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Vorlage

Satzung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung der Stadt Essen für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (PSV-Kom-I)

0291/2025/1 09.04.2025 Organisation und Personalwirtschaft

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung einer neuen Satzung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung. Die Regelung zur Ersten Verwaltungsprüfung (PSV-Kom-I) soll rückwirkend zum 1. August 2024 in Kraft treten und die bisherige Prüfungsordnung (POV-Kom-I) zum 31. Juli 2024 ablösen.

Grundlage für diesen Schritt ist das Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes zum 1. August 2024, welches die Befugnis kommunaler Stellen zur Erlass bestimmter Prüfungsordnungen im Bereich der beruflichen Bildung einschränkt. Um die rechtssichere Durchführung der Ausbildungen und Prüfungen des Verwaltungslehrgangs I weiterhin zu gewährleisten, wird die neue Prüfungssatzung auf tarifrechtlicher Basis nach dem TVöD gestützt. Dieses Vorgehen folgt den Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Praxis anderer Studieninstitute in Nordrhein-Westfalen.

Mit der neuen Satzung erfolgt zudem eine semantische Anpassung, bei der der Begriff „Prüfungssatzung“ anstelle von „Prüfungsordnung“ verwendet wird. Auch die Berufsbezeichnung für den Prüfungsabschluss ändert sich von „Verwaltungswirtin“ zu „Verwaltungswirtin (TVöD)“. Weitere Änderungen ergeben sich durch die Umstellung nicht.

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