Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 21.01.2025
- 2.Sicherung des Fahrradverkehrs; hier Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich Radweg Rommenmöller Gleis / Zufahrt von Eleonorastraße bzw.SabinastraßeZur Vorlage · 0243/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wurde die Sicherung des Fahrradverkehrs im Bereich der Zufahrt zum Rüttenscheider Radweg Rommenmöller Gleis thematisiert. Konkret geht es um eine Sichtbehinderung an der Kreuzung zur Sabinastraße bzw. Eleonorastraße.
Eine Ortsbesichtigung durch das Amt Grün und Gruga ergab, dass ein hoher Strauchbewuchs auf einer begrünten Böschung des Randstreifens zum Autobahnzubringer A52 die Sicht einschränkt. Da dieser Grünstreifen sowie die parallel verlaufende Wegeverbindung zur Eleonorastraße nicht im Eigentum der Stadt liegen, sondern zur Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes gehören, hat das Amt Grün und Gruga bei der Niederlassung Rheinland um einen Rückschnitt der Sträucher gebeten. Die weitere Entwicklung wird durch die Verwaltung verfolgt.
Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich sind bereits Markierungen auf den Wegen vorhanden; zudem befinden sich in den betroffenen Abschnitten Straßenlaternen zur Reduzierung des Risikos bei Dunkelheit. Die Installation von Spiegeln wurde abgelehnt, da für deren Reinigung und Reparatur weder Personal noch finanzielle Mittel bereitgestellt werden können. Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.03.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (23. Sitzung)
- 3.Bürgereingabe zum schlechten Zustand der Radweg Meisenburgstraße und LeinpfadZur Vorlage · 0259/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Bürgereingabe wurden der Zustand der Radwege in der Meisenburgstraße sowie auf dem Ruhrleinpfad thematisiert. Zur Meisenburgstraße hält die Verwaltung fest, dass dieser Radweg nicht im städtischen Eigentum liegt, sondern der Landesbehörde Straßen NRW zugeordnet ist. Eine Kopie der Eingabe wurde an die zuständige Straßenmeisterei in Velbert weitergeleitet, um eine Prüfung des Sachverhalts und mögliche Abhilfe zu erwirken.
Bezüglich des Ruhrleinpfades in Werden und Kettwig wurden durch das Amt für Straßen und Verkehr Schäden wie Wurzelaufbrüche und defekte Querrinnen sowie Verunreinigungen im Abschnitt Kettwig/Mülheim festgestellt. Im Bereich Am Staadt/Kattenturm ist eine Erneuerung der Asphaltdecke vorgesehen. Da sich dieser Abschnitt in einem Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiet befindet, muss zunächst ein Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt werden. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Bezirksregierung können derzeit noch keine verbindlichen Angaben zu den Kosten oder zum genauen Ausbauzeitpunkt gemacht werden. Bis zur Durchführung der Bauarbeiten wird die Abteilung Grün und Gruga eine Beschilderung an den Schadstellen aufstellen und eine Reinigung des Weges im Bereich Kettwig/Mülheim veranlassen.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (23. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 4.Aufwertung Umfeld Haus Scheppen, Eingabe vom 02.12.2024Zur Vorlage · 0274/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Angeträge und Beschwerden setzt sich mit einer Eingabe zur geplanten Aufwertung des Umfelds von Haus Scheppen auseinander. Die Planung basiert auf einem mehrstufigen Beteiligungsprozess, der zwischen April und Oktober 2024 unter der Federführung von Grün und Gruga sowie dem Fachbereich für Bürgerbeteiligung durchgeführt wurde.
Im Rahmen dieses Prozesses wurden verschiedene Formate genutzt, um die Interessen von Anwohnern, Anliegern und der Stadtverwaltung zu berücksichtigen. Dazu gehörten vier Workshops für die direkte Nachbarschaft sowie eine Online-Umfrage, an der rund 1.575 Personen teilnahmen. Die Ergebnisse dieser Beteiligung flossen in ein Gesamtkonzept eines beauftragten Landschaftsarchitekturbüros ein, welches im September 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Die aus dem Prozess hervorgegangenen Anforderungen umfassen unter anderem den Erhalt des Motorradtreffs und der lokalen Identität sowie die Verbesserung der Parksituation und der Verkehrssicherheit. Zudem sollen familienfreundliche Aufenthaltsflächen, Grünanlagen am Wasser und verbesserte Toilettenanlagen geschaffen werden. Die Unterlagen werden derzeit für die politische Entscheidung vorbereitet. Eine Vorstellung der Planungen in den politischen Fachgremien und im Rat der Stadt Essen ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen.
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- 11.03.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (23. Sitzung)
- 5.Anregung und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW Erweiterung der Friedhofssatzung Hier: Stellungnahme der VerwaltungZur Vorlage · 0311/2025/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden setzt sich mit einer Bürgeranregung zur Erweiterung der Essener Friedhofssatzung auseinander. In der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung wird dargelegt, dass eine Ausweisung von Flächen ausschließlich für Haustiere auf städtischen Friedhöfen rechtlich nicht möglich ist. Gemäß dem Bestattungsgesetz NRW sind öffentliche Friedhöfe primär für Humanbestattungen vorgesehen.
Bereits seit 2016 besteht am Parkfriedhof Essen-Huttrop die Möglichkeit, die Asche von Haustieren als Grabbeigabe bei einer menschlichen Bestattung beizusetzen. Eine darüber hinausgehende Erweiterung der Satzung wird von der Verwaltung jedoch als nicht erforderlich und nicht umsetzbar eingestuft. Ein wesentlicher Grund hierfür ist das Verbot der wirtschaftlichen Konkurrenz zu privaten Tierfriedhöfen gemäß § 107 der Gemeindeordnung NRW.
Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass für den Betrieb eines eigenen Tierfriedhofs derzeit kein Interesse seitens der Stadt Essen bekannt ist. Der ehemalige Tierfriedhof in der Hallostraße wurde bereits vor einigen Jahren geschlossen. Der Ausschuss wird die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 11.03.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (23. Sitzung)
- 6.Baugenehmigungsverfahren und Vogelschlag an GlasfassadenZur Vorlage · 0360/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird eine Vorlage zum Schutz vor Vogelschlag an Glasfassaden zur Kenntnis genommen. Der Anlass ist die Anregung eines Bürgers, bei allen Neubauvorhaben im Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung von Grundsätzen zum Vogelschutz zu prüfen sowie Eigentümer von Bestandsgebäuden zu entsprechenden Nachbesserungen an ihren Objekten zu verpflichten.
Die Bauaufsichtsbehörde stellt dazu fest, dass die Landesbauordnung keine spezifischen Vorgaben für den Schutz vor Vogelschlag an Glasfassaden enthält. Die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt. Bestehen konkrete Anforderungen, werden diese als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigungen aufgenommen und durchgesetzt.
Die Untere Naturschutzbehörde befasst sich bereits mit dem Thema und wird den Fokus künftig verstärkt auf Neubauten sowie Bestandsgebäude legen. Eine rechtliche Verpflichtung zu Maßnahmen an Bestandsgebäuden ist jedoch nur möglich, wenn eine signifikante Erhöhung des Tötungs- oder Verletzungsrisikos für geschützte Arten nachgewiesen werden kann. In Fällen ohne rechtliche Handhabe können Vorhabenträger im Rahmen von städtebaulichen Verträgen dazu angehalten werden, den Leitfaden „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ anzuwenden.
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- 11.03.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (23. Sitzung)
- 7.Verschiedenes