Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 36 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 13.11.2024
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 3.Gleichstellungsplan 2019 - 2024 AbschlusscontrollingZur Vorlage · 1526/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Abschlusscontrolling-Bericht zum Gleichstellungsplan 2019–2024 der Stadtverwaltung Essen liegt vor. Das Ziel des Plans war die Sicherstellung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in vier Bereichen: Grundrechte, Abbau von Unterrepräsentanzen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Rat der Stadt Essen sollen das Ergebnis des Monitorings zur Kenntnis nehmen.
Die Zahl der Beschäftigten in der Verwaltung stieg von 8.966 im Jahr 2015 auf 11.219 im September 2024, wobei der Frauenanteil mit etwa 57 Prozent konstant blieb. In vier von sechs Zielbereichen zur Reduzierung von Unterrepräsentanzen wurden die Vorgaben erreicht oder übertroffen. So stieg der Anteil von Frauen im allgemeinen Verwaltungsdienst ab A13 von 23 Prozent auf 41,08 Prozent. Auch in der Feuerwehr und im gewerblich-technischen Bereich wurden die Ziele erreicht. Im Bereich der Führungskräfte konnten zwei von drei Zielvorgaben umgesetzt werden.
Bei den Teilzeitmodellen liegt der Anteil der Frauen bei 91 Prozent, während der gesamte Teilzeitanteil bei 22 Prozent liegt. Die Inanspruchnahme von Elternzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen stieg an; im Jahr 2023 lag der Frauenanteil in diesen Bereichen zwischen 75 und 77 Prozent. Von den 26 Maßnahmen des Plans wurden 20 vollständig und fünf teilweise umgesetzt. Die geplante Zertifizierung als familienfreundliche Arbeitgeberin wurde zugunsten konkreter Angebote wie Kita-Plätzen nicht durchgeführt. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für den neuen Gleichstellungsplan 2025–2028.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Gleichstellungsplan 2025 - 2028 für die Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1527/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 18. Dezember 2024 über den Gleichstellungsplan 2025 bis 2028 für die Stadtverwaltung entscheiden. Zuvor wird die Vorlage im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Beschlussempfehlung beraten. Der Plan dient als strategisches Instrument, um die Gleichberechtigung und Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern innerhalb der Stadtverwaltung sicherzustellen.
Die Umsetzung orientiert sich am Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und umfasst vier zentrale Zielbereiche: die Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung, den Abbau von Unterrepräsentanzen, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Der neue Plan strukturiert diese Ziele über sieben Themenfelder und ergänzt sie um Daten zur Beschäftigtenstruktur der Stadtverwaltung, die mit rund 11.219 Mitarbeitenden die größte Arbeitgeberin im Stadtgebiet ist.
Der Geltungsbereich des Plans erstreckt sich auf die Stadtverwaltung sowie deren eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und endet am 31. Dezember 2028. Zur Überprüfung der Fortschritte ist ein Zwischencontrolling für den Juni 2026 vorgesehen, gefolgt von einem Abschlusscontrolling im Juni 2028 zur Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Empfehlungsbeschluss gefasst, Beschlussfassung erfolgt im Rat
Ergebnis: kein Empfehlungsbeschluss gefasst, Beschlussfassung erfolgt im Rat - 5.Änderung der Institutsordnung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung der Stadt EssenZur Vorlage · 1729/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Neufassung der Institutsordnung für das Studieninstitut für kommunale Verwaltung entscheiden. Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1729/2024/1 sieht eine umfassende Überarbeitung der seit 1986 geltenden Regelungen vor, um diese an aktuelle rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen anzupassen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die formale Neuregelung der Leitung des Instituts. Da das Amt des Oberstadtdirektors nicht mehr existiert, wird die Funktion des Institutsvorstehers nun offiziell dem Geschäftsbereichsvorstand für Personal zugeordnet. Darüber hinaus berücksichtigt die neue Ordnung aktuelle bundes- und landesrechtliche Bestimmungen sowie tarifvertragliche Vorgaben, insbesondere im Bereich der Prüfungsordnungen. Auch Anpassungen an die gegenwärtige Lehr- und Prüfungspraxis des Instituts sind vorgesehen.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung wird die Neufassung in seiner Sitzung am 11. Dezember 2024 prüfen und eine Empfehlung an den Rat aussprechen. Die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 18. Dezember 204 vorgesehen. Nach der Zustimmung durch das Gremium wird die neue Institutsordnung dem Oberbürgermeister zur Unterzeichnung vorgelegt. Der Personalrat wurde über die beabsichtigte Änderung informiert.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Exit-Gespräche bei der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1523/2024/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung nimmt den Sachstandsbericht zur Durchführung von Exit-Gesprächen bei der Stadtverwaltung Essen zur Kenntnis. Im Zeitraum von Juli 2023 bis Mitte September 2024 verließen 238 Mitarbeitende die Verwaltung, während im gleichen Zeitraum 906 neue Personen eingestellt wurden. Seit Juli 2023 werden auf freiwilliger Basis Austrittsgespräche geführt, um Erkenntnisse über die Gründe für das Ausscheiden zu gewinnen und Wertschätzung auszudrücken.
