TOP 8: Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer hier: Aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1818/2024/FDP einen Antrag auf Änderungen am Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025/2026 gestellt. Ziel des Antrags ist eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform in der Stadt.
Die Fraktion beantragt, dass sich der Rat zur Aufkommensneutralität bekennt. Konkret wird vorgeschlagen, den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 auf 839 festzulegen. Sollten die Einnahmen im Jahr 2025 aufgrund einer noch nicht vollständigen Datenlage höher ausfallen als im Vorjahr, sieht der Antrag eine entsprechende Entlastung der Steuerpflichtigen im Jahr 2026 vor.
Zudem lehnt die FDP-Fraktion ein Splitting des Grundsteuer-Hebesatzes ab. Die Begründung im Antrag bezieht sich auf eine schwer nachvollziehbare Zuordnung der zu besteuernden Immobilien sowie auf einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und finanzielle Risiken für die Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024abgesetzt/vertagt