Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus vom 20.08.2024
- 2.Niederschrift Nr. 31 über die Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus vom 17.09.2024
- Essener Systemhaus
- 3.Wirtschaftsplan 2025 für das Essener SystemhausZur Vorlage · 1492/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Wirtschaftsplan 2025 für das Essener Systemhaus (ESH) beschließen. Die vorliegende Planung umfasst den Zeitraum von 2025 bis 2028 und verfolgt das Ziel, ausgeglichene Jahresergebnisse zu erzielen. Zu den zentralen Projekten innerhalb dieser Periode gehören die Umsetzung des Digitalpakts Schulen sowie die Migration auf SAP S/4 HANA bis zum Jahr 2025.
Im Bereich der Personalplanung sind 25 Mehrstellen in den Entgeltgruppen E7 bis E12 sowie eine Personalreserve von 30 Planstellen vorgesehen. Der geplante Personalaufwand für die Beschäftigten beläuft sich für das Jahr 2025 auf 20.960 T€. Die Erlöse für das Jahr 2025 werden auf 63.440 T€ geschätzt, wovon 36.000 T€ aus der Stadtverwaltung stammen. Für den Materialaufwand im Jahr 2025 ist ein Betrag von 4.085 T€ kalkuliert.
Die Investitionsplanung sieht für das Jahr 2025 ein Budget von 3.475 T€ vor. Davon entfallen 1.000 T€ auf eine Kreditermächtigung für IT-Projekte der Fachbereiche und 2.000 T€ auf Maßnahmen für die SSC-IT-Infrastruktur. Zudem ist eine Kreditermächtigung von 1.000 T€ für IT-Projekte sowie eine Kreditlinie für Liquiditätskredite in Höhe von 10.000 T€ vorgesehen. Für das Jahr 2025 werden ein Abschreibungsvolumen von 6.065 T€ sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von 4.805 T€ veranschlagt. Bis zum Jahr 2028 soll das Investitionsbudget auf 4.060 T€ ansteigen, während die Tilgungsverpflichtung auf null sinken soll. Das ESH strebt an, im Zeitraum bis 2028 auf Fremdfinanzierung zu verzichten.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Vierteljahresbericht für das 3. Quartal 2024 des Essener Systemhauses (ESH)Zur Vorlage · 1495/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus erhält den Vierteljahresbericht des Essener Systemhauses (ESH) für das dritte Quartal 2024 zur Kenntnisnahme. Der Bericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2024 ab und enthält eine Prognose für das gesamte Geschäftsjahr.
Die Erträge beliefen sich im Berichtszeitraum auf 52.843 T€, was einer Steigerung von 9,37 % gegenüber dem Planwert entspricht. Die Prognose für die Gesamterträge des Jahres 2024 wurde auf 71.655 T€ angehoben. Während die Umsatzerlöse im Bereich Schulen durch die Verlängerung des Digitalpakts Schule bis 2025 deutlich über der Planung liegen, blieben die Erlöse aus Beteiligungsunternehmen mit 12.386 T€ hinter den Erwartungen zurück.
Bei den Aufwendungen wurden Mehraufwendungen im Bereich der Betriebsstoffe sowie bei bezogenen Leistungen verzeichnet. Diese resultieren unter anderem aus Modernisierungsmaßnahmen und dem Einsatz von Hardware sowie Softwarelizenzen. Die Prognose für die Materialaufwendungen wurde auf 12.613 T€ erhöht. Der Personalaufwand zeigt bei den Beamtenbezügen einen Rückgang, während die Gesamterlöse die gestiegenen Kosten decken.
Das Quartalsergebnis weist einen Gewinn von rund 733 T€ aus. Für das Gesamtjahr 2024 wird ein Gewinn von etwa 900 T€ prognostiziert. Die geplanten Investitionen in Höhe von rund 6.850 T€ werden voraussichtlich vollständig ausgeschöpft.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Liste der noch zu erledigenden Aufträge hier: Essener Systemhaus
- 6.Anträge und Anfragen hier: Essener Systemhaus
- 7.Mitteilungen der Verwaltung hier: Essener Systemhaus
- Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus
- 8.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 9.Vorstellung des Essener Industriemonitors
- 10.Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2023Zur Vorlage · 1449/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023 umfasst die Kernverwaltung, zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie insgesamt 21 Unternehmen, davon 15 voll zu konsolidierende und sechs nach der Equity-Methode bewertete Einheiten. Die Gesamtertragslage weist einen Gesamtbilanzgewinn von 13,8 Millionen Euro aus, was einer Steigerung von 5,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die ordentlichen Gesamterträge beliefen sich auf 4.829,6 Millionen Euro bei Aufwendungen von 4.743,7 Millionen Euro. Das Gesamtfinanzergebnis liegt mit -84,4 Millionen Euro um 18,7 Millionen Euro unter dem Vorjahreswert. Die Bilanzsumme stieg auf 9.130,5 Millionen Euro an, während das Anlagevermögen 8.173,4 Millionen Euro beträgt.
Das Eigenkapital erhöhte sich von 176,3 Millionen Euro im Jahr 2022 auf 185,0 Millionen Euro zum Ende des Berichtsjahres. Aufgrund eines Korrekturpostens in Höhe von 232,4 Millionen Euro besteht gemäß § 75 Abs. 7 GO NRW weiterhin eine Überschuldung. Die allgemeine Rücklage weist seit dem 31. Dezember 2013 keinen positiven Bestand mehr aus. Ein Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 HVO ergab sich im Berichtsjahr in Höhe von 46,3 Millionen Euro, wobei 45,7 Millionen Euro auf Wertanpassungen bei Finanzanlagen entfallen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein separater Beteiligungsbericht wird als gesonderte Vorlage eingebracht.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Beteiligungsbericht 2024Zur Vorlage · 1424/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat den Beteiligungsbericht 2024 vorgelegt, der die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeit der städtischen Beteiligungen dokumentiert. Obwohl durch den Gesamtabschluss der Stadt Essen eine separate Berichterstattung nicht zwingend erforderlich ist, wird dieser Bericht zur Gewährleistung von Transparenz und Kontinuität fortgeführt. Der Fokus des Berichts liegt auf der Einzeldarstellung der jeweiligen Beteiligungen.
Zum 31. Dezember 2023 war die Stadt Essen an 63 Unternehmen beteiligt, darunter 49 GmbHs, drei AGs, zehn GmbH & Co. KGs sowie eine eG. Zudem umfasst der Bericht Informationen zu den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Essener Systemhaus und Sport- und Bäderbetriebe Essen. Die finanzwirtschaftlichen Angaben basieren auf den geprüften Jahresabschlüssen zum Ende des Jahres 2023, mit Ausnahmen für die Theater und Philharmonie Essen GmbH sowie den Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH.
Für die Mehrheitsbeteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen werden 9.415 Vollzeitäquivalente als Beschäftigte ausgewiesen. Der Personalaufwand belief sich auf rund 596,5 Millionen Euro bei einem Umsatzvolumen von etwa 1,45 Milliarden Euro. Der Jahresfehlbetrag lag bei 22,4 Millionen Euro. Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Rat der Stadt Essen werden den Bericht im November 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026Zur Vorlage · 1462/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus wird der Haushaltsplan-Entwurf für die Jahre 2025 und 2026 beraten. Die Vorlage umfasst verschiedene Teilpläne sowie Investitionsmaßnahmen unterschiedlicher Organisationseinheiten und Beteiligungsunternehmen der Stadt Essen. Betroffen sind unter anderem die Messe Essen, die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die Ruhrbahn GmbH sowie die Stadtverwaltung in den Fachbereichen 01 bis 12.
Der Gesamtzuschussbedarf auf Ebene des Ausschusses beläuft sich für das Jahr 2025 auf etwa 84,8 Millionen Euro und für das Jahr 2026 auf rund 87,3 Millionen Euro. Der Finanzplan sieht für das Jahr 2025 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 135.694 Tausend Euro vor. Zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen gehören unter anderem Kapitaleinlagen für die EVV und die Projektgesellschaft Freiheit Emscher mbH sowie Investitionszuschüsse für die TUP und TBE.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt die aufgeführten Teilpläne des Haushaltsplan-Entwurfs 2025/2026 sowie die in der Anlage dokumentierten Veränderungen der Planansätze zur Beschlussfassung empfiehlt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde auf Stufe 1 durchgeführt, wobei die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv bewertet werden. Spezifische Angaben zu Personalkosten, Sachkosten oder Stellenanteilen sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt und in den Rat verwiesen
Ergebnis: abgesetzt und in den Rat verwiesen - 12 a.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe 2025Zur Vorlage · 1632/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Wirtschaftsplan 2025 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) feststellen sowie die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2029 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Vorlage umfasst die Finanz-, Erfolgs-, Vermögens- und Stellenpläne der Einrichtung.
Für das Haushaltsjahr 2025 ist ein konsumtiver Zuschuss in Höhe von 29.766.000 Euro sowie ein zweckgebundener Zuschuss von 470.000 Euro für den Jugendspitzensport und das Kinderschwimmen vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 ist eine Erhöhung des konsumtiven Zuschusses auf 30.096.000 Euro und eine Anpassung des zweckgebundenen Zuschusses auf 420.000 Euro für die Sportförderung geplant. Der kalkulierte Verlust für das Jahr 2025 beläuft sich auf 495.349 Euro.
Die geplanten Investitionsausgaben für Baumaßnahmen sind für 2025 auf rund 45,5 Millionen Euro angesetzt. Die Finanzierung erfolgt durch Kapitaleinlagen in Höhe von 2,4 Millionen Euro, reguläre Investitionszuschüsse von 1,5 Millionen Euro sowie Sonderinvestitionszuschüsse in der Summe von 47,4 Millionen Euro. Der Stellenbedarf der Einrichtung ist mit 243 Stellen und Personalkosten von 16,5 Millionen Euro veranschlagt.
Die Aufstellung des Wirtschaftsplanes erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW. Es wurden ausschließlich rechtlich verpflichtende, unaufschiebbare oder wirtschaftlich sinnvolle Aufwendungen eingeplant. Die Bewirtschaftung unterliegt den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung des Stadtkämmerers für das Haushaltsjahr 2025. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Erlass der Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt Essen (Beherbergungssteuersatzung)Ergebnis: verwaltungsseitig abgesetzt
- 13. aErhebung einer Beherbergungssteuer in der Stadt EssenZur Vorlage · 1765/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant die Einführung einer Beherbergungssteuer ab dem 1. Juli 2025. Die Maßnahme dient der Erzielung zusätzlicher Einnahmen zur Sicherstellung des Haushaltsausgleichs ab dem Jahr 2025. Als indirekte Steuer werden die Betreiber von Beherbergungsbetrieben – etwa Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen – zur Abführung verpflichtet, wobei die Steuer von den Gästen getragen wird. Von der Erhebung ausgenommen sind Personen, die unter der Anschrift des Betriebs als Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Aktuell prüft die Verwaltung zwei verschiedene Erhebungsmodelle: ein prozentuales Modell auf Basis des Übernachtungspreises sowie ein pauschales Modell mit einem festen Betrag pro Nacht und Gast. Eine abschließende Entscheidungsvorlage hierzu soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.
Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind jährliche Einnahmen in Höhe von 7 Millionen Euro veranschlagt. Aufgrund des geplanten Starts im Juli 2025 wird für das Jahr 2025 ein Ertrag von 3,5 Millionen Euro erwartet. Die Sachkosten für die Einführung, einschließlich Software und IT-Ausstattung, belaufen sich auf etwa 70.000 Euro. Der Personalbedarf für die Umsetzung der Steuererhebung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch zu ermitteln.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — verwaltungsseitig abgesetzt
Ergebnis: verwaltungsseitig abgesetzt - 14.Cashpool-Quartalsbericht III/2024Zur Vorlage · 1448/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus der Stadt Essen setzt sich in seiner Sitzung am 19. November 2024 mit dem dritten Quartalsbericht 2024 zum Cashpool auseinander. Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes dient dazu, den Ausschuss über die aktuellen Entwicklungen sowie Veränderungen innerhalb des Cashpools zu informieren.
Die Verwaltung nutzt im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung sowohl Quartals- als auch Jahresberichte, um den Ausschuss über die Anpassungen im Cashpool in Kenntnis zu setzen. Der vorliegende Bericht für das dritte Quartal 2024 ist Teil dieses etablierten Informationsprozesses. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde vom Stadtkämmerer Grabenkamp unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Quartalsbericht III/2024 der Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen EinrichtungenZur Vorlage · 1423/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus setzt sich in seiner Sitzung am 19. November 2024 mit dem Quartalsbericht III/2024 der Essener Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auseinander. Die Berichterstattung umfasst zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt 33 städtische Gesellschaften sowie zwei eigenbetriebsähnliche Einrichtungen. Erstmals ist in diesen Bericht die Entwicklungsgesellschaft Urbane Flächen und Hafen Essen mbH (EUH) aufgenommen worden, welche aus der Umfirmierung der essen.net GmbH hervorgegangen ist.
Der vorliegende Bericht von Stadtkämmerer Grabenkamp beinhaltet Informationen zu den Ergebnissen, zur Einhaltung der Haushaltsvorgaben sowie zum Personal- und Schuldenstand. Im Fokus stehen die Prognosen zum Jahresergebnis im Vergleich zur Wirtschaftsplanung sowie die Auswirkungen von Zuschüssen und Gewinnabführungen auf den städtischen Haushalt 2024.
Hinsichtlich der Verschuldung wird eine Erhöhung der Gesamtverschuldung um rund 47,8 Millionen Euro auf insgesamt über zwei Milliarden Euro prognostiziert. Dies ergibt sich aus Darlehensaufnahmen in Höhe von etwa 177 Millionen Euro und Tilgungsleistungen von rund 129 Millionen Euro. Zu den wesentlichen Darlehensaufnahmen von mindestens zehn Millionen Euro zählen Investitionen der Entwässerung Essen GmbH, der Ruhrbahn GmbH sowie der Allbau-Gesellschaften, der GSE gGmbH und der Stromnetz Essen GmbH.
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Beratungsfolge
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15. aFreiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH hier: Gesellschafterdarlehen und SachstandZur Vorlage · 1454/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Beschlussvorschlag sieht die Gewährung von Gesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu 5,4 Millionen Euro an die Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH (FEEG) vor. Die FEEG, ein Gemeinschaftsunternehmen der Städte Essen und Bottrop sowie der RAG Montan Immobilien GmbH, plant mit diesen Mitteln den Erwerb der Flächen „Emil Emscher“ und „Welheimer Mark“. Die Kosten für das Areal „Emil Emscher“ werden auf etwa 14,7 Millionen Euro und für „Welheimer Mark“ auf etwa 1,3 Millionen Euro geschätzt. Zur Finanzierung der Kaufpreise sollen die kommunalen Gesellschafter jeweils 5,4 Millionen Euro als Darlehen bereitstellen.
Die Auszahlung der Mittel ist in zwei Tranchen geplant: Ein Teilbetrag von 2.808.000 Euro soll im ersten Quartal 2025 und ein weiterer Betrag von 2.592.000 Euro im Zeitraum des ersten bis zweiten Quartals 2026 abgerufen werden. Die endfälligen Darlehen haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Für die Städte Essen und Bottrop besteht bei einer Vermarktung der Grundstücke im Projektgebiet „Freiheit Emscher“ vor Ablauf der Laufzeit ein ganzes oder teilweises Kündigungsrecht. Die Vergabe erfolgt zu marktüblichen Konditionen, wobei für die zweite Tranche eine Überprüfung der Zinssätze vorgesehen ist.
Zusätzlich umfasst der Vorschlag die Kenntnisnahme eines Sachstandsberichts sowie eines geplanten Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung, die der Sicherung der Förderfähigkeit für die Justus Titze Fonds-Mittel (JTF) dient. Die Vertretung der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung soll ermächtigt werden. Das Vorhaben wird bei der Bezirksregierung angezeigt. Ein Teilbesitzübergang mit Erlösgenerierung wird bis zum Jahr 2028 angestrebt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben - 16.Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen aufgrund des 3.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 1310/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1310/2024/2 sieht eine Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen der Stadt Essen vor. Grundlage hierfür ist das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ziel der Maßnahme ist es, Kleinst-, kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung, also der Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu befreien. Damit soll der Verwaltungsaufwand für diese Unternehmen gesenkt werden, während die Berichtspflicht für große Kapitalgesellschaften bestehen bleibt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Befreiung der betroffenen Gesellschaften beschließt und die entsprechenden Anpassungen in den Gesellschaftsverträgen vornimmt. Dies geschieht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung. Die Änderungen betreffen konkret die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.
Der zeitliche Ablauf sieht eine Beratung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus am 19. November 2024 vor. Die Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 27. November 2024 sowie den 18. Dezember 2024 vorgesehen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage liegt vor und wird auf Stufe 1 als positiv bewertet. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind gegeben. Federführend für die Vorlage ist das Beteiligungsmanagement.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben - 17.Verlängerung des Probebetriebes auf der Linie E33 in modifizierter Form und Einstellung der danach parallel verlaufenden Linie E64Zur Vorlage · 1388/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine modifizierte Weiterführung der Buslinie E33 sowie die Einstellung der parallel verlaufenden Linie E64 vor. Die Linie E33 wurde am 1. Dezember 2023 als Testbetrieb zwischen Steele und Horst eingeführt, um die Anbindung an die S-Bahn-Linie 3 zu ergänzen.
Im Rahmen der geplanten Anpassung soll die Linie E33 das Steeler Zentrum über die Haltestellen Grendtor, Grendplatz und Paßstraße anfahren. Durch diese Streckenführung wird ein Parallelverkehr zur S-Bahn-Linie 3 vermieden. Die Betriebszeiten sollen sich von Montag bis Freitag auf etwa 7:00 bis 19:00 Uhr und am Samstag auf 8:00 bis 14:00 Uhr festlegen. Zudem werden die Haltestellen Eisenwerk, Wisthoff und Pläßweidenweg in das Angebot aufgenommen. Da die Linie E33 das Angebot der Linie E64 übernimmt, soll der sogenannte Marktbus eingestellt werden.
Das angepasste Angebot ist für den Zeitraum vom Jahresbeginn 2025 bis zum Fahrplanwechsel am 6. Januar 2026 vorgesehen. In dieser Zeit sollen die Fahrgastzahlen durch einen unabhängigen Beobachter erhoben werden, um eine Entscheidung über das Angebot ab dem VRR-weiten Fahrplanwechsel im Januar 2026 vorzubereiten. Die kalkulierten Kosten für den Zeitraum belaufen sich nach Abzug der Einsparungen durch die Einstellung der Linie E64 auf etwa 250.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.11.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 1209/2024/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1209/2024/6 befasst sich mit dem Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie der Finanzplanung für den Zeitraum 2025 bis 2027. Der Plan weist einen Gesamtminderbedarf von etwa 1,2 Millionen Euro aus. Dieser ergibt sich aus einem Gesamtmehrbedarf von rund 2,4 Millionen Euro, der durch verschiedene positive Effekte und überplanmäßige Mittelbereitstellungen teilweise ausgeglichen wird. Zu den genannten Gegenposten gehören ein Minderbedarf beim Personal in Höhe von 450.000 Euro, ein Veräußerungsgewinn aus der Hanielstraße in Höhe von 220.000 Euro sowie Zinserträge von 109.000 Euro. Zudem werden Mittel in Höhe von 365.000 Euro für ein Grundstück am Steeler Pfad 36 berücksichtigt.
Die wesentlichen Kostensteigerungen resultieren aus den Bereichen Energie, Instandhaltung, Brandschutz und Sicherheit sowie der Personalgestellung mit dem Deutschen Roten Kreuz. Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung des Nachtragswirtschaftsplanes und die Ausweisung einer Ergebnisverschlechterung in Höhe von 1.208.334 Euro als Verlust vor. Die Beratung in den zuständigen Gremien ist für den 19. und 20. November 2024 angesetzt, wobei die Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 27. November 2024 erfolgen soll.
Zusätzlich enthält die Vorlage eine Darstellung zur zweiten Prüfstufe der Klimarelevanz. Hierbei wird die Bewertung von Treibhausgas-Ausstößen in CO2-Äquivalenten anhand von vier Kategorien der Veränderung sowie der Option einer nicht ermittelbaren Auswirkung vorgenommen.
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- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Nachhaltigkeitsmonitoring der Stadt EssenZur Vorlage · 1240/2024/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen hat den ersten Nachhaltigkeitsbericht sowie ein Dashboard zur Nachhaltigkeit vorgelegt. Diese Dokumente dienen der Überprüfung der Aktivitäten im Rahmen der Agenda 2030 und der Essener Nachhaltigkeitsstrategie. Der Bericht ermöglicht eine Übersicht über die Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs). Dabei werden neben der Stadtverwaltung auch Leistungen verschiedener Beteiligungsunternehmen wie die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH, die Stadtwerke Essen AG oder die Sport- und Bäderbetriebe Essen berücksichtigt.
Die Erstellung des Berichts erfolgte nach dem Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK). Das Dashboard bündelt Indikatoren aus der Nachhaltigkeitsstrategie sowie der Klimaneutralitätsstrategie SECAP. Es soll als fortlaufend aktualisiertes Portal fungieren, um die Zielerreichung beider Systeme zu dokumentieren. Aus der Veröffentlichung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen, wobei die Berichterstattung die Akquise von Fördermitteln unterstützen kann. Nach der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt und die zuständigen Ausschüsse ist die Veröffentlichung des Berichts sowie die Erstellung einer Kurzversion für die Bürgerinnen und Bürger geplant.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.11.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.11.2024 · Jugendhilfeausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (51. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.11.2024 · Kulturausschuss (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.10.2024 · Seniorenrat (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2024 · Inklusionsbeirat (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Anträge und Anfragen
- 21.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- Essener Systemhaus
- 22.Anträge und Anfragen hier: Essener Systemhaus
- 23.Mitteilungen der Verwaltung hier: Essener Systemhaus
- Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligung und Tourismus
- 24.Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen der Verwaltung