Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Sachstandsbericht Wohngeld und Wohnungslosigkeit im AlterZur Vorlage · 0338/2025/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Sachstandsbericht zum Thema Wohngeld und Wohnungslosigkeit im Alter vorgelegt, der den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht werden soll. Der Bericht thematisiert die Auswirkungen steigender Miet- und Lebenshaltungskosten auf ältere Menschen. Seit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 zeigt sich in Essen eine Zunahme der Antragszahlen, wobei sich aktuell eine Verdopplung der Fälle abzeichnet, statt der ursprünglich prognostizierten Verdreifachung. Durch die Anpassung des Wohngeldes um 30 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 können nun auch Personen, die zuvor Leistungen nach dem SGB XII bezogen haben, Ansprüche geltend machen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass viele Anspruchsberechtigte, insbesondere im Rentenalter, den Antrag aufgrund von Hürden bei der Beantragung oder aus anderen Gründen nicht stellen. Zur Unterstützung ist eine Kampagne mit dem Titel „Hilf deinen Liebsten“ geplant.
Parallel dazu verzeichnet die Stadt einen Anstieg der Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit bei älteren Menschen. Die Zahlen der Zentralen Beratungsstelle belegen, dass die Zahl der wohnungslosen Personen ab 65 Jahren von 42 im Jahr 2021 auf 79 im Jahr 2024 gestiegen ist. Auch bei den Obdachlosen, die Notschlafstellen nutzen, ist ein Zuwachs in der Altersgruppe ab 65 Jahren zu verzeichnen. Als Ursachen für diese Entwicklung werden neben steigenden Mieten auch geringe Renten und unterbrochene Erwerbsbiografien angeführt. Die Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit des Amtes für Soziales und Wohnen setzt dabei auf Beratung und die Vermittlung zwischen Mietern und Vermietern.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.04.2025 · Seniorenrat (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Inklusionsbeirat (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.03.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (30. Sitzung) — Kenntnis genommen und in Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) und Unterausschuss Wohnungshilfe und Obdachlosigkeit verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.Bau und Baubeginn der Maßnahme “Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“Zur Vorlage · 0175/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“ beschließen. Für die Umsetzung sind Planungs- und Baukosten in Höhe von 4.175.300 Euro vorgesehen. Das Vorhaben ist Teil des Stadtteilprojekts Essen NORD und dient der städtebaulichen Aufwertung des Eltingviertels im Essener Nordviertel.
Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,1 Hektar und beinhaltet den Eltingplatz, die Eltingstraße sowie eine Grünfläche an der Waterloostraße. Geplant ist unter anderem die Schaffung eines „Grünen Herzens“ mit einer zentralen Rasenfläche und Platanen, wobei die Flächen barrierefrei zugänglich gestaltet werden sollen. Im Rahmen der Neugestaltung wird die Anzahl der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 reduziert, um Platz für mehr Fahrradabstellplätze zu schaffen. Zudem soll durch die Reduzierung von dichtem Strauchwerk die Luftzirkulation sowie die Übersichtlichkeit im Stadtraum verbessert werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei ein Abschluss der Arbeiten im vierten Quartal 2026 angestrebt wird.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch Fördermittel der Europäischen Union (40 %), des Bundes (20 %) und des Landes Nordrhein-Westfalen (28 %). Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 12 %. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte mit einer Quote von 88 %.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 3.ABaubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025 - 4.Sachstandsbericht zur polis Convention 2025 am 07. und 08. Mai 2025
- 5.Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 298 "Girardetstraße" Stadtbezirk: II, Stadtteil: Rüttenscheid Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0035/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 298 „Girardetstraße“ im Stadtteil Rüttenscheid entscheiden. Das etwa 3,35 Hektar große Areal liegt nördlich des ehemaligen Güterbahnhofes Essen-Rüttenscheid, welcher derzeit als Parkplatz und Logistikfläche der Messe Essen genutzt wird.
Die Aufhebung ist begründet durch die Tatsache, dass eine industrielle Nutzung des Geländes aufgrund fehlender Infrastruktur sowie der angrenzenden Wohnbebauung nicht mehr vorgesehen ist. Da der Gebäudekomplex der ehemaligen Druckerei Girardet bereits in ein gemischt genutztes Quartier umgewandelt wurde, soll die bisherige Festsetzung als Industriegebiet aufgehoben werden. Dies soll den Verwaltungsaufwand verringern, da derzeit für bauliche Veränderungen innerhalb des Komplexes in Einzelfällen Befreiungen von den bestehenden Planfestsetzungen beantragt werden müssen.
Das Verfahren umfasste bereits im Jahr 2020 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine erneute öffentliche Auslegung der Pläne im Zeitraum von November bis Dezember 2024. Nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und der Abwägung aller Belange empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans als Satzung. Die Bezirksvertretung II hat zu diesem Vorhaben keine Bedenken angemeldet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Bebauungsplan Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stadtbezirk: II, Stadtteil: Rüttenscheid Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0019/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nr. 7/17 „Rüttenscheider Straße / Wittekindstraße“ sieht die Entwicklung eines etwa 0,8 Hektar großen Grundstücks im Essener Stadtteil Rüttenscheid vor. Das Areal, das derzeit von der Messe Essen als Parkplatz genutzt wird, soll als urbanes Gebiet neu gestaltet werden. Geplant ist die Errichtung von vier Gebäuden mit einer Höhe von fünf bis sieben Geschossen auf einem Parkgeschosssockel. Die Nutzung soll eine Mischung aus Wohnraum, wobei etwa 30 Prozent als geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind, sowie Gewerbe-, Büro- und Dienstleistungsflächen umfassen. Im Erdgeschossbereich an der Rüttenscheider Brücke ist zudem kleinflächiger Einzelhandel geplant.
Das Planungsverfahren umfasst die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. In Bezug auf die Verkehrssituation liegen Untersuchungen vor, die keine wesentlichen Veränderungen der Verkehrsabläufe durch das Vorhaben prognostizieren. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund eines gerichtlichen Eilbeschlusses die Umsetzung bestimmter verkehrlicher Anordnungen an Knotenpunkten der Rüttenscheider Straße vorerst ausgesetzt wurde, wodurch die bisherige Verkehrsregelung wiederhergestellt wurde. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Architekturpreis der Stadt Essen 2025Zur Vorlage · 1725/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Vorbereitungen für den vierten „Architekturpreis der Stadt Essen“ im Jahr 2025 veranlassen. Die Auszeichnung wird in einem Turnus von fünf Jahren verliehen, wobei die erste Vergabe im Jahr 2010 erfolgte. Ziel des Preises ist die Förderung der Gestaltungsqualität sowie die Hervorhebung von Bauwerken mit zeitgemässen und innovativen Lösungen.
Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Bauherren sowie Architekten für Gebäude im Stadtgebiet, die zwischen 2020 und 2025 errichtet, erweitert oder saniert wurden. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury aus fünf Fachjurorinnen und Fachjuroren sowie zwei Sachjurorinnen und Sachjuroren, die als Vertreter von Berufsverbänden, Fachhochschulen oder Kultureinrichtungen aus dem nicht örtlichen Bereich besetzt werden soll. Vergeben werden maximal drei unddotierte Hauptpreise sowie lobende Erwähnungen. Die eingereichten Beiträge sollen öffentlich ausgestellt und in einem Katalog dokumentiert werden.
Die Organisation des Wettbewerbs soll durch ein externes Büro erfolgen. Die Kosten für die Durchführung, die Jurysitzungen und die Preisverleihung werden auf etwa 60.000 bis 65.000 Euro geschätzt. Die Finanzierung der Aufwendungen ist über Spenden- und Sponsorenmittel vorgesehen. Die Verleihung des Preises durch den Oberbürgermeister ist für Ende 2025 oder Anfang 2026 geplant.
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Beratungsfolge
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025 - 9.Änderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten.Zur Vorlage · 0251/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm zu ändern. Ziel der Anpassung ist es, den Anreiz für Hauseigentümer zur Aufwertung von privaten Hof- und Hausflächen trotz gestiegener Kosten für Sanierungen und Begrünungen aufrechtzuerhalten. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Fördersätze um fünf bzw. zehn Euro pro Quadratmeter vor. Zudem sollen künstlerische Gestaltungen an Fassaden als Fördergrund stärker berücksichtigt werden.
Inhaltlich umfasst die Änderung auch Anpassungen zur Klimaanpassung. So entfallen bisherige Beschränkungen bei Maßnahmen, die auf Entsiegelung oder Begrünung abzielen. Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip konkretisiert: Wärmedämmmaßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert, sofern alternative Förderwege, wie etwa durch die KfW-Bank, zur Verfügung stehen. Die Richtlinie wird zudem sprachlich aktualisiert und an neue Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung angepasst.
Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Finanzierung innerhalb der bereits beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepte verbleibt. Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen angehört werden und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Bedenken erhoben
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Ensembleentwicklung Zeche Carl hier: Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und ProjektmanagementZur Vorlage · 0394/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Fortsetzung der Planung für das Projekt „Zeche Carl Junior Universität“ bis zur Leistungsphase 3 beschließen. Damit einher geht die Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und Projektmanagement der ersten Auftragsstufe. Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 560.000 Euro, wofür im Rat der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 385.000 Euro beantragt wird.
Die Entwicklung des Ensembles Zeche Carl sieht unter anderem den Neubau eines Gebäudes für die Junior Universität als Anbau an den Malakowturm vor. Weitere Maßnahmen umfassen die Sanierung des Malakowturms sowie der Grubenschreinerei und des Maschinenhauses sowie die Gestaltung der Freiflächen. Ein Bodengutachten aus dem Jahr 2024 ergab, dass keine Verunreinigungen vorliegen, die einer Bebauung entgegenstehen, wobei für die Bodenaufbereitung Kosten von etwa 360.000 Euro kalkuliert wurden.
Aufgrund fehlender Kapazitäten in der städtischen Immobilienwirtschaft soll NRW.URBAN mit dem Vergabemanagement betraut werden. Das geplante Verfahren zur Auswahl von Architekten- und Ingenieurleistungen soll im Sommer 2025 beginnen, wobei die Erteilung des Auftrags für Februar 2026 vorgesehen ist. Eine Entscheidung über eine einheitliche Umsetzung oder eine Realisierung in Bauabschnitten erfolgt nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse unter Berücksichtigung der Kostenprognose und der Haushaltslage.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Entwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch in Essen-Katernberg: Abschluss eines Kaufvertrages mit den Sport- und Bäderbetrieben Essen, Zielvereinbarung mit dem Land NRW und Entwicklungsträgervertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbHZur Vorlage · 1860/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, etwa 19.844 Quadratmeter Grundstücke der ehemaligen Sportanlage Lindenbruch in Katernberg von den Sport- und Bäderbetrieben Essen zu erwerben. Der Kaufpreis beläuft sich auf 895.000 Euro. Die Übertragung der Flächen in den städtischen Kernhaushalt ist notwendig, um die weitere Entwicklung des Gebiets im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.
Parallel dazu wird der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land NRW sowie eines Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beantragt. Das Vorhaben sieht die bauliche Erschließung des ehemaligen Sportplatzes vor, wobei eine Quote von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist. Die NRW.URBAN KE übernimmt dabei die treuhänderische Durchführung der Aufgaben, während die Stadt Essen die Entscheidungsgewalt über wesentliche Aspekte wie die Projektlaufzeit und die Art der baulichen Ausnutzung behält.
Der aktuelle Businessplan weist für das Ende der sechsjährigen Projektlaufzeit eine mögliche Unterdeckung von 1,14 Millionen Euro aus, die durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden muss. Eventuelle Überschüsse am Projektende kommen dem städtischen Haushalt zu. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Rates der Stadt Essen erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Baubeginn-Bauhof Elisenstraße Umbau Bestandsgebäude 3Zur Vorlage · 0325/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Umbau des Bestandsgebäudes 3 am Bauhof Elisenstraße beschließen. Mit der Vorlage wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.691.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung einer neuen Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) an diesem Standort, um die derzeit an verschiedenen Orten untergebrachten Einheiten zusammenzuführen.
Da die Verkehrsmanagementzentrale als Teil kritischer Infrastruktur den Anforderungen des BSI-Gesetzes entsprechen muss, sind spezifische sicherheitstechnische und technische Anpassungen am Gebäude erforderlich. Der Umbau des Gebäudes 3 soll vorrangig realisiert werden, um den Zeitplan des umfassenderen Bauhofprotes, dessen Gesamtkosten auf rund 24,5 Millionen Euro geschätzt werden, nicht zu gefährden. Ein Bezug der Räumlichkeiten im Jahr 2025 ist vorgesehen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Fördermittel in Höhe von 900.000 Euro für die technische Ausstattung verfallen.
Die Kosten für das Vorhaben umfassen Baukonstruktionen, technische Anlagen sowie Außenanlagen und Baunebenkosten. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Pool Planungsleistungen generell erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Ardeyschule, Oberstraße 51, 45134 Essen hier: Bau und Baubeginn für den Erweiterungsbau nebst ToilettenanlageZur Vorlage · 0088/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Erweiterungsneubaus für die Ardeyschule in Essen-Stadtwald beschließen. Das Projekt umfasst ein zweigeschossiges Gebäude in Modulbauweise oder Holztafelbau mit Gesamtkosten von 5,5 Millionen Euro. Ziel der Maßnahme ist es, den Platzbedarf für den Unterricht sowie die Kapazitäten für die offene Ganztagsschule zu decken. Der Neubau soll zudem eine Mehrzweckhalle enthalten, um das Fehlen einer Turnhalle am Standort auszugleichen.
Im Zuge des Vorhabens wird die bisher geplante Sanierung der Toilettenanlage durch einen Neubau ersetzt. Das bestehende Toilettengebäude soll zurückgebaut werden, wobei während der Bauphase ein Toilettencontainer als Übergangslösung dient. Die bauliche Umsetzung stellt aufgrund der engen Zufahrtswege und der Fortführung des Schulbetriebs eine logistische Herausforderung dar. Um Unterrichtsstörungen zu minimieren, sind die Hauptarbeiten für die Schulferien vorgesehen. Ein Baumgutachter prüft zudem die Notwendigkeit von Fällungen auf dem Gelände.
Die Finanzierung der verbleibenden 5,3 Millionen Euro soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung“ in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist ab dem zweiten Quartal 2025 vorgesehen, wobei erste Arbeiten wie der Abbruch des Toilettengebäudes voraussichtlich für die Sommerferien 2026 geplant sind.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148 hier: Rückbau der zwei 1-geschossigen Pavillons und in Folge Bau und Baubeginn für den ErweiterungsneubauZur Vorlage · 0099/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen-Kettwig ist der Bau eines Erweiterungsneubaus vorgesehen. Hintergrund sind steigende Schülerzahlen sowie die Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9), was einen erhöhten Bedarf an Schulraum zur Folge hat. Nachdem verschiedene Alternativstandorte und Interimslösungen im Umkreis von zwei Kilometern geprüft wurden, aber als ungeeignet eingestuft wurden, sieht das vorliegende Vorhaben den Rückbau zweier eingeschossiger Pavillons auf dem bestehenden Schulgelände vor. An deren Stelle soll ein zweigeschossiger Erweiterungsneubau in Modulbauweise mit einer Bruttofläche von rund 1.345 Quadratmetern entstehen. Das geplante Raumprogramm umfasst acht Unterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachräume, einen Kunstraum sowie Sanitäreinrichtungen.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 8,5 Millionen Euro beziffert. Die Finanzierung der Mittel soll über die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 erfolgen. Der Baubeginn mit den ersten Maßnahmen, einschließlich des Rückbaus der Pavillons, ist unter optimalen Bedingungen frühestens für die Sommerferien 2026 geplant. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der Sanierung der Toilettenanlagen im Bestand, welche voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein wird. Die Stadt plant, die Bauleistungen nach einer Funktionalausschreibung an einen Generalübernehmer zu vergeben. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss zum Bau und Baubeginn entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Anträge und Anfragen
- 16.Verschiedenes
- 17.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 19.Aktueller Sachstand zum Bauvorhaben Zentralbibliothek, Markt 5/6Ergebnis: Kenntnis genommen
- 20.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BocholdErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 21.Grundstücksangelegenheiten in Essen-BocholdErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 22.Grundstückangelegenheiten in Essen-FrillendorfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.Grundstücksangelegenheiten in Essen-HaarzopfErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.Anträge und Anfragen
- 25.Mitteilungen der Verwaltung
- 26.Pressemitteilung