Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen aufgrund des 3.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1310/2024/2 sieht eine Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen der Stadt Essen vor. Grundlage hierfür ist das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ziel der Maßnahme ist es, Kleinst-, kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung, also der Nachhaltigkeitsberichterstattung, zu befreien. Damit soll der Verwaltungsaufwand für diese Unternehmen gesenkt werden, während die Berichtspflicht für große Kapitalgesellschaften bestehen bleibt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Befreiung der betroffenen Gesellschaften beschließt und die entsprechenden Anpassungen in den Gesellschaftsverträgen vornimmt. Dies geschieht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung. Die Änderungen betreffen konkret die Regelungen zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses.
Der zeitliche Ablauf sieht eine Beratung im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus am 19. November 2024 vor. Die Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 27. November 2024 sowie den 18. Dezember 2024 vorgesehen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz der Vorlage liegt vor und wird auf Stufe 1 als positiv bewertet. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind gegeben. Federführend für die Vorlage ist das Beteiligungsmanagement.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2024einstimmig beschlossen
- 27.11.2024abgesetzt/vertagt
- 19.11.2024abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Beteiligungsmanagement
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Aus derselben Sitzung
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