Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Krekelerweg von Bochumer Landstraße 163/165 bis Bochumer Landstraße 177/191" KAG-Nr.: 23KAG167
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Krekelerweg, die den Bereich zwischen der Bochumer Landstraße 163/165 und der Bochumer Landstraße 177/191 umfasst. Das Vorhaben beinhaltet den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik.
Die Maßnahme ist erforderlich, da die aktuelle Beleuchtungsanlage die Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 nicht mehr erfüllt und die Lichtmasten keine Standsicherheit mehr gewährleisten. Die Durchführung dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Die vorläufige Kalkulation der Gesamtkosten beläuft sich auf 30.000 Euro.
Rechtlich ist das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot; die der Kommune entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Durch die Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Verpflichtung zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept. Die Maßnahme wird hinsichtlich der Klimarelevanz als positiv bewertet, da durch den Einsatz von LED-Technik eine Reduktion des Stromverbrauchs erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025einstimmig beschlossen