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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1872/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler (EBB-FW) hat einen Antrag zur Umbesetzung eines Ausschusses im Rat der Stadt Essen gestellt. Mit der Vorlage Nummer 1872/2024/EBB wird eine Änderung in der Zusammensetzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft beantragt.
Konkret sieht der Antrag vor, die Position des ersten stellvertretenden beratenden Ausschussmitglieds gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 der Gemeindeordnung NRW neu zu besetzen. Bisher ist Kai Hemsteeg in dieser Funktion im Ausschuss vertreten. Der Antrag fordert stattdessen die Ernennung von Joachim Kluft als ersten stellvertretenden beratenden Ausschussmitglied für diesen Ausschuss. Die Entscheidung über diesen personellen Wechsel steht auf der Tagesordnung der Ratssitzung am 18. Dezember 2024.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1880/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Vorlage Nummer 1880/2024/LINKE einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt, der personelle Änderungen in zwei Ausschüssen des Stadtrats vorsieht. Der Antrag betrifft die Neubesetzung der Positionen für die erste Stellvertretung in den genannten Gremien.
Im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird vorgeschlagen, die bisherige Besetzung der ersten Stellvertretung durch ein neues Mitglied der Fraktion zu ersetzen. Ein ähnliches Vorhaben ist für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft vorgesehen. Auch hier beantragt die Fraktion eine Änderung in der ersten Stellvertretung, um die bisherige Person durch eine neue Vertretung abzulösen.
Die entsprechende Vorlage wurde zur Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgelegt. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbHZur Vorlage · 1853/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE). Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden von Henrike Eickholt aus ihrem Mandat zum 31. Dezember 2024, welches sie aus persönlichen Gründen niedergelegt hat.
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der EBE setzt sich der Aufsichtsrat aus insgesamt 18 Mitgliedern zusammen. Davon werden sechs Mitglieder durch den Rat der Stadt Essen gewählt, wobei ein Sitz für die Vertretung der Arbeitnehmerschaft bzw. einer Gewerkschaft vorgesehen ist. Auf Vorschlag der Gewerkschaft ver.di soll nun Moritz Fastabend anstelle von Henrike Eickholt in den Aufsichtsrat entsendet werden. Die Neubesetzung ist mit Wirkung zum 1. Januar 2025 für den verbleibenden Zeitraum der aktuellen Ratswahlperiode 2020 bis 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1876/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen eingereicht, der eine personelle Neubesetzung im Aufsichtsrat der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) zum Gegenstand hat. In dem vorliegenden Dokument wird die Umbesetzung eines Sitzes in diesem Gremium beantragt. Dabei soll ein bisheriges Mitglied des Aufsichtsrats durch ein Ratsmitglied ersetzt werden.
Die Vorlage ist für die Beratung im Rat der Stadt Essen vorgesehen, wobei die Entscheidung in der Sitzung am 18. Dezember 2024 erfolgen soll. Das Verfahren wird durch das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation geleitet. Der Antrag ist Teil der Behandlung von Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen innerhalb der Stadtverwaltung.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1881/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage Nummer 1881/2024/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Der vorliegende Antrag betrifft eine personelle Umbesetzung innerhalb des Beirats der Kreispolizeibehörde. Mit diesem Schreiben wird die Änderung der Zusammensetzung eines ordentlichen Mitglieds in diesem Gremium beantragt. Konkret sieht der Vorschlag der Fraktion vor, das bisherige ordentliche Mitglied durch ein neues ordentliches Mitglied zu ersetzen.
Das Verfahren zur Behandlung dieses Antrags unterliegt der Zuständigkeit des Rates der Stadt Essen. Die Federführung für die Bearbeitung dieser Vorlage liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Der Antrag wurde im Rahmen der Sitzungstermine zur Entscheidung durch den Rat vorbereitet, um die personelle Besetzung des genannten Beirats zu aktualisieren.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in HannoverZur Vorlage · 1838/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Benennung von Abgeordneten für die 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, die vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover stattfindet. Der vorliegende Beschlussvorschlag regelt die Bestimmung von stimmberechtigten Abgeordneten sowie deren Stellvertreter für die Veranstaltung.
Die Nominierung der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Fraktionen im Rat. Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion schlagen jeweils zwei Personen vor, während die GRÜNEN-Fraktion und die AfD-Fraktion je eine Person benennen. Darüber hinaus sieht der Entwurf die Entsendung von Gastdelegierten auf Vorschlag der Fraktionen DIE LINKE, FDP und EBB-FW vor.
Zusätzlich sind der Oberbürgermeister sowie der Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied aufgrund ihrer jeweiligen Funktionen in den Gremien des Deutschen Städtetages kraft Satzung stimmberechtigt. Mit dem Beschluss wird zudem die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die vorgeschlagenen Mitglieder des Rates beantragt. Die an die Teilnahme anknüpfenden Kosten werden von der Stadt Essen getragen, wobei eine konkrete Bezifferung der Sachkosten zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorliegt.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.1Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 13. bis 15. Mai 2025 in HannoverZur Vorlage · 1865/2024/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1865/2024/PARTEI eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Benennung von Abgeordneten der Stadt Essen für die 43. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages, welche im Zeitraum vom 13. bis 15. Mai 2025 in Hannover stattfindet.
Mit dem vorliegenden Dokument wird der Rat der Stadt Essen gebeten, über die Besetzung der Delegation zu entscheiden. Konkret sollen hierfür stimmberechtigte Abgeordnete sowie stellvertretende stimmberechtigte Abgeordnete benannt werden, um die Vertretung der Stadt bei der Versammlung sicherzustellen. Der von Matthias Stadtmann unterzeichnete Antrag regelt somit die formelle Benennung der Vertreter für die anstehende Hauptversammlung des Deutschen Städtetages in Hannover.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 7.Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung für die Stadt EssenZur Vorlage · 1835/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Essener Rat einen Antrag (Nummer 1835/2024/SPD) eingebracht, der die Erstellung einer Zweckentfremdungssatzung vorsieht. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, eine Satzung auf Grundlage von § 12 Absatz 1 des Wohnraumstärkungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen auszuarbeiten. Der Entwurf soll den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden und dabei auch die notwendigen Personal- und Sachmittelbedarfe enthalten.
Ziel der Maßnahme ist es, dem Verlust von Wohnraum entgegenzuwirken, soziale Ungleichheiten zu reduzieren und den Wohnungsmarkt in Essen zu stabilisieren. Zudem sollen die Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen auf Wohngebiete begrenzt werden. Zur Ausarbeitung des Entwurfs soll die Verwaltung die Erfahrungen anderer nordrhein-westfälischer Städte wie Köln, Bonn, Düsseldorf, Aachen, Münster und Dortmund heranziehen. Die Fraktion weist darauf hin, dass in diesen Städten bereits Regelungen zur Zweckentfremdung bestehen und ein Mangel an Regulierung in Essen zu Verdrängungseffekten führen könnte.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.1Zweckentfremdungssatzung für die Stadt EssenZur Vorlage · 1868/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1868/2024/FDP einen Antrag eingebracht, der eine Untersuchung zur Nutzung von Wohnraum in der Stadt vorsieht. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung damit zu beauftragen, zu ermitteln, wie viel Wohnraum in Essen derzeit im Rahmen der Kurzzeitvermietung genutzt und somit im Sinne der Zweckentfremdungssatzung verwendet wird.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen soll dem Rat der Stadt Essen bis spätestens März 2025 vorgelegt werden. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates am 18. Dezember 2024 zur Entscheidung vorgesehen. Im weiteren Verlauf ist eine Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 6. Februar 2025 sowie eine abschließende Entscheidung im Rat am 26. Februar 2025 geplant.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 06.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (53. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Bauvorhaben Wohnsiedlung Litterode / RudolfstraßeZur Vorlage · 1777/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 1777/2024/LINKE einen Antrag zum Bauvorhaben der Wohnsiedlung Litterode / Rudolfstraße gestellt. Der Antrag fordert die Verwaltung dazu auf, im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen am 5. Dezember 2024 die Alternativplanungen von Professor Tim Rieniets im Vergleich zur eigenen Planung der Stadt vorzustellen.
Zudem soll die Allbau Gesellschaft mbH beauftragt werden, den aktuellen Stand der Bauvergabe für das Gebiet der Wohnsiedlung Litterode / Rudolfstraße darzustellen. Dabei sollen die Möglichkeiten einer Änderung der Baupläne und der Auftragsvergabe unter Berücksichtigung der Alternativplanung untersucht werden. Der Antrag verlangt zudem eine Darstellung der potenziellen Bauverzögerungen sowie der Kosten, die durch Planänderungen oder mögliche rechtliche Auseinandersetzungen mit den verbleibenden Mietern entstehen könnten.
Bis zur Klärung dieser Punkte fordert die Fraktion die Allbau Gesellschaft mbH auf, die Abrissarbeiten an jenen Gebäuden einzustellen, die laut der Alternativplanung als erhaltungswürdig eingestuft werden. Die Beratung des Antrags ist für den Ausschuss am 5. Dezember, die Bezirksvertretung VII am 10. Dezember sowie den Rat der Stadt Essen am 18. Dezember 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.12.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.1Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 10.Einführung eines KI-basierten VerkehrsleitsystemZur Vorlage · 1827/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 1827/2024/EBB einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung und anschließenden Umsetzung eines gesamtstädtischen, KI-basierten Verkehrsleitsystems zu beauftragen. Das System soll darauf abzielen, Verkehrsströme durch die Analyse von Echtzeitdaten vorausschauend zu lenken und die Ampelphasen dynamisch anzupassen.
Nach Angaben der Fraktion sollen dadurch Staus, insbesondere während der Hauptverkehrszeiten, reduziert und der Verkehrsfluss optimiert werden. Durch eine effizientere Nutzung der Straßen sollen zudem der Kraftstoffverbrauch sowie die Emissionen von CO2 und NO2 gesenkt und der Verkehrslärm verringert werden. Ein solches System soll darüber hinaus zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, indem potenzielle Gefahren wie Unfälle frühzeitig erkannt werden können. Zudem wird eine Integration in bestehende Infrastrukturen sowie die Zusammenarbeit mit Navigationssystemen angestrebt.
Die Finanzierung der Maßnahme soll über Mittel des Geschäftsbereichs 6 sowie durch Fördermittel von Land und Bund erfolgen. Der Antrag wird im Ausschuss für Verkehr und Mobilität beraten, bevor er dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 1831/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1831/2024/EBB eingebracht, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Werbeanhänger zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine entsprechende Gebührenordnung für diese Art von Fahrzeugen zu etablieren.
Nach Begründung der Fraktion sind diese Anhänger primär für Werbezwecke konstruiert und besitzen keine funktionale Transportkapazität mehr. Das Abstellen dieser Anhänger im öffentlichen Raum beanspruche Parkflächen und beeinflusse das Stadtbild. Die EBB-FW führt an, dass andere Formen der ortsfesten Werbung, wie etwa Plakatwände oder LED-Tafeln, bereits einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Der Antrag stützt sich auf die rechtliche Einschätzung, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Anhänger über den Gemeingebrauch hinausgehe und somit eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, da die Erfassung der Fahrzeuge im Rahmen der regulären Bestreifung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung erfolgen könne.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Gleichstellungsplan 2019 - 2024 AbschlusscontrollingZur Vorlage · 1526/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlusscontrolling-Bericht zum Gleichstellungsplan 2019–2024 der Stadtverwaltung Essen liegt vor. Das Ziel des Plans war die Sicherstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in vier Bereichen: Grundrechte, Abbau von Unterrepräsentanzen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Rat der Stadt Essen sollen das Ergebnis des Monitorings zur Kenntnis nehmen.
