Anregung und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Erweiterung der Friedhofssatzung Hier: Stellungnahme der Verwaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden setzt sich mit einer Bürgeranregung zur Erweiterung der Essener Friedhofssatzung auseinander. In der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wird dargelegt, dass eine Ausweisung von Flächen ausschließlich für Haustiere auf städtischen Friedhöfen rechtlich nicht möglich ist. Gemäß dem Bestattungsgesetz NRW sind öffentliche Friedhöfe primär für Humanbestattungen vorgesehen.
Bereits seit 2016 besteht am Parkfriedhof Essen-Huttrop die Möglichkeit, die Asche von Haustieren als Grabbeigabe bei einer menschlichen Bestattung beizusetzen. Eine darüber hinausgehende Erweiterung der Satzung wird von der Verwaltung jedoch als nicht erforderlich und nicht umsetzbar eingestuft. Ein wesentlicher Grund hierfür ist das Verbot der wirtschaftlichen Konkurrenz zu privaten Tierfriedhöfen gemäß § 107 der Gemeindeordnung NRW.
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass für den Betrieb eines eigenen Tierfriedhofs derzeit kein Interesse seitens der Stadt Essen bekannt ist. Der ehemalige Tierfriedhof in der Hallostraße wurde bereits vor einigen Jahren geschlossen. Der Ausschuss wird die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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