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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0442/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Änderung der Zusammensetzung des Ausschusses für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz vorgelegt. Mit dem vorliegenden Dokument mit der Nummer 0442/2025/GRÜNE wird der Rat der Stadt Essen gebeten, eine Neubesetzung innerhalb der Ausschussstruktur zu beschließen. Federführend für diese Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Der Antrag sieht vor, ein neues stellvertretendes Mitglied für den genannten Ausschuss zu benennen. Dieses neue Mitglied soll das bisherige stellvertretende Mitglied in dieser Funktion ablösen. Die entsprechende Entscheidung über die personelle Veränderung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 9. April 2025 vorgesehen. Der Antrag wurde von der Fraktion an den Oberbürgermeister gerichtet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0529/2025/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Neubesetzung von Stellvertreterposten in verschiedenen Ausschüssen gestellt. Mit dem vorliegenden Dokument wird der Oberbürgermeister ersucht, die entsprechenden personellen Änderungen in den Gremien beschließen zu lassen.
Im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft soll ein neues stellvertretendes Mitglied anstelle eines bisherigen Mitglieds berufen werden. Eine weitere Änderung ist für den Jugendhilfeausschuss vorgesehen, wobei ein neues stellvertretendes Mitglied die Position eines anderen Ratsmitglieds übernehmen soll.
Darüber hinaus umfasst der Antrag eine Neubesetzung im Rechnungsprüfungsausschuss. Auch hier wird vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied als Ersatz für ein bisheriges Mitglied einzusetzen. Die Entscheidung über diese personellen Veränderungen in den Ausschüssen ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 9. April 2025 vorgesehen.
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- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.3Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0465/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit der Vorlagennummer 0465/2025/LINKE einen Antrag auf Umbesetzung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität eingereicht. Der an den Oberbürgermeister gerichtete Antrag sieht eine Änderung in der personellen Zusammensetzung des genannten Gremiums vor.
Im Zentrum des Antrags steht die Neubesetzung der Position der zweiten Stellvertretung. Die Ratsgruppe beantragt, die bisherige Besetzung dieser Funktion durch ein Mitglied der Fraktion zu ersetzen. Die Entscheidung über diesen Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 9. April 2025 vorgesehen. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.4Ersatzwahl zum JugendhilfeausschussZur Vorlage · 0532/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät am 9. April 2025 über eine Ersatzwahl zum Jugendhilfeausschuss. Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen sollen personelle Veränderungen in der Besetzung der beratenden Mitglieder vorgenommen werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, Matthias Bürvenich anstelle von Frank Dohna als neues beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Im Zuge dieser Umbesetzung soll zudem Madleen Knauth die Position des stellvertretenden beratenden Mitglieds übernehmen, womit sie die Nachfolge von Matthias Bürvenich antritt.
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Satzung für das Jugendamt der Stadt Essen, insbesondere die Bestimmungen in § 4 Absatz 3 i) in Verbindung mit Absatz 5. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände Essen hat die Umbesetzungen beantragt, um die personelle Besetzung im Ausschuss gemäß den geltenden satzungsgemäßen Regelungen sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.5Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0562/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage Nummer 0562/2025/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen eingereicht. Gegenstand des Antrags ist eine personelle Umbesetzung innerhalb des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Der Antrag sieht vor, die Zusammensetzung des Gremiums in der Position des zweiten stellvertretenden Mitglieds zu verändern. Konkret wird vorgeschlagen, das bisherige zweite stellvertretende Mitglied durch einen sachkundigen Bürger abzulösen. Die entsprechende Entscheidung über diese Neubesetzung ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 9. April 2025 vorgesehen.
Der Vorgang ist Teil des Tagesordnungspunktes 4 der Ratssitzung, welcher sich mit Wahlen und Ersatzwahlen zu den Ausschüssen des Rates befasst. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Mit dem Antrag wird eine formale Änderung der Ausschussbesetzung angestrebt, um die personelle Zusammensetzung des genannten Ausschusses neu zu ordnen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.6Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 0563/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler (EBB-FW) hat mit der Vorlage Nummer 0563/2025/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Der von Fraktionsvorsitzendem Kai Hemsteeg eingereichte Antrag befasst sich mit der Umbesetzung von Mitgliedern in städtischen Gremien, konkret im Bereich der Kulturarbeit.
Der Antrag sieht vor, die Zusammensetzung des Kulturausschusses sowie des Kulturbeirats zu verändern. In beiden Gremien soll Reinhard Fehl als beratendes Mitglied aus dem Amt scheiden. An seine Stelle soll Jörg Küpperfahrenberg nachrücken, um die Position als beratendes Mitglied neu zu besetzen. Die Entscheidung über diese personellen Änderungen ist für die Sitzung des Rates am 9. April 2025 vorgesehen. Zuständig für die Bearbeitung dieses Antrags ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)Zur Vorlage · 0486/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entscheidet über die Neubesetzung eines Sitzes in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters soll ab dem 1. April 2025 ein neuer Vertreter für die Beigeordnete bestimmt werden.
Die bisherige Vertretung, welche durch den Abteilungsleiter der Generellen Mobilitätsplanung wahrgenommen wurde, endet zum 31. März 2025 aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst entfällt die Grundlage für die bisherige Entsendung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur kommunalen Gemeinschaftsarbeit und der Satzung des Zweckverbandes.
Als Nachfolger für den verbleibenden Zeitraum der laufenden Ratswahlperiode schlägt die Verwaltung den Leiter der Steuerungsstelle ÖPNV vor. Die Stadt Essen entsendet insgesamt sechs Mitglieder in die Verbandsversammlung des VRR, wobei die Beigeordnete als Vertreterin des Oberbürgermeisters fungiert. Die Neubesetzung dient dazu, die erforderliche Stellvertretung für den Fall einer Verhinderung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Kuratorium der ecce - european centre for creative economy GmbHZur Vorlage · 0554/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die erneute Benennung des Oberbürgermeisters für das Kuratorium der ecce - european centre for creative economy GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Oberbürgermeister durch die Gesellschafterversammlung für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren in dieses Gremium gewählt wird.
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft besteht das Kuratorium aus insgesamt 22 Mitgliedern. Die Wahl dieser Mitglieder erfolgt auf Vorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Gesellschafter. Das Land benennt zwei Mitglieder, wobei eine Vertretung durch die Staatssekretärin oder den Staatssekretär für Kultur bzw. eine entsprechende Person des öffentlichen Dienstes erfolgen muss. Die Sitzverteilung der Gesellschafter richtet sich nach ihrem Anteil am Stammkapital, wobei auf jeweils fünf Geschäftsanteile ein Sitz entfällt. Demnach entsendet die Stadt Essen zwei Mitglieder. Für die von den Kommunen zu benennenden Vertreter ist festgelegt, dass ein Mitglied dem Oberbürgermeister oder einer von ihm vorgeschlagenen Person des dienstlichen Dienstes entsprechen muss.
Der Oberbürgermeister ist bereits seit 2015 Mitglied im Kuratorium. Die aktuelle zweite Amtszeit endet am 14. Juni 2025. Eine Wiederbestellung ist möglich. Die Gesellschaft hat um eine schriftliche Erklärung zur weiteren Bestellung bis zum 6. Mai 2025 gebeten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 0564/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler (EBB-FW) hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, der eine personelle Änderung im Inklusionsbeirat vorsieht. Mit der Vorlage Nummer 0564/2025/EBB wird beantragt, die Zusammensetzung des Gremiums hinsichtlich der stellvertretenden Mitglieder anzupassen.
Der Antrag sieht vor, Jörg Küpperfahrenberg als neues stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Er soll damit die bisherige Position von Reinhard Fehl in der stellvertretenden Besetzung des Inklusionsbeirats übernehmen. Die Entscheidung über diesen personellen Wechsel ist für die Ratssitzung am 9. April 2025 vorgesehen. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Ersatzbenennung für den SeniorenratZur Vorlage · 0300/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Ersatzbenennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Seniorenrat. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden von Guido Hollands aus gesundheitlichen Gründen, welcher bisher den Caritasverband für die Stadt Essen e.V. im Seniorenrat vertrat.
