Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Einführung und Verpflichtung eines neuen Bezirksvertretungsmitgliedes
- 2.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI vom 19.02.2025
- 3.Einwohnerfragestunde
- 4.Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
- 5.Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Verlängerung Tempo 30 Schalker StraßeZur Vorlage · 0365/2025/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung VI Zollverein wird über die Erweiterung eines Tempolimits auf der Schalker Straße beraten. Grundlage für die vorliegende Vorlage ist eine im August 2024 eingereichte Bürgereingabe, in welcher ein Bürger die Prüfung einer Verlängerung des 30-km/h-Limits in Fahrtrichtung Norden beantragte.
Das zuständige Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) hat dazu am 25. Februar 2025 eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird mitgeteilt, dass die Verlängerung des Tempolimits auf der Schalker Straße bereits angeordnet wurde. Die Verwaltung stellte zudem eine Dokumentation der anstehenden Maßnahmen zur Verfügung, um die Bezirksvertretung über den aktuellen Stand zu informieren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VI die Stellungnahme der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt. Damit ist das Anliegen durch die bereits erfolgte behördliche Anordnung des Fachbereichs 66 bearbeitet.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Bürgersprechstunde Bezirksbürgermeister hier: Anliegerstraße Honigmannstraße/HelfenbergwegZur Vorlage · 0368/2025/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Bürgersprechstunde am 12. November 2024 beantragte ein Bürger die Prüfung, ob die Honigmannstraße und der Helfenbergweg als Anliegerstraßen ausgewiesen werden können. Hintergrund des Anliegens ist die Nutzung dieser Straßen durch Fahrschulen für Übungs- und Prüfungsfahrten nach einer Änderung der Verkehrsführung, was von den Anwohnern als Beeinträchtigung empfunden wird.
Das Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) hat die Straßenakten untersucht und teilte mit, dass eine entsprechende Widmung derzeit nicht vorliegt. Für die Honigmannstraße wurde nach der Übernahme durch die Stadt Essen Mitte 1989 ein entsprechendes Hinweisschild entfernt, woraus auf den Verlust des Status als Anliegerstraße geschlossen wird. In Bezug auf den Helfenbergweg sind zwar historische Einträge aus dem Jahr 1962 bekannt, die entsprechende Beschilderung wurde jedoch bereits 1977 entfernt. Die Straßenverkehrsbehörde lehnt die Anordnung neuer Anliegerstraßen ab, da eine wirksame Kontrolle des Fremdverkehrs eine regelmäßige Überwachung durch die Polizei erfordern würde, was aus personellen Gründen derzeit nicht gewährleistet werden kann.
Hinsichtlich möglicher Änderungen der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine abschließende Aussage zum Entwurf, der sich aktuell im Bundesrat befindet, derzeit noch nicht möglich. Die Bezirksvertretung VI hat die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Karl-Meyer-Platz (Steig 1 und 2) und Bau einer Mittelinsel in der Saatbruchstraße; Verkehrsführung während der BaumaßnahmeZur Vorlage · 0215/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI entscheidet über die geänderte Verkehrsführung während der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestellen Karl-Meyer-Platz (Steig 1 und 2) sowie des Baus einer Querungshilfe in der Saatbruchstraße. Die Maßnahme des Amtes für Straßen und Verkehr ist ab dem dritten Quartal 2025 geplant und wird voraussichtlich vier Monate dauern.
Die Umsetzung erfolgt in drei Bauabschnitten. Im ersten Abschnitt werden die südliche Haltestelle Steig 2 umgebaut und die Querungshilfe errichtet. In dieser Zeit wird die Saatbruchstraße in Fahrtrichtung Huestraße halbseitig gesperrt, wobei der Verkehr über die Karl-Meyer-Straße und die Dornbuschhegge umgeleitet wird. Eine Ersatzhaltestelle wird im Bereich der Einmündung zur Karl-Meyer-Straße eingerichtet, während Fußgänger auf den nördlichen Gehweg geleitet werden.
Im zweiten Abschnitt folgt der Umbau der nördlichen Haltestelle Steig 1. Dabei wird der Fahrverkehr aus Richtung Huestraße auf die südliche Seite der Saatbruchstraße verschwenkt und eine Ersatzhaltestelle im Bereich der Hausnummern 59 und 61 eingerichtet. Der dritte Abschnitt umfasst abschließende Deckenbauarbeiten an beiden Haltestellen. Da das verwendete Material eine Aushärtungszeit von etwa 28 Tagen benötigt, bleiben beide Haltestellen in dieser Phase weiterhin gesperrt. Die Anwohner werden vor Beginn der Arbeiten informiert.
