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Vorlage

Quotierung der Mittel 2025 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. und der Stadt Essen

1563/2024/4 1. Ergänzung 12.11.2024 Jugendamt

🟢 Beschlossen 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2025 zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen entscheiden. Die Vorlage des Jugendamtes sieht eine Quotierung der Mittel unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Landesförderung vor. Grundlage hierfür ist der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen – Trägerwerk e.V. (AKJ).

Die Gesamtsumme beläuft sich auf 6.965.767,50 Euro. Darin enthalten ist die erwartete Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 881.028,14 Euro für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Sollte eine Erhöhung dieser Landesmittel erfolgen, wird der Betrag prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger verteilt. Die Verteilung berücksichtigt zudem die Kompensation steigender Personalkosten sowie die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle.

Im Rahmen einer Neuausrichtung werden Mittel in Höhe von 162.635,35 Euro aus der Finanzierung des Jugendhauses Rubensstraße in den Kooperationsvertrag überführt und für die Arbeiter Samariter Jugend quotiert. Zudem sollen Mittel in Höhe von 34.403,32 Euro künftig der Weiterentwicklung von Inklusion in Jugendverbänden durch Schulungen und Beratungen dienen. Der Quotierungsvorschlag wurde vom AKJ erarbeitet und von der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII zustimmend bewertet.

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