Der Caritasverband hat gemäß der Satzung des Seniorenrates Agnieszka Bitner-Szurawitzki als neue Stellvertreterin vorgeschlagen. Obwohl sie das 60. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, erfüllt sie die satzungsgemäßen Voraussetzungen für eine Mitwirkung durch ihre Tätigkeit im Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe, wodurch sie in besonderem Maße mit der Seniorenarbeit befasst ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen Agnieszka Bitner-Szurawitzki zum stellvertretenden Mitglied des Seniorenrates bestellt. Der Seniorenrat wird den Vorgang zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung im Rat ist für die Sitzung am 9. April 2025 vorgesehen; die Information des Seniorenrates erfolgt in dessen Sitzung am 7. Mai 2025.
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Beratungsfolge
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2023Zur Vorlage · 0437/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023. Der Entwurf des Abschlusses wurde im September 2024 vom Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt, woraufhin er dem Rat der Stadt im November 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde. Die Prüfung erfolgte durch die örtliche Rechnungsprüfung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Das Prüfergebnis besagt, dass der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Die Erstellung erfolgte unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der relevanten gesetzlichen und ortsrechtlichen Bestimmungen. Der Gesamtlagebericht steht im Einklang mit dem Abschluss und stellt die absehbaren Chancen und Risiken der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung zutreffend dar.
Da die Prüfung keine Tatsachen ergeben hat, die einem Bestätigungsbeschluss oder der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen, hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 25. März 2025 dem Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes angeschlossen. Der Rat der Stadt Essen wird daher gebeten, den Gesamtabschluss 2023 zu bestätigen und den Oberbürgermeister gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu entlasten.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Wiederwahl des Beigeordneten (Stadtkämmerers) Gerhard GrabenkampZur Vorlage · 0336/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Wiederwahl von Gerhard Grabenkamp zum Beigeordneten (Stadtkämmerer). Die erste Amtszeit des Stadtkämmerers endet am 4. Oktober 2025. Im Falle einer Zustimmung durch den Rat soll Grabenkamp für eine weitere Dauer von acht Jahren in das Amt berufen werden.
Die Entscheidung über die Wiederwahl steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 12. März 2025 und wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 9. April 2025 getroffen. Die Wahl soll nach den gesetzlichen Vorgaben in einer öffentlichen Sitzung durch offene Abstimmung erfolgen, sofern kein gegenteiliger Antrag gestellt wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass mit der Wiederwahl keine weitere Höhergruppierung erfolgt, da sich Grabenkamp bereits seit Beginn seiner Amtszeit im Jahr 2017 in der entsprechenden Höchstbesoldungsgruppe befindet. Die monatlichen Personalkosten belaufen sich nach Stand Februar 2025 auf 12.188,63 Euro und werden aus den bestehenden Personalausgaben gedeckt. Eine Besetzung der Planstelle ist laut Vorlage aufgrund der Aufgaben des Verwaltungsvorstands erforderlich.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 9.Digitale Gremienarbeit in der Wahlperiode 2025 bis 2030Zur Vorlage · 0479/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag zufolge sollen Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen mit iPad Air 11" M3 Modellen ausgestattet werden. Die Ausstattung umfasst zudem Tastaturen und optional Apple Pencils. Für die Anschaffung von etwa 350 Geräten wird ein außerplanmäßiger Finanzbedarf von voraussichtlich 355.950 Euro veranschlagt.
Die Maßnahme dient der Fortführung und dem Ausbau der digitalen Gremienarbeit, die bereits seit 2017 etabliert ist. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Stadt Essen und sind nach Ende des Mandats oder bei Verlust des Mandates zurückzugeben. Funktionsfähige Geräte aus der vorangegangenen Periode sollen anschließend zweckmäßig in der Verwaltung eingesetzt werden.
Hinsichtlich des Betriebs sieht die Vorlage vor, dass die Geräte nicht über das Essener Systemhaus fernverwaltet werden, um Kosten zu begrenzen. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Installation notwendiger Software und die Durchführung von Updates zuständig. Die Verwaltung stellt lediglich Benutzeranleitungen sowie Zugangsdaten für die App iRICH zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Erinnerungskultur in Essen hier: Neuer Gedenkort für die Opfer des KZ-Außenlagers "Schwarze Poth"Zur Vorlage · 0424/2025/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 0424/2025 gestellt. Inhalt des Antrags ist die Planung eines neuen Gedenkortes für die Opfer des ehemaligen KZ-Außenlagers „Schwarze Poth“.
Die Fraktionen beantragen, dass die Stadtverwaltung an einer geeigneten Stelle einen solchen Gedenkort plant. Die Gestaltung soll über eine reine Erinnerungstafel hinausgehen und Maßnahmen zum Schutz gegen Vandalismus beinhalten. Zudem wird gefordert, die bestehende Installation „Stadtwunde / Schwarze Poth“ erst dann aufzulösen, wenn der neue Gedenkort fertiggestellt ist.
Die Ergebnisse der Planungsarbeiten sollen den politischen Gremien in angemessener Zeit zur Beratung und anschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. Der vorgesehene Beratungsablauf sieht eine Empfehlung des Kulturausschusses am 26. März 2025 sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen am 9. April 2025 vor.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.1TOP: Erinnerungskultur in Essen hier: Ergänzungsantrag Wettbewerb für neuen Gedenkort für die Opfer des KZ-Außenlagers "Schwarze Poth"Zur Vorlage · 0489/2025/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat einen Ergänzungsantrag zur Erinnerungskultur in Essen eingebracht, der die Gestaltung des Gedenkortes für die Opfer des KZ-Außenlagers „Schwarze Poth“ betrifft. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Vorschlägen von CDU, SPD, Grünen und FDP eine Ergänzung hinzuzufügen, wonach für die Erstellung der neuen Gedenkstätte ein Ideenwettbewerb durchgeführt werden soll.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf einen Vorschlag des Architekten Prof. Georg Ruhnau. Durch den geplanten Wettbewerb sollen neue Ideen zur Gestaltung des Gedenkortes gesammelt werden, um eine entsprechende Umsetzung des Projekts zu ermöglichen. Der Antrag wird im Kulturausschuss beraten und anschließend dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.2TOP: Erinnerungskultur in Essen hier: Ergänzungsantrag Essener Schulen und die Universität Duisburg-Essen sollen aktiv in die Planung und Gestaltung des neuen Gedenkortes einbezogen werden.Zur Vorlage · 0568/2025/LICHT · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe LICHT hat einen Ergänzungsantrag zur Erinnerungskultur in Essen eingebracht. Der von Ahmad Omeirat und Shoan Vaisi unterzeichnete Antrag sieht vor, den bestehenden Vorschlag der Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP zu erweitern. Konkret sollen Essener Schulen sowie die Universität Duisburg-Essen aktiv in die Planung und Gestaltung des neuen Gedenkortes einbezogen werden.
Zudem beantragt die Gruppe die Nutzung digitaler, interaktiver und multilingualer Elemente wie etwa QR-Codes oder Augmented Reality. Die Informationen am Gedenkort sollen in einer Vielzahl von Sprachen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Deutsch, Russisch, Ukrainisch, Polnisch, Ungarisch, Französisch, Niederländisch sowie Türkisch, Arabisch, Rumänisch, Bulgarisch und Englisch.
Die Begründung des Antrags sieht vor, dass durch die Einbindung von Bildungseinrichtungen das Bewusstsein für die lokale Geschichte bei jungen Menschen gestärkt werden soll. Die Auswahl der Sprachen orientiert sich laut Antrag sowohl an den Muttersprachen der ehemaligen Zwangsarbeiter in Essen als auch an der aktuellen Bevölkerungsstruktur der Stadt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Einführung einer Sondernutzungsgebühr für "Werbeanhänger"Zur Vorlage · 1831/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1831/2024/EBB eingebracht, die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für Werbeanhänger zu veranlassen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine entsprechende Gebührenordnung für diese Art von Fahrzeugen zu etablieren.
Nach Begründung der Fraktion sind diese Anhänger primär für Werbezwecke konstruiert und besitzen keine funktionale Transportkapazität mehr. Das Abstellen dieser Anhänger im öffentlichen Raum beanspruche Parkflächen und beeinflusse das Stadtbild. Die EBB-FW führt an, dass andere Formen der ortsfesten Werbung, wie etwa Plakatwände oder LED-Tafeln, bereits einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Der Antrag stützt sich auf die rechtliche Einschätzung, dass die Nutzung des öffentlichen Raums durch solche Anhänger über den Gemeingebrauch hinausgehe und somit eine Sondernutzungserlaubnis erfordere. Die Fraktion weist darauf hin, dass für die Umsetzung der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen würden, da die Erfassung der Fahrzeuge im Rahmen der regulären Bestreifung durch den Ausschuss für öffentliche Ordnung erfolgen könne.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Abgesetzt und durch TOP 25.1.2 ersetzt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfasssung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die nächste AVM-Sitzung vertragt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (37. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.Errichtung eines Bauwerks in Containerbauweise zum befristeten Betrieb eines Supermarktes im Stadtteil FreisenbruchZur Vorlage · 0487/2025/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat mit der Vorlage 0487/2025/EBB beantragt, dass die Verwaltung Verhandlungen mit potenziellen Betreibern für einen Supermarkt im Essener Stadtteil Freisenbruch aufnimmt. Der Antrag bezieht sich auf den Standort Sachsenring/Hellweg und sieht vor, entweder eine dauerhafte Ansiedlung oder eine Übergangslösung in Containerbauweise zu ermöglichen.
Ziel der Maßnahme ist die Sicherstellung der Nahversorgung im Stadtteil. Als temporäre Lösung wird die Nutzung von Containern mit einer Verkaufsfläche von 400 bis 500 Quadratmetern vorgeschlagen, um eine zeitnahe Realisierung zu unterstützen. Die Verwaltung soll den Prozess durch die Bereitstellung planungsrechtlicher Voraussetzungen oder die Vermittlung des Standortes begleiten.
Der Antrag sieht vor, dass die Umsetzung durch private Betreiber erfolgt. Dabei wird ein Shared-Space-Konzept in Betracht gezogen, bei dem neben Lebensmitteleinzelhändlern auch andere Anbieter wie Drogerien oder Bäckereien die Fläche nutzen könnten. Die Containerlösung soll als Zwischenschritt dienen, bis eine langfristige Versorgungslösung etabliert ist.
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Beratungsfolge
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.03.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (56. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 13.Verwaltungsstreitverfahren zum Bürgerbegehren "KrankenhausEntscheid Essen"Zur Vorlage · 0497/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen nimmt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 14. März 2025 zur Kenntnis. Mit dieser Entscheidung wurde die Klage der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „KrankenhausEntscheid Essen“ abgewiesen, welche die Feststellung der Zulässigkeit ihres Begehrens zum Ziel hatte.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass das Bürgerbegehren nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Bestimmtheit gemäß der Gemeindeordnung NRW entspreche. Der vorgeschlagene Gesellschaftsgegenstand einer kommunalen Gesundheitsgesellschaft sei nicht hinreichend konkretisiert. Es fehle an Informationen darüber, welche Klinikstandorte erhalten oder reaktiviert werden sollen und ob Neugründungen vorgesehen sind. Zudem bleibe unklar, welche spezifischen Versorgungsleistungen unter den Begriff der Grund- und Regelversorgung fallen. Das Gericht stellte fest, dass das Vorhaben eher eine allgemeine Zielvorgabe darstelle und keine konkrete Sachentscheidung ermögliche.
Hintergrund des Verfahrens ist das Bestreben der Initiatoren, die Kliniken im Essener Norden zu kommunalisieren, nachdem die Contilia GmbH die Schließung von Standorten angekündigt hatte. Der Rat der Stadt Essen hatte das Bürgerbegehren bereits im März 2022 als unzulässig eingestuft. Gegen das aktuelle Urteil können die Kläger bis zum 22. April 2025 einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Von COVID-19 lernen: Fertigstellung des Kern-Pandemieplans und modulare Weiterentwicklung zum umfassenden PandemieplanZur Vorlage · 0157/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen hat den Kernpandemieplan (K-Plan) fertiggestellt, um die städtische Verwaltung auf zukünftige pandemische Ereignisse vorzubereiten. Der Ende 2024 abgeschlossene Plan beschreibt organisatorische Maßnahmen für verschiedene Phasen einer Pandemie. Er umfasst detaillierte Handlungsanweisungen für ein mögliches Lagezentrum, definiert Teamstrukturen sowie Prozesse und regelt die Zusammenarbeit mit städtischen Schnittstellen wie der Feuerwehr oder dem Ordnungssamt. Zudem enthält der K-Plan Kommunikationsstrategien für den internen und externen Bereich sowie einen Personalschlüssel zur Einschätzung des benötigten Personalbedarfs auf Basis von Inzidenzzahlen.
Auf Grundlage dieses Kernplans wird bis zum Ende des dritten Quartals 2025 ein umfassender Pandemieplan (P-Plan) entwickelt. Dieser soll modular erweitert werden, wobei ab Mitte 2025 spezifische Erregerszenarien auf Basis der Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ergänzt werden. Die Erweiterung umfasst unter anderem Maßnahmen zur Infektionsreduktion, die Handhabung von Probenahmen, Impfstrategien sowie die Aktualisierung von Ordnungsverfügungen. Der P-Plan ist als dauerhafter Prozess angelegt, der durch kontinuierliche Tests, Evaluationen und Anpassungen an neue Erregerszenarien stetig weiterentwickelt werden soll.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025 · Rat der Stadt Essen (41. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Seniorenrat, Inklusionsbeirat und Unterausschuss Soziales verwiesen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Band 5 der Schulentwicklungsplanung - Ganztägiges Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt EssenZur Vorlage · 1752/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben Band 5 der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis genommen. Dieser Teil der Planung befasst sich mit dem ganztägigen Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt. Das Dokument bietet einen Überblick über die Entwicklung der Betreuungsangebote, wie der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie des Angebots „Schule von acht bis eins“, und beschreibt die derzeitige Bedarfslage in den verschiedenen Bezirken.
Ein wesentlicher Hintergrund der Planung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Ab August 2026 besteht für Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, der bis zum Jahr 2029 auf alle Grundschulklassen ausgeweitet wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass an 18 Grundschulen mit hohen Sozialindexwerten die OGS-Quoten derzeit unter 55 Prozent liegen und dort eine sukzessive Erreichung einer Mindestquote von 55 Prozent angestrebt wird.
Neben Informationen zur Qualitätssicherung und zum Personalbedarf enthält der Bericht Handlungsempfehlungen, die auf Ergebnissen von Schulbegehungen basieren. Für den weiteren Ausbau werden neben personellen und organisatorischen Maßnahmen auch bauliche Veränderungen als notwendig erachtet, sofern räumliche Kapazitäten erschöpft sind. Die Umsetzung soll in Abstimmung mit den Fachbereichen sowie im Rahmen bestehender Programme wie dem Startchancenprogramm des Bundes erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Fördergrundsätze zur Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen bei Neubau von EinrichtungenZur Vorlage · 1630/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Umsetzung neuer Fördergrundsätze für Sonderzuschüsse zu den Mietkosten von Kindertageseinrichtungen bei Neubauten. Die Vorlage sieht vor, dass Träger bei Neubauprojekten über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinaus Zuschüsse beantragen können. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wurde die Regelung angepasst, um auch Projekte zu berücksichtigen, die bereits im Kita-Jahr 2024/2025 in Betrieb gegangen sind.
Förderfähig sind Mietkosten für neu errichtete Gebäude oder Erweiterungsmaßnahmen, sofern neue Kita-Plätze entstehen und der Bedarf durch die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes Essen bestätigt wird. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis über die wirtschaftliche Unfähigkeit des Trägers, den vollen Mietzins zu tragen, sowie die Angemessenheit der Kosten anhand eines Qualitätskatalogs für Bauwerk, Technik und Außenanlagen. Die Bewilligung erfolgt durch das Jugendamt vor Beginn eines Kita-Jahres, wobei die Förderdauer maximal 20 Jahre beträgt.
Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt belaufen sich nach Schätzungen auf rund 211.700 Euro im Jahr 2025 und etwa 737.900 Euro im Jahr 2026. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der Kita-Plätze, da zum Ende des Kita-Jahres 2024/2025 voraussichtlich ein Fehlbestand von rund 1.232 Plätzen für Kinder über drei Jahren besteht.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Jugendhilfeausschuss (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0516/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0516/2025/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag betrifft einen Änderungsantrag zum Baubeschluss bezüglich des Ausbaus des Stadions „An der Hafenstraße“.
Die Ratsgruppe beantragt, dass der Baubeschluss für das Stadion unter einem Vorbehalt verabschiedet wird. Dieser Vorbehalt ist an die sportliche Leistung des Hauptnutzers des Stadions, Rot Weiss Essen, geknüpft. Die Genehmigung des Ausbaus soll demnach davon abhängig gemacht werden, dass der Verein den Klassenerhalt in der 3. Liga am Ende der Saison 2024/2025 erreicht.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung abgibt, woraufhin der Rat der Stadt Essen über die Entscheidung berät. Die erste Beratungsrunde ist für den April 2025 angesetzt, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf den 2. April 2025 und die Entscheidung im Rat auf den 9. April 2025 terminiert ist. Ein weiterer Zyklus aus Beratung und Entscheidung ist für die Monate Mai und Juni 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.2Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0517/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ in Essen vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der Forderung, die geplanten Erweiterungen am Stadion Essen behindertengerecht zu gestalten.
Mit dem vorliegenden Dokument wird die Verwaltung dazu aufgefordert, bei den Planungen für den Stadionausbau auf eine barrierefreie Umsetzung zu achten. Als Grundlage für diese baulichen Maßnahmen sollen die Mindeststandards dienen, welche die Deutsche Fußball Liga (DFL) in ihrer Handreichung „Barrierefreiheit im Stadion“ für die Anforderungen der 2. und 3. Bundesliga festlegt.
Der Antrag wird im Rahmen der kommenden Sitzungsperiode behandelt. Im Haupt- und Finanzausschuss ist eine Beratung sowie die Abgabe einer Empfehlung für den 2. April 2025 vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über das Anliegen soll im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 9. April 2025 fallen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung)
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.3Ergänzungsantrag zur Vorlage "Baubeschluss zum Ausbau des Stadions An der Hafenstraße" ersetzt Antrag 0517/2025Zur Vorlage · 0549/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions an der Hafenstraße eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung bei der Planung die Barrierefreiheit gemäß den DFL-Mindeststandards für die zweite und dritte Liga berücksichtigt. Dies umfasst die Schaffung von 48 zusätzlichen barrierefreien Plätzen sowie die Verbesserung bestehender Kapazitäten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Integration des AWO-Fanprojekts in das Stadion mit angemessenen Räumlichkeiten, deren Gestaltung unter Einbeziehung der Projektleitung und der aktiven Fanszene erfolgen soll. Zur Sicherstellung der Sauberkeit und Hygiene werden die Installation von Mülleimern an den Eingängen sowie ein Toiletten-Container am Vorplatz der WAZ-Westkurve während der Veranstaltungszeiten beantragt. Zudem sollen die in der Vorplanung vorgesehenen technischen Infrastrukturmaßnahmen sowie ein elektronisches Hinweissystem, ähnlich dem System der Messe Essen, umgesetzt werden.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert die Ratsgruppe eine Erhöhung und Verlängerung der Taktung der Straßenbahnlinien 101 und 106 an Spieltagen. Zudem wird eine Abstimmung mit der Deutschen Bahn angestrebt, um zusätzliche Regional- und Entlastungszüge vom Essener Hauptbahnhof einzusetzen und Haltestellen für Sonderzüge der Gästefans zu ermöglichen. Die in der Machbarkeitsstudie genannten Verbesserungen der technischen Infrastruktur sollen wie geplant realisiert werden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.4Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße" hier: Änderungsantrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 0569/2025/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ eingereicht. Der Antrag fordert die Verwaltung auf, ergänzend zum bestehenden Verkehrskonzept konkrete Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung der angrenzenden Stadtteile Vogelheim und Bergeborck vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollen so gestaltet sein, dass sie bereits im laufenden Spielbetrieb und unabhängig vom Stadiumsausbau umsetzbar sind.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, wie die Planungsabläufe und die Fertigstellung der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Fahrradverkehr, öffentlicher Personennahverkehr und motorisierter Individualverkehr beschleunigt werden können. Ziel ist es, die zeitliche Differenz zwischen der Inbetriebnahme des ausgebauten Stadions und der Bereitstellung von Einrichtungen wie der City-Bahn, einem Fahrradparkhaus sowie zusätzlichen Parkplätzen zu minimieren. Dabei sollen auch die erforderlichen personellen und finanziellen Kapazitäten beziffert werden.
Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, in Abstimmung mit der GVE eine Lösung für die räumliche Anbindung des AWO-Fanprojekts an das Stadionareal sicherzustellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Verkehrsverläufe und die Parkplatzsituation in den umliegenden Stadtteilen zu regulieren.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 0416/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterstützen, eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele zu prüfen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, eine Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin positiv zu begleiten. Der DOSB befindet sich derzeit im sogenannten „continuous dialogue“ mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC).
Das Konzept für die Region Rhein-Ruhr umfasst unter anderem die Städte Essen, Dortmund, Duisburg, Köln, Düsseldorf und Bochum sowie weitere Kommunen wie Aachen, Bonn und Wuppertal. Ziel der Planung ist die Nutzung bestehender oder temporärer Wettkampfstätten innerhalb eines 50-Kilometer-Radius um das geplante Olympische und Paralympische Dorf bzw. eine Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten. Die Frist für die Einreichung der verfeinerten Unterlagen beim DOSB ist auf den 31. Mai 2025 festgelegt.
Die Initiative sieht neben dem Standortmarketing auch Potenziale für die Entwicklung der vernetzten Mobilität, etwa durch den Rhein-Ruhr-Express (RRX), sowie für die digitale Infrastruktur und die Förderung des Breitensports vor. Die Koordination des Bewerbungsprozesses für die Region übernimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf über die Tochtergesellschaft D.SPORTS.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.Klima- und Innovationsfonds EssenZur Vorlage · 1652/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Klimaanpassung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen mit innovativem Charakter, die in Essen als erste ihrer Art gelten.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse als Anschubfinanzierung oder erfolgsbasierte Auszahlung mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Antrag. Während Projekte von Privatpersonen zu 100 Prozent gefördert werden können, ist bei Unternehmen ein größenabhängiger Eigenanteil vorgesehen. Die Beantragung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Essen in zwei jährlichen Zeiträumen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen soll durch einen neu zu gründenden Klima- und Innovationsbeirat getroffen werden. Dieses Expertengremium aus etwa acht Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird von der Grünen Hauptstadt Agentur betreut. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 ist ein Budget von insgesamt 1.455.200 Euro veranschlagt. Die jährlichen Mittel für die Förderzyklen belaufen sich im Jahr 2025 auf 240.000 Euro und steigen ab 2026 auf jährlich 303.800 Euro an.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 20.1TOP: Klima- und Innovationsfonds Essen (DS 1652/2024/6) Hier: Beschlusslage und FörderrichtlinieZur Vorlage · 0527/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag zur Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen sowie zur Anpassung der dazugehörigen Förderrichtlinie vorgelegt. Der Antrag beinhaltet die Bitte um eine inhaltliche Erläuterung bezüglich einer Neuausrichtung der Investitions- und Innovationsförderung auf Basis des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP).
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Umbenennung des bisherigen Klima- und Innovationsbeirats in eine Klima- und Innovationsjury. Diese Jury soll mit bis zu acht Mitgliedern besetzt werden, wobei die Hälfte der Plätze durch die im Rat vertretenen Fraktionen und die andere Hälfte durch externe Fachleute aus der Wissenschaft und Gesellschaft – etwa von der Universität Duisburg-Essen, dem Fraunhofer-Institut, der Stiftung Mercator oder der Kreishandwerkerschaft Essen – besetzt werden soll. Die Grüne Hauptstadt Agentur übernimmt dabei die Geschäftsführung der Jury sowie die Prüfung der Förderfähigkeit eingegangener Anträge.
Die Richtlinie definiert als zuwendungberechtigte Gruppen natürliche und juristische Personen, welche die Förderziele umsetzen können. Die Jury erstellt fachliche Bewertungen und Priorisierungsvorschläge für die Anträge, wobei für die abschließende Bescheidung durch die Stadt Essen nur einstimmige Empfehlungen der Jury berücksichtigt werden sollen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz ist für die Einsetzung und Auflösung der Jury zuständig.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder; neue Richtlinie 2025Zur Vorlage · 0214/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 9. April 2025 über die Weiterführung und Neugestaltung des Förderprogramms für Lastenräder und Fahrradanhänger entscheiden. Die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz haben bereits eine Empfehlung zur Annahme der geänderten Förderrichtlinie für das Jahr 2025 ausgesprochen.
Die Neugestaltung des Programms sieht vor, die Klimaschutzmaßnahmen sozial gerechter zu gestalten. Während die Basis-Förderung bei maximal 800 Euro für Lastenräder und 200 Euro für Fahrradanhänger bleibt, wird der Fördersatz von bisher 20 Prozent auf 30 Prozent der Anschaffungskosten angehoben. Zusätzlich werden ein Familien-Bonus sowie ein Bonus für Transferleistungsempfangende eingeführt. Der Familien-Bonus orientiert sich an den Gebühren für die Kinderbetreuung, während der Sozialbonus bis zu 1.200 Euro betragen kann. Durch diese Zuschläge können die Gesamtförderbeträge auf bis zu 2.000 Euro pro Lastenrad bzw. 75 Prozent des Kaufpreises steigen. Die beiden Boni sind nicht kombinierbar und erfordern entsprechende Nachweise.
Das Budget für das Jahr 2025 ist mit 50.000 Euro veranschlagt. Das Programm ist Teil des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Förderung emissionsfreier Transporte den Einsatz von Kraftfahrzeugen zu reduzieren und so zur Senkung der CO2-Emissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Gesamtkostenänderung der Maßnahme "Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs"Zur Vorlage · 0305/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gesamtkosten für das Projekt „Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs“ von 14.602.000 EUR auf 15.575.400 EUR anzupassen. Damit einher geht ein Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.700.000 EUR für das Jahr 2025.
Die Kostenänderung begründet sich unter anderem durch den Bedarf an technischer Ausstattung für einen dauerhaften Standort der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), dessen Anschaffungskosten auf rund 850.000 EUR geschätzt werden. Zudem führten Vergaben, etwa bei LED-Informationstafeln, zu Kostensteigerungen im investiven Bereich. Das Projekt verzeichnete Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie sowie Herausforderungen bei der Personalbesetzung und der Auftragsvergabe. Eine Verlängerung des Förderzeitraums beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde bereits bewilligt.
Die überplanmäßigen Mittel sollen aus Projekten wie der Erneuerung des Marktplatz Überruhr, dem Giebelplatz sowie den Fahrradstraßen und -zonen bereitgestellt werden. Aufgrund einer Förderquote von 70 % muss die Stadt einen Eigenanteil in Höhe von 1.191.380 EUR für die Kostensteigerung aufbringen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.Gesamtkostenänderung der Maßnahme Neubau der RegattatribüneZur Vorlage · 0398/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Gesamtkosten für den Neubau der Regattatribüne am Baldeneysee entscheiden. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Kosten von bisher 11.827.939,56 Euro auf 13.498.832,27 Euro brutto vor. Dies entspricht einer Steigerung um 1.670.892,71 Euro brutto. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 2. April 2025 sowie für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe am 8. April 2025 vorgesehen, bevor der Rat am 9. April 2025 eine Entscheidung trifft.
Die Kostenänderung resultiert aus Arbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung. Im Zuge der Maßnahmen wurden Bodenfunde identifiziert, die in den ursprünglichen Gutachten nicht enthalten waren. Zudem wiesen die Bodenproben höhere Fremdstoffanteile auf, als zuvor erwartet worden war. Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten konnten die ursprünglich geplanten Verwertungswege für das Bodenmaterial nicht beibehalten werden, was eine zusätzliche Entsorgung der Bodenmassen erforderlich macht.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll über bestehende Ansätze des Wirtschaftsplans 2025 der Sport- und Bäderbetriebe erfolgen. Die Maßnahme wird als notwendig dargestellt, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Anlage zu gewährleisten und Gefahren für die Nutzer der Sporteinrichtung abzuwenden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Konzept Schulwege RüttenscheidZur Vorlage · 0408/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht zur Verkehrssicherheit der Schulwege im Essener Stadtteil Rüttenscheid vorgelegt. Grundlage hierfür ist ein Ratsbeschluss, der eine Beurteilung des Umfelds verschiedener Bildungseinrichtungen – darunter das Helmholtz-Gymnasium und die Andreasschule – sowie des Schwimmzentrums Rüttenscheid vorsah.
Die Ersteinschätzung der Verwaltung beschreibt die Verkehrssituation als nicht wesentlich auffälliger im Vergleich zu anderen Schulzentren. Verkehrsüberwachungen im Oktober 2024 ergaben, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den Hauptverkehrsstraßen weitgehend eingehalten werden, wenngleich punktuelle Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet wurden. In den untergeordneten Straßen wurde ebenfalls eine geringe Anzahl an Verstössen registriert.
Im Bereich des ruhenden Verkehrs wird darauf hingewiesen, dass Falschparken vor allem dort auftritt, wo der Straßenraum begrenzt ist. Während die Einrichtung von Hol- und Bringzonen weitgehend akzeptiert wird, kam es an der Schulbushaltestelle zu ordnungsbehördlichen Maßnahmen, darunter Abschleppvorgänge. Die Polizei verzeichnete im Zeitraum von Januar 2022 bis Oktober 2024 drei Unfälle mit Kindern oder Jugendlichen, wovon lediglich ein Vorfall einen direkten Bezug zum Schulweg aufwies. Aufgrund laufender Baumaßnahmen, die voraussichtlich bis Ende 2025 andauern werden, sind derzeit temporäre Fußgängerüberwege im Einsatz.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 25.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von BushaltestellenZur Vorlage · 0210/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die außerplanmäßige Bereitstellung von 1.330.000 Euro für die Erneuerung von Bushaltestellen im Jahr 2025. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. Da für das Jahr 2025 lediglich rund 690.000 Euro aus bestehenden Mitteln zur Verfügung stehen, die Gesamtkosten für den Umbau von etwa zwölf Haltestellen jedoch auf circa 2.020.000 Euro geschätzt werden, soll die Finanzierungslücke geschlossen werden.
Um diese Differenz zu decken, wird die Einrichtung eines neuen Sammeltopfes unter der Bezeichnung „Erneuerung von Bushaltestellen“ beantragt. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung soll aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen, da dort im Jahr 2025 nicht alle veranschlagten Mittel verausgabt werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee).Zur Vorlage · 0212/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben beschließen. Im Fokus steht dabei die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 am Baldeneysee. Nach Gesprächen mit Sportvereinen am Nordufer des Sees wird vorgeschlagen, die bisherige 24-Stunden-Bewirtschaftung einzuschränken. Künftig soll die Gebührenerhebung in dieser Zone nur noch im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober stattfinden, und zwar täglich zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Option für Tagestickets bleibt bestehen. Ziel der Änderung ist es, den Parkbedarf von Sportlern und Vereinen besser zu berücksichtigen und die Auslastung der Parkflächen am Regattaturm sowie in der Freiherr-vom-Stein-Straße gezielter zu steuern.
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation vorgesehen. Ein Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße soll Vereinen ohne eigene Stellflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wofür ein Entwidmungsverfahren eingeleitet wird. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen prüfen zudem die Schaffung von etwa 29 neuen Parkplätzen im Bereich des Regattahauses. Für dieses Vorhaben sind Kosten von rund 130.000 Euro netto veranschlagt, wobei baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Bis zur Fertigstellung der neuen Flächen sollen am Parkplatz Regattaturm etwa 50 Stellplätze von der regulären Bewirtschaftung der Zone 4 ausgenommen werden; dort gilt vorübergehend eine Parkzeitbegrenzung von vier Stunden mittels Parkscheibe.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — eingebracht
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: eingebracht - 27.Sportbad Thurmfeld - Sanierung FliesenschädenZur Vorlage · 0460/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Sanierung von Fliesenschäden im Sportbad Thurmfeld entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den aktuellen Stand der Planung zur Kenntnis zu nehmen, die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Weiterführung der Planungen zu beauftragen und eine Baukostenänderung für die Maßnahme zu beschließen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.122.361,59 Euro brutto.
Grundlage für die Neubewertung ist die Feststellung weitergehender Verschlechterungen der Fliesenbeläge in den Schwimmbecken und Schwallwasserbehältern während der Revisionsarbeiten im Sommer 2024. Ein durch das Sachverständigenbüro Ludger Kasperek erstelltes Gutachten bestätigt, dass punktuelle Ausbesserungen nicht mehr ausreichen und ein Austausch der gesamten Beckenfliesen notwendig ist. Die Sanierung umfasst zudem die Demontage und Neumontage der Hubbodensysteme, um einen fachgerechten Zugang zu den schadhaften Flächen zu gewährleisten.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert eine vollständige Schließung des Sportbads für einen Zeitraum von mindestens fünf bis sieben Monaten. Ein Baubeginn ist nach aktuellem Planungsstand frühestens zum Jahresende 2025 oder Anfang 2026 vorgesehen, da zunächst die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen erforderlich ist. Um Synergieeffekte zu nutzen, soll während der Bauphase auch der Austausch der Filteranlage der Badewasseraufbereitungsanlage erfolgen. Die Finanzierung der Kosten ist im Wirtschaftsplan 2025 der Sport- und Bäderbetriebe vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.1Sportbad Thurmfeld - Sanierung Fliesenschäden hier: Ergänzungsantrag Prüfung RegreßZur Vorlage · 0557/2025/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 0557/2025/AFD die Prüfung von zivilrechtlichen Regressansprüchen gegen beteiligte Unternehmen im Zusammenhang mit den Schäden am Sportbad Thurmfeld beantragt. Die Verwaltung wird beauftragt, zu untersuchen, ob Ansprüche gegen die an den Gewerken beteiligten Firmen oder die Bauüberwachung mit Erfolgsaussichten geltend gemacht werden können.
Grundlage des Antrags sind Mängel an der Fliesenoberfläche und der Abdichtung, die laut einem Gutachterbericht auf eine fehlerhafte Bauausführung zurückzuführen sind. Als Ursachen werden unter anderem nicht abgeschlossene Schwindvorgänge des Betons sowie fehlende Bewegungsfugen genannt. Die Fraktion fordert Antworten zu verschiedenen Aspekten der Bauausführung und -überwachung. Dazu gehören die Frage, ob der zeitliche Bedarf für den Schwindvorgang des Betons zugunsten einer schnellen Inbetriebnahme vernachlässigt wurde, sowie die Klärung der Verantwortlichkeiten bei der Bauüberwachung. Zudem soll geprüft werden, ob Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Firmen oder der Bauüberwachung noch bestehen und ob bei der Vergabe der Fliesenarbeiten das preislich niedrigste Angebot berücksichtigt wurde.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — zurückgezogen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — seitens Antragssteller zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 28.Bau und Baubeginn der Maßnahme “Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“Zur Vorlage · 0175/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“ beschließen. Für die Umsetzung sind Planungs- und Baukosten in Höhe von 4.175.300 Euro vorgesehen. Das Vorhaben ist Teil des Stadtteilprojekts Essen NORD und dient der städtebaulichen Aufwertung des Eltingviertels im Essener Nordviertel.
Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,1 Hektar und beinhaltet den Eltingplatz, die Eltingstraße sowie eine Grünfläche an der Waterloostraße. Geplant ist unter anderem die Schaffung eines „Grünen Herzens“ mit einer zentralen Rasenfläche und Platanen, wobei die Flächen barrierefrei zugänglich gestaltet werden sollen. Im Rahmen der Neugestaltung wird die Anzahl der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 reduziert, um Platz für mehr Fahrradabstellplätze zu schaffen. Zudem soll durch die Reduzierung von dichtem Strauchwerk die Luftzirkulation sowie die Übersichtlichkeit im Stadtraum verbessert werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei ein Abschluss der Arbeiten im vierten Quartal 2026 angestrebt wird.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch Fördermittel der Europäischen Union (40 %), des Bundes (20 %) und des Landes Nordrhein-Westfalen (28 %). Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 12 %. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte mit einer Quote von 88 %.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.Bau und Baubeginn "Fahrbahnerneuerung Goethestraße"Zur Vorlage · 0149/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Goethestraße im Abschnitt zwischen der Krawehlstraße und der Zweigertstraße. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV hat ergeben, dass die Fahrbahn aufgrund ihres Zustands einer Sanierung bedarf, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 300.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bekannt, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach dem Eingang der Mittel verringern. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 27. März 2025 sowie die weitere Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Bau und Baubeginn "Fahrbahnerneuerung Cranachstraße"Zur Vorlage · 0151/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Cranachstraße beschließen. Die Maßnahme betrifft den Straßenabschnitt zwischen der Holsterhauserstraße und der Gemarkenstraße. Hintergrund ist eine durch den TÜV durchgeführte Befahrung, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn ergeben hat, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 370.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Durch eine Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) entfällt für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, die Beitragserhebung gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 31.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Königgrätzstraße"Zur Vorlage · 0153/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Königgrätzstraße im Abschnitt zwischen Herwarthstraße und Wendehammer. Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Sanierungsbedarf für diesen Bereich festgestellt wurde. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 335.000 Euro.
Für das Jahr 2025 sind bereits Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro für anfallende Vorarbeitskosten vorgesehen. Um die verbleibenden Kosten in Höhe von 300.000 Euro zu decken, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Diese sollen aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ finanziert werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau sowie den Baubeginn beschließt und die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel empfiehlt. Der Entscheidungsprozess umfasst zudem eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 2. April 2025 sowie eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 9. April 2025. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) werden die der Kommune entgehenden Einnahmen aus Beiträgen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 32.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Kellinghausstraße"Zur Vorlage · 0154/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Kellinghausstraße beschließen. Das Vorhaben ist mit Gesamtkosten von 715.000 Euro veranschlagt. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 Euro für das Jahr 2025 empfohlen. Diese Mittel sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Kellinghausstraße festgestellt wurde. Die Instandsetzung dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Für Vorarbeiten wurden im Jahr 2024 bereits Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt.
Aufgrund der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) besteht für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der weitere Entscheidungsweg führt über eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Radverkehrsanlage Norbertstraße von Hatzper Straße bis Theodor-Althoff-Straße"Zur Vorlage · 0171/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Radverkehrsanlage in der Norbertstraße beschließen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Hatzper Straße und der Theodor-Althoff-Straße und dient dem Lückenschluss im Radhauptroutennetz der Stadt.
Im Rahmen des Vorhabens soll die bisherige zweispurige Fahrbahn auf eine Spur reduziert werden, um einen 2,50 Meter breiten Radfahrstreifen zu schaffen. Für den motorisierten Verkehr verbleibt ein 3,50 Meter breiter Fahrstreifen. Zwischen diesen Verkehrsarten ist ein ein Meter breiter Sicherheitsstreifen mit Leitelementen vorgesehen. Parallel dazu wird der angrenzende Gehweg saniert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert. Zudem soll die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Norbertstraße/Theodor-Althoff-Straße erneuert und barrierefrei ausgebaut werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Diese teilen sich in 700.000 Euro für den Straßenbau, 400.000 Euro für die Beleuchtung sowie 400.000 Euro für die Lichtsignalanlage auf. Die Kosten für den Straßenbau werden voraussichtlich von Straßen.NRW übernommen, wobei die Stadt Essen zunächst eine Vorfinanzierung übernimmt. Für die Lichtsignalanlage trägt Straßen.NRW die Hälfte der Kosten, während die Stadt die vollständigen Kosten für die Beleuchtungsanlage sowie den restlichen Anteil der Lichtsignalanlage trägt. Die Maßnahme ist Teil des im Rat beschlossenen Maßnahmenpakets zum Radentscheid.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 34.Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 298 "Girardetstraße" Stadtbezirk: II, Stadtteil: Rüttenscheid Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0035/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 298 „Girardetstraße“ im Stadtteil Rüttenscheid entscheiden. Das etwa 3,35 Hektar große Areal liegt nördlich des ehemaligen Güterbahnhofes Essen-Rüttenscheid, welcher derzeit als Parkplatz und Logistikfläche der Messe Essen genutzt wird.
Die Aufhebung ist begründet durch die Tatsache, dass eine industrielle Nutzung des Geländes aufgrund fehlender Infrastruktur sowie der angrenzenden Wohnbebauung nicht mehr vorgesehen ist. Da der Gebäudekomplex der ehemaligen Druckerei Girardet bereits in ein gemischt genutztes Quartier umgewandelt wurde, soll die bisherige Festsetzung als Industriegebiet aufgehoben werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand verringern, da derzeit für bauliche Veränderungen innerhalb des Komplexes in Einzelfällen Befreiungen von den bestehenden Planfestsetzungen beantragt werden müssen.
Das Verfahren umfasste bereits im Jahr 2020 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne im Zeitraum von November bis Dezember 2024. Nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägung aller Belange empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans als Satzung. Die Bezirksvertretung II hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stadtbezirk: II, Stadtteil: Rüttenscheid Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0019/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße / Wittekindstraße“ sieht die Entwicklung eines etwa 0,8 Hektar großen Grundstücks im Essener Stadtteil Rüttenscheid vor. Das Areal, das derzeit von der Messe Essen als Parkplatz genutzt wird, soll als urbanes Gebiet neu gestaltet werden. Geplant ist die Errichtung von vier Gebäuden mit einer Höhe von fünf bis sieben Geschossen auf einem Parkgeschosssockel. Die Nutzung soll eine Mischung aus Wohnraum, wobei etwa 30 Prozent als geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind, sowie Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsflächen umfassen. Im Erdgeschossbereich an der Rüttenscheider Brücke ist zudem kleinflächiger Einzelhandel geplant.
Das Planungsverfahren umfasst die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. In Bezug auf die Verkehrssituation liegen Untersuchungen vor, die keine wesentlichen Veränderungen der Verkehrsabläufe durch das Vorhaben prognostizieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund eines gerichtlichen Eilbeschlusses die Umsetzung bestimmter verkehrlicher Anordnungen an Knotenpunkten der Rüttenscheider Straße vorerst ausgesetzt wurde, wodurch die bisherige Verkehrsregelung wiederhergestellt wurde. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 36.Ensembleentwicklung Zeche Carl hier: Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und ProjektmanagementZur Vorlage · 0394/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Fortsetzung der Planung für das Projekt „Zeche Carl Junior Universität“ bis zur Leistungsphase 3 beschließen. Damit einher geht die Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und Projektmanagement der ersten Auftragsstufe. Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 560.000 Euro, wofür im Rat der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 385.000 Euro beantragt wird.
Die Entwicklung des Ensembles Zeche Carl sieht unter anderem den Neubau eines Gebäudes für die Junior Universität als Anbau an den Malakowturm vor. Weitere Maßnahmen umfassen die Sanierung des Malakowturms sowie der Grubenschreinerei und des Maschinenhauses sowie die Gestaltung der Freiflächen. Ein Bodengutachten aus dem Jahr 2024 ergab, dass keine Verunreinigungen vorliegen, die einer Bebauung entgegenstehen, wobei für die Bodenaufbereitung Kosten von etwa 360.000 Euro kalkuliert wurden.
Aufgrund fehlender Kapazitäten in der städtischen Immobilienwirtschaft soll NRW.URBAN mit dem Vergabemanagement betraut werden. Das geplante Verfahren zur Auswahl von Architekten- und Ingenieurleistungen soll im Sommer 2025 beginnen, wobei die Erteilung des Auftrags für Februar 2026 vorgesehen ist. Eine Entscheidung über eine einheitliche Umsetzung oder eine Realisierung in Bauabschnitten erfolgt nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse unter Berücksichtigung der Kostenprognose und der Haushaltslage.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Änderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten.Zur Vorlage · 0251/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm zu ändern. Ziel der Anpassung ist es, den Anreiz für Hauseigentümer zur Aufwertung von privaten Hof- und Hausflächen trotz gestiegener Kosten für Sanierungen und Begrünungen aufrechtzuerhalten. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Fördersätze um fünf bzw. zehn Euro pro Quadratmeter vor. Zudem sollen künstlerische Gestaltungen an Fassaden als Fördergrund stärker berücksichtigt werden.
Inhaltlich umfasst die Änderung auch Anpassungen zur Klimaanpassung. So entfallen bisherige Beschränkungen bei Maßnahmen, die auf Entsiegelung oder Begrünung abzielen. Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip konkretisiert: Wärmedämmmaßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert, sofern alternative Förderwege, wie etwa durch die KfW-Bank, zur Verfügung stehen. Die Richtlinie wird zudem sprachlich aktualisiert und an neue Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung angepasst.
Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Finanzierung innerhalb der bereits beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepte verbleibt. Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen angehört werden und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Bedenken erhoben
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Ardeyschule, Oberstraße 51, 45134 Essen hier: Bau und Baubeginn für den Erweiterungsbau nebst ToilettenanlageZur Vorlage · 0088/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Erweiterungsneubaus für die Ardeyschule in Essen-Stadtwald beschließen. Das Projekt umfasst ein zweigeschossiges Gebäude in Modulbauweise oder Holztafelbau mit Gesamtkosten von 5,5 Millionen Euro. Ziel der Maßnahme ist es, den Platzbedarf für den Unterricht sowie die Kapazitäten für die offene Ganztagsschule zu decken. Der Neubau soll zudem eine Mehrzweckhalle enthalten, um das Fehlen einer Turnhalle am Standort auszugleichen.
Im Zuge des Vorhabens wird die bisher geplante Sanierung der Toilettenanlage durch einen Neubau ersetzt. Das bestehende Toilettengebäude soll zurückgebaut werden, wobei während der Bauphase ein Toilettencontainer als Übergangslösung dient. Die bauliche Umsetzung stellt aufgrund der engen Zufahrtswege und der Fortführung des Schulbetriebs eine logistische Herausforderung dar. Um Unterrichtsstörungen zu minimieren, sind die Hauptarbeiten für die Schulferien vorgesehen. Ein Baumgutachter prüft zudem die Notwendigkeit von Fällungen auf dem Gelände.
Die Finanzierung der verbleibenden 5,3 Millionen Euro soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung“ in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist ab dem zweiten Quartal 2025 vorgesehen, wobei erste Arbeiten wie der Abbruch des Toilettengebäudes voraussichtlich für die Sommerferien 2026 geplant sind.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148 hier: Rückbau der zwei 1-geschossigen Pavillons und in Folge Bau und Baubeginn für den ErweiterungsneubauZur Vorlage · 0099/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen-Kettwig ist der Bau eines Erweiterungsneubaus vorgesehen. Hintergrund sind steigende Schülerzahlen sowie die Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9), was einen erhöhten Bedarf an Schulraum zur Folge hat. Nachdem verschiedene Alternativstandorte und Interimslösungen im Umkreis von zwei Kilometern geprüft wurden, aber als ungeeignet eingestuft wurden, sieht das vorliegende Vorhaben den Rückbau zweier eingeschossiger Pavillons auf dem bestehenden Schulgelände vor. An deren Stelle soll ein zweigeschossiger Erweiterungsneubau in Modulbauweise mit einer Bruttofläche von rund 1.345 Quadratmetern entstehen. Das geplante Raumprogramm umfasst acht Unterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachräume, einen Kunstraum sowie Sanitäreinrichtungen.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 8,5 Millionen Euro beziffert. Die Finanzierung der Mittel soll über die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 erfolgen. Der Baubeginn mit den ersten Maßnahmen, einschließlich des Rückbaus der Pavillons, ist unter optimalen Bedingungen frühestens für die Sommerferien 2026 geplant. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der Sanierung der Toilettenanlagen im Bestand, welche voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein wird. Die Stadt plant, die Bauleistungen nach einer Funktionalausschreibung an einen Generalübernehmer zu vergeben. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss zum Bau und Baubeginn entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Tiegelschule, Tiegelstraße 29, 45141 Essen hier: Mehrkosten für Bauleistungen für das laufende Bauprojekt TiegelschuleZur Vorlage · 0225/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Beim Neubau der Tiegelschule in Essen ist eine Erhöhung der Gesamtkosten vorgesehen. Nach aktuellen Prognosen der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH belaufen sich die Kosten für das Bauvorhaben von bisher rund 27.630.000 Euro auf insgesamt 29.417.000 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 1.787.000 Euro gegenüber der letzten Berichterstattung vom September 2024.
Die Mehrkosten resultieren aus Ergebnissen und Nachträgen in Vergabeverfahren, insbesondere in den Bereichen Elektroarbeiten, Außenanlagen, mobile Trennwände, Fliesenarbeiten sowie Innen- und Außengerüste. Zudem führen Bauzeitverlängerungen bei der Baustelleneinrichtung und den Gerüststandzeiten zu einer Erweiterung bestehender Verträge. Der Rohbau des Gebäudes wurde im vergangenen Jahr fertiggestellt; derzeit befindet sich das Projekt in der Phase des Innenausbaus. Die Fertigstellung der Schule ist für Anfang 2026 geplant.
Zur Finanzierung der Kostensteigerung ist im Haushaltsjahr 2025 eine Mittelumschichtung innerhalb des Deckungsverbundes erforderlich. Hierfür sollen Mittel in Höhe von insgesamt 1.958.000 Euro aus dem Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung“ bereitgestellt werden. Die Entscheidung über die Bereitstellung dieser Mittel obliegt dem Stadtkämmerer. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er dem Rat der Stadt Essen zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (56. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Baubeginn-Bauhof Elisenstraße Umbau Bestandsgebäude 3Zur Vorlage · 0325/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Umbau des Bestandsgebäudes 3 am Bauhof Elisenstraße beschließen. Mit der Vorlage wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.691.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung einer neuen Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) an diesem Standort, um die derzeit an verschiedenen Orten untergebrachten Einheiten zusammenzuführen.
Da die Verkehrsmanagementzentrale als Teil kritischer Infrastruktur den Anforderungen des BSI-Gesetzes entsprechen muss, sind spezifische sicherheitstechnische und technische Anpassungen am Gebäude erforderlich. Der Umbau des Gebäudes 3 soll vorrangig realisiert werden, um den Zeitplan des umfassenderen Bauhofprotes, dessen Gesamtkosten auf rund 24,5 Millionen Euro geschätzt werden, nicht zu gefährden. Ein Bezug der Räumlichkeiten im Jahr 2025 ist vorgesehen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Fördermittel in Höhe von 900.000 Euro für die technische Ausstattung verfallen.
Die Kosten für das Vorhaben umfassen Baukonstruktionen, technische Anlagen sowie Außenanlagen und Baunebenkosten. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Pool Planungsleistungen generell erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch in Essen-Katernberg: Abschluss eines Kaufvertrages mit den Sport- und Bäderbetrieben Essen, Zielvereinbarung mit dem Land NRW und Entwicklungsträgervertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbHZur Vorlage · 1860/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, etwa 19.844 Quadratmeter Grundstücke der ehemaligen Sportanlage Lindenbruch in Katernberg von den Sport- und Bäderbetrieben Essen zu erwerben. Der Kaufpreis beläuft sich auf 895.000 Euro. Die Übertragung der Flächen in den städtischen Kernhaushalt ist notwendig, um die weitere Entwicklung des Gebiets im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.
Parallel dazu wird der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land NRW sowie eines Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beantragt. Das Vorhaben sieht die bauliche Erschließung des ehemaligen Sportplatzes vor, wobei eine Quote von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist. Die NRW.URBAN KE übernimmt dabei die treuhänderische Durchführung der Aufgaben, während die Stadt Essen die Entscheidungsgewalt über wesentliche Aspekte wie die Projektlaufzeit und die Art der baulichen Ausnutzung behält.
Der aktuelle Businessplan weist für das Ende der sechsjährigen Projektlaufzeit eine mögliche Unterdeckung von 1,14 Millionen Euro aus, die durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden muss. Eventuelle Überschüsse am Projektende kommen dem städtischen Haushalt zu. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Rates der Stadt Essen erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Weiterführung des Ehrenamtsstipendiums für junge MenschenZur Vorlage · 0304/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen nimmt den Sachstand zur Weiterführung des Ehrenamtsstipendiums für junge Menschen zur Kenntnis. Das Programm, das im Jahr 2024 erstmals für das Jahr 2025 vergeben wurde, richtet sich an junge Engagierte zwischen 18 und 27 Jahren, die in Vereinen, Verbänden oder vergleichbaren Institutionen tätig sind. Ziel der Förderung ist es, eine finanzielle Unterstützung zu bieten, damit die Stipendiatinnen und Stipendiaten ihr Ehrenamt neben einer Ausbildung, einem Studium oder einer weiterführenden Schule ausüben können.
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 erhalten 15 Personen ein monatliches Stipendium in Höhe von 150 Euro. Die Auswahl erfolgte nach Prüfung der Bewerbungen per Losentscheid aus insgesamt 55 eingegangenen Anträgen. Neben der finanziellen Unterstützung sieht das Programm Austauschformate und die Vernetzung mit der Stadtverwaltung vor. Für das dritte und vierte Quartal 2025 sind weitere Austauschformate sowie die Mitgestaltung eines Jugendehrenamtsempfangs geplant.
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung und Ehrenamt wird das Pilotformat Ende 2025 evaluieren, um das Konzept gegebenenfalls an die Bedürfnisse der Jugendlichen anzupassen und das Stipendium als festen Bestandteil in die Engagementstrategie der Stadt Essen zu integrieren. Die Ausschreibung für das Jahr 2026 soll ab März 2025 in der aktuellen Form erfolgen. Die Gesamtkosten für die Stipendien und Austauschformate belaufen sich auf etwa 28.500 Euro.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 44.Satzung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung der Stadt Essen für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (PSV-Kom-I)Zur Vorlage · 0291/2025/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung einer neuen Satzung des Studieninstituts für kommunale Verwaltung. Die Regelung zur Ersten Verwaltungsprüfung (PSV-Kom-I) soll rückwirkend zum 1. August 2024 in Kraft treten und die bisherige Prüfungsordnung (POV-Kom-I) zum 31. Juli 2024 ablösen.
Grundlage für diesen Schritt ist das Inkrafttreten des Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes zum 1. August 2024, welches die Befugnis kommunaler Stellen zur Erlass bestimmter Prüfungsordnungen im Bereich der beruflichen Bildung einschränkt. Um die rechtssichere Durchführung der Ausbildungen und Prüfungen des Verwaltungslehrgangs I weiterhin zu gewährleisten, wird die neue Prüfungssatzung auf tarifrechtlicher Basis nach dem TVöD gestützt. Dieses Vorgehen folgt den Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Praxis anderer Studieninstitute in Nordrhein-Westfalen.
Mit der neuen Satzung erfolgt zudem eine semantische Anpassung, bei der der Begriff „Prüfungssatzung“ anstelle von „Prüfungsordnung“ verwendet wird. Auch die Berufsbezeichnung für den Prüfungsabschluss ändert sich von „Verwaltungswirtin“ zu „Verwaltungswirtin (TVöD)“. Weitere Änderungen ergeben sich durch die Umstellung nicht.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Niederschrift Nr. 37 über die Sitzung des Rates der Stadt Essen vom 26.02.2025
- 46.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 47.Mitteilungen der Verwaltung
- 48.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 49.Grundsatzentscheidung zur Vornahme weiterer Prüfungshandlungen bezüglich des Baus einer Live-Music-Arena in EssenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 49.1Grundsatzentscheidung zur Vornahme weiterer Prüfungshandlungen bezüglich des Baus einer Live-Music-Arena in EssenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 50.Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschbootes - Beauftragung und KostenerhöhungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 51.Anmietung von Flächen über1208,68 Quadratmeter zur Unterbringung der Stadtteilbibliothek Borbeck sowie des Stadtteilbüros Borbeck am Standort Germaniaplatz 3 sowie Beauftragung der GVE als Generalübernehmerin zur Planung und Herrichtung der FlächeErgebnis: einstimmig beschlossen
- 52.Stellenbesetzung Institutsleitung des Fachbereichs 42 -Stadtbibliothek-Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 53.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil