Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung)
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Klima- und Innovationsfonds EssenZur Vorlage · 1652/2024/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Einführung des Klima- und Innovationsfonds Essen. Ziel der Förderrichtlinie ist es, im Rahmen des Aktionsplans Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) Projekte zur Reduktion von Treibhausgasemissionen sowie zur Klimaanpassung zu unterstützen. Gefördert werden Maßnahmen mit innovativem Charakter, die in Essen als erste ihrer Art gelten.
Die Zielgruppe umfasst Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine sowie Privatpersonen. Die Förderung erfolgt durch zweckgebundene Zuschüsse als Anschubfinanzierung oder erfolgsbasierte Auszahlung mit einem Maximalbetrag von 100.000 Euro pro Antrag. Während Projekte von Privatpersonen zu 100 Prozent gefördert werden können, ist bei Unternehmen ein größenabhängiger Eigenanteil vorgesehen. Die Beantragung erfolgt online über das Serviceportal der Stadt Essen in zwei jährlichen Zeiträumen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Anträgen soll durch einen neu zu gründenden Klima- und Innovationsbeirat getroffen werden. Dieses Expertengremium aus etwa acht Personen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft wird von der Grünen Hauptstadt Agentur betreut. Für den Zeitraum von 2025 bis 2029 ist ein Budget von insgesamt 1.455.200 Euro veranschlagt. Die jährlichen Mittel für die Förderzyklen belaufen sich im Jahr 2025 auf 240.000 Euro und steigen ab 2026 auf jährlich 303.800 Euro an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.02.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (37. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.1TOP: Klima- und Innovationsfonds Essen (DS 1652/2024/6) Hier: Beschlusslage und FörderrichtlinieZur Vorlage · 0527/2025/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben einen Antrag zur Neuausrichtung und zur Beschlusslage des Klima- und Innovationsfonds Essen vorgelegt. Der Antrag umfasst die Einführung des Fonds sowie die Verabschiedung einer neuen Förderrichtlinie. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorschlags ist die Umbenennung des bisherigen Klima- und Innovationsbeirats in Klima- und Innovationsjury. Die Zusammensetzung dieser Jury soll aus bis zu acht Mitgliedern bestehen, wobei vier Positionen durch die Fraktionen und vier Positionen durch externe Fachleute der Universität Duisburg-Essen, des Fraunhofer-Instituts, der Stiftung Mercator sowie der Kreishandwerkerschaft Essen besetzt werden sollen. Die Grüne Hauptstadt Agentur wird die Geschäftsführung und die Bescheidung auf Basis einstimmiger Empfehlungen übernehmen.
Die Neugestaltung sieht zudem eine allgemeinere Definition der Zuwendungsberechtigten vor, die sowohl natürliche als auch juristische Personen einschließt. In der Förderrichtlinie wird zudem die Haftungsfreistellung der Stadt Essen für Schäden präzisiert. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll in einem sechsmonatigen Rhythmus über beantragte und bewilligte Förderungen sowie über Umsetzungserkenntnisse informiert werden. Nach zwölf Monaten ist eine Evaluation des Verfahrens vorgesehen, deren Ergebnisse inklusive Handlungsempfehlungen dem Ausschuss vorgelegt werden. Für eine mögliche Fortführung des Fonds sollen die Einwerbung von Drittmitteln sowie die Abstimmung mit Akteuren wie der Sparkasse Essen und der Nachhaltigkeitsstiftung berücksichtigt werden, wobei Drittmittel die städtischen Haushaltsmittel nicht reduzieren sollen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für Anfang April 2025 geplant, die Entscheidung im Rat der Stadt Essen soll am 09.04.2025 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 3.Integriertes Entwicklungskonzept "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 0084/2025/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) „Zukunft.Essen.Innenstadt“ gemäß § 171 b Abs. 2 BauGB beschließen. Das Vorhaben umfasst die Festlegung der Gebietsabgrenzung für die Innenstadt sowie die Aufnahme der Finanzierung für das Jahr 2027 und die Folgejahre in die Haushaltsplanung. Das Maßnahmenpaket beinhaltet insgesamt 37 Projekte, die in 22 Leitprojekte mit Priorität A und 15 Zukunftsprojekte mit Priorität B unterteilt sind. Die Umsetzung der Leitprojekte ist bis Ende 2035 vorgesehen.
