Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuer ab dem 1. Juli 2025. Die Maßnahme dient der Erzielung zusätzlicher Einnahmen zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs ab dem Jahr 2025. Als indirekte Steuer werden die Betreiber von Beherbergungsbetrieben – etwa Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen – zur Abführung verpflichtet, wobei die Steuer von den Gästen getragen wird. Von der Erhebung ausgenommen sind Personen, die unter der Anschrift des Betriebs als Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Aktuell prüft die Verwaltung zwei verschiedene Erhebungsmodelle: ein prozentuales Modell auf Basis des Übernachtungspreises sowie ein pauschales Modell mit einem festen Betrag pro Nacht und Gast. Eine abschließende Entscheidungsvorlage hierzu soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.
Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind jährliche Einnahmen in Höhe von 7 Millionen Euro veranschlagt. Aufgrund des geplanten Starts im Juli 2025 wird für das Jahr 2025 ein Ertrag von 3,5 Millionen Euro erwartet. Die Sachkosten für die Einführung, einschließlich Software und IT-Ausstattung, belaufen sich auf etwa 70.000 Euro. Der Personalbedarf für die Umsetzung der Steuererhebung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch zu ermitteln.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.11.2024Kenntnis genommen
- 20.11.2024Kenntnis genommen
- 19.11.2024verwaltungsseitig abgesetzt