TOP: Klima- und Innovationsfonds Essen (DS 1652/2024/6) Hier: Beschlusslage und Förderrichtlinie
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben einen Antrag zur Neuausrichtung und zur Beschlusslage des Klima- und Innovationsfonds Essen vorgelegt. Der Antrag umfasst die Einführung des Fonds sowie die Verabschiedung einer neuen Förderrichtlinie. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Umbenennung des bisherigen Klima- und Innovationsbeirats in Klima- und Innovationsjury. Die Zusammensetzung dieser Jury soll aus bis zu acht Mitgliedern bestehen, wobei vier Positionen durch die Fraktionen und vier Positionen durch externe Fachleute der Universität Duisburg-Essen, des Fraunhofer-Instituts, der Stiftung Mercator sowie der Kreishandwerkerschaft Essen besetzt werden sollen. Die Grüne Hauptstadt Agentur wird die Geschäftsführung und die Bescheidung auf Basis einstimmiger Empfehlungen übernehmen.
Die Neugestaltung sieht zudem eine allgemeinere Definition der Zuwendungsberechtigten vor, die sowohl natürliche als auch juristische Personen einschließt. In der Förderrichtlinie wird zudem die Haftungsfreistellung der Stadt Essen für Schäden präzisiert. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll in einem sechsmonatigen Rhythmus über beantragte und bewilligte Förderungen sowie über Umsetzungserkenntnisse informiert werden. Nach zwölf Monaten ist eine Evaluation des Verfahrens vorgesehen, deren Ergebnisse inklusive Handlungsempfehlungen dem Ausschuss vorgelegt werden. Für eine mögliche Fortführung des Fonds sollen die Einwerbung von Drittmitteln sowie die Abstimmung mit Akteuren wie der Sparkasse Essen und der Nachhaltigkeitsstiftung berücksichtigt werden, wobei Drittmittel die städtischen Haushaltsmittel nicht reduzieren sollen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für Anfang April 2025 geplant, die Entscheidung im Rat der Stadt Essen soll am 09.04.2025 erfolgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 09.04.2025mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025abgesetzt/vertagt
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