigerung einer zumutbaren Arbeit sowie die Einführung neuer Praktikums- und Mobilitätszuschüsse. Zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit werden verschiedene Maßnahmen wie das Coaching U25 oder Projekte wie „Rückenwind“ fortgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.AMaßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1538/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Grundlage der Planung ist das Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“, welches die gesellschaftliche Teilhabe sowie den sozialen Zusammenhalt fördern soll. Für die Jahre 2025 und 2026 wird ein jährliches Finanzvolumen von voraussichtlich 5,6 Millionen Euro veranschlagt, wobei der endgültige Betrag vom Haushaltsbeschluss des Rates im November 2024 abhängt.
Der Vorschlag für den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sieht die Fortführung bestehender Strukturmaßnahmen sowie die Umsetzung neuer Handlungsansätze und Erprobungsprojekte vor. Im Bereich der institutionellen Förderung umfasst die Planung 15 Handlungsansätze mit einem Planungsansatz von etwa 3,48 Millionen Euro für 2025 und 3,52 Millionen Euro für 2026. Der zweite Teil des Budgets beinhaltet laufende Maßnahmen mit einem Volumen von rund 1,2 Millionen Euro für 2025 und 1,15 Millionen Euro für 2026, wobei einige Projekte aus dem Jahr 2024 nicht weitergeführt werden. Zudem sind Mittel für unterjährige Maßnahmen sowie für die bezirkliche Integrationsarbeit vorgesehen. Die Planung dient dazu, den geförderten Trägern eine Sicherheit für die Jahre 2025 und 2026 zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Haushaltsberatungen 2025/2026
- 7.1Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1597/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit dem Entwurf des Haushaltsplans für die Jahre 2025 und 2026. Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die aufgeführten Teilpläne sowie die damit verbundenen Änderungen der Planansätze zu beschließen. Der Fokus der Beratung liegt auf verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, darunter BAföG, Unterhaltsvorschuss, Tagespflege, Jugendarbeit sowie Hilfe zur Erziehung und Erziehungsberatung.
Der finanzielle Zuschussbedarf für die Zuständigkeit des Ausschusses beläuft sich im Haushaltsjahr 2025 auf rund 365,2 Millionen Euro und im Jahr 2026 auf rund 361,3 Millionen Euro. In diese Kalkulation ist auch der Bedarf für die Jugendberufshilfe Essen gGmbH einbezogen, deren Aufgaben in einem anderen Ausschuss beraten werden. Innerhalb der Teilpläne des Jugendhilfeausschusses stellen die Hilfe zur Erziehung und die Tageseinrichtungen für Kinder die größten Budgetposten dar.
Neben den laufenden Verwaltungstätigkeiten sieht der Entwurf auch Investitionsmaßnahmen vor. Für das Jahr 2025 ist eine investive Tätigkeit in Höhe von etwa 6,2 Millionen Euro geplant, während für 2026 ein Saldo von rund 2,3 Millionen Euro vorgesehen ist. Zu den aufgeführten Maßnahmen gehören unter anderem investive Zuschüsse an freie Träger sowie die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.2Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit im Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026Zur Vorlage · 1498/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2025 und 2026 wird dem Jugendhilfeausschuss eine Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit vorgelegt. Die Vorlage des Jugendamtes umfasst die Aktualisierung der Finanzplanungsdaten zu den Zuschüssen und Aufwendungen, die gemäß den Positionen des Kinder- und Jugendförderplanes veranschlagt sind.
Diese Form der Berichterstattung über die Kosten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird seit der Haushaltsberatung im Jahr 2012 regelmäßig durchgeführt. Mit dem aktuellen Dokument werden die entsprechenden Daten für den Zeitraum der Jahre 2025 und 2026 auf den neuesten Stand gebracht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die Darstellung der Finanzplanungsdaten in der Sitzung am 12. November 2024 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Unterhaltsvorschuss des JugendamtesZur Vorlage · 1515/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro für den Bereich der Unterhaltsvorschüsse. Grund für diesen Antrag sind veränderte Rahmenbedingungen im laufenden Haushaltsjahr 2024, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren. Seit dem 1. Januar 2024 ist ein Anstieg des durchschnittlichen Unterhaltsvorschussbetrages pro Kind zu verzeichnen, welcher über den ursprünglichen Planungen liegt.
Nach aktuellen Prognosen werden die für 2024 geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um die gesetzlichen Verpflichtungen bis zum Jahresende zu erfüllen. Ohne die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel könnten die Zahlungen für den Monat Dezember nicht gewährleistet werden. Zur Finanzierung des Bedarfs sollen Mehrerträge aus dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder genutzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Abstimmung durch die zuständigen Gremien vor. Nach einer Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss am 12. November 2024 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 soll der Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 über die Bereitstellung der Mittel gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Quotierung der Mittel 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1563/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Mittel gemäß einer vorgeschlagenen Quotierung an die antragsberechtigten Träger zu verteilen. Die Zuteilung erfolgt unter Vorbehalt und orientiert sich an den voraussichtlichen Anteilen der Landesförderung.
Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 6,97 Millionen Euro. Darin enthalten ist die erwartete Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 881.000 Euro. Sollte eine Erhöhung der Landesmittel erfolgen, wird diese prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger verteilt.
Im Rahmen der Neuausrichtung werden Mittel in Höhe von rund 162.635 Euro für das Jugendhaus Rubensstraße in den Kooperationsvertrag überführt und der Arbeiter Samariter Jugend zugewiesen. Zudem sollen Mittel in Höhe von etwa 34.400 Euro künftig für die Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden durch Schulungen und Beratungen eingesetzt werden, statt wie bisher für inklusive Ferienfreizeiten. Der Quotierungsvorschlag wurde vom Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. erarbeitet, mit dem Jugendamt erörtert und von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.AQuotierung der Mittel 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1563/2024/4 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2025 zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen entscheiden. Die Vorlage des Jugendamtes sieht eine Quotierung der Mittel unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Landesförderung vor. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. (AKJ).
Die Gesamtsumme beläuft sich auf 6.965.767,50 Euro. Darin enthalten ist die erwartete Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 881.028,14 Euro für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Sollte eine Erhöhung dieser Landesmittel erfolgen, wird der Betrag prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger verteilt. Die Verteilung berücksichtigt zudem die Kompensation steigender Personalkosten sowie die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle.
Im Rahmen einer Neuausrichtung werden Mittel in Höhe von 162.635,35 Euro aus der Finanzierung des Jugendhauses Rubensstraße in den Kooperationsvertrag überführt und für die Arbeiter Samariter Jugend quotiert. Zudem sollen Mittel in Höhe von 34.403,32 Euro künftig der Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden durch Schulungen und Beratungen dienen. Der Quotierungsvorschlag wurde vom AKJ erarbeitet und von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zustimmend bewertet.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 11.Fachkräftegewinnung und -bindung im Erziehungsdienst – Bericht über die Aktivitäten der Task-Force FachkräfteZur Vorlage · 0976/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Task-Force Fachkräfte informiert über die Aktivitäten zur Gewinnung und Bindung von Erzieherinnen und Erziehern in Essen. Angesichts eines prognostizierten Bedarfs von bis zu 1.000 zusätzlichen Fachkräften bis zum Jahr 2030 konzentriert sich die im Jugendamt angesiedelte Arbeitseinheit auf verschiedene Handlungsfelder. Dazu gehören die Bündelung fachpolitischer Informationen, die Förderung der Vernetzung zwischen den Akteuren sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes und zur Ausweitung der Ausbildungskapazitäten in Bereichen wie der Kindertagesbetreuung und der stationären Jugendhilfe.
Ein Bestandteil der künftigen Strategie ist die Gründung des „Essener Bündnisses für Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst“ im vierten Quartal 2024. Dieses Bündnis wird durch den Oberbürgermeister und den Geschäftsbereichsvorstand Jugend, Schule und Kultur gemeinsam mit verschiedenen Wohlfahrtsverbänden und Jugendorganisationen geleitet. An dem Bündnis sind zudem das Jugendamt, das Jobcenter sowie Fachschulen beteiligt. Die Ziele der Verantwortungsgemeinschaft umfassen die Erhöhung von Ausbildungsplätzen, die Stärkung der Berufsorientierung und die Entwicklung einer Imagekampagne, um dem Bedarf in den pädagogischen Arbeitsfeldern zu begegnen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.ASachstand der Maßnahmen Quartiershausmeister*innen und Kriminalpräventive MaßnahmenZur Vorlage · 0857/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Sachbericht zum aktuellen Stand der Maßnahmen für Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister sowie zu kriminalpräventiven Programmen vorgelegt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Sockelbetrag für die Quartiershausmeister ab 2024 pro Vollzeitäquivalent von bisher 51.000 Euro auf 58.000 Euro anzuheben. Diese Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Personalkosten im Bereich der E4-Entgeltgruppe des TVöD.
Der Bericht beschreibt die Arbeit der Quartiershausmeister als bürgernah, wobei die Akzeptanz in den Stadtteilen hoch sei. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vermittlung von Informationen sowie die Ansprechpartner für Themen wie illegale Müllentsorgung. Als Herausforderungen werden die Rollenklarheit der Mitarbeitenden sowie der Umgang mit provokanten Situationen genannt, weshalb für das Jahr 2024 eine verstärkte Weiterqualifizierung vorgesehen ist.
Parallel dazu wird die Entwicklung kriminalpräventiver Maßnahmen thematisiert. Hierbei stehen der Aufbau von Netzwerkstrukturen und der Austausch zwischen den beteiligten Akteuren im Vordergrund. Als wesentliche Erfolgsfaktoren werden Bildungsangebote, insbesondere im Sportbereich, sowie die Bereitstellung von Begegnungsorten für Jugendliche hervorgehoben. Die Verwaltung plant, die Zusammenarbeit mit Schulen und die Präsenz in den Stadtteilen weiterzuführen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2023Zur Vorlage · 1019/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2023 zur Erziehungsberatung in Essen wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene kommunale Gremien eingebracht. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die in den unterschiedlichen Sozialräumen der Stadt tätig sind. Diese Stellen bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Erziehungsberechtiente bei der Bewältigung individueller sowie familienbezogener Probleme an.
Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt 3.727 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte durch die Angebote der Beratungsstellen begleitet. Der Bericht dokumentiert Kennzahlen und thematisiert die aktuellen Lebenssituationen der jungen Menschen sowie die daraus resultierenden Bedarfe. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger in Essen. Die Beratungsleistungen werden als kostenfrei, zeitnah und ohne bürokratische Hürden ausgewiesen.
Die Vorlage wird im Rahmen einer Beratungsfolge verschiedenen Gremien vorgelegt, darunter der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration. Zudem geht die Information an den Integrationsrat, den Inklusionsbeirat sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX.
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Beratungsfolge
- 12.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (41. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 21.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2023/2024Zur Vorlage · 1043/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht „Analysen und Trends der Jugendberufsagentur Essen 2023/2024“ liegt zur Kenntnisnahme in mehreren Gremien vor. Die Jugendberufsagentur (JBA) ist ein regionaler Zusammenschluss aus der Agentur für Arbeit, dem JobCenter, dem Jugendamt sowie dem Fachbereich Schule. Der Bericht dokumentiert die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit und beschreibt, wie Ressourcen verschiedener Institutionen gebündelt werden, um Jugendliche und junge Erwachsene zu unterstützen. Er enthält zudem statistische Daten zur Entwicklung der Agentur.
In der Darstellung der Entwicklungen des Jahres 2023 werden Themen wie Fluchtmigration, die Auswirkungen der Inflation auf Wirtschaftsbetriebe sowie Prozesse der Identitätsentwicklung angeführt. Um den kommunalen Bedarfen zu begegnen, wurden Arbeitsbereiche in den Feldern Schulvermeidung und Wohnungslosigkeit ausgeweitet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen, verwiesen in UA Soziales und UA Jugend (gemeinsame Sitzung)
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1395/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bis zum 31. Dezember 2026 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Finanzierung durch zusätzliche Vereinbarungen mit verschiedenen Trägern sicherzustellen, da die aktuellen vertraglichen Regelungen zum Jahresende 2024 auslaufen.
Im ersten Bereich sollen jährlich 210.000 Euro bereitgestellt werden, um Sprach- und Integrationsmittler in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Neuzugewandertenberatung zu finanzieren. Beteiligt sind unter anderem die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen, der Kinderschutzbund sowie Impulse e.V.
Ein zweiter Teil umfasst jährlich 40.000 Euro für die Begleitung von Neuzugewanderten zu medizinischen Terminen im Gesundheitswesen. Dies soll über die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen ermöglicht werden, wenn Sprachkenntnisse für Arztbesuche nicht ausreichen und keine privaten Dolmetscher finanziert werden können.
Zudem sollen jährlich 20.000 Euro zur Unterstützung von Case Management-Stellen im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) übernommen werden. Dies betrifft Stellen bei der AWO, dem Paritätischen Essen, PlanB Ruhr e.V., SoNII e.V. sowie der Jugendberufshilfe Essen. Die Regelungen dienen der Fortführung der bestehenden Leistungen für die Jahre 2025 und 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Fachstandard zu § 16 SGB VIII Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Fachstandard des Jugendamtes bei Trennungs- und Scheidungskonflikten sowie Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII der Sozialen Dienste des Jugendamtes Essen - Stand 01.10.2024Zur Vorlage · 1396/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt Essen hat dem Jugendhilfeausschuss und dem Inklusionsbeirat neue fachliche Leitlinien zur Kenntnis vorzulegen. Die Vorlage umfasst einen Fachstandard zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII, einen Fachstandard für den Umgang mit Trennungs- und Scheidungskonflikten sowie eine Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII.
Der erste Fachstandard dient der Orientierung der Fachkräfte im Allgemeinen Sozialdienst. Ziel ist es, die Beratung von Eltern, Erziehungsberechtigten und jungen Menschen einheitlich zu gestalten und die Beratungsqualität zu sichern. Die Unterlagen enthalten rechtliche Grundlagen, Aufgabenbeschreibungen sowie methodische Anregungen für die Praxis.
Der zweite Fachstandard befasst sich mit der Vorgehensweise bei familiengerichtlichen Verfahren. Er zielt darauf ab, Abläufe bei Sorge- und Umgangskonflikten zu vereinheitlichen und die Einbeziehung von Kindern in diese Prozesse zu ermöglichen. Zudem werden Rahmenbedingungen für den begleiteten Umgang sowie Vorgaben zum Datenschutz festgelegt.
Die Arbeitshilfe zum § 35a SGB VIII dient als Anleitung für Fachkräfte bei der Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen bei drohender oder vorhandener seelischer Behinderung. Sie umfasst Hinweise zur Einhaltung von Fristen und zur Abgrenzung gegenüber anderen Rehabilitationsträgern. Die Standards wurden in Arbeitsgruppen der Sozialen Dienste unter Beteiligung freier Jugendhilfeträger erarbeitet und sollen an künftige gesetzliche Entwicklungen angepasst werden.
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Beratungsfolge
- 28.11.2024 · Inklusionsbeirat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Sachstandbericht zum Projekt "ehrenamtliche Vormundschaften des Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. (SkF)"Zur Vorlage · 1412/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Sachstandsbericht zum Projekt der ehrenamtlichen Vormundschaften des Sozialdienst katholischer Frauen Essen-Mitte e.V. (SkF) zur Kenntnis genommen. Hintergrund ist das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, welches die Stärkung der Rechte von Mündeln sowie den verstärkten Einsatz ehrenamtlicher Einzelvormundschaften vorsieht. Auf Basis eines Beschlusses vom November 2022 übernimmt der SkF die Akquise, Schulung und fachliche Begleitung dieser Ehrenamtlichen.
Das Projekt umfasst neben Vormundschaften auch das Konzept der Patenschaften als niedrigschwelligen Einstieg. Dabei bauen Patenschaften erste Bindungen zu Kindern auf, für die eine Vereinsvormundschaft besteht. Bei einer geeigneten Entwicklung kann die Übertragung der elterlichen Sorge an die Ehrenamtlichen gerichtlich beantragt werden. Die Schulung umfasst etwa 16 Stunden und behandelt Themen wie rechtliche Grundlagen, psychologische Aspekte, Asylrecht sowie Bildungsmöglichkeiten.
Bis zum Stichtag im August 2024 begleitet der SkF insgesamt 19 ehrenamtliche Personen, darunter neun Vormundinnen oder Vormünder und zehn Patinnen oder Paten. Das Durchschnittsalter der Engagierten liegt bei etwa 60 Jahren. Ziel des Projekts ist es, die Anzahl der Beteiligten durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung weiter zu steigern.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.AVerlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei JahreZur Vorlage · 1398/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Verlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der Anerkennung um zwei Jahre sowie die Zuordnung zur Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor. Der Beschlussvorschlag wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterbreitet.
Der im Jahr 2016 gegründete Verein ist seit 2018 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Die Satzung des Vereins umfasst die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz sowie bürgerschaftlichen Engagements, mit einem Fokus auf die Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund. Zu den Angeboten gehören die Beratung und Begleitung junger Menschen ohne Bleiberecht sowie Projekte wie das „Soziale Lernen“ an der Hauptschule Glückauf in Essen-Altenessen. Des Weiteren werden Frauengruppen in Essen-Altendorf sowie Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien mit libanesischer Einwanderungsgeschichte durchgeführt. Laut dem Sachverhalt besteht eine hohe Nachfrage nach den Vereinsangeboten, was teilweise zur Bildung von Wartelisten führt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die Tätigkeit von Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlichen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.BVerlängerung der Anerkennung des Vereins Life & Culture Factories als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei JahreZur Vorlage · 1400/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss plant, die Anerkennung des Vereins Life & Culture Factories als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre zu verlängern. Mit dieser Verlängerung ist eine Zuordnung in die Trägerkategorie 6 vorgesehen, welche andere Träger der Jugendarbeit umfasst. Der Verein war zuvor bereits für ein Jahr anerkannt worden.
Die Tätigkeit des Vereins beinhaltet unter anderem das Forumtheater Altenessen. Durch interaktive Theatermethoden werden Schüler und Jugendliche in die Ausehaltung mit sozialen Realitäten einbezogen, um gemeinsam Lösungsstrategien zu erarbeiten. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt zudem auf der ressourcenorientierten Begleitung von jungen Erwachsenen, insbesondere bei fehlenden Schul- oder Berufsabschlüssen, um deren Selbstwirksamkeit und Zukunftsfähigkeit zu fördern. Das Leitbild des Vereins umfasst dabei die Inklusion und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Der Verein erfüllt laut der Vorlage die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat werden über den Sachverhalt zur Kenntnisnahme informiert.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2025Zur Vorlage · 1021/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes schlägt die Sitzungstermine für den Jugendhilfeausschuss im Jahr 2025 vor. Die vorgeschlagenen Termine umfassen den 11. Februar, 11. März, 10. Juni, 9. September sowie den 9. Dezember 2025. Letzterer Termin ist als konstituierende Sitzung des Ausschusses vorgesehen.
Bei der Erstellung des Terminkalenders wurden der turnusmäßige Sitzungstag am zweiten Dienstag im Monat sowie die Ferienzeiten in Ostern, Sommer und Herbst berücksichtigt. Zudem flossen die Sitzungsdaten des Rates der Stadt Essen sowie die Termine des Haupt- und Finanzausschusses in die Planung ein.
Die zeitliche Abfolge der Sitzungen orientiert sich zudem an den Auswirkungen der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen im Herbst 2025. Da die konstituierende Sitzung des Rates für den 4. November 2025 angesetzt ist und die personelle Besetzung der Ausschüsse erst nach der Ratssitzung am 19. November 2025 vorgesehen wird, wurde die erste Sitzung des Jugendhilfeausschusses für den Dezember vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Beschlusskontrolle
- 19.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 20.Anträge
- 21.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil