Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Sachstandsbericht Wohngeld und Wohnungslosigkeit im AlterZur Vorlage · 0338/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht des Amtes für Soziales und Wohnen (Vorlagennummer 0338/2025/5) befasst sich mit der Entwicklung der Wohngeldbezugszahlen sowie der Situation von Wohnungslosigkeit im Alter. Seit der Reform zum 1. Januar 2023 wurden die Einkommens- und Mietobergrenzen angehoben, wobei das Wohngeld zum 1. Januar 2025 um monatlich 30 Euro gestiegen ist. In Essen verzeichnete die Verwaltung im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 31. Mai 2024 insgesamt 32.614 Fälle, was einer Verdopplung der Zahlen entspricht. Am 30. September 2024 bezogen rund 5.600 Rentner-Haushalte Wohngeld mit einem Durchschnittswert von 236 Euro. Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt etwa 3,5 Monate.
Hinsichtlich der Wohnungslosigkeit zeigt der Bericht einen Anstieg der Betroffenen ab 65 Jahren. Die Zahl der Wohnlosen stieg von 42 Personen im Jahr 2021 auf 79 Personen im Jahr 2024, während die Zahl der Obdachlosen von 15 auf 39 Personen zunahm. Als Ursachen werden geringe Renten, steigende Lebenshaltungskosten, unterbrochene Erwerbsbiografien, soziale Isolation sowie gesundheitliche Probleme angeführt. Die Anzahl der Räumungsmitteilungen für die Altersgruppe ab 60 Jahren bei der zuständigen Fachstelle entwickelte sich zwischen 2019 und 2024 tendenziell rückläufig.
Im Rahmen des Landesprojekts „Endlich ein ZUHAUSE“, das vom CVJM Essen Sozialwerk gemeinsam mit dem Amt für Soziales und Wohnen umgesetzt wird, konnten 2024 insgesamt 20 Personen ab 55 Jahren in Wohnraum vermittelt werden. Als zentrale Herausforderung wird der Mangel an bezahlbarem, altersgerechtem Wohnraum benannt. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Inklusionsbeirat sowie den Seniorenrat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) und Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme “Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“Zur Vorlage · 0175/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“ beschließen. Die Planungs- und Baukosten für den Fachbereich 66 belaufen sich auf 4.175.300 Euro, während die Gesamtkosten auf 4.550.300 Euro beziffert werden. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil sowie Fördermittel in Höhe von 3.362.400 Euro, was einer Förderquote von 88 Prozent entspricht. Die Kosten gliedern sich in die Bereiche Straßenbau, Beleuchtung, Begrünung und Planung. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen, die Fertigstellung wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie die zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sollen die Maßnahme zur Kenntnis nehmen bzw. Empfehlungen abgeben.
Die Maßnahme ist als Klimamaßnahme zur Städtebauförderung angemeldet. Geplant ist der Einsatz von klimaverbesserndem, versickerungsfähigem und CO2-speicherndem Pflastermaterial sowie die Verbesserung der Baumscheiben zur Erhaltung großkroniger Laubbäume. Durch die Verwendung bodengleicher Ausführungen sollen natürliche Bewässerung und Versickerung ermöglicht werden. Im Bereich der Waterloostraße ist die Schaffung eines Mini-Waldes auf einer Fläche von etwa 200 Quadratmetern vorgesehen. Zur Aufwertung des Bestandes wird Strauchwerk zugunsten insektenfreundlicher Stauden entfernt, was zudem die Luftzirkulation fördern soll. Im Rahmen der Förderung umweltverträglicher Mobilität wird die Anzahl der Stellplätze von 56 auf 30 reduziert und die Anzahl der Fahrradbügel erhöht.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.ABaubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0392/2025/6) aus dem Geschäftsbereich 6 behandelt den Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ sowie die Planung eines Fahrradparkhauses. Der Beschlussvorschlag sieht den Bau des Stadions auf Basis einer vertieften Kostenschätzung von 28,51 Millionen Euro vor. Parallel dazu ist die Planung eines Fahrradparkhauses mit etwa 1.400 Abstellplätzen bis zur Leistungsphase 3 vorgesehen, wofür Kosten in Höhe von 1,4 Millionen Euro veranschlagt sind. Der Zeitplan sieht die Planung bis Ende Dezember 2025 vor, wobei der späteste Baubeginn für den 1. Juli 2026 angesetzt ist.
Die Finanzierung der Vorhaben in Höhe von insgesamt 28,76 Millionen Euro soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Da die Maßnahmen nicht im Haushalt 2025/2026 etatisiert sind, ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 2,7 Millionen Euro für das Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro für das Jahr 2026 erforderlich. Die weiteren benötigten Mittel in Höhe von 19,36 Millionen Euro werden für die Haushaltsjahre ab 2027 angemeldet.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Informationen zum Verkehrskonzept, wobei die Inbetriebnahme der Citybahn zur Stadionanbindung für das Jahr 2028 geplant ist. Die Kosten für das Fahrradparkhaus werden auf insgesamt etwa 8,38 Millionen Euro brutto geschätzt, wobei die Baukosten für das Parkhaus voraussichtlich im Jahr 2027 anfallen werden. Die Mitglieder der Aufsichtsrate der Immobilien Management Essen GmbH sowie die Vertreter der Stadt Essen in der Gesellschafterversammlung der IME werden angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025 - 4.Sachstandsbericht zur polis Convention 2025 am 07. und 08. Mai 2025
- 5.Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 298 "Girardetstraße" Stadtbezirk: II, Stadtteil: Rüttenscheid Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0035/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 298 „Girardetstraße“ im Stadtteil Rüttenscheid entscheiden. Das etwa 3,35 Hektar große Areal liegt nördlich des ehemaligen Güterbahnhofes Essen-Rüttenscheid, welcher derzeit als Parkplatz und Logistikfläche der Messe Essen genutzt wird.
Die Aufhebung ist begründet durch die Tatsache, dass eine industrielle Nutzung des Geländes aufgrund fehlender Infrastruktur sowie der angrenzenden Wohnbebauung nicht mehr vorgesehen ist. Da der Gebäudekomplex der ehemaligen Druckerei Girardet bereits in ein gemischt genutztes Quartier umgewandelt wurde, soll die bisherige Festsetzung als Industriegebiet aufgehoben werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand verringern, da derzeit für bauliche Veränderungen innerhalb des Komplexes in Einzelfällen Befreiungen von den bestehenden Planfestsetzungen beantragt werden müssen.
Das Verfahren umfasste bereits im Jahr 2020 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne im Zeitraum von November bis Dezember 2024. Nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägung aller Belange empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans als Satzung. Die Bezirksvertretung II hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stadtbezirk: II, Stadtteil: Rüttenscheid Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0019/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße / Wittekindstraße“ im Stadtteil Rüttenscheid sieht die Entwicklung eines etwa 0,8 Hektar großen Gebiets als urbanes Gebiet vor. Die Planung umfasst eine Mischung aus Wohnnutzung, Gewerbe, Büro, Dienstleistung und Einzelhandel, wobei etwa 30 Prozent der Wohnflächen als öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind. Ziel der Maßnahme ist die Schließung einer städtebaulichen Lücke sowie die Unterstützung des stadtweiten Wohnungsbedarfs.
Im Bereich der Verkehrsplanung ist für die Wittekindstraße, im Abschnitt zwischen Walpurgisstraße und Wittenbergstraße, die Markierung beidseitiger, 2,25 Meter breiter Radfahrstreifen vorgesehen. Zudem prüft die Verwaltung eine Anordnung als Fahrradstraße im Bereich der Rüttenscheider Straße bis zur Walpurgisstraße. Die Funktionsfähigkeit der Wittekindstraße soll laut vorliegenden Gutachten sowohl bei einer Umwidmung als auch ohne diese gewährleistet bleiben. Die Verkehrsregelungen in der Manfredstraße wurden zum 31. Januar 2025 angepasst, was auch die Beschilderung und das Parkleitsystem im Bereich Rüttenscheider Straße/Huyssenallee betraf.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Der Rat der Stadt Essen soll nach Abwägung aller Belange den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Entscheidung im Rat ist für den 9. April 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Architekturpreis der Stadt Essen 2025Zur Vorlage · 1725/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Vorbereitungen für den vierten „Architekturpreis der Stadt Essen“ im Jahr 2025 veranlassen. Die Auszeichnung wird in einem Turnus von fünf Jahren verliehen, wobei die erste Vergabe im Jahr 2010 erfolgte. Ziel des Preises ist die Förderung der Gestaltungsqualität sowie die Hervorhebung von Bauwerken mit zeitgemässen und innovativen Lösungen.
Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Architekten für Gebäude im Stadtgebiet, die zwischen 2020 und 2025 errichtet, erweitert oder saniert wurden. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury aus fünf Fachjurorinnen und Fachjuroren sowie zwei Sachjurorinnen und Sachjuroren, die als Vertreter von Berufsverbänden, Fachhochschulen oder Kultureinrichtungen aus dem nicht örtlichen Bereich besetzt werden soll. Vergeben werden maximal drei unddotierte Hauptpreise sowie lobende Erwähnungen. Die eingereichten Beiträge sollen öffentlich ausgestellt und in einem Katalog dokumentiert werden.
Die Organisation des Wettbewerbs soll durch ein externes Büro erfolgen. Die Kosten für die Durchführung, die Jurysitzungen und die Preisverleihung werden auf etwa 60.000 bis 65.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Aufwendungen ist über Spenden- und Sponsorenmittel vorgesehen. Die Verleihung des Preises durch den Oberbürgermeister ist für Ende 2025 oder Anfang 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB beschließen. Das Vorhaben umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung für die Innenstadt sowie die Aufnahme der Finanzierung für das Jahr 2027 und die Folgejahre in die Haushaltsplanung. Das Maßnahmenpaket beinhaltet insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit Priorität A und 15 Zukunftsprojekte mit Priorität B unterteilt sind. Die Umsetzung der Leitprojekte ist bis Ende 2035 vorgesehen.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Leitprojekte beläuft sich auf 20.550.000 Euro, wobei ein Anteil von voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenmitteln gedeckt werden soll. Das gesamte Investitionsvolumen aller Projekte wird auf circa 40.210.000 Euro geschätzt. Die Projekte sind den Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“ zugeordnet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, Förderanträge beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung von Vorhaben wie dem „Grün-blauen Innenstadtband“ und der Umgestaltung des Marktkirchenumfelds vorangetrieben werden. Ziel des Konzepts ist es, Funktionsverluste in der Innenstadt durch ein einheitliches Handeln der beteiligten Akteure zu verhindern. Die fachbereichsübergreifende Steuerung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe unter Federführung des Geschäftsbereichs 7.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025 - 9.Änderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten.Zur Vorlage · 0251/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm zu ändern. Ziel der Anpassung ist es, den Anreiz für Hauseigentümer zur Aufwertung von privaten Hof- und Hausflächen trotz gestiegener Kosten für Sanierungen und Begrünungen aufrechtzuerhalten. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Fördersätze um fünf bzw. zehn Euro pro Quadratmeter vor. Zudem sollen künstlerische Gestaltungen an Fassaden als Fördergrund stärker berücksichtigt werden.
Inhaltlich umfasst die Änderung auch Anpassungen zur Klimaanpassung. So entfallen bisherige Beschränkungen bei Maßnahmen, die auf Entsiegelung oder Begrünung abzielen. Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip konkretisiert: Wärmedämmmaßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert, sofern alternative Förderwege, wie etwa durch die KfW-Bank, zur Verfügung stehen. Die Richtlinie wird zudem sprachlich aktualisiert und an neue Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung angepasst.
Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Finanzierung innerhalb der bereits beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepte verbleibt. Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen angehört werden und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Bedenken erhoben
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Ensembleentwicklung Zeche Carl hier: Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und ProjektmanagementZur Vorlage · 0394/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Fortsetzung der Planung für das Projekt „Zeche Carl Junior Universität“ bis zur Leistungsphase 3 beschließen. Damit einher geht die Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und Projektmanagement der ersten Auftragsstufe. Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 560.000 Euro, wofür im Rat der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 385.000 Euro beantragt wird.
Die Entwicklung des Ensembles Zeche Carl sieht unter anderem den Neubau eines Gebäudes für die Junior Universität als Anbau an den Malakowturm vor. Weitere Maßnahmen umfassen die Sanierung des Malakowturms sowie der Grubenschreinerei und des Maschinenhauses sowie die Gestaltung der Freiflächen. Ein Bodengutachten aus dem Jahr 2024 ergab, dass keine Verunreinigungen vorliegen, die einer Bebauung entgegenstehen, wobei für die Bodenaufbereitung Kosten von etwa 360.000 Euro kalkuliert wurden.
Aufgrund fehlender Kapazitäten in der städtischen Immobilienwirtschaft soll NRW.URBAN mit dem Vergabemanagement betraut werden. Das geplante Verfahren zur Auswahl von Architekten- und Ingenieurleistungen soll im Sommer 2025 beginnen, wobei die Erteilung des Auftrags für Februar 2026 vorgesehen ist. Eine Entscheidung über eine einheitliche Umsetzung oder eine Realisierung in Bauabschnitten erfolgt nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse unter Berücksichtigung der Kostenprognose und der Haushaltslage.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch in Essen-Katernberg: Abschluss eines Kaufvertrages mit den Sport- und Bäderbetrieben Essen, Zielvereinbarung mit dem Land NRW und Entwicklungsträgervertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbHZur Vorlage · 1860/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1860/2024/7 befasst sich mit der Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch im Essener Stadtteil Katernberg. Das Vorhaben erfolgt im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes Nordrhein-Westfalen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der geplante Ankauf von etwa 19.844 m² Grundstücksfläche von den Sport- und Bäderbetrieben Essen zum Preis von 895.000 Euro. Die Übertragung dieser Flächen in den städtischen Kernhaushalt ist für die weitere Entwicklung sowie für steuerrechtliche Anforderungen vorgesehen. Die entsprechenden Mittel sind im Projektbudget vorhanden.
Das Projekt sieht die Schaffung von rund 110 Wohneinheiten vor, wobei eine Quote von mindestens 30 % gefördertem Wohnungsbau sichergestellt werden soll. Hierzu wird der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land NRW sowie eines Entwicklungsträgervertrags mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH vorgeschlagen. Der vorliegende Businessplan weist am Ende der sechsjährigen Projektlaufzeit eine Unterdeckung von 1,14 Millionen Euro aus. Zur Finanzierung ist eine Vorfinanzierung in Höhe von etwa 2,87 Millionen Euro durch die NRW.Bank vorgesehen.
Die wirtschaftlichen Planungen für das Jahr 2030 sehen eine Auszahlung von 5.124.000 Euro gegenüber erwarteten Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen in Höhe von 4.420.000 Euro vor. Die Finanzierung soll durch haushaltsneutrale Umschichtungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2030 erfolgen. Mögliche Überschüsse auf dem Treuhandkonto sollen nach Abzug der Erschließungskosten der Maßnahme zur Umgestaltung und Erweiterung der Sportanlage Meerbruchstraße angerechnet werden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Baubeginn-Bauhof Elisenstraße Umbau Bestandsgebäude 3Zur Vorlage · 0325/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Umbau des Bestandsgebäudes 3 am Bauhof Elisenstraße beschließen. Mit der Vorlage wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.691.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung einer neuen Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) an diesem Standort, um die derzeit an verschiedenen Orten untergebrachten Einheiten zusammenzuführen.
Da die Verkehrsmanagementzentrale als Teil kritischer Infrastruktur den Anforderungen des BSI-Gesetzes entsprechen muss, sind spezifische sicherheitstechnische und technische Anpassungen am Gebäude erforderlich. Der Umbau des Gebäudes 3 soll vorrangig realisiert werden, um den Zeitplan des umfassenderen Bauhofprotes, dessen Gesamtkosten auf rund 24,5 Millionen Euro geschätzt werden, nicht zu gefährden. Ein Bezug der Räumlichkeiten im Jahr 2025 ist vorgesehen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Fördermittel in Höhe von 900.000 Euro für die technische Ausstattung verfallen.
Die Kosten für das Vorhaben umfassen Baukonstruktionen, technische Anlagen sowie Außenanlagen und Baunebenkosten. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Pool Planungsleistungen generell erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Ardeyschule, Oberstraße 51, 45134 Essen hier: Bau und Baubeginn für den Erweiterungsbau nebst ToilettenanlageZur Vorlage · 0088/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau sowie die Kostenübernahme für einen Erweiterungsneubau der Ardeyschule im Essener Stadtteil Stadtwald beschließen. Geplant ist ein zweigeschossiger Modulbau, der eine Mehrzweckhalle, Ganztagsräume, einen Geräteraum sowie eine erweiterte Toilettenanlage umfasst. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 5.500.000 Euro. Die Finanzierung soll durch Mittelumschichtungen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sowie durch eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2025 erfolgen. Zudem ist vorgesehen, die Maßnahme für den Neubau einer Schultoilette aus dem Sanierungsprogramm zu entnehmen. Zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 17.400 Euro für Fahrradständer und rund 70.000 Euro für die Neuasphaltierung des Schulhofs sind ebenfalls vorgesehen.
Die Ausschreibung des Bauvorhabens ist ab dem zweiten Quartal 2025 geplant, wobei erste Rückbauarbeiten an der bestehenden Toilettenanlage für die Sommerferien 2026 vorgesehen sind. Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben ergibt sich aus der Verpflichtung des Schulträgers, einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb gemäß dem Schulgesetz NRW sicherzustellen, um die räumlichen Kapazitäten für den Unterricht anzupassen. In Bezug auf den Klimaschutz wird das Projekt als positiv eingestuft, da der Erweiterungsbau im Vergleich zum Bestand während der Nutzungsdauer einen geringeren CO2-Fußabdruck aufweist.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148 hier: Rückbau der zwei 1-geschossigen Pavillons und in Folge Bau und Baubeginn für den ErweiterungsneubauZur Vorlage · 0099/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht den Rückbau von zwei eingeschossigen Pavillons sowie den Bau eines zweigeschossigen Erweiterungsneubaus in Form eines Modulbaus am Theodor-Heuss-Gymnasium vor. Das Bauvorhaben umfasst eine Bruttogrundfläche von etwa 1.345 m², die acht Unterrichtsräume, Fachräume sowie weitere Funktionsflächen bereitstellen soll. Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 8.500.000 Euro beziffert. Während für Planungsleistungen bereits 250.000 Euro bereitgestellt wurden, sollen die verbleibenden 8.250.000 Euro über die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 finanziert werden. Ein Baubeginn ist für die Sommerferien 2026 vorgesehen, im Anschluss an die Sanierung der Sanitäranlagen im Frühjahr 2026.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Bau und den Baubeginn des Projekts genehmigt, sofern die zuständigen Ausschüsse und die Bezirksvertretung IX entsprechende Empfehlungen oder Unbedenklichkeitserklärungen abgeben. Die Notwendigkeit des Vorhabens wird durch die Verpflichtung des Schulträgers begründet, gemäß dem Schulgesetz NRW einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb sowie angemessene räumliche Bedingungen für den Unterricht zu gewährleisten. Die kalkulatorische Abschreibung beläuft sich bei einem Investitionswert von 8.500.000 Euro über einen Zeitraum von 60 Jahren auf jährlich 141.666,67 Euro, während die kalkulatorischen Zinsen mit 165.750 Euro angesetzt sind. Hinsichtlich der Klimarelevanz wird eine Reduzierung des CO2-Fußabdrucks im Vergleich zum Bestand prognostiziert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Anträge und Anfragen
- 16.Verschiedenes
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 19.Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BocholdErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 21.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BocholdErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 22.Grundstückangelegenheiten in Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.Grundstücksangelegenheiten in Essen-HaarzopfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Pressemitteilung