Gleichstellungsplan 2025 - 2028 für die Stadtverwaltung Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 18. Dezember 2024 über den Gleichstellungsplan 2025 bis 2028 für die Stadtverwaltung entscheiden. Zuvor wird die Vorlage im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Beschlussempfehlung beraten. Der Plan dient als strategisches Instrument, um die Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern innerhalb der Stadtverwaltung sicherzustellen.
Die Umsetzung orientiert sich am Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und umfasst vier zentrale Zielbereiche: die Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung, den Abbau von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der neue Plan strukturiert diese Ziele über sieben Themenfelder und ergänzt sie um Daten zur Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung, die mit rund 11.219 Mitarbeitenden die größte Arbeitgeberin im Stadtgebiet ist.
Der Geltungsbereich des Plans erstreckt sich auf die Stadtverwaltung sowie deren eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und endet am 31. Dezember 2028. Zur Überprüfung der Fortschritte ist ein Zwischencontrolling für den Juni 2026 vorgesehen, gefolgt von einem Abschlusscontrolling im Juni 2028 zur Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 18.12.2024einstimmig beschlossen
- 11.12.2024kein Empfehlungsbeschluss gefasst, Beschlussfassung erfolgt im Rat