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Vorlage

Erlass der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Essen (Vergnügungssteuersatzung)

1375/2024/2 27.11.2024 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Vergnügungssteuersatzung zum 1. Januar 2025 neu zu fassen. Ziel der vorgeschlagenen Änderungen ist es, den Haushaltsausgleich für die Jahre 2025 und 2026 sicherzustellen. Im Rahmen dieser Anpassung soll der Steuersatz für Apparate mit Gewinnmöglichkeit einheitlich auf 24 Prozent des satzungsgemäßen Einspielergebnisses angehoben werden. Damit wird die bisherige Differenz zwischen Spielhallen (22 Prozent) und Gaststätten (19 Prozent) aufgehoben.

Zusätzlich sieht der Entwurf eine Erhöhung der monatlichen Mindeststeuersätze für verschiedene Gerätetypen vor. So sollen die Sätze für Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf 60 Euro, für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit auf 40 Euro und für Gewaltspiele auf 500 Euro steigen. Für Geräte ohne Bauartzulassung wird ein Betrag von mindestens 600 Euro pro Monat festgesetzt. Die Verwaltung rechnet durch diese Maßnahmen mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 1,2 Millionen Euro gegenüber dem erwarteten Gesamtertrag von 9,5 Millionen Euro im Jahr 2024.

Die Neufassung umfasst zudem Anpassungen bei den Erklärungspflichten und dem Prüfungsrecht der Stadt, um Manipulationen an Geräten entgegenzuwirken. Für das Jahr 2025 ist die Umstellung auf ein rein digitales Steuererklärungsverfahren vorgesehen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Des Weiteren sollen Mitarbeitende des Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramtes sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes Zugang zu den Geräten erhalten, um elektronische Speicherdaten auslesen und auswerten zu können.

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