Die Zahl der Beschäftigten in der Verwaltung stieg von 8.966 im Jahr 2015 auf 11.219 im September 2024, wobei der Frauenanteil mit etwa 57 Prozent konstant blieb. In vier von sechs Zielbereichen zur Reduzierung von Unterrepräsentanzen wurden die Vorgaben erreicht oder übertroffen. So stieg der Anteil von Frauen im allgemeinen Verwaltungsdienst ab A13 von 23 Prozent auf 41,08 Prozent. Auch in der Feuerwehr und im gewerblich-technischen Bereich wurden die Ziele erreicht. Im Bereich der Führungskräfte konnten zwei von drei Zielvorgaben umgesetzt werden.
Bei den Teilzeitmodellen liegt der Anteil der Frauen bei 91 Prozent, während der gesamte Teilzeitanteil bei 22 Prozent liegt. Die Inanspruchnahme von Elternzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen stieg an; im Jahr 2023 lag der Frauenanteil in diesen Bereichen zwischen 75 und 77 Prozent. Von den 26 Maßnahmen des Plans wurden 20 vollständig und fünf teilweise umgesetzt. Die geplante Zertifizierung als familienfreundliche Arbeitgeberin wurde zugunsten konkreter Angebote wie Kita-Plätzen nicht durchgeführt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für den neuen Gleichstellungsplan 2025–2028.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Gleichstellungsplan 2025 - 2028 für die Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1527/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 18. Dezember 2024 über den Gleichstellungsplan 2025 bis 2028 für die Stadtverwaltung entscheiden. Zuvor wird die Vorlage im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Beschlussempfehlung beraten. Der Plan dient als strategisches Instrument, um die Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern innerhalb der Stadtverwaltung sicherzustellen.
Die Umsetzung orientiert sich am Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und umfasst vier zentrale Zielbereiche: die Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung, den Abbau von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der neue Plan strukturiert diese Ziele über sieben Themenfelder und ergänzt sie um Daten zur Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung, die mit rund 11.219 Mitarbeitenden die größte Arbeitgeberin im Stadtgebiet ist.
Der Geltungsbereich des Plans erstreckt sich auf die Stadtverwaltung sowie deren eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und endet am 31. Dezember 2028. Zur Überprüfung der Fortschritte ist ein Zwischencontrolling für den Juni 2026 vorgesehen, gefolgt von einem Abschlusscontrolling im Juni 2028 zur Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst, Beschlussfassung erfolgt im Rat
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen aufgrund des 3.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 1310/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Anpassung der Gesellschaftsverträge ihrer Beteiligungsunternehmen aufgrund des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Durch die Änderung der Gemeindeordnung wurde die bisherige Pflicht aufgehoben, dass alle kommunalen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften erstellen müssen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt, Kleinst-, kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften von der Verpflichtung zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung zu befreien, sofern keine gesetzliche Grundlage dagegen spricht. Damit soll ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand und hohe Kosten für diese Unternehmen vermieden werden, die durch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) entstehen könnten. Große Beteiligungen wie die Stadtwerke Essen AG oder die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH bleiben von dieser Befreiung nicht betroffen.
Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, die Standards für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse weiterhin einheitlich auf alle Gesellschaften anzuwenden. Dies ist notwendig, um die erforderlichen Informationen für den städtischen Gesamtabschluss sowie den Beteiligungsbericht zu gewährleisten. Die Anpassung der Gesellschaftsverträge steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 27.11.2024 · Rat der Stadt Essen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.11.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt und zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.1Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen (DS 1310/2024/2) hier: Befreiung von der Abgabe einer nichtfinanziellen ErklärungZur Vorlage · 1878/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rat der Stadt Essen liegt ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vor, der die Anpassung der Gesellschaftsverträge städtischer Beteiligungen zum Gegenstand hat. Der Antrag mit der Nummer 1878/2024/CDU/GRÜNE befasst sich mit der Befreiung von der Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung durch diese Beteiligungsgesellschaften.
Die Fraktionen ersuchen die Stadtverwaltung darum, eine solche Befreiung zeitlich einzugrenzen. Konkret wird beantragt, die Befreiung von der Pflicht zur Abgabe der nichtfinanziellen Erklärung zunächst auf die Geschäftsjahre 2025 und 2026 zu beschränken. Das entsprechende Dokument wurde am 18. Dezember 2024 an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt EssenZur Vorlage · 1822/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Anpassung der Anlagerichtlinie für ihre Kapitalanlagen. Hintergrund ist die Evaluierung des im Jahr 2019 eingeführten Nachhaltigkeitsansatzes. Die Untersuchung ergab, dass die bisherigen Ausschlusskriterien, wie etwa Beschränkungen bei Unternehmen mit bestimmten Umsatzanteilen in den Bereichen Alkohol oder Tabak, die Auswahl an verfügbaren Anlageprodukten stark einschränken. Dies sei insbesondere deshalb der Fall, weil gleichzeitig kommunalrechtliche Vorgaben, wie die Begrenzung der Aktienquote auf maximal 35 Prozent, einzuhalten seien.
Im Rahmen der Neuausrichtung soll die Anlagerichtlinie künftig an der internationalen Referenznorm DIN ISO 26000 für gesellschaftliche Verantwortung ausgerichtet werden. Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf den Umweltaspekt des ESG-Kriterienkatalogs gelegt, während auf die Anwendung spezifischer Ausschlusskriterien verzichtet wird. Die Überarbeitung berücksichtigt zudem aktuelle Erkenntnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur eingeschränkten Vergleichbarkeit von ESG-Daten und Ratings. Ziel der Anpassung ist es, die Produktauswahl sowie die Wirtschaftlichkeit und Kostenstruktur der Kapitalanlagen zu verbessern. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung zur Beschlussfassung dieser Änderung vorlegen.
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- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15 a.RGE Servicegesellschaft Essen mbH (RGE) hier: Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1859/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch die RGE Servicegesellschaft Essen mbH für das Jahr 2024 entscheiden. Die geplante Maßnahme sieht eine Prämie von maximal 400 Euro pro Vollzeitkraft vor. Davon betroffen sind Reinigungskräfte sowie Sicherheitskräfte, deren Beschäftigungsverhältnis unter den Tarifvertrag für die Gebäudereinigung oder den Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen fällt.
Zur Umsetzung der Zahlung wird der Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der RGE angewiesen, einen Beschluss zu fassen, der die Geschäftsführung zur Einleitung der notwendigen Schritte ermächtigt. Der zusätzliche Personalaufwand für diese freiwillige Leistung beträgt rund 265.000 Euro und war in der Wirtschaftsplanung der RGE für das Jahr 2024 nicht enthalten.
Die gesetzliche Grundlage für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung endet am 31. Dezember 2024. Laut dem vorliegenden Dokument sind die Haushaltsvorgaben für die Jahre 2025 und 2026 durch diese Zahlung nicht gefährdet, da die Gesellschaft über hinreichende Gewinnrücklagen verfügt.
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- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Vergabe von Räumlichkeiten an politische ParteienZur Vorlage · 1812/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen empfiehlt dem Rat, das Neutralitätsgebot der Verwaltung im Hinblick auf die voraussichtliche Bundestagswahl am 23. Februar 2025 einmalig zu erweitern. Hintergrund ist die mögliche Auflösung des Bundestages nach einer eventuell scheiternden Vertrauensfrage des Bundeskanzlers. Da politische Parteien ihre jährlichen Neujahrsempfänge bereits langfristig geplant und Einladungen versandt haben, soll die bisherige Drei-Monatsfrist für die Überlassung städtischer Räumlichkeiten ausnahmsweise bis zum 9. Februar 2025 ausgesetzt werden.
Diese Regelung ermöglicht es den Parteien, ihre Veranstaltungen in städtischen Räumen durchzuführen, sofern diese keine originären städtischen Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten beanspruchen. Für Schulgebäude und Kindertagesstätten gilt das Neutralitätsgebot weiterhin uneingeschränkt. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass diese Ausnahme lediglich für die kommende Bundestagswahl gilt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, für zukünftige Wahlvorgänge eine aktualisierte Regelung zur Beschlussfassung durch den Rat vorzubereiten, um einheitliche Standards für die Überlassung von Räumlichkeiten zu schaffen.
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- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Konzeptionelle Neuplanung eines Verwaltungscampus' als Nachfolge des Projektes BürgerRatHausZur Vorlage · 1744/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die konzeptionelle Neuplanung eines Verwaltungscampus am Steeler Tor als Nachfolge des Projektes BürgerRatHaus. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Durchführung eines städtebaulichen Werkstattverfahrens mit einem Kostenvolumen von rund 300.000 Euro vor. In diesem Verfahren sollen drei externe Stadtplanungsteams Entwürfe zur Parzellierung, Ausrichtung und Höhenentwicklung der Bebauung erarbeiten. Dabei sollen die stadträumlichen Anbindungen an das Rathaus sowie der Bezug zu historischen Gebäuden wie der Alten Synagoge berücksichtigt werden.
Die Immobilien Management Essen GmbH (IME) soll mit der weiteren Planung und Realisierung des Vorhabens als Totalübernehmerin beauftragt werden. Das Projekt ist in mehreren Bauabschnitten vorgesehen, wobei die Flächen sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Vermietung an Dritte genutzt werden sollen. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist das Anbahnungsgespräch mit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen über eine mögliche Anmietung von Flächen im ersten Bauabschnitt zur Verlagerung der Polizeiinspektion Mitte.
Der Zeitplan sieht den Beginn der Werkstattphase für das zweite Quartal 2025 vor. Nach einer etwa fünfmonatigen Erarbeitungszeit werden die Ergebnisse dem Rat Ende 2025 vorgelegt. Ein Baubeginn für den ersten Abschnitt könnte im Jahr 2027 erfolgen, wobei eine Fertigstellung bis zum dritten Quartal 2029 angestrebt wird. Die Finanzierung des Werkstattverfahrens erfolgt über ein neu eingerichtetes Projektbudget.
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- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (42. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in die Ratssitzung geschoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.1Konzeptionelle Neuplanung eines Verwaltungscampus (DS 1744/2024/7) hier: RahmenbedingungenZur Vorlage · 1873/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und der Grünen im Essener Rat haben einen Antrag zur konzeptionellen Neuplanung eines Verwaltungscampuses vorgelegt. Mit dem Antrag wird die Reaktivierung des interfraktionellen Arbeitskreises (IFAK) „BürgerRatHaus“ unter dem neuen Namen „Verwaltungscampus Steeler Tor“ sowie eine quartalsweise Berichterstattung über den Projektfortschritt an diesen Arbeitskreis gefordert.
Bevor Flächen an die Polizeiinspektion Mitte des Landes Nordrhein-Westfalen vermietet werden, soll der Rat der Stadt Essen über Kostenprognosen, rechtliche und finanzielle Risiken sowie deren Absicherung informiert werden. Zudem wird die Beibehaltung der Nachhaltigkeitsstandards aus dem Projekt „BürgerRatHaus“ gefordert.
Hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens sieht der Antrag vor, dass für künftige Bauabschnitte städtebauliche Wettbewerbe möglich bleiben. Des Weiteren soll eine Anbindung des Campus an das umliegende Stadtgebiet und die Innenstadt, unter anderem an den Burgplatz, das Rathaus Essen sowie die Haltestelle „Citybahn“, im Rahmen der Planung berücksichtigt werden.
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- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Klimaneutraler Betrieb des Museums Folkwang hier: Umstellung des Primärenergieträgers der Wärme- und Dampferzeugung von Gas auf StromZur Vorlage · 1705/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Umstellung des Primärenergieträgers für die Wärme- und Dampferzeugung im Museum Folkwang entscheiden. Ziel ist ein klimaneutraler Betrieb durch den Ersatz der gasbetriebenen Kessel durch Wärmepumpenkaskaden sowie dezentrale, strombetriebene Dampferzeuger. Für die technische Umsetzung sind zudem ein zusätzlicher 1-MW-Transformator und die Verlegung weiterer Strom- und Rohrleitungen auf dem Museumsgelände erforderlich.
Die Umsetzung soll im Rahmen des bestehenden Energie-Contracting-Vertrags mit den Stadtwerken Essen erfolgen. Hierfür wird die Beauftragung der Verwaltung mit den notwendigen vertraglichen Schritten beantragt. Zur Finanzierung des Vorhabens ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 3,1 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2024 vorgesehen. Dieser Betrag stellt einen Investitionszuschuss an die Stadtwerke Essen dar und berücksichtigt den Abzug von etwa 900.000 Euro aus Bundesförderprogrammen.
Durch den Wechsel von Gas auf Strom werden jährliche Mehrkosten bei den Betriebskosten von rund 292.000 Euro geschätzt, was auf die aktuellen Preisunterschiede zwischen den Energieträgern zurückzuführen ist. Die Bauzeit nach Abschluss der Planungsphase wird auf etwa zwölf Monate geschätzt. Das Projekt ist Teil einer fortlaufenden Entkarbonisierung des Museums, die bereits die Umstellung der Kühltechnik auf Ökostrom und die Installation einer Photovoltaikanlage umfasste.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 10.12.2024 · Kulturausschuss (32. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in die Ratssitzung geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Turnhallensanierungsprogramm hier: 3. Sachstand 2024Zur Vorlage · 1361/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den dritten Sachstandsbericht zum Turnhallensanierungsprogramm vorgelegt, der den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis gebracht werden soll. Von insgesamt 143 Turn- und Sporthallen befinden sich 52 Maßnahmen in verschiedenen Stadien, darunter abgeschlossene, laufende oder kurzfristig außer Betrieb genommene Projekte. In das Sanierungsprogramm wurden die Hallen des Burggymnasiums aufgrund von Baumängeln neu aufgenommen. An der Schule Am Hellweg sowie der Jakob-Muth-Schule kam es zu Wasserschäden; bei letzterer wird ein Schaden im sechsstelligen Bereich geschätzt.
Abgeschlossen wurden die Sanierungen der Stadthafenschule, der Sporthalle Klapperstraße sowie der Bertha-von-Suttner-Realschule. Bei anderen laufenden Projekten verzögern sich die Fertigstellungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten und krankheitsbedingten Ausfällen bei beteiligten Unternehmen. Die bisherigen Investitionen belaufen sich auf rund 211,5 Millionen Euro, wovon der städtische Eigenanteil etwa 146,1 Millionen Euro ausmacht. Diese Mittel stammen aus verschiedenen Förderprogrammen sowie dem städtischen Haushalt. Die Zahl der Sporteinrichtungen mit Sanierungsbedarf ist im Vergleich zu früheren Berichten von ursprünglich 101 auf aktuell 91 Hallen gesunken.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (52. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.3. Fortschreibung des Essener NahverkehrsplansZur Vorlage · 1792/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Da der aktuell gültige Plan aus dem Jahr 2017 stammt, sieht das ÖPNV-Gesetz NRW eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung vor. Im Rahmen des Planungsprozesses sollen drei verschiedene Szenarien untersucht werden: Eine Reduktion des Angebots zur Stabilisierung der städtischen Zuschüsse trotz steigender Kosten, die Beibehaltung des aktuellen Niveaus durch Kompensationen an anderer Stelle sowie ein Ausbau des Angebots zur Erreichung der Ziele des Modal Split.
Die inhaltliche Bearbeitung soll durch externe Fachplaner erfolgen und Schwerpunkte in der Angebotsplanung, der Infrastruktur und der Effizienzsteigerung setzen. Ziel ist es, die Verknüpfungspunkte zwischen Buslinien und dem Schienenverkehr der Ruhrbahn sowie des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr zu stärken. Zudem sollen Buslinien hinsichtlich ihrer Funktion als Erschließungs- oder Verbindungswege optimiert werden können. Zu den infrastrukturellen Themen gehören die Bewertung von Projekten aus dem ÖPNV-Bedarfsplan, die Prüfung der Verlängerung der Stadtbahnlinien U11 und/oder U17 sowie die Untersuchung von Optionen für einen Spurbus oder eine Straßenbahn in Kray. Auch die Barrierefreiheit und die Betriebsstabilität des Linienverkehrs sollen überprüft werden.
Der Prozess soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein, wobei die Bürgerbeteiligung ab der zweiten Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist. Die geschätzten Gesamtkosten für die Erstellung des Plans belaufen sich auf 380.000 Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2027.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Klima- und Innovationsfonds EssenZur Vorlage · 1652/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Klimaanpassung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen mit innovativem Charakter, die in Essen als erste ihrer Art gelten.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse als Anschubfinanzierung oder erfolgsbasierte Auszahlung mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Antrag. Während Projekte von Privatpersonen zu 100 Prozent gefördert werden können, ist bei Unternehmen ein größenabhängiger Eigenanteil vorgesehen. Die Beantragung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Essen in zwei jährlichen Zeiträumen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen soll durch einen neu zu gründenden Klima- und Innovationsbeirat getroffen werden. Dieses Expertengremium aus etwa acht Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird von der Grünen Hauptstadt Agentur betreut. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 ist ein Budget von insgesamt 1.455.200 Euro veranschlagt. Die jährlichen Mittel für die Förderzyklen belaufen sich im Jahr 2025 auf 240.000 Euro und steigen ab 2026 auf jährlich 303.800 Euro an.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 22.Bau der Felshangsicherungsmaßnahme "Stützwände an der Paßstraße"Zur Vorlage · 1522/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für den Essener Stadtteil Steele ist eine Felshangsicherungsmaßnahme an der Paßstraße geplant. Hintergrund sind geotechnische Untersuchungen aus den Jahren 2021 und 2023, die Instabilitäten in der Böschung sowie ein Risiko durch Stein- und Blockschlag auf die angrenzende Straße und den Gehweg aufgezeigt haben. Die untere Stützwand weist Risse und Ausbauchungen auf, wobei ein Abschnitt bereits weggebrochen ist. Auch die obere Stützwand zeigt vertikale Risse und eine lockere Struktur.
Zur Sicherung der Böschung sieht das Vorhaben den Ersatzneubau der unteren sowie die Sanierung der oberen Stützwand mittels Spritzbetonschalen und Mikropfählen vor. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 410.000 Euro für das Jahr 2025. Da diese Summe nicht im ursprünglichen Haushalt als Einzelmaßnahme veranschlagt war, wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Forstwirtschaft: Felshangsicherung“ erfolgen. Während der Bauphase, die auf etwa acht bis zwölf Wochen geschätzt wird, sind eine Teilsperrung der Paßstraße sowie eine Sperrung des Gehwegs erforderlich. Der Beschlussvorschlag durchläuft im Dezember 2024 die entsprechenden Gremien, darunter den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Baukostenerhöhung und überplanmäßige Mittelbereitstellung Naturnahe Gestaltung des Oefter Baches am Tüschener Weg in Essen-HeidhausenZur Vorlage · 1780/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen, die Baukosten für das Projekt „Naturnahe Gestaltung des Oefter Baches am Tüschener Weg“ in Essen-Heidhausen anzupassen. Die Kosten sollen von ursprünglich 396.000 EUR auf 776.000 EUR steigen. Zudem wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 196.000 EUR für das Jahr 2025 beantragt.
Die Erhöhung der Baukosten um 380.000 EUR begründet sich durch gestiegene Planungs- und Baupreise sowie notwendige Anpassungen am Projektumfang. Aufgrund zunehmender Starkregenereignisse wurde die Planung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und der hydraulischen Kapazität optimiert. Dies umfasst Änderungen am Bachverlauf und der Topografie, was zusätzlichen Aufwand für die Böschungssicherung durch Wasserbausteine und Kokosmatten erfordert. Zudem lagen die Ergebnisse der Ausschreibung über den internen Kalkulationen.
Das Vorhaben dient der ökologischen Vernetzung des Oefter Baches gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Geplant sind unter anderem die Entfernung von Verrohrungen und die Wiederherstellung eines naturnahen Gewässerlaufs. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch eine erhöhte Förderung der Bezirksregierung Düsseldorf in Höhe von 348.000 EUR sowie durch städtische Mittel.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23 a.Carsharing im Stadtgebiet Essen Anpassung der Richtlinien von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing-StellflächenZur Vorlage · 1582/2024/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Anpassung der Richtlinien für die Erteilung von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen für Carsharing-Stellflächen beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Befristung dieser Erlaubnisse von bisher acht auf vier Jahre zu verkürzen. Damit würde Punkt 7.4 der am 27. März 2020 beschlossenen Richtlinien geändert werden.
Ziel der Änderung ist es, eine frühzeitigere Eignungsprüfung bestehender Standorte zu ermöglichen. Durch die kürzere Befristung soll die Verwaltung schneller reagieren können, falls Carsharing-Flächen nicht die notwendige Akzeptanz vor Ort finden. Im Stadtgebiet sind derzeit insgesamt 129 Erlaubnisse für Carsharing-Stellplätze erteilt, darunter 124 für die Stadtmobil Rhein-Ruhr GmbH und fünf für die Autohaus Kneifel GmbH.
Die Verkürzung der Befristung führt zu einer Zunahme der Verwaltungsprozesse, was eine Anpassung des Personalbedarfs zur Folge haben könnte. Eine Evaluation der Fallzahlen und Prozesse ist nach einer gewissen Erfahrungszeit vorgesehen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die beabsichtigte Änderung informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — (kein Text vorhanden)
Ergebnis: (kein Text vorhanden) - 23 a.1Carsharing im StadtgebietZur Vorlage · 1877/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag zur Änderung der Richtlinie für Carsharing-Angebote im Stadtgebiet vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass Erlaubnisnehmer Carsharing-Standorte mit E-Mobilitäts-Infrastruktur, wie Netzanschlüssen und Ladeinfrastruktur, ausstatten können. Voraussetzung hierfür ist die ausschließliche Stationierung von vollelektrischen Fahrzeugen. Im Falle technischer Störungen der Infrastruktur sollen vorübergehend Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugelassen sein, sofern dies der Stadt Essen schriftlich unter Angabe der voraussichtlichen Instandsetzungsdauer gemeldet wird.
Zudem soll die Beteiligung der Bezirksvertretungen am Erlaubnisverfahren angepasst werden, sodass diese vor Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis angehört werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags betrifft die Befristung von Sondernutzungserlaubnissen. Anstelle der bisherigen achtjährigen Befristung schlagen die Fraktionen differenzierte Zeiträume vor: Vier Jahre für Standorte mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und fünf Jahre für Standorte, die erstmals mit E-Mobilitäts-Infrastruktur und vollelektrischen Fahrzeugen ausgestattet werden. Bei einer Verlängerung der Erlaubnis soll die Dauer sechs Jahre betragen, während Standorte an den Mobilstationen in Kooperation mit der Ruhrbahn weiterhin auf acht Jahre befristet bleiben sollen.
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Beratungsfolge
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit"Zur Vorlage · 1808/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 2,42 Millionen Euro für die Produktgruppe „Hilfen zur Gesundheit“ im Haushaltsjahr 2024 entscheiden. Der entsprechende Vorschlag des Amtes für Soziales und Wohnen wurde bereits vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.
Die Notwendigkeit der Aufstockung ergibt sich aus zwei Faktoren. Zum einen übersteigen die eingegangenen Rechnungen der Krankenkassen für Leistungen aus Vorjahren die gebildeten Rückstellungen. Während etwa 2,26 Millionen Euro zurückgestellt wurden, belaufen sich die tatsächlich eingegangenen Forderungen auf rund 3,44 Millionen Euro. Zum anderen werden die Aufwendungen für das laufende Jahr 2024 voraussichtlich mit etwa 13,46 Millionen Euro über dem geplanten Wert von 12,23 Millionen Euro liegen. Als Ursachen für den gestiegenen Bedarf werden allgemein höhere medizinische Versorgungskosten sowie eine Zunahme der Anspruchsberechtigten, insbesondere von Personen mit ukrainischem Fluchthintergrund ohne Krankenversicherungsschutz, angeführt.
Die Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 2,42 Millionen Euro soll durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erfolgen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 25.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe nach dem SGB IX"Zur Vorlage · 1810/2024/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 6,9 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2024. Die Mittel sind für die Produktgruppe „Eingliederungshilfe nach dem SGB IX“ vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Bereitstellung zustimmt.
Die Notwendigkeit dieser Mittel ergibt sich aus einem voraussichtlichen Mehrbedarf bei den Transferaufwendungen. Seit der Reform des Bundesteilgesetzes (BTHG) im Jahr 2020 ist die Zuständigkeit für bestimmte Leistungen zwischen der Stadt Essen und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) aufgeteilt. Die Kommune bleibt unter anderem für Integrationshilfen in Schulen sowie für Heilpädagogik und medizinische Rehabilitation zuständig.
Die Anzahl der Leistungsempfänger im Bereich der kommunalen Eingliederungshilfe ist seit 2020 von 524 auf 920 Personen im ersten Halbjahr 2024 gestiegen. Ein wesentlicher Kostenblock sind die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere Integrationshilfen in Schulen. Neben den steigenden Fallzahlen haben auch Erhöhungen der Stundensätze bei Leistungserbringern zu höheren Aufwendungen beigetragen. Zudem führen zeitliche Verzögerungen zwischen der Leistungserbringung und der Abrechnung durch das Amt für Soziales und Wohnen zu einer Veränderung der finanziellen Planung im laufenden Jahr.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Einleitung des Vergabeverfahrens und Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollcontainer der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0997/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Ausschreibung und den Abschluss eines Rahmenvertrags für Rollcontainer mit einem Gesamtvolumen von rund 3,5 Millionen Euro. Die Beschaffung ist für den Zeitraum von 2025 bis 2029 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Einsatzmittelvorhaltung zur Aufrechterhaltung der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes in der Stadt Essen zu sichern.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen etwa 800 Rollcontainer in rund 70 verschiedenen Arten angeschafft werden. Die Container dienen als standardisierte Plattformwagen zur Verbesserung der Einsatz- und Alltagslogistik. Laut dem zugrunde liegenden Logistikkonzept soll die Effizienz im Einsatz gesteigert sowie das Personal durch ergonomische Aspekte entlastet werden. Zudem sollen durch den Verzicht auf Spezialfahrzeuge oder individuelle Lagermodule Kosteneinsparungen erzielt werden.
Die jährlichen Kosten für die Beschaffung belaufen sich auf etwa 700.000 Euro. Zusätzlich sind Umbaumaßnahmen an den Lagereinrichtungen in Höhe von rund 300.000 Euro vorgesehen, die bereits im Haushaltsplan 2025/2026 angemeldet wurden. Die Finanzierung erfolgt über den Sammelansatz für Gefahrenabwehr. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss werden die Vorlage am 11. Dezember 2024 beraten und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen, der am 18. Dezember 2024 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen für die Implementierung und Umsetzung des TelenotarztesZur Vorlage · 1470/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zustimmung zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Implementierung eines Telenotarztsystems zur Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Notfallversorgung.
Das System ermöglicht es, Notärzte über digitale Video- und Audioschnittstellen aus der Ferne in die Versorgung von Patienten einzubinden. Rettungskräfte vor Ort können so bei der Beurteilung des Patientenzustands sowie bei Diagnosen und Behandlungsanweisungen unterstützt werden, insbesondere wenn kein physischer Notarzt unmittelbar verfügbar ist. Die Stadt Essen übernimmt dabei die Rolle des Kernträgers und wird die zentrale Telenotarztzentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Essen betreiben. Eine zweite Zentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr dient als Redundanz. Das System soll rund eine Million Bürgerinnen und Bürger in den drei Städten abdecken.
Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten über die Rettungsdienstgebühren der Krankenkassen und Pflegekassen, wodurch der Vorgang für die kommunalen Haushalte haushaltsneutral gestaltet wird. Essen trägt dabei 63,7 Prozent der umlagefähigen Kosten innerhalb der Trägergemeinschaft.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule EmscherschuleZur Vorlage · 1731/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emscherschule in Essen soll ab dem 1. August 2025 von einem auf zwei Züge erweitert werden. Grund für diesen Antrag sind die gestiegenen Anmeldezahlen in den vergangenen Schuljahren, die bereits zur Bildung von Mehrklassen in den Jahrgangsstufen eins und zwei führten. Für das Schuljahr 2024/2025 verzeichnet die Schule 136 Schülerinnen und Schüler in sechs Klassen. Prognosen für die kommenden Jahre deuten darauf hin, dass die Schülerzahlen weiterhin im Bereich der Zweizügigkeit liegen werden.
Die Anpassung soll eine Planungsgrundlage für Familien schaffen und die Einrichtung kleinerer Eingangsklassen ermöglichen. Hierfür ist eine räumliche Umgestaltung vorgesehen: Ein Raum soll multifunktional für den Unterricht sowie die Ganztagsbetreuung genutzt werden können. Zudem soll ein Bereich als Arbeitsraum für das Lehrpersonal und die OGS-Kräfte dienen, was einen Umzug des Lehrerzimmers beinhaltet. Die Kosten für die Ausstattung des multifunktionalen Raumes belaufen sich auf netto 20.000 Euro. Diese sollen zu 85 Prozent aus einem Förderprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung und zu 15 Prozent aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert werden. Die Kosten für die baulichen Maßnahmen, wie den Umzug des Lehrerzimmers inklusive Küchenzeile, befinden sich derzeit in der Ermittlung.
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Beratungsfolge
- 28.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 29.Zügigkeitserhöhung an der städt. Gemeinschaftsgrundschule Schule an der ViktoriastraßeZur Vorlage · 1764/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Viktoriastraße ab dem 1. August 2025 von drei auf vier Züge zu erhöhen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI soll über diesen Beschluss nachträglich in Kenntnis gesetzt werden.
Die Maßnahme erfolgt aufgrund anhaltend hoher Anmeldezahlen und des Bedarfs an zusätzlichen Schulplätzen im Stadtteil Katernberg, in dem 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler wohnhaft sind. In der Schuleingangsphase verbleiben aktuell vermehrt Kinder über zwei Schuljahre hinaus, was unter anderem auf sprachliche Anforderungen, gesundheitliche Aspekte oder sonderpädagogischen Förderbedarf zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Zügigkeit soll eine verlässliche Planungsgrundlage für die zukünftige Kapazitätsentwicklung schaffen und der hohen Nachfrage im Bezirk VI begegnen.
Für die Umsetzung ist die Ausstattung von zwei Räumen mit multifunktionalem Mobiliar vorgesehen, um sowohl den Unterricht als auch die Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Die Kosten für diese Investition belaufen sich auf netto 40.000 Euro. Während 85 Prozent dieser Summe durch ein Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung gedeckt werden sollen, wird der verbleibende Eigenanteil von 15 Prozent aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert.
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Beratungsfolge
- 15.01.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Änderung der Institutsordnung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung der Stadt EssenZur Vorlage · 1729/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung entscheiden. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1729/2024/1 sieht eine umfassende Überarbeitung der seit 1986 geltenden Regelungen vor, um diese an aktuelle rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die formale Neuregelung der Leitung des Instituts. Da das Amt des Oberstadtdirektors nicht mehr existiert, wird die Funktion des Institutsvorstehers nun offiziell dem Geschäftsbereichsvorstand für Personal zugeordnet. Darüber hinaus berücksichtigt die neue Ordnung aktuelle bundes- und landesrechtliche Bestimmungen sowie tarifvertragliche Vorgaben, insbesondere im Bereich der Prüfungsordnungen. Auch Anpassungen an die gegenwärtige Lehr- und Prüfungspraxis des Instituts sind vorgesehen.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird die Neufassung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 prüfen und eine Empfehlung an den Rat aussprechen. Die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 18. Dezember 204 vorgesehen. Nach der Zustimmung durch das Gremium wird die neue Institutsordnung dem Oberbürgermeister zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Personalrat wurde über die beabsichtigte Änderung informiert.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30 a.Einführung Ehrenamtskarte NRWZur Vorlage · 1856/2024/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wurde über den Sachstand zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW sowie einer Jubiläums-Ehrenamtskarte informiert. Damit soll die Anerkennungskultur für das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt weiterentwickelt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Essener Freiwilligenkarte, die keine Mindestanforderungen an den zeitlichen Aufwand stellt und nur lokale Angebote umfasst, setzt die Ehrenamtskarte NRW einen wöchentlichen Einsatz von mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden pro Jahr ohne Vergütung voraus.
Die neue Karte ermöglicht landesweite Vergünstigungen in ganz Nordrhein-Westfalen bei über 5.400 öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Anbietern. Für langjährig Engagierte mit mindestens 25 Jahren Dienstzeit ist zudem eine lebenslang gültige Jubiläums-Ehrenamtskarte vorgesehen. Die Verwaltung plant, die bisherigen Vergünstigungen der Essener Freiwilligenkarte in das neue System zu integrieren. Die Nutzung soll künftig auch digital über eine entsprechende App möglich sein.
Ein förmlicher Beschlussvorschlag wird im ersten Quartal 2025 vorgelegt, sobald die Abstimmungen mit den beteiligten Fachbereichen abgeschlossen sind. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die Einführung eine Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erstausstattung mit analogen Karten zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.02.2025 · Seniorenrat (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Rates vom 27.11.2024
- 32.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 33.Mitteilungen der Verwaltung
- 34.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 35.Stromliefervertrag für den städtischen Stromeigenbedarf durch die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH (EVV) hier: Nachtragsvereinbarung (Budgetanpassung für den Ökostrombezug)Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 36.Neuabschluss des Liefervertrages zwischen der Stadt Essen und der EVV Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft GmbH für den städtischen Gaseigenbedarf zur Versorgung der städtischen Gebäude und EinrichtungenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 37.Sicherheitstechnische Ertüchtigung des Verwaltungsgebäudes Kruppstraße 16, 45128 EssenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 38.Anmietung von 3.936,67 Quadratmetern Büro- und Nebenflächen im Neubauprojekt Weberplatz 1, 45127 Essen für den Fachbereich 33-4 (Standesamt)Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 39.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil