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Vorlage

Änderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten.

0251/2025/7 09.04.2025 Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen beabsichtigt, die Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm zu ändern. Ziel der Anpassung ist es, den Anreiz für Hauseigentümer zur Aufwertung von privaten Hof- und Hausflächen trotz gestiegener Kosten für Sanierungen und Begrünungen aufrechtzuerhalten. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Fördersätze um fünf bzw. zehn Euro pro Quadratmeter vor. Zudem sollen künstlerische Gestaltungen an Fassaden als Fördergrund stärker berücksichtigt werden.

Inhaltlich umfasst die Änderung auch Anpassungen zur Klimaanpassung. So entfallen bisherige Beschränkungen bei Maßnahmen, die auf Entsiegelung oder Begrünung abzielen. Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip konkretisiert: Wärmedämmmaßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert, sofern alternative Förderwege, wie etwa durch die KfW-Bank, zur Verfügung stehen. Die Richtlinie wird zudem sprachlich aktualisiert und an neue Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung angepasst.

Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Finanzierung innerhalb der bereits beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepte verbleibt. Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen angehört werden und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen über die Vorlage entscheidet.

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