Das Gesamtvolumen für die Umsetzung der Leitprojekte beläuft sich auf 20.550.000 Euro, wobei ein Anteil von voraussichtlich 13.230.000 Euro aus Fördermitteln und 7.320.000 Euro aus Eigenmitteln gedeckt werden soll. Das gesamte Investitionsvolumen aller Projekte wird auf circa 40.210.000 Euro geschätzt. Die Projekte sind den Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“ zugeordnet.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, Förderanträge beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen. Zudem soll die planerische Vorbereitung von Vorhaben wie dem „Grün-blauen Innenstadtband“ und der Umgestaltung des Marktkirchenumfelds vorangetrieben werden. Ziel des Konzepts ist es, Funktionsverluste in der Innenstadt durch ein einheitliches Handeln der beteiligten Akteure zu verhindern. Die fachbereichsübergreifende Steuerung erfolgt durch eine Steuerungsgruppe unter Federführung des Geschäftsbereichs 7.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.07.2025 · Kulturausschuss (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.07.2025 · Rat der Stadt Essen (40. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit den Änderungen aus dem Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 01.07.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (42. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.06.2025 · Inklusionsbeirat (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.06.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (40. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 25.06.2025 · Seniorenrat (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit den Änderungen/Ergänzungen gem. Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 24.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (47. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 18.06.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.06.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (32. Sitzung) — mehrheitlich mit den im Antrag 0934/2025/CDU/GRÜNE aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen empfohlen
- 11.06.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (41. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung im Rat unter Berücksichtigung der Änderung des neuen Beschlusses des Antrags 0934/2025/CDU/GRÜNE
- 10.06.2025 · Jugendhilfeausschuss (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.06.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (59. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 04.06.2025 · Rat der Stadt Essen (39. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 03.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (37. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 27.05.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2025 · Inklusionsbeirat (16. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung des Inklusionsbeirates
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 15.05.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (58. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.05.2025 · Kulturausschuss (35. Sitzung) — zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 07.05.2025 · Seniorenrat (35. Sitzung) — nach Beratung Empfehlungsbeschluss in 36. Sitzung verschoben.
- 06.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (40. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.04.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (45. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — abgesetzt/vertagt; Behandlung im ASPB am 15.05.2025
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — Abgesetzt und zur Beschlussfassung in die AVM-Sitzung am 22.05.2025 vertragt.
- 26.03.2025 · Integrationsrat (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.03.2025 · Kulturausschuss (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (39. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 11.03.2025 · Jugendhilfeausschuss (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder; neue Richtlinie 2025Zur Vorlage · 0214/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll am 9. April 2025 über die Weiterführung und Neugestaltung des Förderprogramms für Lastenräder und Fahrradanhänger entscheiden. Die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz haben bereits eine Empfehlung zur Annahme der geänderten Förderrichtlinie für das Jahr 2025 ausgesprochen.
Die Neugestaltung des Programms sieht vor, die Klimaschutzmaßnahmen sozial gerechter zu gestalten. Während die Basis-Förderung bei maximal 800 Euro für Lastenräder und 200 Euro für Fahrradanhänger bleibt, wird der Fördersatz von bisher 20 Prozent auf 30 Prozent der Anschaffungskosten angehoben. Zusätzlich werden ein Familien-Bonus sowie ein Bonus für Transferleistungsempfangende eingeführt. Der Familien-Bonus orientiert sich an den Gebühren für die Kinderbetreuung, während der Sozialbonus bis zu 1.200 Euro betragen kann. Durch diese Zuschläge können die Gesamtförderbeträge auf bis zu 2.000 Euro pro Lastenrad bzw. 75 Prozent des Kaufpreises steigen. Die beiden Boni sind nicht kombinierbar und erfordern entsprechende Nachweise.
Das Budget für das Jahr 2025 ist mit 50.000 Euro veranschlagt. Das Programm ist Teil des Aktionsplans für Nachhaltige Energie und Klima (SECAP) der Stadt Essen. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Förderung emissionsfreier Transporte den Einsatz von Kraftfahrzeugen zu reduzieren und so zur Senkung der CO2-Emissionen beizutragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 5.Bau und Baubeginn der Maßnahme “Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“Zur Vorlage · 0175/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße“ beschließen. Die Planungs- und Baukosten für den Fachbereich 66 belaufen sich auf 4.175.300 Euro, während die Gesamtkosten auf 4.550.300 Euro beziffert werden. Die Finanzierung erfolgt durch einen städtischen Eigenanteil sowie Fördermittel in Höhe von 3.362.400 Euro, was einer Förderquote von 88 Prozent entspricht. Die Kosten gliedern sich in die Bereiche Straßenbau, Beleuchtung, Begrünung und Planung. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2025 vorgesehen, die Fertigstellung wird für das vierte Quartal 2026 erwartet. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sowie die zuständigen Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen sollen die Maßnahme zur Kenntnis nehmen bzw. Empfehlungen abgeben.
Die Maßnahme ist als Klimamaßnahme zur Städtebauförderung angemeldet. Geplant ist der Einsatz von klimaverbesserndem, versickerungsfähigem und CO2-speicherndem Pflastermaterial sowie die Verbesserung der Baumscheiben zur Erhaltung großkroniger Laubbäume. Durch die Verwendung bodengleicher Ausführungen sollen natürliche Bewässerung und Versickerung ermöglicht werden. Im Bereich der Waterloostraße ist die Schaffung eines Mini-Waldes auf einer Fläche von etwa 200 Quadratmetern vorgesehen. Zur Aufwertung des Bestandes wird Strauchwerk zugunsten insektenfreundlicher Stauden entfernt, was zudem die Luftzirkulation fördern soll. Im Rahmen der Förderung umweltverträglicher Mobilität wird die Anzahl der Stellplätze von 56 auf 30 reduziert und die Anzahl der Fahrradbügel erhöht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.04.2025 · Rat der Stadt Essen (38. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.04.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (57. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.04.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Wirtschaftsplan 2026 der Abteilung Waldungen und BaumpflegeZur Vorlage · 0302/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wirtschaftsplan 2026 der Abteilung Waldungen und Baumpflege für das Forstwirtschaftsjahr vom 1. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 liegt zur Beschlussfassung vor. Der Plan umfasst die operative Umsetzung des Forstbetriebswerks, einschließlich der Aufgaben der Unteren Jagdbehörde, der Kommunalpflege, des Forstbetriebs sowie der Baumpflege. Die Schwerpunkte liegen auf der Waldentwicklung, der Optimierung von Ökosystemleistungen, der Risikobaumfällung sowie der Gesunderhaltung der Bestände gegenüber Krankheiten wie dem Eschentriebsterben. Die geplante Pflegemenge beläuft sich auf insgesamt 1455 m³/f über verschiedene Waldorte. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über den Haushaltsplan, wobei Holzverkäufe zur Kostendeckung beitragen.
Die Waldpflegemaßnahmen im Essener Stadtwald orientieren sich an den Prinzipien der naturnahen Waldpflege und den Standards der FSC-Waldzertifizierung. Ein weiterer Schwerpunkt umfasst die vegetationstechnische Unterhaltung von Felshangsicherungen im südlichen Stadtgebiet auf Basis eines vorliegenden Gutachtens. Aufgrund der Erwartung eines hohen Waldbrandgefahrenindex durch den Deutschen Wetterdienst sieht die Fraktion Grün und Gruga eine verstärkte Forstschutzbestreifung an Brennpunkten sowie flächige Kontrollen sensibler Bereiche gegen illegale Nutzungen vor. Dem interfraktionellen Arbeitskreis Wald, Natur, Freiraum werden die Maßnahmen zur Kenntnis gegeben. Der städtische Wald wird im Hinblick auf seine Klimarelevanz als positiv für den Klimaschutz eingestuft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 7.Evaluierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen sowie der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie in EssenZur Vorlage · 0463/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0463/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Evaluierung der Förderrichtlinien für energetische Gebäudemodernisierung sowie für Solarenergie in Essen.
Im Bereich der energetischen Modernisierung wurden für das Jahr 2023 ein Budget von 1.617.520 EUR und für 2024 ein Budget von 3.780.000 EUR bereitgestellt. Im Zeitraum zwischen 2023 und 2024 gingen 604 Anträge ein, von denen 283 positiv beschieden wurden. Von den insgesamt 2.074.307 EUR beantragten Mitteln wurden 770.769 EUR bewilligt und 143.465 EUR teilbewilligt. Ein Förderstopp wurde am 16. August 2024 vollzogen.
Die Förderung der Solarenergie verfügte 2022 über 800.000 EUR, 2023 über 2.385.000 EUR und 2024 über 1.845.000 EUR. Zwischen 2022 und 2024 wurden 8.311 Anträge eingereicht, wovon 4.451 bewilligt wurden, was einer Auszahlung von insgesamt 2.645.000 EUR entspricht. Für dieses Programm trat am 27. Juni 2024 ein Förderstopp ein. Die Wiederaufnahme beider Förderprogramme ist für den 1. April 2025 vorgesehen.
Basierend auf Daten des Marktstammdatenregisters vom 10. März 2025 zeigt die Auswertung, dass im Zeitraum 2023 bis 2024 in jedem Postleitzahlengebiet mindestens ein Förderantrag positiv bewilligt wurde. Die Antragszahlen pro Gebiet variieren zwischen 31 Anträgen im Bereich 45127 und 726 Anträgen im Bereich 45359. Eine Vorprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung bezüglich der Reduktion von Treibhausgasen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Förderprogramm Lastenräder, Evaluation - Statistik 2022-2024Zur Vorlage · 0462/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0462/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Evaluation und Statistik des Förderprogramms für Lastenräder und Fahrradanhänger im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Im Zeitraum zwischen Mai 2022 und Juli 2024 wurden insgesamt 405 Anträge eingereicht, von denen 350 bewilligt und 289 ausgezahlt wurden. Die beantragte Fördersumme belief sich auf über 201.662 Euro, wobei über 177.870 Euro bewilligt und über 145.382 Euro ausgezahlt wurden. Die jährlichen Budgets lagen im Jahr 2022 bei 50.000 Euro sowie in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bei 100.000 Euro. Aufgrund einer restriktiven Haushaltsführung endete die Förderung am 3. Juli 2024.
Für das Jahr 2025 ist eine Aktualisierung der Richtlinie mit einer einkommensabhängigen Staffelung vorgesehen, deren Beginn nach einem Ratsbeschluss am 9. April 2025 geplant ist. Zudem sind ab April 2025 Mobilitätsumfragen im Projekt INCLU:DE vorgesehen. Die Klimaschutzrelevanz des Programms wird in einer Vor-Einschätzung als positiv bewertet. Die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie für Verkehr und Mobilität sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen. Eine Vorlagenprüfung ergab keine Kennzeichnung von zusätzlichen Personalkosten, Sachkosten oder weiteren Folgekosten in der vorliegenden Übersicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Stadtteile stärken, Klima schützen - gemeinsam Handeln in Essen - Teilnahme am Forschungsprojekt "SUETS - Social Urban Emissions Trading Systems"Zur Vorlage · 0461/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beteiligung der Stadt Essen am Forschungsprojekt „SUETS – Social Urban Emissions Trading Systems“ steht zur Kenntnisnahme durch den Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie die Bezirksvertretungen VI und III vor. Das Vorhaben, das mit 75.000 Euro von der Volkswagen Stiftung gefördert wird, umfasst die Entwicklung und Erprobung eines sozialen Emissionshandels in den Stadtteilen Katernberg und Holsterhausen. Ziel des Projekts ist es, die Wirksamkeit kommunaler Klimaschutzmaßnahmen durch quartiersübergreifende Kooperationen zu steigern.
Im Rahmen der Untersuchung wird ein sozial-ökologischer Segregationsindex erstellt, der soziodemografische und ökologische Daten der Stadtstruktur miteinander verknüpft. Die wissenschaftliche Analyse dieses Index wird von der Hochschule RheinMain und dem Wuppertal Institut in Abstimmung mit der Grünen Hauptstadt Agentur durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse soll für die Stadtteile Katernberg und Holsterhausen ein qualitativer Nachhaltigkeitskorridor definiert werden.
Das Projekt sieht vor, verschiedene Formate für den Austausch und die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen zu testen, wie etwa zertifikatsbasierten Handel oder Bonusprogramme. Dabei sollen Anreize geschaffen werden, um die lokale Aktivität im Bereich des Klimaschutzes zu fördern. Neben der Untersuchung der Auswirkungen auf die Treibhausgasbilanz steht die Frage im Fokus, wie durch partizipative Prozesse der soziale Austausch zwischen den Quartieren sowie das gesellschaftliche Handeln im Bereich der Nachhaltigkeit beeinflusst werden können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Integriertes Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen hier: Maßnahme S10 Hitzeschutz an Gebäuden - Förderprojekt UHL Modellvorhaben "Hitzefrei im Pott"Zur Vorlage · 0444/2025/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen wurde für das Modellvorhaben „Hitzefrei im Pott – Kooperative Hitzevorsorge im Quartier Essen-Schlenhofstraße“ ausgewählt. Der Bewilligungszeitraum für dieses Projekt erstreckt sich vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. September 2027. Im Zentrum des Vorhabens steht die Erweiterung der energetischen Sanierung eines Wohnquartiers der Allbau GmbH um Aspekte der Hitzevorsorge sowie die Erprobung eines hybriden Beteiligungsprozesses. Ein externes Unternehmen soll bis Ende 2025 eine webbasierte Beteiligungsplattform sowie eine Web-GIS-Anwendung aufbauen.
Für das Projekt stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 120.000 Euro zur Verfügung. Davon sind maximal 100.500 Euro für die Prozessbegleitung, 12.000 Euro für bauliche Interventionen und Öffentlichkeitsarbeit sowie 7.500 Euro für Dienstreisen vorgesehen. Die Projektsteuerung wird durch Bestandspersonal übernommen, wobei kalkulatorische Kosten in Höhe von 41.690 Euro für den Zeitraum von 2025 bis 2027 anfallen. Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz soll die Ausführungen der Verwaltung zu diesem Vorhaben zur Kenntnis nehmen.
Die Umsetzung der Empfehlungen aus dem Vorhaben soll zur Hitzevorsorge an Gebäuden und im Quartier beitragen. Die Maßnahmen zur Hitzevorsorge an Gebäuden dienen dabei gleichzeitig der Klimaanpassung und wirken auf den Klimaschutz ein. Ziel ist es, die Eigenvorsorge zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Hitzephasen, zu stärken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.04.2025 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (39. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aktuelles - Grüne Hauptstadt Agentur
- 12.Aktuelle Berichterstattung zu umweltpolitischen Brennpunktthemen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 15.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 16.Mitteilungen der Verwaltung
- 17.Verschiedenes