Evaluierung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Essen sowie der Richtlinie zur Förderung von Solarenergie in Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz nimmt einen Bericht zur Evaluierung der Essener Förderrichtlinien für energetische Gebäudemodernisierung sowie für Solarenergie zur Kenntnis. Im Bereich der Gebäudemodertnisierung wurden zwischen dem Programmstart 2023 und dem vorzeitigen Förderstopp am 16. August 2024 insgesamt 604 Anträge eingereicht. Davon wurden 283 Anträge bewilligt und 36 teilweise bewilligt. Die beantragten Fördermittel beliefen sich in diesem Zeitraum auf rund 2,07 Millionen Euro, wovon etwa 770.769 Euro als Bewilligungen feststanden. Bei den Gebäudetypen verzeichneten Mehrfamilienhäuser die höchste Antragsdichte, während Doppelhaushälften am seltensten beantragt wurden.
Die Evaluierung der Solarenergie-Förderrichtlinie umfasst den Zeitraum von 2022 bis zum Förderstopp am 27. Juni 2024. In dieser Zeit gingen 8.311 Anträge ein, von denen 4.451 positiv bescheinigt wurden. Zwischen 2022 und 2024 wurden insgesamt rund 2,6 Millionen Euro für erfolgreiche Umsetzungen ausgezahlt. Die Daten des Marktstammdatenregisters belegen zudem einen Anstieg der installierten Photovoltaik-Leistung in Essen. Für beide Förderprogramme ist eine Wiederaufnahme zum 1. April 2025 vorgesehen; die betroffenen Antragsteller werden über den Neustart schriftlich informiert.
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Beratungsfolge
- 01.04.2025Kenntnis genommen