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TOP: Klima- und Innovationsfonds Essen (DS 1652/2024/6) Hier: Beschlusslage und Förderrichtlinie

0527/2025/CDU/GRÜNE 09.04.2025 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) · mehrheitlich beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag zur Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen sowie zur Anpassung der dazugehörigen Förderrichtlinie vorgelegt. Der Antrag beinhaltet die Bitte um eine inhaltliche Erläuterung bezüglich einer Neuausrichtung der Investitions- und Innovationsförderung auf Basis des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP).

Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Umbenennung des bisherigen Klima- und Innovationsbeirats in eine Klima- und Innovationsjury. Diese Jury soll mit bis zu acht Mitgliedern besetzt werden, wobei die Hälfte der Plätze durch die im Rat vertretenen Fraktionen und die andere Hälfte durch externe Fachleute aus der Wissenschaft und Gesellschaft – etwa von der Universität Duisburg-Essen, dem Fraunhofer-Institut, der Stiftung Mercator oder der Kreishandwerkerschaft Essen – besetzt werden soll. Die Grüne Hauptstadt Agentur übernimmt dabei die Geschäftsführung der Jury sowie die Prüfung der Förderfähigkeit eingegangener Anträge.

Die Richtlinie definiert als zuwendungberechtigte Gruppen natürliche und juristische Personen, welche die Förderziele umsetzen können. Die Jury erstellt fachliche Bewertungen und Priorisierungsvorschläge für die Anträge, wobei für die abschließende Bescheidung durch die Stadt Essen nur einstimmige Empfehlungen der Jury berücksichtigt werden sollen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz ist für die Einsetzung und Auflösung der Jury zuständig.

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