Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 35 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2025
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Digitale Gremienarbeit in der Wahlperiode 2025 bis 2030Zur Vorlage · 0479/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Beschaffung von digitalen Endgeräten für die kommende Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag zufolge sollen Mitglieder des Rates, der Ausschüsse sowie der Bezirksvertretungen mit iPad Air 11" M3 Modellen ausgestattet werden. Die Ausstattung umfasst zudem Tastaturen und optional Apple Pencils. Für die Anschaffung von etwa 350 Geräten wird ein außerplanmäßiger Finanzbedarf von voraussichtlich 355.950 Euro veranschlagt.
Die Maßnahme dient der Fortführung und dem Ausbau der digitalen Gremienarbeit, die bereits seit 2017 etabliert ist. Die Geräte verbleiben im Eigentum der Stadt Essen und sind nach Ende des Mandats oder bei Verlust des Mandates zurückzugeben. Funktionsfähige Geräte aus der vorangegangenen Periode sollen anschließend zweckmäßig in der Verwaltung eingesetzt werden.
Hinsichtlich des Betriebs sieht die Vorlage vor, dass die Geräte nicht über das Essener Systemhaus fernverwaltet werden, um Kosten zu begrenzen. Die Nutzer sind eigenverantwortlich für die Installation notwendiger Software und die Durchführung von Updates zuständig. Die Verwaltung stellt lediglich Benutzeranleitungen sowie Zugangsdaten für die App iRICH zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (40. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Fördergrundsätze zur Gewährung von Sonderzuschüssen zu den Mietkosten für Kindertageseinrichtungen bei Neubau von EinrichtungenZur Vorlage · 1630/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Essen die Umsetzung neuer Fördergrundsätze für Sonderzuschüsse zu den Mietkosten von Kindertageseinrichtungen bei Neubauten. Die Vorlage sieht vor, dass Träger bei Neubauprojekten über die Mietpauschale des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) hinaus Zuschüsse beantragen können. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage wurde die Regelung angepasst, um auch Projekte zu berücksichtigen, die bereits im Kita-Jahr 2024/2025 in Betrieb gegangen sind.
Förderfähig sind Mietkosten für neu errichtete Gebäude oder Erweiterungsmaßnahmen, sofern neue Kita-Plätze entstehen und der Bedarf durch die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes Essen bestätigt wird. Voraussetzung ist zudem ein Nachweis über die wirtschaftliche Unfähigkeit des Trägers, den vollen Mietzins zu tragen, sowie die Angemessenheit der Kosten anhand eines Qualitätskatalogs für Bauwerk, Technik und Außenanlagen. Die Bewilligung erfolgt durch das Jugendamt vor Beginn eines Kita-Jahres, wobei die Förderdauer maximal 20 Jahre beträgt.
Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt belaufen sich nach Schätzungen auf rund 211.700 Euro im Jahr 2025 und etwa 737.900 Euro im Jahr 2026. Die Maßnahmen dienen der Sicherung der Kita-Plätze, da zum Ende des Kita-Jahres 2024/2025 voraussichtlich ein Fehlbestand von rund 1.232 Plätzen für Kinder über drei Jahren besteht.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.04.2025 · Jugendhilfeausschuss (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0392/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Baubeschluss zum Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht den Bau und den Baubeginn auf Basis einer vertieften Kostenschätzung in Höhe von 28,51 Millionen Euro vor. Zudem wird die Planung für ein Fahrradparkhaus bis einschließlich Leistungsphase 3 mit einem Budget von 1,4 Millionen Euro beantragt. Die Finanzierung des Vorhabens soll über ein Gesellschafterdarlehen an die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) in Höhe von 28,76 Millionen Euro zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Hierfür sind überplanmäßige Mittelbereitstellungen von 2,7 Millionen Euro im Jahr 2025 und 6,7 Millionen Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
Die Planung umfasst den Ausbau der Stadionenden, wobei in bestimmten Bereichen Businessbereiche statt fester Logen errichtet werden sollen. Durch die Erweiterung können bei FIFA-Veranstaltungen bis zu 20.400 Sitzplätze bereitgestellt werden; die reguläre Kapazität liegt bei etwa 26.608 Plätzen. Weitere Maßnahmen des Projekts umfassen die Modernisierung der Umkleidekabinen, die Verbesserung der Barrierefreiheit sowie die Integration neuer Medientechnik und Sicherheitsvorkehrungen. Auch ein neues Verkehrskonzept und die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Stadiondächern sind Bestandteil des Vorhabens. Der Baubeginn ist für die Zeit nach der Saison 2025/2026 geplant, spätestens zum 1. Juli 2026.
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Beratungsfolge
- 27.11.2025 · Inklusionsbeirat (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.07.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (60. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (40. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.06.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und in die nächste Sitzung des ADWBT geschoben
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertagt.
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.1Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0516/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0516/2025/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister und den Rat der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag betrifft einen Änderungsantrag zum Baubeschluss bezüglich des Ausbaus des Stadions „An der Hafenstraße“.
Die Ratsgruppe beantragt, dass der Baubeschluss für das Stadion unter einem Vorbehalt verabschiedet wird. Dieser Vorbehalt ist an die sportliche Leistung des Hauptnutzers des Stadions, Rot Weiss Essen, geknüpft. Die Genehmigung des Ausbaus soll demnach davon abhängig gemacht werden, dass der Verein den Klassenerhalt in der 3. Liga am Ende der Saison 2024/2025 erreicht.
Der vorgeschlagene Ablauf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung abgibt, woraufhin der Rat der Stadt Essen über die Entscheidung berät. Die erste Beratungsrunde ist für den April 2025 angesetzt, wobei die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf den 2. April 2025 und die Entscheidung im Rat auf den 9. April 2025 terminiert ist. Ein weiterer Zyklus aus Beratung und Entscheidung ist für die Monate Mai und Juni 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.2Baubeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0517/2025/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Ergänzungsantrag zum Baubeschluss für den Ausbau des Stadions „An der Hafenstraße“ in Essen vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit der Forderung, die geplanten Erweiterungen am Stadion Essen behindertengerecht zu gestalten.
Mit dem vorliegenden Dokument wird die Verwaltung dazu aufgefordert, bei den Planungen für den Stadionausbau auf eine barrierefreie Umsetzung zu achten. Als Grundlage für diese baulichen Maßnahmen sollen die Mindeststandards dienen, welche die Deutsche Fußball Liga (DFL) in ihrer Handreichung „Barrierefreiheit im Stadion“ für die Anforderungen der 2. und 3. Bundesliga festlegt.
Der Antrag wird im Rahmen der kommenden Sitzungsperiode behandelt. Im Haupt- und Finanzausschuss ist eine Beratung sowie die Abgabe einer Empfehlung für den 2. April 2025 vorgesehen. Die endgültige Entscheidung über das Anliegen soll im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 9. April 2025 fallen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung)
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 6.Bewerbung für Olympische und Paralympische Spiele Rhein-RuhrZur Vorlage · 0416/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) unterstützen, eine Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele zu prüfen. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, eine Bewerbung für die Region Rhein-Ruhr weiterhin positiv zu begleiten. Der DOSB befindet sich derzeit im sogenannten „continuous dialogue“ mit dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC).
Das Konzept für die Region Rhein-Ruhr umfasst unter anderem die Städte Essen, Dortmund, Duisburg, Köln, Düsseldorf und Bochum sowie weitere Kommunen wie Aachen, Bonn und Wuppertal. Ziel der Planung ist die Nutzung bestehender oder temporärer Wettkampfstätten innerhalb eines 50-Kilometer-Radius um das geplante Olympische und Paralympische Dorf bzw. eine Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten. Die Frist für die Einreichung der verfeinerten Unterlagen beim DOSB ist auf den 31. Mai 2025 festgelegt.
Die Initiative sieht neben dem Standortmarketing auch Potenziale für die Entwicklung der vernetzten Mobilität, etwa durch den Rhein-Ruhr-Express (RRX), sowie für die digitale Infrastruktur und die Förderung des Breitensports vor. Die Koordination des Bewerbungsprozesses für die Region übernimmt die Landeshauptstadt Düsseldorf über die Tochtergesellschaft D.SPORTS.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 7.Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben im Gebiet der Stadt Essen; hier: Eingrenzung der Bewirtschaftungszeiten in Parkzone 4 (Baldeneysee).Zur Vorlage · 0212/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll eine Neufassung der Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und Parkscheiben beschließen. Im Fokus steht dabei die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten in der Parkzone 4 am Baldeneysee. Nach Gesprächen mit Sportvereinen am Nordufer des Sees wird vorgeschlagen, die bisherige 24-Stunden-Bewirtschaftung einzuschränken. Künftig soll die Gebührenerhebung in dieser Zone nur noch im Zeitraum vom 15. April bis zum 15. Oktober stattfinden, und zwar täglich zwischen 10:00 Uhr und 17:00 Uhr. Die Option für Tagestickets bleibt bestehen. Ziel der Änderung ist es, den Parkbedarf von Sportlern und Vereinen besser zu berücksichtigen und die Auslastung der Parkflächen am Regattaturm sowie in der Freiherr-vom-Stein-Straße gezielter zu steuern.
Zusätzlich sind weitere Maßnahmen zur Entlastung der Parksituation vorgesehen. Ein Schotterparkplatz nördlich der Freiherr-vom-Stein-Straße soll Vereinen ohne eigene Stellflächen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, wofür ein Entwidmungsverfahren eingeleitet wird. Die Sport- und Bäderbetriebe Essen prüfen zudem die Schaffung von etwa 29 neuen Parkplätzen im Bereich des Regattahauses. Für dieses Vorhaben sind Kosten von rund 130.000 Euro netto veranschlagt, wobei baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Bis zur Fertigstellung der neuen Flächen sollen am Parkplatz Regattaturm etwa 50 Stellplätze von der regulären Bewirtschaftung der Zone 4 ausgenommen werden; dort gilt vorübergehend eine Parkzeitbegrenzung von vier Stunden mittels Parkscheibe.
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Beratungsfolge
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (40. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 20.05.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — eingebracht
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 8.Gesamtkostenänderung der Maßnahme "Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs"Zur Vorlage · 0305/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Gesamtkosten für das Projekt „Digitalisierung und umweltgerechte Steuerung des Straßenverkehrs“ von 14.602.000 EUR auf 15.575.400 EUR anzupassen. Damit einher geht ein Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.700.000 EUR für das Jahr 2025.
Die Kostenänderung begründet sich unter anderem durch den Bedarf an technischer Ausstattung für einen dauerhaften Standort der Verkehrsmanagementzentrale (VMZ), dessen Anschaffungskosten auf rund 850.000 EUR geschätzt werden. Zudem führten Vergaben, etwa bei LED-Informationstafeln, zu Kostensteigerungen im investiven Bereich. Das Projekt verzeichnete Verzögerungen durch die COVID-19-Pandemie sowie Herausforderungen bei der Personalbesetzung und der Auftragsvergabe. Eine Verlängerung des Förderzeitraums beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde bereits bewilligt.
Die überplanmäßigen Mittel sollen aus Projekten wie der Erneuerung des Marktplatz Überruhr, dem Giebelplatz sowie den Fahrradstraßen und -zonen bereitgestellt werden. Aufgrund einer Förderquote von 70 % muss die Stadt einen Eigenanteil in Höhe von 1.191.380 EUR für die Kostensteigerung aufbringen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 9.Bau und Baubeginn der Maßnahme “Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“Zur Vorlage · 0175/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“ beschließen. Für die Umsetzung sind Planungs- und Baukosten in Höhe von 4.175.300 Euro vorgesehen. Das Vorhaben ist Teil des Stadtteilprojekts Essen NORD und dient der städtebaulichen Aufwertung des Eltingviertels im Essener Nordviertel.
Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,1 Hektar und beinhaltet den Eltingplatz, die Eltingstraße sowie eine Grünfläche an der Waterloostraße. Geplant ist unter anderem die Schaffung eines „Grünen Herzens“ mit einer zentralen Rasenfläche und Platanen, wobei die Flächen barrierefrei zugänglich gestaltet werden sollen. Im Rahmen der Neugestaltung wird die Anzahl der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 reduziert, um Platz für mehr Fahrradabstellplätze zu schaffen. Zudem soll durch die Reduzierung von dichtem Strauchwerk die Luftzirkulation sowie die Übersichtlichkeit im Stadtraum verbessert werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei ein Abschluss der Arbeiten im vierten Quartal 2026 angestrebt wird.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch Fördermittel der Europäischen Union (40 %), des Bundes (20 %) und des Landes Nordrhein-Westfalen (28 %). Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 12 %. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte mit einer Quote von 88 %.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 10.Bau und Baubeginn "Fahrbahnerneuerung Goethestraße"Zur Vorlage · 0149/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Goethestraße im Abschnitt zwischen der Krawehlstraße und der Zweigertstraße. Eine Zustandsbefahrung durch den TÜV hat ergeben, dass die Fahrbahn aufgrund ihres Zustands einer Sanierung bedarf, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 300.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung ist festzuhalten, dass aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 für nach diesem Datum beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern besteht. Die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist derzeit noch nicht bekannt, wird jedoch den städtischen Eigenanteil nach dem Eingang der Mittel verringern. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität am 27. März 2025 sowie die weitere Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn "Fahrbahnerneuerung Cranachstraße"Zur Vorlage · 0151/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Cranachstraße beschließen. Die Maßnahme betrifft den Straßenabschnitt zwischen der Holsterhauserstraße und der Gemarkenstraße. Hintergrund ist eine durch den TÜV durchgeführte Befahrung, die einen Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn ergeben hat, um die Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 370.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2025/2026 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel für das Jahr 2025 beantragt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Durch eine Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) entfällt für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, die Beitragserhebung gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar, wird jedoch den städtischen Eigenanteil reduzieren. Nach einer Empfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss soll die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Königgrätzstraße"Zur Vorlage · 0153/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in der Königgrätzstraße im Abschnitt zwischen Herwarthstraße und Wendehammer. Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Sanierungsbedarf für diesen Bereich festgestellt wurde. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf 335.000 Euro.
Für das Jahr 2025 sind bereits Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro für anfallende Vorarbeitskosten vorgesehen. Um die verbleibenden Kosten in Höhe von 300.000 Euro zu decken, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Diese sollen aus dem Projekt „Erneuerung von Nebenstraßen“ finanziert werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau sowie den Baubeginn beschließt und die Bereitstellung der außerplanmäßigen Mittel empfiehlt. Der Entscheidungsprozess umfasst zudem eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 2. April 2025 sowie eine abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen am 9. April 2025. Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabegesetzes (KAG) werden die der Kommune entgehenden Einnahmen aus Beiträgen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Bau und Baubeginn der Baumaßnahme "Fahrbahnerneuerung Kellinghausstraße"Zur Vorlage · 0154/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau sowie den Baubeginn der Fahrbahnerneuerung in der Kellinghausstraße beschließen. Das Vorhaben ist mit Gesamtkosten von 715.000 Euro veranschlagt. Im Rahmen des Beschlussvorschlags wird zudem die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 700.000 Euro für das Jahr 2025 empfohlen. Diese Mittel sollen aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ gedeckt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine Zustandskontrolle der Nebenstraßen, bei der ein Erneuerungsbedarf der Asphaltfahrbahn in der Kellinghausstraße festgestellt wurde. Die Instandsetzung dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Für Vorarbeiten wurden im Jahr 2024 bereits Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro bereitgestellt.
Aufgrund der Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (§ 8 KAG) besteht für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern. Die der Kommune dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Der weitere Entscheidungsweg führt über eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Radverkehrsanlage Norbertstraße von Hatzper Straße bis Theodor-Althoff-Straße"Zur Vorlage · 0171/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Radverkehrsanlage in der Norbertstraße beschließen. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Hatzper Straße und der Theodor-Althoff-Straße und dient dem Lückenschluss im Radhauptroutennetz der Stadt.
Im Rahmen des Vorhabens soll die bisherige zweispurige Fahrbahn auf eine Spur reduziert werden, um einen 2,50 Meter breiten Radfahrstreifen zu schaffen. Für den motorisierten Verkehr verbleibt ein 3,50 Meter breiter Fahrstreifen. Zwischen diesen Verkehrsarten ist ein ein Meter breiter Sicherheitsstreifen mit Leitelementen vorgesehen. Parallel dazu wird der angrenzende Gehweg saniert und eine neue Beleuchtungsanlage installiert. Zudem soll die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Norbertstraße/Theodor-Althoff-Straße erneuert und barrierefrei ausgebaut werden.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 1,5 Millionen Euro. Diese teilen sich in 700.000 Euro für den Straßenbau, 400.000 Euro für die Beleuchtung sowie 400.000 Euro für die Lichtsignalanlage auf. Die Kosten für den Straßenbau werden voraussichtlich von Straßen.NRW übernommen, wobei die Stadt Essen zunächst eine Vorfinanzierung übernimmt. Für die Lichtsignalanlage trägt Straßen.NRW die Hälfte der Kosten, während die Stadt die vollständigen Kosten für die Beleuchtungsanlage sowie den restlichen Anteil der Lichtsignalanlage trägt. Die Maßnahme ist Teil des im Rat beschlossenen Maßnahmenpakets zum Radentscheid.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die Erneuerung von BushaltestellenZur Vorlage · 0210/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die außerplanmäßige Bereitstellung von 1.330.000 Euro für die Erneuerung von Bushaltestellen im Jahr 2025. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr gemäß dem Personenbeförderungsgesetz. Da für das Jahr 2025 lediglich rund 690.000 Euro aus bestehenden Mitteln zur Verfügung stehen, die Gesamtkosten für den Umbau von etwa zwölf Haltestellen jedoch auf circa 2.020.000 Euro geschätzt werden, soll die Finanzierungslücke geschlossen werden.
Um diese Differenz zu decken, wird die Einrichtung eines neuen Sammeltopfes unter der Bezeichnung „Erneuerung von Bushaltestellen“ beantragt. Die außerplanmäßige Mittelbereitstellung soll aus dem Projekt „Erneuerung Hauptverkehrsstraßen“ erfolgen, da dort im Jahr 2025 nicht alle veranschlagten Mittel verausgabt werden. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen fällt.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Gesamtkostenänderung der Maßnahme Neubau der RegattatribüneZur Vorlage · 0398/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Erhöhung der Gesamtkosten für den Neubau der Regattatribüne am Baldeneysee entscheiden. Die Vorlage sieht eine Anpassung der Kosten von bisher 11.827.939,56 Euro auf 13.498.832,27 Euro brutto vor. Dies entspricht einer Steigerung um 1.670.892,71 Euro brutto. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 2. April 2025 sowie für den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe am 8. April 2025 vorgesehen, bevor der Rat am 9. April 2025 eine Entscheidung trifft.
Die Kostenänderung resultiert aus Arbeiten im Rahmen der Schadstoffsanierung. Im Zuge der Maßnahmen wurden Bodenfunde identifiziert, die in den ursprünglichen Gutachten nicht enthalten waren. Zudem wiesen die Bodenproben höhere Fremdstoffanteile auf, als zuvor erwartet worden war. Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten konnten die ursprünglich geplanten Verwertungswege für das Bodenmaterial nicht beibehalten werden, was eine zusätzliche Entsorgung der Bodenmassen erforderlich macht.
Die Finanzierung der Mehrkosten soll über bestehende Ansätze des Wirtschaftsplans 2025 der Sport- und Bäderbetriebe erfolgen. Die Maßnahme wird als notwendig dargestellt, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Anlage zu gewährleisten und Gefahren für die Nutzer der Sporteinrichtung abzuwenden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Sportbad Thurmfeld - Sanierung FliesenschädenZur Vorlage · 0460/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Sanierung von Fliesenschäden im Sportbad Thurmfeld entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht vor, den aktuellen Stand der Planung zur Kenntnis zu nehmen, die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe mit der Weiterführung der Planungen zu beauftragen und eine Baukostenänderung für die Maßnahme zu beschließen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.122.361,59 Euro brutto.
Grundlage für die Neubewertung ist die Feststellung weitergehender Verschlechterungen der Fliesenbeläge in den Schwimmbecken und Schwallwasserbehältern während der Revisionsarbeiten im Sommer 2024. Ein durch das Sachverständigenbüro Ludger Kasperek erstelltes Gutachten bestätigt, dass punktuelle Ausbesserungen nicht mehr ausreichen und ein Austausch der gesamten Beckenfliesen notwendig ist. Die Sanierung umfasst zudem die Demontage und Neumontage der Hubbodensysteme, um einen fachgerechten Zugang zu den schadhaften Flächen zu gewährleisten.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert eine vollständige Schließung des Sportbads für einen Zeitraum von mindestens fünf bis sieben Monaten. Ein Baubeginn ist nach aktuellem Planungsstand frühestens zum Jahresende 2025 oder Anfang 2026 vorgesehen, da zunächst die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen erforderlich ist. Um Synergieeffekte zu nutzen, soll während der Bauphase auch der Austausch der Filteranlage der Badewasseraufbereitungsanlage erfolgen. Die Finanzierung der Kosten ist im Wirtschaftsplan 2025 der Sport- und Bäderbetriebe vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.04.2025 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (40. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 19.Ensembleentwicklung Zeche Carl hier: Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und ProjektmanagementZur Vorlage · 0394/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll die Fortsetzung der Planung für das Projekt „Zeche Carl Junior Universität“ bis zur Leistungsphase 3 beschließen. Damit einher geht die Beauftragung von NRW.URBAN mit dem Vergabe- und Projektmanagement der ersten Auftragsstufe. Die Planungskosten belaufen sich auf insgesamt rund 560.000 Euro, wofür im Rat der Stadt Essen eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 385.000 Euro beantragt wird.
Die Entwicklung des Ensembles Zeche Carl sieht unter anderem den Neubau eines Gebäudes für die Junior Universität als Anbau an den Malakowturm vor. Weitere Maßnahmen umfassen die Sanierung des Malakowturms sowie der Grubenschreinerei und des Maschinenhauses sowie die Gestaltung der Freiflächen. Ein Bodengutachten aus dem Jahr 2024 ergab, dass keine Verunreinigungen vorliegen, die einer Bebauung entgegenstehen, wobei für die Bodenaufbereitung Kosten von etwa 360.000 Euro kalkuliert wurden.
Aufgrund fehlender Kapazitäten in der städtischen Immobilienwirtschaft soll NRW.URBAN mit dem Vergabemanagement betraut werden. Das geplante Verfahren zur Auswahl von Architekten- und Ingenieurleistungen soll im Sommer 2025 beginnen, wobei die Erteilung des Auftrags für Februar 2026 vorgesehen ist. Eine Entscheidung über eine einheitliche Umsetzung oder eine Realisierung in Bauabschnitten erfolgt nach Vorliegen der Wettbewerbsergebnisse unter Berücksichtigung der Kostenprognose und der Haushaltslage.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Tiegelschule, Tiegelstraße 29, 45141 Essen hier: Mehrkosten für Bauleistungen für das laufende Bauprojekt TiegelschuleZur Vorlage · 0225/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Beim Neubau der Tiegelschule in Essen ist eine Erhöhung der Gesamtkosten vorgesehen. Nach aktuellen Prognosen der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH belaufen sich die Kosten für das Bauvorhaben von bisher rund 27.630.000 Euro auf insgesamt 29.417.000 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 1.787.000 Euro gegenüber der letzten Berichterstattung vom September 2024.
Die Mehrkosten resultieren aus Ergebnissen und Nachträgen in Vergabeverfahren, insbesondere in den Bereichen Elektroarbeiten, Außenanlagen, mobile Trennwände, Fliesenarbeiten sowie Innen- und Außengerüste. Zudem führen Bauzeitverlängerungen bei der Baustelleneinrichtung und den Gerüststandzeiten zu einer Erweiterung bestehender Verträge. Der Rohbau des Gebäudes wurde im vergangenen Jahr fertiggestellt; derzeit befindet sich das Projekt in der Phase des Innenausbaus. Die Fertigstellung der Schule ist für Anfang 2026 geplant.
Zur Finanzierung der Kostensteigerung ist im Haushaltsjahr 2025 eine Mittelumschichtung innerhalb des Deckungsverbundes erforderlich. Hierfür sollen Mittel in Höhe von insgesamt 1.958.000 Euro aus dem Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung“ bereitgestellt werden. Die Entscheidung über die Bereitstellung dieser Mittel obliegt dem Stadtkämmerer. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor er dem Rat der Stadt Essen zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (56. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Ardeyschule, Oberstraße 51, 45134 Essen hier: Bau und Baubeginn für den Erweiterungsbau nebst ToilettenanlageZur Vorlage · 0088/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn eines Erweiterungsneubaus für die Ardeyschule in Essen-Stadtwald beschließen. Das Projekt umfasst ein zweigeschossiges Gebäude in Modulbauweise oder Holztafelbau mit Gesamtkosten von 5,5 Millionen Euro. Ziel der Maßnahme ist es, den Platzbedarf für den Unterricht sowie die Kapazitäten für die offene Ganztagsschule zu decken. Der Neubau soll zudem eine Mehrzweckhalle enthalten, um das Fehlen einer Turnhalle am Standort auszugleichen.
Im Zuge des Vorhabens wird die bisher geplante Sanierung der Toilettenanlage durch einen Neubau ersetzt. Das bestehende Toilettengebäude soll zurückgebaut werden, wobei während der Bauphase ein Toilettencontainer als Übergangslösung dient. Die bauliche Umsetzung stellt aufgrund der engen Zufahrtswege und der Fortführung des Schulbetriebs eine logistische Herausforderung dar. Um Unterrichtsstörungen zu minimieren, sind die Hauptarbeiten für die Schulferien vorgesehen. Ein Baumgutachter prüft zudem die Notwendigkeit von Fällungen auf dem Gelände.
Die Finanzierung der verbleibenden 5,3 Millionen Euro soll durch Mittelumschichtungen aus dem Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung“ in den Jahren 2025 und 2026 erfolgen. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist ab dem zweiten Quartal 2025 vorgesehen, wobei erste Arbeiten wie der Abbruch des Toilettengebäudes voraussichtlich für die Sommerferien 2026 geplant sind.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (39. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Theodor-Heuss-Gymnasium, Hauptstraße 148 hier: Rückbau der zwei 1-geschossigen Pavillons und in Folge Bau und Baubeginn für den ErweiterungsneubauZur Vorlage · 0099/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Theodor-Heuss-Gymnasium in Essen-Kettwig ist der Bau eines Erweiterungsneubaus vorgesehen. Hintergrund sind steigende Schülerzahlen sowie die Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs (G9), was einen erhöhten Bedarf an Schulraum zur Folge hat. Nachdem verschiedene Alternativstandorte und Interimslösungen im Umkreis von zwei Kilometern geprüft wurden, aber als ungeeignet eingestuft wurden, sieht das vorliegende Vorhaben den Rückbau zweier eingeschossiger Pavillons auf dem bestehenden Schulgelände vor. An deren Stelle soll ein zweigeschossiger Erweiterungsneubau in Modulbauweise mit einer Bruttofläche von rund 1.345 Quadratmetern entstehen. Das geplante Raumprogramm umfasst acht Unterrichtsräume, naturwissenschaftliche Fachräume, einen Kunstraum sowie Sanitäreinrichtungen.
Die Gesamtkosten für das Projekt werden auf 8,5 Millionen Euro beziffert. Die Finanzierung der Mittel soll über die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 erfolgen. Der Baubeginn mit den ersten Maßnahmen, einschließlich des Rückbaus der Pavillons, ist unter optimalen Bedingungen frühestens für die Sommerferien 2026 geplant. Voraussetzung hierfür ist der Abschluss der Sanierung der Toilettenanlagen im Bestand, welche voraussichtlich im Frühjahr 2026 abgeschlossen sein wird. Die Stadt plant, die Bauleistungen nach einer Funktionalausschreibung an einen Generalübernehmer zu vergeben. Der Rat der Stadt Essen soll über den Beschluss zum Bau und Baubeginn entscheiden.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (33. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 12.03.2025 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (30. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Baubeginn-Bauhof Elisenstraße Umbau Bestandsgebäude 3Zur Vorlage · 0325/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Umbau des Bestandsgebäudes 3 am Bauhof Elisenstraße beschließen. Mit der Vorlage wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.691.000 Euro für das Jahr 2025 beantragt. Ziel der Maßnahme ist die Einrichtung einer neuen Verkehrsmanagementzentrale (VMZ) an diesem Standort, um die derzeit an verschiedenen Orten untergebrachten Einheiten zusammenzuführen.
Da die Verkehrsmanagementzentrale als Teil kritischer Infrastruktur den Anforderungen des BSI-Gesetzes entsprechen muss, sind spezifische sicherheitstechnische und technische Anpassungen am Gebäude erforderlich. Der Umbau des Gebäudes 3 soll vorrangig realisiert werden, um den Zeitplan des umfassenderen Bauhofprotes, dessen Gesamtkosten auf rund 24,5 Millionen Euro geschätzt werden, nicht zu gefährden. Ein Bezug der Räumlichkeiten im Jahr 2025 ist vorgesehen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass Fördermittel in Höhe von 900.000 Euro für die technische Ausstattung verfallen.
Die Kosten für das Vorhaben umfassen Baukonstruktionen, technische Anlagen sowie Außenanlagen und Baunebenkosten. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Pool Planungsleistungen generell erfolgen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 24.Änderung der Richtlinie vom 24.06.2015 mit dem Zweck der Anpassung der Fördersätze zur Attraktivitätssteigerung des Hof- und Fassadenprogramms in Stadterneuerungsgebieten.Zur Vorlage · 0251/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, die Richtlinie zum Hof- und Fassadenprogramm zu ändern. Ziel der Anpassung ist es, den Anreiz für Hauseigentümer zur Aufwertung von privaten Hof- und Hausflächen trotz gestiegener Kosten für Sanierungen und Begrünungen aufrechtzuerhalten. Die Vorlage sieht eine Erhöhung der Fördersätze um fünf bzw. zehn Euro pro Quadratmeter vor. Zudem sollen künstlerische Gestaltungen an Fassaden als Fördergrund stärker berücksichtigt werden.
Inhaltlich umfasst die Änderung auch Anpassungen zur Klimaanpassung. So entfallen bisherige Beschränkungen bei Maßnahmen, die auf Entsiegelung oder Begrünung abzielen. Gleichzeitig wird das Subsidiaritätsprinzip konkretisiert: Wärmedämmmaßnahmen werden nicht über dieses Programm gefördert, sofern alternative Förderwege, wie etwa durch die KfW-Bank, zur Verfügung stehen. Die Richtlinie wird zudem sprachlich aktualisiert und an neue Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung angepasst.
Für den Haushalt der Stadt Essen entstehen durch diese Änderung keine zusätzlichen Kosten, da die Finanzierung innerhalb der bereits beschlossenen Integrierten Entwicklungskonzepte verbleibt. Der Entscheidungsprozess sieht vor, dass die Bezirksvertretungen angehört werden und die zuständigen Ausschüsse Empfehlungen abgeben, bevor der Rat der Stadt Essen über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (38. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 20.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (34. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 19.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (31. Sitzung) — Bedenken erhoben
- 11.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (31. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 25.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Ehrenordnung der Stadt Essen hier: Mitteilungspflicht von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gemäß § 2 der EhrenordnungErgebnis: Kenntnis genommen
- 28.Ersatzbeschaffung eines Feuerlöschbootes - Beauftragung und KostenerhöhungErgebnis: einstimmig empfohlen
- 29.Operationsplan DeutschlandErgebnis: Kenntnis genommen
- 30.Anmietung von Flächen über1208,68 Quadratmeter zur Unterbringung der Stadtteilbibliothek Borbeck sowie des Stadtteilbüros Borbeck am Standort Germaniaplatz 3 sowie Beauftragung der GVE als Generalübernehmerin zur Planung und Herrichtung der FlächeErgebnis: einstimmig empfohlen
- 31.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 32.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil