Durchführung der traditionellen Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung IV berät über die Erteilung der Genehmigung für die Durchführung der Osterkirmes im Schlosspark Borbeck im Jahr 2025. Die Veranstaltung, welche seit 1969 von der Interessengemeinschaft der Schausteller mbH organisiert wird, ist für den Zeitraum vom 19. April bis zum 27. April 2025 angesetzt.
Da die Stellungnahmen der beteiligten Fachbereiche positiv ausgefallen sind, bestehen seitens der Verwaltung keine Einwände gegen die Durchführung. Im Rahmen der Genehmigung gilt die Vorgabe, dass eine Durchfahrt durch das Schlosstor zum Schutz des historischen Bauwerks nicht gestattet ist. Stattdessen soll eine Umfahrung über die Straße Schloßgarten erfolgen. Ausnahmen für Rettungsfahrzeuge sowie ungelenke Fahrzeuge sind unter der Auflage möglich, das Tor durch Aufsichtspersonen zu schützen und sich vorab mit dem Kulturzentrum Schloß Borbeck bezüglich des Vorhängeschlosses abzustimmen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV der Erteilung der erforderlichen Genehmigung für die Osterkirmes zustimmt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 140 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.03.2025mehrheitlich beschlossen