Verlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII um zwei Jahre
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit der Verlängerung der Anerkennung des Vereins Laissez-passer e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der Anerkennung um zwei Jahre sowie die Zuordnung zur Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor. Der Beschlussvorschlag wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterbreitet.
Der im Jahr 2016 gegründete Verein ist seit 2018 im Bereich der Jugendhilfe tätig. Die Satzung des Vereins umfasst die Förderung internationaler Gesinnung, Toleranz sowie bürgerschaftlichen Engagements, mit einem Fokus auf die Unterstützung von Menschen mit Migrationshintergrund. Zu den Angeboten gehören die Beratung und Begleitung junger Menschen ohne Bleiberecht sowie Projekte wie das „Soziale Lernen“ an der Hauptschule Glückauf in Essen-Altenessen. Des Weiteren werden Frauengruppen in Essen-Altendorf sowie Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien mit libanesischer Einwanderungsgeschichte durchgeführt. Laut dem Sachverhalt besteht eine hohe Nachfrage nach den Vereinsangeboten, was teilweise zur Bildung von Wartelisten führt. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die Tätigkeit von Vereinsmitgliedern und Ehrenamtlichen.
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Beratungsfolge
- 20.11.2024Kenntnis genommen
- 19.11.2024Kenntnis genommen
- 12.11.2024einstimmig beschlossen