Aus den bisher 124 durchgeführten Gesprächen geht hervor, dass die Nähe zum Wohnort mit rund 47 Prozent der häufigste Grund für einen Wechsel war. Danach folgten persönliche Gründe sowie monetäre Aspekte. Die Stadtverwaltung stellt fest, dass bei etwa 82 Prozent dieser genannten Gründe direkte Handlungsmöglichkeiten der Arbeitgeberin begrenzt sind. Dennoch bewerteten 89 Prozent der Befragten die Stadt Essen als Arbeitgeber positiv und 87 Prozent würden sie weiterempfehlen. Zudem zeigten sich 79 Prozent mit dem Führungsverhalten zufrieden.
Zukünftig sollen die Exit-Gespräche durch Rückgewinnungsgespräche ergänzt werden, um ehemalige Mitarbeitende nach einer gewissen Zeit erneut zu kontaktieren; drei Personen sind bereits über dieses Angebot zurückgekehrt. Eine umfassende Mitarbeitendenbefragung zur Ermittlung der aktuellen Zufriedenheit ist ebenfalls geplant. Bei den Auszubildenden und Studierenden liegt die Weiterbeschäftigungsquote im Jahr 2023 bei 93 Prozent und im laufenden Jahr 2024 bislang bei 97 Prozent.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8.Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 1831/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1831/2024/EBB eingebracht, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Werbeanhänger zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine entsprechende Gebührenordnung für diese Art von Fahrzeugen zu etablieren.
Nach Begründung der Fraktion sind diese Anhänger primär für Werbezwecke konstruiert und besitzen keine funktionale Transportkapazität mehr. Das Abstellen dieser Anhänger im öffentlichen Raum beanspruche Parkflächen und beeinflusse das Stadtbild. Die EBB-FW führt an, dass andere Formen der ortsfesten Werbung, wie etwa Plakatwände oder LED-Tafeln, bereits einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Der Antrag stützt sich auf die rechtliche Einschätzung, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Anhänger über den Gemeingebrauch hinausgehe und somit eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, da die Erfassung der Fahrzeuge im Rahmen der regulären Bestreifung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung erfolgen könne.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 9.Einleitung des Vergabeverfahrens und Beauftragung eines Rahmenvertrags für Rollcontainer der Feuerwehr EssenZur Vorlage · 0997/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen plant die Ausschreibung und den Abschluss eines Rahmenvertrags für Rollcontainer mit einem Gesamtvolumen von rund 3,5 Millionen Euro. Die Beschaffung ist für den Zeitraum von 2025 bis 2029 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Einsatzmittelvorhaltung zur Aufrechterhaltung der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes in der Stadt Essen zu sichern.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen etwa 800 Rollcontainer in rund 70 verschiedenen Arten angeschafft werden. Die Container dienen als standardisierte Plattformwagen zur Verbesserung der Einsatz- und Alltagslogistik. Laut dem zugrunde liegenden Logistikkonzept soll die Effizienz im Einsatz gesteigert sowie das Personal durch ergonomische Aspekte entlastet werden. Zudem sollen durch den Verzicht auf Spezialfahrzeuge oder individuelle Lagermodule Kosteneinsparungen erzielt werden.
Die jährlichen Kosten für die Beschaffung belaufen sich auf etwa 700.000 Euro. Zusätzlich sind Umbaumaßnahmen an den Lagereinrichtungen in Höhe von rund 300.000 Euro vorgesehen, die bereits im Haushaltsplan 2025/2026 angemeldet wurden. Die Finanzierung erfolgt über den Sammelansatz für Gefahrenabwehr. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss werden die Vorlage am 11. Dezember 2024 beraten und eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen aussprechen, der am 18. Dezember 2024 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Öffentlich-rechtliche Vereinbarung und Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen für die Implementierung und Umsetzung des TelenotarztesZur Vorlage · 1470/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Zustimmung zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und der Bildung einer Trägergemeinschaft mit den Städten Mülheim an der Ruhr und Oberhausen beschließen. Ziel des Vorhabens ist die Implementierung eines Telenotarztsystems zur Umsetzung der Vorgaben des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zur Stärkung der Notfallversorgung.
Das System ermöglicht es, Notärzte über digitale Video- und Audioschnittstellen aus der Ferne in die Versorgung von Patienten einzubinden. Rettungskräfte vor Ort können so bei der Beurteilung des Patientenzustands sowie bei Diagnosen und Behandlungsanweisungen unterstützt werden, insbesondere wenn kein physischer Notarzt unmittelbar verfügbar ist. Die Stadt Essen übernimmt dabei die Rolle des Kernträgers und wird die zentrale Telenotarztzentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Essen betreiben. Eine zweite Zentrale in der Leitstelle der Feuerwehr Mülheim an der Ruhr dient als Redundanz. Das System soll rund eine Million Bürgerinnen und Bürger in den drei Städten abdecken.
Die prognostizierten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich bis zum Jahr 2029 auf etwa 7,5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt durch die Refinanzierung der Investitions- und Betriebskosten über die Rettungsdienstgebühren der Krankenkassen und Pflegekassen, wodurch der Vorgang für die kommunalen Haushalte haushaltsneutral gestaltet wird. Essen trägt dabei 63,7 Prozent der umlagefähigen Kosten innerhalb der Trägergemeinschaft.
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Beratungsfolge
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Desinfektionsmittel für den Essener RettungsdienstZur Vorlage · 0996/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung berät über die Ausschreibung eines Rahmenvertrags für Desinfektionsmittel für den Essener Rettungsdienst. Die Vorlage sieht vor, einen Vertrag über einen Zeitraum von vier Jahren abzuschließen, wobei die Gesamtkosten auf 950.000 Euro geschätzt werden.
Grund für die Neuausschreibung ist die Einstellung der Produktion des bisher genutzten Desinfektionsmittels. Nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen ist der Träger des Rettungsdienstes dazu verpflichtet, die notwendigen Mittel zur Einhaltung von Hygienestandards und zur Vermeidung von Infektionen bereitzustellen.
Die geschätzten Aufwendungen für die Lieferung von Desinfektionsmitteln und Desinfektionstüchern verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2028 mit Beträgen zwischen 215.000 Euro und 260.000 Euro pro Jahr. Die Finanzierung der Kosten für die Jahre 2025 und 2026 ist im Rahmen des Haushaltsplans in der Produktgruppe „Rettungsdienst“ vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 13.Stellenbesetzung Fachbereichsleitung des Fachbereiches 68 -Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement-Ergebnis: Die Vorlage wurde seitens der Verwaltung zurückgezogen.
- 14.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 15.Sicherheitstechnische Ertüchtigung des Verwaltungsgebäudes Kruppstraße 16, 45128 EssenErgebnis: Kenntnis genommen
- 16.Verschiedenes