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- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Baumbilanz 2023Zur Vorlage · 0229/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen legt die Baumbilanz für das Jahr 2023 vor, wonach sich der städtische Gesamtbaumbestand um insgesamt 2.713 Bäume verringert hat. Der Bestand sank von 211.055 Bäumen im Jahr 2022 auf 208.342 Bäume zum Jahresende 2023. Demgegenüber standen 3.511 Baumfällungen sowie 905 Einzelbaumpflanzungen und 107 natürliche Abgänge bzw. sonstige Verluste.
Die Fällungen resultieren primär aus der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, insbesondere als Folge der extremen Witterungsbedingungen in den Jahren 2018 bis 2020, sowie aus baulichen Maßnahmen. Im Gegensatz zu den Vorjahren gab es im Jahr 2023 keine wesentlichen Flächenzugänge durch die Übernahme neuer Grünflächen in den städtischen Besitz.
Zur Überwachung des Baumbestandes setzt die Verwaltung zunehmend auf interdisziplinäre Monitoring-Instrumente. Durch Verfahren wie das Forschungsvorhaben „BaumAdapt“ und die Nutzung hochauflösender Befliegungsdaten werden Verschattungsbereiche sowie die Vitalität der Bäume erfasst. Die Ergebnisse sollen über den „KomMonitor“ für verschiedene Fachbereiche und die Öffentlichkeit einsehbar sein. Für die kommenden Jahre stehen durch das „1000-Bäume-Programm“ neue Pflanzkonzepte zur Verfügung, wobei die Stadt verstärkt auf Förderprogramme von Land, Bund und der Europäischen Union setzt, um die Kosten für zukünftige Baumpflanzungen zu decken. Dem Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie den Bezirksvertretungen wird die Kenntnisnahme der Ausführungen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Um eine Aufstellung der Anzahl der gefällten Bäume im Bezirk VII sowie um Mitteilung, ob die Nachpflanzungen der gefällten Bäume hauptsächlich im Bezirk VII stattfinden, wird gebeten.
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.aRisikobaumfällung Sommer 2025Zur Vorlage · 0284/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI wird über die notwendige Fällung von Risikobäumen im Sommer 2025 informiert. Ergänzend zur regulären Fällung im Winter müssen Bäume entnommen werden, bei denen durch langfristige Kontrollen Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden dokumentiert wurden. Diese Defizite beeinträchtigen die Standfestigkeit der Bäume, insbesondere im Hinblick auf zu erwartende Windlasten, sodass ein Risiko für Personen und Eigentum nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Auch Bäume mit durch Stürme verursachten statischen Schäden sind betroffen, sofern eine Wiederherstellung der Bruchsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen nicht möglich ist.
Die Entscheidung über die einzelnen Fällungen basiert auf zwei unabhängigen Kontrollen durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach aktuellem wissenschaftlichem Stand. Für den Ersatz der gefällten solitären Bäume wird empfohlen, Nachpflanzungen möglichst an den ursprünglichen Standorten vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung liegt bei den jeweiligen Fachabteilungen des Bauherrenamtes Grün und Gruga, unterteilt in Bereiche für Grünanlagen, Friedhöfe sowie Straßenbäume.
Aufgrund klimatischer Veränderungen und der Ausbreitung neuer Schaderreger können kurzfristig weitere Entnahmen erforderlich werden, über die die Bezirksvertretungen einzeln informiert werden. Eine separate Vorlage für die Fällungen im Winterzeitraum 2025/2026 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Änderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten.Zur Vorlage · 0251/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm zu ändern. Ziel der Anpassung ist es, den Anreiz für Hauseigentümer zur Aufwertung von privaten Hof- und Hausflächen trotz gestiegener Kosten für Sanierungen und Begrünungen aufrechtzuerhalten. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Fördersätze um fünf bzw. zehn Euro pro Quadratmeter vor. Zudem sollen künstlerische Gestaltungen an Fassaden als Fördergrund stärker berücksichtigt werden.
Inhaltlich umfasst die Änderung auch Anpassungen zur Klimaanpassung. So entfallen bisherige Beschränkungen bei Maßnahmen, die auf Entsiegelung oder Begrünung abzielen. Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip konkretisiert: Wärmedämmmaßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert, sofern alternative Förderwege, wie etwa durch die KfW-Bank, zur Verfügung stehen. Die Richtlinie wird zudem sprachlich aktualisiert und an neue Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung angepasst.
Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Finanzierung innerhalb der bereits beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepte verbleibt. Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen angehört werden und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Bedenken erhoben
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: Bedenken erhoben - 9.aEntwicklung des ehemaligen Sportplatzes Lindenbruch in Essen-Katernberg: Abschluss eines Kaufvertrages mit den Sport- und Bäderbetrieben Essen, Zielvereinbarung mit dem Land NRW und Entwicklungsträgervertrag mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbHZur Vorlage · 1860/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, etwa 19.844 Quadratmeter Grundstücke der ehemaligen Sportanlage Lindenbruch in Katernberg von den Sport- und Bäderbetrieben Essen zu erwerben. Der Kaufpreis beläuft sich auf 895.000 Euro. Die Übertragung der Flächen in den städtischen Kernhaushalt ist notwendig, um die weitere Entwicklung des Gebiets im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandentwicklung“ des Landes Nordrhein-Westfalen zu ermöglichen.
Parallel dazu wird der Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem Land NRW sowie eines Entwicklungsträgervertrages mit der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beantragt. Das Vorhaben sieht die bauliche Erschließung des ehemaligen Sportplatzes vor, wobei eine Quote von mindestens 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist. Die NRW.URBAN KE übernimmt dabei die treuhänderische Durchführung der Aufgaben, während die Stadt Essen die Entscheidungsgewalt über wesentliche Aspekte wie die Projektlaufzeit und die Art der baulichen Ausnutzung behält.
Der aktuelle Businessplan weist für das Ende der sechsjährigen Projektlaufzeit eine mögliche Unterdeckung von 1,14 Millionen Euro aus, die durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden muss. Eventuelle Überschüsse am Projektende kommen dem städtischen Haushalt zu. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie des Rates der Stadt Essen erwartet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 10.Haushalt hier: Änderung des VerwendungszwecksZur Vorlage · 0295/2025/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein berät über die Änderung des Verwendungszwecks einer bereits bewilligten Zuwendung in Höhe von 1.660 Euro. Die Mittel waren ursprünglich für das Projekt „Dinoherz“ des Familienzentrums Katernberg-Mitte vorgesehen, wie durch einen Beschluss der Bezirksvertretung vom 18. September 2024 festgelegt wurde.
Aufgrund einer zusätzlichen Zuwendung der Essener Kinderstiftung für das Projekt „Dinoherz“ ist die ursprüngliche Mittelzuwendung der Bezirksvertretung VI für diesen Zweck nicht mehr erforderlich. Das Familienzentrum Katernberg-Mitte beantragt daher, den Betrag stattdessen für das Projekt „Auszeit für Frauen“ einzusetzen. Über diesen Wechsel des Verwendungszwecks soll die Bezirksvertretung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Haushalt 2025 hier: Vergabe von RestmittelnZur Vorlage · 0346/2025/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bezirksvertretung VI Zollverein stehen für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung, bestehend aus einem Haushaltsansatz von 300.000 Euro und einem Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro. Nach Berücksichtigung der bereits gefassten Beschlüsse verbleibt ein Betrag von 47.641 Euro zur Vergabe.
In der vorliegenden Vorlage werden sechs Anträge auf Zuwendungen zur Entscheidung vorgelegt. Der RAA Verein NRW e.V. beantragt 2.900 Euro für die Fortführung des Projekts „Internationale Bibliothek Schonnebeck“. Die Kantschule stellt einen Antrag über 4.700 Euro für die Aufbringung eines Verkehrsparcours auf dem Schulhof. Für die Durchführung der Veranstaltung „Tach am Bach“ bittet die Freie Schule Essen e.V. um eine Förderung von 2.000 Euro.
Das Forum für Zusammenleben und Vielfalt e.V. hat zwei separate Anträge gestellt: Eine Zuwendung von 280 Euro für ein Projekt zu den Chancen und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz sowie 942 Euro für einen Malkurs. Zudem beantragt die Fußballabteilung der SpVg Schonnebeck 1910 e.V. eine Summe von 2.800 Euro zur Anschaffung von Werkzeugen und Maschinen.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung)
- 11.1RAA Verein - Internationale Bibliothek Schonnebeck
- 11.2Kantschule
- 11.3Freie Schule Essen e.V.
- 11.4Forum für Zusammenleben und Vielfalt e.V.- Projekt KI
- 11.5Forum für Zusammenleben und Vielfalt e.V. - Malkurs
- 11.6SpVg Schonnebeck 1910 e.V. (Abteilung Fußball)
- 12.Haushalt 2025 hier: 50 Jahre Bezirksvertretungen - Pflanzbeete vor dem Stoppenberger RathausZur Vorlage · 0390/2025/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein berät über die Gestaltung der Pflanzbeete vor dem Rathaus in Stoppenberg. Hintergrund ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne aus dem Jahr 2024, der eine Aufwertung der Flächen anlässlich des 50-jährigen Jubiläums der Bezirksvertretungen vorsieht.
Nach einer Prüfung durch den zuständigen Fachbereich Grün und Gruga sieht das Vorhaben vor, die Beete mit Rosen zu bepflanzen und die Flächen anschließend mit Rindenmulch abzudecken. Die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft (EABG) wird im Rahmen der Umsetzung auch die notwendige Bewässerung für das Jahr 2025 durchführen. Für den Bereich des Ehrenmals ist aufgrund eines vorhandenen Eichenbaums keine Neupflanzung möglich; dort soll lediglich eine Abdeckung mit Rindenmulch erfolgen.
Die Durchführung der Maßnahmen wird bei Bereitstellung der erforderlichen Mittel voraussichtlich bis Ende Mai 2025 abgeschlossen sein. Die Kosten für die Arbeiten werden auf etwa 5.000 Euro geschätzt. Es steht nun die Entscheidung an, ob dieser Betrag aus den verfügbaren freien Mitteln der Bezirksvertretung VI Zollverein zur Deckung des Bedarfs bereitgestellt wird.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Mitteilungen der Beauftragten
- 13.1Mitteilungen des Mobilitätsbeauftragten
- 14.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0382/2025/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein wurde über den aktuellen Stand des Projekts zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes informiert. Die Verwaltung gab dazu eine Zwischennachricht im Rahmen der Mitteilungen der Verwaltung heraus, die auf einen Antrag aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 15. Januar 2025 Bezug nimmt.
Nach Angaben des Amtes für Stadterneuerung und Bodenmanagement (Fachbereich 68) werden die im ursprünglichen Antrag formulierten Prüfpunkte derzeit in den weiteren Planungsschritten bearbeitet. Diese Punkte umfassen unter anderem Aspekte, die bereits Gegenstand der Jurysitzung zum Wettbewerb waren. An der Prüfung sind neben dem Fachbereich 68 weitere zuständige Fachbereiche, die Ruhrbahn sowie das siegreiche Planungsbüro GREENBOX Landschaftsarchitekten beteiligt.
Sobald die Ergebnisse dieser Prüfungen vorliegen oder ein Vorschlag zur Modifizierung des Entwurfs ausgearbeitet wurde, soll eine erneute Diskussion mit der Politik und der Bürgerschaft stattfinden. Die Bezirksvertretung VI nimmt die vorliegende Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung)
- 14.1Neugestaltung Barbarossaplatz
- 14.aSonstige Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 0395/2025/BV VI · Bezirksvertretung VI
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI Zollverein setzt sich im Rahmen von Mitteilungen der Verwaltung mit verschiedenen Themen des Stadtbezirks auseinander. Ein Punkt betrifft die Reinigung des Radwegs am Hangetal. Der Fachbereich 67 (Grün und Gruga) teilte mit, dass die Reinigungsarbeiten bereits durchgeführt wurden und legte hierzu entsprechende Fotografien vor.
Ein weiterer Gegenstand der Mitteilungen sind die Maßnahmen der Stadtwerke Essen im Bereich Meerkamp. Nach den Rohrleitungsbauarbeiten sind diese Arbeiten abgeschlossen. Die Baustelle soll innerhalb der nächsten zwei Wochen vollständig fertiggestellt sein. Zudem wurde mitgeteilt, dass die Problematik bezüglich der Müllentsorgung an dieser Stelle gelöst scheint.
Zuletzt befasste sich die Verwaltung mit der Frage nach dem Bestand an inklusiven Spielplätzen im Bezirk VI Zollverein. Da in der Vergangenheit keine entsprechenden Daten erfasst wurden, kann derzeit keine detaillierte Auflistung vorhandener inklusiver Spielgeräte bereitgestellt werden. Der Fachbereich 67 plant jedoch die Einrichtung einer internen Arbeitsgruppe für Inklusion. Ziel dieser Gruppe ist es, Maßnahmen zur Inklusion künftig fest in die Planung und Umsetzung von Projekten zu integrieren. Ein konkreter Zeitplan für diese Entwicklung liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
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Beratungsfolge
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung)
- 14.a.1Reinigung Radweg Hangetal
- 14.a.2Meerkamp - Maßnahme der Stadtwerke Essen
- 14.a.3Inklusive Spielplätze im Bezirk VI Zollverein
- 15.Anfragen und Mitteilungen
- 15.1Baumaßnahme der Stadtwerke Essen AG "Kleiner Bruch"
- 15.2Sperrpfosten REWE in Katernberg
- 15.3Projekt KlimaQuartier
- 15.4Karl-Meyer-Platz
- 16.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil