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Vorlage

Quotierung der Mittel 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt Essen

1563/2024/4 12.11.2024 Jugendamt

🟢 Beschlossen 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen entscheiden. Die Vorlage sieht vor, die Mittel gemäß einer vorgeschlagenen Quotierung an die antragsberechtigten Träger zu verteilen. Die Zuteilung erfolgt unter Vorbehalt und orientiert sich an den voraussichtlichen Anteilen der Landesförderung.

Die Gesamtsumme beläuft sich auf rund 6,97 Millionen Euro. Darin enthalten ist die erwartete Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von etwa 881.000 Euro. Sollte eine Erhöhung der Landesmittel erfolgen, wird diese prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger verteilt.

Im Rahmen der Neuausrichtung werden Mittel in Höhe von rund 162.635 Euro für das Jugendhaus Rubensstraße in den Kooperationsvertrag überführt und der Arbeiter Samariter Jugend zugewiesen. Zudem sollen Mittel in Höhe von etwa 34.400 Euro künftig für die Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden durch Schulungen und Beratungen eingesetzt werden, statt wie bisher für inklusive Ferienfreizeiten. Der Quotierungsvorschlag wurde vom Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. erarbeitet, mit dem Jugendamt erörtert und von der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII bereits zugestimmt.

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