Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Hohlweg von Holsterhauser Straße bis Virchowstraße" KAG-Nr.:24KAG197
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 27. März 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme im Bereich des Hohlwegs von der Holsterhauser Straße bis zur Virchowstraße. Die Maßnahme umfasst den Austausch der bestehenden Straßenbeleuchtung durch eine neue LED-Anlage. Grund für das Vorhaben ist, dass die aktuelle Anlage nicht mehr den Anforderungen der DIN (EN) 13201 entspricht und die verwendeten Leuchtmittel in der Europäischen Union nicht mehr produziert werden. Die Anpassung an die geltenden Normen dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 33.000 Euro geschätzt. Das Projekt ist nach dem Kommunalabgabengesetz beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Verbot der Beitragserhebung durch die Kommune; die entsprechenden Einnahmeausfälle werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit dieser Neuregelung entfallen zudem die verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv bewertet, da durch die Umstellung der Beleuchtungsanlage ein Stromverbrauch eingespart wird, auch wenn für die Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 27.03.2025einstimmig beschlossen