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Vorlage

Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme "Alfredstraße von Zweigertstraße bis Moorenstraße" KAG-Nr.:24KAG239

0264/2025/6 27.03.2025 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 27.03.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (38. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät am 27. März 2025 über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Alfredstraße, konkret im Abschnitt zwischen der Zweigertstraße und der Moorenstraße. Die Maßnahme ist erforderlich, da die aktuelle Beleuchtungsanlage nicht den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Eine technische Prüfung ergab, dass die vorhandenen acht Meter hohen Masten für die geplanten Ausleger nicht standsicher sind, weshalb diese bereits demontiert wurden. Um die lichttechnischen Vorgaben weiterhin zu erfüllen, müssen die Masten durch längere Modelle ersetzt werden. Zudem ist ein Austausch der Leuchten notwendig, da die bisherigen Lampentypen in der EU nicht mehr produziert werden.

Die geschätzten Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 103.000 EUR und beinhalten den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 werden die der Stadt Essen entgehenden Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet, sofern die Maßnahme nach diesem Datum beschlossen wird. Durch die Anpassungen im § 8a KAG sind zudem keine Anliegerversammlung oder eine Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept mehr erforderlich.

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Beratungsfolge