Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV vom 11.02.2025
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Stadtwerke Essen Kanalerneuerung Otto-Beyer-Straße/Bergmühle
- 4.Stadtwerke Essen Bauvorhaben "Flurstraße" und "Entflechtung Schlossbach"
- 4.AStadtwerke Essen Baumaßnahme Haus-Berge-Straße
- 5.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2025Zur Vorlage · 1854/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf auch im Jahr 2025 fort. Basierend auf einem Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2014 wurde die bisherige Initiative „U12“ auf diese Zielgruppe ausgeweitet. Für das Jahr 2025 stehen hierfür jährlich ein Millionen Euro zur Verfügung, wobei bereits 24<0xE2><0x80><0xAF>000 Euro für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden sind.
Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Handlungsfelder Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung werden Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie Finanzwissen gefördert. Die berufliche Orientierung umfasst unter anderem die Jugendberufsagentur und Planspiele zum Übergang Schule-Beruf. Durch das Beteiligungsformat „mitWirkung!“ werden zudem Jugendforen in den Bezirken III, IV, VI und VIII unterstützt, um die politische Teilhabe junger Menschen zu ermöglichen.
Im Jahr 2025 wird eine Unterarbeitsgruppe die Sachberichte der Einzelprojekte auswerten, um die Förderschwerpunkte bei Bedarf an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Die bisherigen Maßnahmen werden im Rahmen der Präventionsoffensive fortgeführt. Den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen wird der Bericht zum Sachstand sowie die Umsetzung der Maßnahmen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.JHA Vorlage Spielplatzpatenschaften 2024Zur Vorlage · 1867/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht zur Förderung von Spielplatzpatenschaften in Essen für das Jahr 2024 liegt vor. Die Initiative, eine Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Kinderschutzbund Essen e.V., umfasst zum Stichtag 30. September 2024 insgesamt 257 Patenschaften mit 396 beteiligten Personen. Damit ist die Zahl der Patenschaften seit Beginn der Initiative im Jahr 1993 von ursprünglich 13 auf den aktuellen Stand gestiegen. Die Quote der bepaterten öffentlichen Spielplätze ohne Schulhöfe liegt stadtweit bei 57,12 Prozent.
Im Rahmen des Einsatzes des Spielmobils fanden im Jahr 2024 insgesamt 240 Spielplatzfeste statt, darunter auch Veranstaltungen in sozialstrukturell benachteiligten Wohngebieten sowie bei Großveranstaltungen wie dem Weltkindertag. Zudem wurden Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern zu Themen wie Spielplatzpflege, Reparaturen oder Vandalismus durch die zuständigen Stellen bearbeitet.
Die finanzielle Unterstützung der Patenschaften erfolgt durch verschiedene Mittel. Die Bezirksvertretungen leisteten im Jahr 2024 eine Gesamtfördersumme von 19.574,50 Euro im Rahmen der Patenpauschale. Über den Fördertopf „Besser spielen“ wurden zudem 15 Maßnahmen aus insgesamt 16 Anträgen unterstützt. Der Bericht wird den zuständigen Ausschüssen und Bezirksvertretungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 0056/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zur Nummer 0056/2025/4 befasst sich mit der Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Der Jugendhilfeausschuss soll die Fortführung kommunaler und sprachbildender Spielgruppen sowie die Beantragung von Landeszuschüssen für die Fachberatung von 784 Kindertagespflegepersonen beschließen. Zudem wird die Befreiung von der Zweckbindung für bestimmte U3-Plätze vorgeschlagen.
Für das Kita-Jahr 2025/2026 ist ein Angebot von insgesamt 24.482 Plätzen vorgesehen, was einem Zuwachs von 699 Plätzen entspricht. Im Bereich der Kindertagespflege wird im U3-Bereich ein Rückgang von etwa 10 Prozent erwartet. Die Zahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren sank zum Stichtag 30.09.2024 um 864 auf insgesamt 34.403. Während im Bereich der über dreijährigen Kinder ein Bedarf von 1.232 Plätzen besteht, verzeichnet der U3-Bereich einen Zuwachs von 316 Plätzen.
Die kommunalen Spielgruppen sollen mit maximal 96 Plätzen umgesetzt werden, während die Sprachbildungsgruppen mit 202 Plätzen in 18 Gruppen beibehalten werden sollen. Das Notgruppenprogramm wird aufgrund fehlender Bedarfe und nach Absprache mit dem Landesjugendamt eingestellt. Die Brückenprojekte für Kinder mit Fluchtgeschichte reduzieren sich von etwa 300 Plätzen im Jahr 2024 auf maximal 130 Plätze im Jahr 2025, da die Landesförderung durch Nordrhein-Westfalen endet. Die veranschlagten Betriebskostenzuschüsse für das Kita-Jahr 2025/2026 belaufen sich auf insgesamt 216.450.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.02.2025 · Inklusionsbeirat (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Jugendhilfeausschuss (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Band 5 der Schulentwicklungsplanung - Ganztägiges Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt EssenZur Vorlage · 1752/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen haben Band 5 der Schulentwicklungsplanung zur Kenntnis genommen. Dieser Teil der Planung befasst sich mit dem ganztägigen Lernen an den Grund- und Förderschulen der Stadt. Das Dokument bietet einen Überblick über die Entwicklung der Betreuungsangebote, wie der Offenen Ganztagsschule (OGS) sowie des Angebots „Schule von acht bis eins“, und beschreibt die derzeitige Bedarfslage in den verschiedenen Bezirken.
Ein wesentlicher Hintergrund der Planung ist das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter. Ab August 2026 besteht für Kinder der ersten Klassenstufe ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, der bis zum Jahr 2029 auf alle Grundschulklassen ausgeweitet wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass an 18 Grundschulen mit hohen Sozialindexwerten die OGS-Quoten derzeit unter 55 Prozent liegen und dort eine sukzessive Erreichung einer Mindestquote von 55 Prozent angestrebt wird.
Neben Informationen zur Qualitätssicherung und zum Personalbedarf enthält der Bericht Handlungsempfehlungen, die auf Ergebnissen von Schulbegehungen basieren. Für den weiteren Ausbau werden neben personellen und organisatorischen Maßnahmen auch bauliche Veränderungen als notwendig erachtet, sofern räumliche Kapazitäten erschöpft sind. Die Umsetzung soll in Abstimmung mit den Fachbereichen sowie im Rahmen bestehender Programme wie dem Startchancenprogramm des Bundes erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.02.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (54. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.02.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bodenmanagement und Neubau der Erschließungsstraße - Notwendige Baumfällungen auf dem Plangebiet „Quartier der Generationen" (Germaniastraße)Zur Vorlage · 0194/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Sport- und Bäderbetriebe Essen planen auf dem Gelände der ehemaligen Sportanlage an der Germaniastraße in Essen-Borbeck den Neubau eines Hallenbades sowie einer Zweifach-Sporthalle. Im Rahmen des Projekts „Quartier der Generationen“ sind Maßnahmen zum Bodenmanagement, zur Geländeaufbereitung und zum Bau einer Erschließungsstraße vorgesehen. Diese Schritte dienen der Sicherstellung der Entwässerung sowie der Behandlung von Altlasten auf dem Areal.
Für die Umsetzung der Erschließungsstraße ist eine Umverlegung einer Gasleitung notwendig, die außerhalb der Heizperiode zwischen Juni und Oktober durchgeführt werden kann. Hierfür ist die Fällung von 18 Bäumen erforderlich, die gemäß der Baumschutzsatzung der Stadt Essen geschützt sind. Ein Antrag auf Befreiung von den Schutzbestimmungen wurde vom zuständigen Grünflächenbereich geprüft und unter Auflagen bewilligt. Als Ausgleich müssen entsprechende Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück vorgenommen werden.
Die Fällarbeiten sollen im Februar 2025 stattfinden. Sollten die Arbeiten in die Brutzeit fallen, ist eine naturschutzrechtliche Befreiung einzuholen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV die notwendigen Baumfällungen beschließt, während der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen die Information zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.02.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 10.Sachstandsbericht "Miniwälder"Zur Vorlage · 0108/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Grün und Gruga hat einen Sachstandsbericht zu den sogenannten „Miniwäldern“ vorgelegt. Diese kleinflächigen Waldstrukturen sollen die Biodiversität fördern sowie zur Klimaanpassung beitragen. Essen ist Teil eines Netzwerks im Ruhr-Emscherraum, dem mittlerweile 16 Kommunen angehören.
In der Stadt wurden bereits zwei Standorte umgesetzt: der Haus-Berge-Park in Bochold und die Kapitelwiese in Stoppenberg. Die Pflege dieser Flächen wird durch das Beschäftigungsprogramm „Essen.Neue Wege zum Wasser“ im Rahmen einer Kooperation mit der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) organisiert. An beiden Standorten ist ein Wachstum der Pflanzengesellschaften zu verzeichnen, wobei die Artenzusammensetzung von den jeweiligen Bodenverhältnissen abhängt.
Zur wissenschaftlichen Untersuchung der Auswirkungen auf die Biodiversität kooperiert die Stadt mit der Universität Duisburg-Essen. Mittels eines eDNA-Verfahrens wird die biologische Vielfalt an den Standorten ermittelt; die Ergebnisse werden für das Ende des ersten Quartals 2025 erwartet.
Weitere Flächen, etwa in der Eltingstraße oder auf dem städtischen Parkfriedhof, befinden sich in der Planung bzw. Vorbereitung. Für die Umsetzung und die laufende Unterhaltung der Miniwälder entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Essen, da die Finanzierung über bestehende Fördermittel des genannten Beschäftigungsprogramms erfolgt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung)
- 19.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2025Zur Vorlage · 0173/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV berät über die Erteilung der Genehmigung für die Durchführung der Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2025. Die Veranstaltung, welche seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 19. April bis zum 27. April 2025 angesetzt.
Da die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche positiv ausgefallen sind, bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände gegen die Durchführung. Im Rahmen der Genehmigung gilt die Vorgabe, dass eine Durchfahrt durch das Schlosstor zum Schutz des historischen Bauwerks nicht gestattet ist. Stattdessen soll eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen. Ausnahmen für Rettungsfahrzeuge sowie ungelenke Fahrzeuge sind unter der Auflage möglich, das Tor durch Aufsichtspersonen zu schützen und sich vorab mit dem Kulturzentrum Schloß Borbeck bezüglich des Vorhängeschlosses abzustimmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV der Erteilung der erforderlichen Genehmigung für die Osterkirmes zustimmt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Baumbilanz 2023Zur Vorlage · 0229/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0229/2025/6 dokumentiert die Baumbilanz der Stadt Essen für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Im Berichtszeitraum verringerte sich der städtische Gesamtbaumbestand von 211.055 auf 208.342 Bäume, was einem Rückgang von insgesamt 2.713 Bäumen entspricht. Dieser Rückgang resultierte aus 3.511 Fällungen sowie 107 natürlichen Abgängen. Demgegenüber standen 905 Einzelbaum-Pflanzungen. Als Hauptgründe für die Abgänge werden die Verkehrssicherungspflicht sowie Baumaßnahmen angeführt.
Innerhalb der verschiedenen Fachbereiche zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen: In den Fachbereichen 60+37, 66 und 67 wurden Rückgänge von 562, 483 beziehungsweise 1.756 Bäumen verzeichnet, während die Sport- und Bäderbetriebe einen Zuwachs von 88 Bäumen aufweisen konnten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Mai 2025 belastbare Daten zur Gesamtverschattungsleistung im „KomMonitor“ einsehbar sein werden. Die Vorlagenvorprüfung wurde als erforderlich markiert, und die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz stuft die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv ein.
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Beratungsfolge
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (32. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen Um eine Aufstellung der Anzahl der gefällten Bäume im Bezirk VII sowie um Mitteilung, ob die Nachpflanzungen der gefällten Bäume hauptsächlich im Bezirk VII stattfinden, wird gebeten.
- 04.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (37. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (43. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 25.02.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Bauvorhaben "An der Gärtnerei"Zur Vorlage · 0297/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV setzt sich mit dem Bauvorhaben „An der Gärtnerei“ auseinander. In einer Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung wird über die Bearbeitung von Beschwerden sowie den aktuellen Stand der bauaufsichtlichen Prüfung berichtet.
Die entwässerungstechnische Erschließung wurde durch die zuständigen Fachämter, einschließlich der Stadtwerke Essen AG und der Koordinationsstelle Entwässerung, geprüft und mit positiven Stellungnahmen bewertet. Die daraus resultierenden Auflagen sind Bestandteil der Baugenehmigung. Da sich der Bau der Entwässerungsanlagen in einem frühen Stadium befindet, ist derzeit eine provisorische Entwässerung der im Bau befindlichen Einfamilienhäuser im Einsatz. Die endgültige, vertraglich vereinbarte Erschließung muss bis zur Inbenutznahme der Wohngebäude fertiggestellt sein. Im Rahmen von Ortskontrollen konnten bislang keine Abweichungen von der Baugenehmigung festgestellt werden. Die Entwässerung über fremde Grundstücke ist durch Baulasteintragungen rechtlich gesichert.
Hinsichtlich der Beanstandungen zur Regenwasserbeseitigung auf dem Grundstück wird ausgeführt, dass es sich um einen temporären Zustand der Baustelleneinrichtung handelt, der im Verantwortungsbereich des Bauherrn liegt. Eine Rechtsgrundlage, die eine Fertigstellung der Entwässerung vor Abschluss des gesamten Bauvorhabens fordert, existiert nicht. Die Bezirksvertretung IV nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.AÄnderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten.Zur Vorlage · 0251/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm zu ändern. Ziel der Anpassung ist es, den Anreiz für Hauseigentümer zur Aufwertung von privaten Hof- und Hausflächen trotz gestiegener Kosten für Sanierungen und Begrünungen aufrechtzuerhalten. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Fördersätze um fünf bzw. zehn Euro pro Quadratmeter vor. Zudem sollen künstlerische Gestaltungen an Fassaden als Fördergrund stärker berücksichtigt werden.
Inhaltlich umfasst die Änderung auch Anpassungen zur Klimaanpassung. So entfallen bisherige Beschränkungen bei Maßnahmen, die auf Entsiegelung oder Begrünung abzielen. Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip konkretisiert: Wärmedämmmaßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert, sofern alternative Förderwege, wie etwa durch die KfW-Bank, zur Verfügung stehen. Die Richtlinie wird zudem sprachlich aktualisiert und an neue Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung angepasst.
Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Finanzierung innerhalb der bereits beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepte verbleibt. Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen angehört werden und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Bedenken erhoben
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 14.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel zur Förderung der bezirklichen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 0272/2025/BV IV · Bezirksvertretung IV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV berät in ihrer Sitzung am 11. März 2025 über die Vergabe von bezirklichen Haushaltsmitteln zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Auf Empfehlung des Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten sieht die vorliegende Vorlage die Bezuschussung von zwei Projekten des Vereins Zug um Zug e.V. vor.
Die beantragten Mittel umfassen die finanzielle Unterstützung eines Kochprojekts in Höhe von 500 Euro sowie die Förderung des Projekts „Paulus-Musical Teil 1“ mit einem Betrag von 750 Euro. Damit ist eine Gesamtförderung von 1.250 Euro für diese Maßnahmen im Rahmen der bezirklichen Kinder- und Jugendarbeit vorgesehen. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Zuweisung dieser Mittel zur Umsetzung der genannten Projekte beantragt.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Vergabe bezirklicher Haushaltsmittel
- 16.Auftragskontrollliste
- 17.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 18.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 19.Antragseingänge von besonderer städtebaulicher und verkehrstechnischer Relevanz
- 19.AAnmietung von Flächen über1208,68 Quadratmeter zur Unterbringung der Stadtteilbibliothek Borbeck sowie des Stadtteilbüros Borbeck am Standort Germaniaplatz 3 sowie Beauftragung der GVE als Generalübernehmerin zur Planung und Herrichtung der FlächeErgebnis: Kenntnis genommen
- 20.Anfragen und Mitteilungen
- 21.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil