Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen aufgrund des 3.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Anpassung der Gesellschaftsverträge ihrer Beteiligungsunternehmen aufgrund des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Durch die Änderung der Gemeindeordnung wurde die bisherige Pflicht aufgehoben, dass alle kommunalen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellen müssen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt, Kleinst-, kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung zu befreien, sofern keine gesetzliche Grundlage dagegen spricht. Damit soll ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand und hohe Kosten für diese Unternehmen vermieden werden, die durch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) entstehen könnten. Große Beteiligungen wie die Stadtwerke Essen AG oder die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH bleiben von dieser Befreiung nicht betroffen.
Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, die Standards für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse weiterhin einheitlich auf alle Gesellschaften anzuwenden. Dies ist notwendig, um die erforderlichen Informationen für den städtischen Gesamtabschluss sowie den Beteiligungsbericht zu gewährleisten. Die Anpassung der Gesellschaftsverträge steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2024einstimmig beschlossen
- 27.11.2024abgesetzt/vertagt
- 19.11.2024abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben