Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Klima- und Innovationsfonds EssenZur Vorlage · 1652/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Klimaanpassung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen mit innovativem Charakter, die in Essen als erste ihrer Art gelten.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse als Anschubfinanzierung oder erfolgsbasierte Auszahlung mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Antrag. Während Projekte von Privatpersonen zu 100 Prozent gefördert werden können, ist bei Unternehmen ein größenabhängiger Eigenanteil vorgesehen. Die Beantragung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Essen in zwei jährlichen Zeiträumen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen soll durch einen neu zu gründenden Klima- und Innovationsbeirat getroffen werden. Dieses Expertengremium aus etwa acht Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird von der Grünen Hauptstadt Agentur betreut. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 ist ein Budget von insgesamt 1.455.200 Euro veranschlagt. Die jährlichen Mittel für die Förderzyklen belaufen sich im Jahr 2025 auf 240.000 Euro und steigen ab 2026 auf jährlich 303.800 Euro an.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.1TOP: Klima- und Innovationsfonds Essen (DS 1652/2024/6) Hier: Beschlusslage und FörderrichtlinieZur Vorlage · 0527/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag zur Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen sowie zur Anpassung der dazugehörigen Förderrichtlinie vorgelegt. Der Antrag beinhaltet die Bitte um eine inhaltliche Erläuterung bezüglich einer Neuausrichtung der Investitions- und Innovationsförderung auf Basis des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP).
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Umbenennung des bisherigen Klima- und Innovationsbeirats in eine Klima- und Innovationsjury. Diese Jury soll mit bis zu acht Mitgliedern besetzt werden, wobei die Hälfte der Plätze durch die im Rat vertretenen Fraktionen und die andere Hälfte durch externe Fachleute aus der Wissenschaft und Gesellschaft – etwa von der Universität Duisburg-Essen, dem Fraunhofer-Institut, der Stiftung Mercator oder der Kreishandwerkerschaft Essen – besetzt werden soll. Die Grüne Hauptstadt Agentur übernimmt dabei die Geschäftsführung der Jury sowie die Prüfung der Förderfähigkeit eingegangener Anträge.
Die Richtlinie definiert als zuwendungberechtigte Gruppen natürliche und juristische Personen, welche die Förderziele umsetzen können. Die Jury erstellt fachliche Bewertungen und Priorisierungsvorschläge für die Anträge, wobei für die abschließende Bescheidung durch die Stadt Essen nur einstimmige Empfehlungen der Jury berücksichtigt werden sollen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz ist für die Einsetzung und Auflösung der Jury zuständig.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ beschließen. Die Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 20.550.000 Euro für die Umsetzung der Leitprojekte vor, wobei voraussichtlich 13.230.000 Euro durch Fördermittel und 7.320.000 Euro durch einen Eigenanteil gedeckt werden sollen. Die Kosten gliedern sich in 15.200.000 Euro für investive Maßnahmen sowie 5.350.000 Euro für konsumtive Maßnahmen. Zudem wird die Aufnahme der notwendigen Mittel in die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2027 beantragt.
Das Konzept legt die Gebietsabgrenzung für den Bereich „Innenstadt“ fest und basiert auf einem im November 2023 beschlossenen Leitbild mit den Schwerpunkten „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Im Rahmen von Beteiligungsformaten, wie einem Innenstadt-Dialog und digitalen Angeboten, wurden rund 400 Projektvorschläge gesammelt. Das Maßnahmenpaket umfasst insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit hoher Priorität und 15 Zukunftsprojekte unterteilt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Förderanträge beim zuständigen Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung erster Projekte, wie etwa das „Grün-blaue Innenstadtband“ oder die Umgestaltung des Marktkirchenumfelds, fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder; neue Richtlinie 2025Zur Vorlage · 0214/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 9. April 2025 über die Weiterführung und Neugestaltung des Förderprogramms für Lastenräder und Fahrradanhänger entscheiden. Die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz haben bereits eine Empfehlung zur Annahme der geänderten Förderrichtlinie für das Jahr 2025 ausgesprochen.
Die Neugestaltung des Programms sieht vor, die Klimaschutzmaßnahmen sozial gerechter zu gestalten. Während die Basis-Förderung bei maximal 800 Euro für Lastenräder und 200 Euro für Fahrradanhänger bleibt, wird der Fördersatz von bisher 20 Prozent auf 30 Prozent der Anschaffungskosten angehoben. Zusätzlich werden ein Familien-Bonus sowie ein Bonus für Transferleistungsempfangende eingeführt. Der Familien-Bonus orientiert sich an den Gebühren für die Kinderbetreuung, während der Sozialbonus bis zu 1.200 Euro betragen kann. Durch diese Zuschläge können die Gesamtförderbeträge auf bis zu 2.000 Euro pro Lastenrad bzw. 75 Prozent des Kaufpreises steigen. Die beiden Boni sind nicht kombinierbar und erfordern entsprechende Nachweise.
Das Budget für das Jahr 2025 ist mit 50.000 Euro veranschlagt. Das Programm ist Teil des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Förderung emissionsfreier Transporte den Einsatz von Kraftfahrzeugen zu reduzieren und so zur Senkung der CO2-Emissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Bau und Baubeginn der Maßnahme “Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“Zur Vorlage · 0175/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“ beschließen. Für die Umsetzung sind Planungs- und Baukosten in Höhe von 4.175.300 Euro vorgesehen. Das Vorhaben ist Teil des Stadtteilprojekts Essen NORD und dient der städtebaulichen Aufwertung des Eltingviertels im Essener Nordviertel.
Das Planungsgebiet umfasst etwa 1,1 Hektar und beinhaltet den Eltingplatz, die Eltingstraße sowie eine Grünfläche an der Waterloostraße. Geplant ist unter anderem die Schaffung eines „Grünen Herzens“ mit einer zentralen Rasenfläche und Platanen, wobei die Flächen barrierefrei zugänglich gestaltet werden sollen. Im Rahmen der Neugestaltung wird die Anzahl der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 reduziert, um Platz für mehr Fahrradabstellplätze zu schaffen. Zudem soll durch die Reduzierung von dichtem Strauchwerk die Luftzirkulation sowie die Übersichtlichkeit im Stadtraum verbessert werden. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 geplant, wobei ein Abschluss der Arbeiten im vierten Quartal 2026 angestrebt wird.
Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch Fördermittel der Europäischen Union (40 %), des Bundes (20 %) und des Landes Nordrhein-Westfalen (28 %). Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 12 %. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgte mit einer Quote von 88 %.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Wirtschaftsplan 2026 der Abteilung Waldungen und BaumpflegeZur Vorlage · 0302/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz entscheidet über den Wirtschaftsplan 2026 der Abteilung Waldungen und Baumpflege. Dieser Plan umfasst das Forstwirtschaftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 und dient als operative Umsetzung des bestehenden Forstbetriebsplans für die Stadt Essen.
Die Arbeitsschwerpunkte liegen auf der Waldentwicklung unter Berücksichtigung von Gemeinwohlleistungen, insbesondere in den nördlichen Stadtbezirken. Ein Fokus liegt dabei auf der Pflege von Jungbeständen sowie der Optimierung von Ökosystemleistungen wie der Luftreinhaltefunktion. Zur Gefahrenabwehr werden an den Waldrändern regelmäßige Baumkontrollen durch externe Dienstleister durchgeführt, um notwendige Maßnahmen wie die Fällung von Risikobäumen umzusetzen. Zudem sind Maßnahmen zur Erhaltung der Vitalität von Beständen gegen Krankheiten wie das Eschentriebsterben oder die Rußrindenkrankheit beim Bergahorn vorgesehen.
Die geplanten Pflegemaßnahmen erstrecken sich über verschiedene Standorte, darunter Möllhoven, Bräukerwald und Deile, mit einem Gesamtvolumen von 1455 m³/f. Die Durchführung erfolgt durch den forstlichen Ausbildungsbetrieb oder den Kommunalbetrieb der Abteilung Waldungen und Baumpflege. Die Maßnahmen sind im Haushalt des Fachbereichs Grün und Gruga bereits enthalten, sodass keine zusätzlichen Aufwendungen entstehen. Eine anteilige Kostendeckung wird durch den Verkauf von nutzbaren Hölzern angestrebt.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Evaluierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen sowie der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie in EssenZur Vorlage · 0463/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt einen Bericht zur Evaluierung der Essener Förderrichtlinien für energetische Gebäudemodernisierung sowie für Solarenergie zur Kenntnis. Im Bereich der Gebäudemodertnisierung wurden zwischen dem Programmstart 2023 und dem vorzeitigen Förderstopp am 16. August 2024 insgesamt 604 Anträge eingereicht. Davon wurden 283 Anträge bewilligt und 36 teilweise bewilligt. Die beantragten Fördermittel beliefen sich in diesem Zeitraum auf rund 2,07 Millionen Euro, wovon etwa 770.769 Euro als Bewilligungen feststanden. Bei den Gebäudetypen verzeichneten Mehrfamilienhäuser die höchste Antragsdichte, während Doppelhaushälften am seltensten beantragt wurden.
Die Evaluierung der Solarenergie-Förderrichtlinie umfasst den Zeitraum von 2022 bis zum Förderstopp am 27. Juni 2024. In dieser Zeit gingen 8.311 Anträge ein, von denen 4.451 positiv bescheinigt wurden. Zwischen 2022 und 2024 wurden insgesamt rund 2,6 Millionen Euro für erfolgreiche Umsetzungen ausgezahlt. Die Daten des Marktstammdatenregisters belegen zudem einen Anstieg der installierten Photovoltaik-Leistung in Essen. Für beide Förderprogramme ist eine Wiederaufnahme zum 1. April 2025 vorgesehen; die betroffenen Antragsteller werden über den Neustart schriftlich informiert.
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- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder, Evaluation - Statistik 2022-2024Zur Vorlage · 0462/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Evaluation des Förderprogramms für Lastenräder und Fahrradanhänger im Zeitraum von 2022 bis 2024 liegt vor. Das Programm, ein Bestandteil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), wurde im Mai 2022 gestartet und aufgrund restriktiver Haushaltsführung zum 3. Juli 2024 beendet.
Zwischen dem Programmstart und dem Stopp wurden insgesamt 405 Anträge gestellt, von denen 350 bewilligt und 289 ausgezahlt wurden. Die Förderungen umfassten 297 Lastenräder sowie 108 Fahrradanhänger, wobei die Förderung von Anhängern erst seit der Aktualisierung der Richtlinien im Jahr 2023 möglich war. Insgesamt wurden über 177.870 Euro bewilligt und zwischen 2022 und 2025 über 145.382 Euro ausgezahlt.
Die Verteilung der Anträge erfolgte über alle Essener Postleitzahlengebiete, wobei im südlichen Stadtgebiet sowie in Randgebieten höhere Antragszahlen verzeichnet wurden. Auf Basis dieser Daten plant die Verwaltung eine Aktualisierung der Förderrichtlinien für das Jahr 2025. Ziel ist eine stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte durch eine einkommensabhängige Staffelung der Fördersummen, um insbesondere Familien, Alleinerziehende und Leistungsbeziehende zu unterstützen. Nach dem Ratsbeschluss am 9. April 2025 sollen zudem die zuvor abgelehnten Antragsteller über die Wiederaufnahme des Angebots informiert werden. Ergänzend dazu ist eine Evaluation durch Mobilitätsumfragen im Rahmen des Projektes INCLU:DE geplant.
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- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Stadtteile stärken, Klima schützen - gemeinsam Handeln in Essen - Teilnahme am Forschungsprojekt "SUETS - Social Urban Emissions Trading Systems"Zur Vorlage · 0461/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beteiligung der Stadt Essen am Forschungsprojekt „SUETS – Social Urban Emissions Trading Systems“ steht zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen VI und III vor. Das Vorhaben, das mit 75.000 Euro von der Volkswagen Stiftung gefördert wird, umfasst die Entwicklung und Erprobung eines sozialen Emissionshandels in den Stadtteilen Katernberg und Holsterhausen. Ziel des Projekts ist es, die Wirksamkeit kommunaler Klimaschutzmaßnahmen durch quartiersübergreifende Kooperationen zu steigern.
Im Rahmen der Untersuchung wird ein sozial-ökologischer Segregationsindex erstellt, der soziodemografische und ökologische Daten der Stadtstruktur miteinander verknüpft. Die wissenschaftliche Analyse dieses Index wird von der Hochschule RheinMain und dem Wuppertal Institut in Abstimmung mit der Grünen Hauptstadt Agentur durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll für die Stadtteile Katernberg und Holsterhausen ein qualitativer Nachhaltigkeitskorridor definiert werden.
Das Projekt sieht vor, verschiedene Formate für den Austausch und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu testen, wie etwa zertifikatsbasierten Handel oder Bonusprogramme. Dabei sollen Anreize geschaffen werden, um die lokale Aktivität im Bereich des Klimaschutzes zu fördern. Neben der Untersuchung der Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz steht die Frage im Fokus, wie durch partizipative Prozesse der soziale Austausch zwischen den Quartieren sowie das gesellschaftliche Handeln im Bereich der Nachhaltigkeit beeinflusst werden können.
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Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen hier: Maßnahme S10 Hitzeschutz an Gebäuden - Förderprojekt UHL Modellvorhaben "Hitzefrei im Pott"Zur Vorlage · 0444/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen wurde für das Modellvorhaben „Hitzefrei im Pott – Kooperative Hitzevorsorge im Quartier Essen-Schlenhofstraße“ ausgewählt. Das Projekt ist Teil des Forschungsfeldes „Urban Heat Labs“, welches vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) gefördert wird. Es umfasst den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. September 2027 und bezieht sich auf die Maßnahme zum Hitzeschutz an Gebäuden innerhalb des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt.
Im Fokus steht die Erweiterung der energetischen Sanierung eines Wohnquartiers um Maßnahmen zur Hitzevorsorge sowie die Erprobung eines hybriden Beteiligungsprozesses. Dieser Prozess soll Anwohner, Verwaltung, Immobilienwirtschaft und Forschung einbeziehen, um Lösungen für die Hitzeproblematik im Quartier zu entwickeln. Die Ergebnisse sollen in Form eines Leitfadens der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Umweltamt übernimmt die Koordination und Finanzsteuerung, während die Allbau GmbH das Sanierungsvorhaben umsetzt. Der Regionalverband Ruhr (RVR) bereitet Klimadaten auf, die Universität Kassel liefert wissenschaftliche Inputs zur Vegetation und der Bundesverband GebäudeGrün e. V. unterstützt mit Fachwissen zur Gebäudebegrünung.
Für das Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von 120.000 Euro zur Verfügung. Ein wesentlicher Teil dieser Mittel ist für die Vergabe einer Prozessbegleitung an einen externen Dienstleister vorgesehen, der den Aufbau einer webbasierten Beteiligungsplattform sowie die Durchführung von Workshops übernimmt.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Verschiedenes