Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes
✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,4 Millionen Euro für den Bereich der Unterhaltsvorschüsse. Grund für diesen Antrag sind veränderte Rahmenbedingungen im laufenden Haushaltsjahr 2024, die zum Zeitpunkt der Budgetplanung im Jahr 2023 nicht absehbar waren. Seit dem 1. Januar 2024 ist ein Anstieg des durchschnittlichen Unterhaltsvorschussbetrages pro Kind zu verzeichnen, welcher über den ursprünglichen Planungen liegt.
Nach aktuellen Prognosen werden die für 2024 geplanten Haushaltsmittel nicht ausreichen, um die gesetzlichen Verpflichtungen bis zum Jahresende zu erfüllen. Ohne die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel könnten die Zahlungen für den Monat Dezember nicht gewährleistet werden. Zur Finanzierung des Bedarfs sollen Mehrerträge aus dem Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder genutzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht eine Abstimmung durch die zuständigen Gremien vor. Nach einer Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss am 12. November 2024 und dem Haupt- und Finanzausschuss am 20. November 2024 soll der Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 über die Bereitstellung der Mittel gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen entscheiden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 27.11.2024einstimmig beschlossen
- 20.11.2024einstimmig empfohlen
- 12.11.2024einstimmig empfohlen